TOP-LAMP
GmbH
Recklinghausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2020
EUR |
30.6.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
110.441,44 |
109.779,81 |
| B.
Umlaufvermögen |
643.023,50 |
727.154,99 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.957,36 |
3.294,38 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
755.422,30 |
840.229,18 |
Passiva
|
|
30.6.2020
EUR |
30.6.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
71.626,46 |
137.906,14 |
| B.
Rückstellungen |
664.109,40 |
666.474,40 |
| C.
Verbindlichkeiten |
19.686,44 |
35.848,64 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
19.686,44 |
35.848,64 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
755.422,30 |
840.229,18 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2019/2020
Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
§§242 ff. und den §§ 264 ff. des
Handelsgesetzbuches und den Vorschriften des Gesetzes
betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
sowie den einschlägigen Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend
§ 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt die für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Angaben-erleichterungen der
§ 274a, 276 und § 288 HGB teilweise in Anspruch.
Die Gesellschaft macht von der Befreiungsvorschrift
des § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch und verzichtet
auf die Erstellung eines Lageberichtes.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten,
soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung
erforderten bzw. sich durch den Ansatz der neuen HGB
Vorschriften nach BilRUG ergaben.
Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
Anlagevermögen
Immaterielle Wirtschaftsgüter
Entgeltlich erworbene immaterielle
Wirtschaftsgüter sind zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen,
angesetzt.
Sachanlagen
Sachanlagen sind grundsätzlich zu
Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen
angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen
erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer.
Finanzanlagen
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten
angesetzt. Die Finanzanlagen werden bei voraussichtlich
dauernder Wertminderung gemäß § 253 Abs. 3
HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Sofern in Folgejahren die Gründe für die
Wertminderung entfallen, erfolgen Zuschreibungen
entsprechend dem Wertaufholungsgebot gemäß
§ 253 Abs. 5 HGB.
Umlaufvermögen
Fertige Erzeugnisse und Waren
Die fertigen Erzeugnisse und Waren werden
gemäß dem strengen Niederstwertprinzip nach
§ 253 Abs.4 HGB mit den Anschaffungskosten
bewertet. Notwendige Abschreibungen auf den niedrigeren
beizulegenden Wert wurden vorgenommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtigungen
bewertet. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos bei
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird eine
angemessene Pauschalwertberichtigung auf den nicht
einzelwertberichtigten Netto-Forderungsbestand gebildet.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind
zum Nennwert angesetzt.
Eigenkapital
Das Stammkapital von 639.700,- € ist mit dem
Nennbetrag angesetzt.
Rückstellungen
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen
Die Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen werden mit dem
versicherungsmathematischen Teilwerten bewertet. Der
Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6
HGB beträgt 35.477,- €.
Aufgrund der Bewertungsvorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes zum 01.07.2010 ergab
sich ein verteilungsfähiger Zuführungsbedarf
gemäß Art. 67 Abs.1 EGHGB in Höhe von
128.865 EUR. Zum 30.06.2020 beträgt der noch nicht
zugeführte Betrag 42.955 EUR.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen umfassen alle
erkennbaren Risiken und gewisse Verpflichtungen und sind in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Rückzahlungs- bzw.
Erfüllungsbetrages bewertet. Die sonstigen
Rückstellungen enthalten im Wesentlichen
Rückstellung für
Gewährleistungsverpflichtungen, Jahresabschlusskosten
und Aufbewahrungspflichten.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen,
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sowie
sonstige Verbindlichkeiten sind zu ihren
Erfüllungsbeträgen ausgewiesen.
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Geschäftsjahr
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Davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr
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Vorjahr
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Davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr
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Verbindlichkeiten a LuL
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8.476,74
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8.476,74
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12.085,15
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12.085,15
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Sonstige
Verbindlichkeiten
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11.209,70
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11.209,70
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23.763,49
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23.763,49
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Erhaltene Anzahlungen
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
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Summe
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19.686,44
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19.686,44
|
35.848,64
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35.848,64
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Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
lag die Führung der Geschäfte unverändert
bei den Herren Wolfgang und Michael Leimann.
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB
liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Recklinghausen, den 30.06.2021
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__________________
Wolfgang Leimann
Michael Leimann
sonstige Berichtsbestandteile
Recklinghausen, den 30.06.2021, gez. Michael
Leimann
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2021 festgestellt.
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