Gemini
Trading GmbH
Hanau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
11.536,83 |
10.703,83 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
11.536,83 |
10.703,83 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
14.060,52 |
14.060,52 |
| II.
Bilanzverlust |
25.597,35 |
24.764,35 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
11.536,83 |
10.703,83 |
| B.
Rückstellungen |
800,00 |
800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
10.736,83 |
9.903,83 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
11.536,83 |
10.703,83 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss zum 31.12.2011 wurde
nach den maßgeblichen Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind
entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§
266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem.
§ 275 Abs. 2 HGB erstellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz wurden die
Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechtes des Art.
67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
B. Erläuterung zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Wertansätze in der Bilanz der Gemini Trading
GmbH zum 31.12.2011 wurden unverändert als
Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.
Immaterielle Vermögensgegenstände liegen
nicht vor.
Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.
Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung für
Abnutzung zur Anwendung. Die Abschreibungen des
Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich
zeitanteilig. Es liegt kein Sachanlagen vor.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr
des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben.
Für die Darstellung der Entwicklung des
Anlagevermögens nach § 268 Abs. 2 HGB wurde von
der Erleichterungsvorschrift des § 274a Nr. 1 HGB
für kleine Gesellschaften im Sinne des § 267 Abs.
1 HGB Gebrauch gemacht.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Ausleihungen zum Nennwert
Wertpapiere sind nicht vorhanden.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am
Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag,
wurde dieser angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
liegen nicht vor.
Das gezeichnete Kapital von € 25.564,59 wurde
mit dem Nennbetrag angesetzt. Die nicht eingeforderte
Einlagen von € 11.504,07 auf das gezeichnete Kapital
wurden vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt. Danach
verbleibt ein Restbetrag von € 14.060,52.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Steuerrückstellungen beinhalten die noch nicht
veranlagten Steuern. Es liegen keine vor.
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss 2011 konnten die bisher
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im
Wesentlichen beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
D. Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
lag die Führung der Geschäfte unverändert
bei Herrn Boyne Hohenstein.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.05.2012
festgestellt.
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