LBP GmbH
(vormals: Berghoff Property GmbH)
Drolshagen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
100,00 |
100,00 |
| I.
Finanzanlagen |
100,00 |
100,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.920.235,03 |
3.408.709,00 |
| I.
Vorräte |
5.000,00 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.767.103,36 |
3.352.444,46 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
980.225,08 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
148.131,67 |
56.264,54 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
742.266,72 |
989.688,96 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
1.402.718,60 |
553.728,16 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
4.065.320,35 |
4.952.226,12 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
578.728,16 |
454.651,49 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
848.990,44 |
124.076,67 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
1.402.718,60 |
553.728,16 |
| B.
Rückstellungen |
26.000,00 |
13.941,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.531.425,75 |
4.261.092,24 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
507.894,60 |
677.192,88 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
4.065.320,35 |
4.952.226,12 |
Anhang
2 0 1 9
der
Berghoff Property GmbH, 57489 Drolshagen
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss auf den
31.12.2019
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 der
Berghoff Property GmbH ist entsprechend den
handelsrechtlichen und den ergänzenden Vorschriften
des GmbH-Gesetzes aufgestellt worden.
Gemäß den in § 267 HGB
aufgeführten Größenkriterien zählte
die Berghoff Property GmbH im Geschäftsjahr 2019 zu
den kleinen Kapitalgesellschaften.
Im Berichtsjahr 2019 wurden erstmalig die Neuerungen
des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRuG) im
Zusammenhang mit den Übergangsvorschriften des EGHGB
angewendet.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage. Es sind keine Umstände erkennbar, die
dazu führen, dass der Jahresabschluss ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
nicht vermittelt (§ 264 Abs. 2 HGB).
Die Form der Darstellung, insbesondere der Gliederung
des Jahresabschlusses, entspricht den gesetzlichen
Regelungen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
aufgestellt.
Das Gliederungsschema gemäß § 275 HGB
wurde zur Anpassung an die Veränderungen durch das
BilRuG um folgende Positionen verändert bzw.
reduziert:
- Wegfall des Ergebnisses der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit
- Wegfall des außerordentlichen
Ergebnisses.
Die Angabe der Werte der Bilanz zum 31.12.2019
entspricht in ihrer Zusammensetzung und Ermittlung denen
zum 31.12.2018. Insofern sind die Beträge vergleichbar
und keine Anpassungen erforderlich gewesen.
Gliederung und Bewertung erfolgten entsprechend den
Vorschriften des HGB.
Angaben gemäß § 284 (2) Nr. 1 HGB:
Aktiva
Das
Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen
bilanziert. Die Abschreibungen erfolgten nach der linearen
Abschreibungsmethode.
Das
Finanzanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten
unter Beachtung des Niederswertprinzips bilanziert.
Forderungen und sonstigen
Vermögensgenstände sind zu Nennwerten
bewertet oder zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Die Bewertung der
liquiden Mittel erfolgt zu Nennwerten.
Aktive bzw. passive
Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
ausschließlich Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem
Bilanzstichtag, die Aufwand bzw. Ertrag für einen
bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag.
Passiva
Die
Sonstigen Rückstellungen werden mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Betrag passiviert. Sie berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten sind zu ihren
Erfüllungsbeträgen ausgewiesen
III. Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Bewertungsmethoden nach § 240 Abs. 4 und
§ 256 Satz 1 HGB wurden nicht angewendet. Eine
Berechnung des Unterschiedsbetrages gemäß §
284 Abs. 2 Nr. 4 HGB war demnach nicht erforderlich.
Die Entwicklung der Anlagepositionen in der Zeit von
01. Januar 2018 bis 31. Dezember 2019 ist aus dem
Anlagenspiegel (Anlage zur Anlage 3) ersichtlich.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen
sind keine Beträge vorhanden, die erst nach dem
Abschlussstichtag rechtlich entstehen.
Von den sonstigen Vermögensgegenständen
haben TEUR 169 eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben
Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von
TEUR 147 enthalten.
Rechnungsabgrenzungsposten
Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ist kein
Disagio enthalten.
Sonstige Rückstellungen
Bei den unter der Bilanzposition "Sonstige
Rückstellungen" bilanzierten Beträgen handelt es
sich im Wesentlichen um eine Rückstellung für
sonstige Inanspruchnahmen und eine Rückstellung
für Jahresabschlusskosten 2019.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
mehr als fünf Jahren bestehen nicht.
Die Verbindlichkeiten sind nicht gesichert.
Unter der Position "sonstige Verbindlichkeiten" sind
keine Beträge für Verbindlichkeiten ausgewiesen,
die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen
(§ 268 Abs. 5 Satz 3 HGB).
Haftungsverhältnisse
Mit dem Leasingvertrag vom 30 Mai 2016 hat die
Berghoff Property GmbH die Mieteintrittserklärung der
"The Industrial Development Board oft he City of Auburn"
zugunsten der Berghoff Precision Machining LP angenommen.
Weitere Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251
HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Aus Leasingverträgen resultiert zum
Bilanzstichtag Aufwand in Höhe von TEUR 1.280 pro
Jahr. Es handelt sich um Standard-Leasingverträge.
Besondere Chancen und Risiken bestehen nicht.
IV. Sonstige Angaben
Angaben nach § 285 Nr. 10 HGB
Geschäftsführer: Herr Ulrich Berghoff,
Kaufmann
Gemäß § 286 Abs. 4 HGB wird
auf die Angabe nach § 285 Nr. 9 HGB verzichtet.
sonstige Berichtsbestandteile
57489 Drolshagen, den 31.03.2020
gez. Ulrich
Berghoff
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.03.2020 festgestellt.
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