die Modulbau GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christian Prosch seit 7.1.2009 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Prosch Verwaltungs GmbHIllschwangJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAKTIVA
Anhang zum 31.12.2011Prosch Verwaltungs-GmbHA. Allgemeine Erläuterungspflichten 1.0 Sitz und Gegenstand der GmbH 1.1 Die Prosch Verwaltungs-GmbH hat ihren Sitz in Illschwang. 1.2 Gegenstand des Unternehmens ist Verwaltung der Prosch GmbH & Co. KG 2.0 Vertretung und Größenverhältnisse 2.1 Vertretung der Gesellschaft Herr Christian Prosch 2.2 Größenverhältnisse Die Prosch Verwaltungs-GmbH ist eine kleine Gesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches 3.0 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter der Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung erstellt. Bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden die Vorschriften des HGB's berücksichtigt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurden beibehalten. B. Erläuterungen und Angaben zur Bilanz 1.0 Anlagevermögen Es liegt kein Anlagevermögen vor. 2.0 Umlaufvermögen 2.1 Vorräte Zum Bilanzstichtag waren keine Lagerbestände vorhanden. 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt. 2.3 Schecks, Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten Die Kassenbestände sowie das Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem Nennwert angesetzt. Schecks waren nicht im Umlauf. 2.4 Rückstellungen Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren ungewisse Verbindlichkeiten im Sinne des § 249 (1) HGB. Sie beinhalten insbesondere Kosten für die Körperschaftsteuer mit SolZ sowie für den Jahresabschluss. 2.7 Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind unter Beachtung des Imparitätsprinzipes nach den Vorschriften des § 253 (1) S. 2 HGB bewertet. Sonstige in der Bilanz auszuweisende Haftungsrisiken sind nicht erkennbar. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren lagen nicht vor. C. Ergebnis Der Jahresüberschuss für das Wirtschaftsjahr 2011 beträgt € 724,44. |
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