VMW Holding
GmbH
Grafing
b.München (vormals: Regensburg)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
11.190.834,00 |
11.190.834,00 |
| I.
Finanzanlagen |
11.190.834,00 |
11.190.834,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
314.345,25 |
58.180,61 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
139.020,64 |
57.727,54 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
175.324,61 |
453,07 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
30.685,55 |
43.143,25 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
87.626,77 |
|
| Aktiva |
11.623.491,57 |
11.292.157,86 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
207.119,53 |
| I.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
1.400.000,00 |
1.400.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
1.205.380,47 |
928.121,91 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
294.746,30 |
277.258,56 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
87.626,77 |
|
| B.
Rückstellungen |
19.197,92 |
68.166,49 |
| C.
Verbindlichkeiten |
11.604.293,65 |
11.016.871,84 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
4.037.579,37 |
3.561.871,84 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
7.566.714,28 |
7.455.000,00 |
| Summe
Passiva |
11.623.491,57 |
11.292.157,86 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 1. Januar bis 31. Dezember
2023
A.
ALLGEMEINE ANGABEN ZU JAHRESABSCHLUSS,
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Der Jahresabschluss ist auf der Grundlage der
gesetzlichen Vorschriften erstellt worden.
Die Gesellschaft ist unter der Firma VMW Holding GmbH
beim Amtsgericht München unter der HRB 293747
registriert.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
nach § 267 Abs. 1 HGB;
größenabhängige Erleichterungen sind
in Anspruch genommen worden.
Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde
zulässigerweise verzichtet.
Gliederung
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind
nach den Bestimmungen des HGB gegliedert.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen
den handelsrechtlichen Vorschriften;
Veränderungen in den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr sind nicht zu
verzeichnen.
Anlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, angesetzt. Die planmäßigen
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der einzelnen Vermögensgegenstände
linear vorgenommen.
Bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis 800,00 Euro
wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben, ihr
sofortiger Abgang wird unterstellt.
Forderungen, Sonstige Vermögensgegenstände,
Flüssige Mittel
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände
und flüssige Mittel wurden mit dem Nennbetrag
angesetzt. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet worden.
(Aktive) Rechnungsabgrenzungsposten
Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten
ausgewiesen sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit
sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen.
Rückstellungen
Bei den Rückstellungen handelt es sich um
Beträge für ungewisse Verbindlichkeiten, deren
Höhe nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung das Risiko der Inanspruchnahme deckt.
Sonstige Rückstellungen wurden in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
B.
ANGABEN ZUR BILANZ
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
bestehen nicht.
Gezeichnetes Kapital
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt
entsprechend dem Handelsregisterauszug
EUR 25.000,00 und ist zur Hälfte einbezahlt.
Verbindlichkeitenspiegel
Art der
|
Restlaufzeit
|
Restlaufzeit
|
Restlaufzeit
|
Gesamt-
|
Verbindlichkeit
|
bis zu
|
bis 5 Jahre
|
größer als
|
betrag
|
|
1 Jahr
|
|
5 Jahre
|
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
Verbindlichkeiten
|
|
|
|
|
gegenüber
|
|
|
|
|
Kreditinstituten
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Verbindlichkeiten
|
|
|
|
|
aus Lieferungen
|
|
|
|
|
und Leistungen
|
857.005,75
|
0,00
|
0,00
|
857.005,75
|
Verbindlichkeiten
|
|
|
|
|
gegenüber
|
|
|
|
|
verbundenen
|
|
|
|
|
Unternehmen
|
3.022.946,31
|
0,00
|
0,00
|
3.022.946,31
|
Sonstige
|
|
|
|
|
Verbindlichkeiten
|
157.627,31
|
7.566.714,28
|
0,00
|
7.724.341,59
|
Summe
|
4.037.579,37
|
7.566.714,28
|
0,00
|
11.604.293,65
|
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten aus Steuern i.H.v. EUR 128.502,12 sowie
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit i. H.
v. EUR 0,00 enthalten.
C.
SONSTIGE ANGABEN
Die Gesellschaft hat mit der Tochtergesellschaft Hasi
Schmeckerbäcker GmbH mit Sitz in Grafing einen
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
geschlossen.
Die durchschnittliche Anzahl der angestellten
Arbeitnehmer im Berichtszeitraum betrug 8.
Die Geschäfte wurden im Berichtsjahr von dem
Geschäftsführer Herr Volker Wöhrle,
Regensburg, geführt.
Überschuldung und Fortführung der
Gesellschaft
Die Gesellschaft ist im Berichtsjahr mit TEUR 87
bilanziell überschuldet. Die Bewertungs- und
Bilanzierungsmethoden gemäß Abschnitt B. des
Anhangs sowie § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB sind weiterhin
anzuwenden, da von der Fortführung des Unternehmens
auszugehen ist. Das Unternehmen wurde im Folgejahr weiter
geführt. Die Fortführung wird in einem Gutachten
nach den vom Institut der Wirtschaftsprüfer
festgelegten Grundsätzen zur Beurteilung von
Insolvenzeröffnungsgründen (IDW S 11) von
Wirtschaftsprüfer/ Steuerberater/ Rechtsanwalt Herrn
Alexander Piur vom 22.11.2024 dargelegt.
D.
UNTERZEICHNUNG DES JAHRESABSCHLUSSES DURCH DEN
GESETZLICHEN
VERTRETER GEMäß §§ 245, 264
HGB
Grafing, den 16. Dezember
2024
gez.
Volker Wöhrle (Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.12.2024
festgestellt.
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