AS Annette
Sandforth GmbH
Bottrop
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
106.405,00 |
100.405,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
5,00 |
5,00 |
| II.
Sachanlagen |
8.541,00 |
10.893,00 |
| III.
Finanzanlagen |
97.859,00 |
89.507,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
94.778,16 |
122.276,94 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
44.618,22 |
52.616,32 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
4.931,88 |
5.420,62 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
50.159,94 |
69.660,62 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
201.183,16 |
222.681,94 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
65.135,33 |
88.309,73 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
62.309,73 |
64.302,65 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
23.174,40 |
1.992,92 |
| B.
Rückstellungen |
128.002,00 |
116.083,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
8.045,83 |
18.289,21 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
8.045,83 |
18.289,21 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
201.183,16 |
222.681,94 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Firma AS Annette Sandforth
GmbH, Bottrop, wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs-
und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk im Anhang gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die immateriellen Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt
und soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen
Rückdeckungsansprüche aus Lebensversicherungen
wurden mit dem Barwert angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert
bilanziert.
Die liquiden Mittel wurden mit dem Nominalwert
angesetzt.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen auf der
Basis versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend
den steuerlichen Regelungen nach dem Teilwertverfahren
gebildet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend
berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Frau
Annette Sandforth, Bottrop, als Geschäftsführerin
geführt. Die Geschäftsführerin ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Bottrop, den 21.12.2010
gez. Annette Sandforth
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