Einzelhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen
FIPS GmbH
Bahnhofstraße 17A, 31275 Lehrte, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ana-Carina Cabrera Antoranz seit 8.5.2023 | Geschäftsführer |
Susanne Konrad seit 1.10.2021 | Prokura |
Martina Stelter seit 13.8.2019 | Geschäftsführer |
BeteiligungenBeta
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
FIPS GmbHLehrteJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Bei dem vorstehenden Jahresabschluss handelt es sich um die nach § 327 HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde folgender Bestätigungsvermerk erteilt: Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung Nach dem Ergebnis unserer Prüfung haben wir am 28. März 2024 dem als Anlagen 1 bis 3 beigefügten Jahresabschluss der FIPS GmbH, Lehrte, zum 31. Dezember 2023 und dem als Anlage 4 beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt, der von uns an dieser Stelle wiedergegeben wird: "BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die FIPS GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der FIPS GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der FIPS GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen." Vorstehenden Prüfungsbericht erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und dem IDW Prüfungsstandard für weniger komplexe Einheiten: Prüfungsurteil, Berichterstattung und Archivierung (IDW PS KMU 7 (09.2022)).
Peine, 28. März 2024 PHC
GMBH
Thomas Drews, Wirtschaftsprüfer John-Oliver Hartmann, Wirtschaftsprüfer Anhang für das Geschäftsjahr 20231. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die FIPS GmbH hat ihren Sitz in der Bahnhofsstr. 17a in 31275 Lehrte und ist unter der Nummer HRB 35579 in das Handelsregister des Amtsgerichtes Hildesheim eingetragen. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der FIPS GmbH, Lehrte, wurde auf der Grundlage der handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften unter Berücksichtigung des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die GmbH ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Angabe zu den Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr erfolgt in Anwendung des Wahlrechts des § 284 Abs. 1 HGB im Anhang. Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: Anlagevermögen Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen entsprechend der betrieblichen Nutzungsdauer vermindert. Die Abschreibungen auf die Zugänge erfolgen linear pro rata temporis. Neu angeschaffte Anlagegüter mit Anschaffungskosten über EUR 250 bis EUR 800 netto werden entsprechend des Wahlrechts des § 6 Abs. 2 EStG im Jahr des Zugangs vollständig abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten gem. § 253 Abs. 1 HGB bewertet. Umlaufvermögen Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten unter Beachtung der niedrigeren Marktpreise am Bilanzstichtag angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Wertberichtigungen erfolgen soweit notwendig. Die Kassenbestände und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit ihrem Nennwert zum Bilanzstichtag angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital beträgt laut Handelsregister TEUR 100 und ist in voller Höhe eingezahlt. Sonderposten Der Sonderposten aus nicht - öffentlichen Fördermitteln für Investitionen erfasst unter anderem die Wertberichtigung zum Anlagevermögen den Investitionszuschuss der Aktion Mensch zum Neubau des Gebäudes in Peine, Pulverturmwall, des Deutschen Hilfswerkes zur Erweiterung des Pflegeheims Uetze und der Klosterkammer Hannover zur Erweiterung des Wohnheims Ilsede, einen Zuschuss der Aktion Mensch zum Dachausbau des Wohnheims Ilsede sowie die Bewilligung eines Zuschusses für die Anschaffung eines Firmenfahrzeuges. Die Sonderposten werden ratierlich entsprechend der Nutzungsdauer der bezuschussten Anlagegüter ertragswirksam aufgelöst. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden mit ihrem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt. Alle erkennbaren Risiken wurden berücksichtigt. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten:
2. Erläuterungen zur Bilanz sowie zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens ist dem Anlagespiegel zum 31. Dezember 2023 zu entnehmen, der dem Anhang als Anlage beigefügt ist. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind sämtlich in 2023 fällig. Die Laufzeit der in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch die Eintragung von Grundschulden, der Verpfändung von Guthabenkonten in Höhe von TEUR 881 sowie durch die Abtretung von Allianz Schatzbriefen in Höhe von nominal TEUR 1.500 besichert. Unter den Rückstellungen in Höhe von TEUR 105 werden im Wesentlichen, Rückstellungen für Personalaufwendungen in Höhe von TEUR 48, die Kosten der Jahresabschlussprüfung und Steuerberatung von TEUR 24, eine Rückstellung für ausstehende Rechtsanwaltshonorare in Höhe von TEUR 11, Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von TEUR 18 sowie sonstige Rückstellungen in Höhe von TEUR 4 ausgewiesen. 3. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen zwei Avalkredite in Höhe von insgesamt TEUR 428 mit der Volksbank Peine eG, Peine, zur Besicherung von gewährten Fördermitteln der Deutsches Hilfswerk Stiftung des bürgerlichen Rechts, Hamburg, für das Altenpflegeheim Uetze bzw. dessen Anbau. Die Gesellschaft geht aufgrund der zweckentsprechenden Verwendung dieser Fördermittel derzeit nicht von einer Inanspruchnahme dieser Avalkredite aus. Die Höhe der Verpflichtungen aus abgeschlossenen Mietverträgen beträgt für 2023 TEUR 312. 4. Konzern Die Gesellschaft hält eine 100 %ige Beteiligung an der FIPS Peine GmbH, Peine, in Höhe von TEUR 125. Das vorläufige Eigenkapital der FIPS Peine GmbH, Peine, beträgt zum 31. Dezember 2023 TEUR 603 und das vorläufige Jahresergebnis vor Einstellung in die Gewinnrücklagen TEUR 28. Ein Konzernabschluss wird nicht aufgestellt, da von den größenabhängigen Befreiungen des § 293 HGB Gebrauch gemacht wird. 5. Sonstige Angaben Die im Berichtsjahr beschäftigten Angestellten gliedern sich nach Gruppen wie folgt auf:
Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2023 in dem Senioren- und Pflegeheim in Uetze im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) zusätzlich Personal beschäftigt. Organe der Gesellschaft sind die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführung. Geschäftsführerinnen der Gesellschaft waren:
Gemäß § 286 Abs. 4 HGB wird auf die Angabe der Organbezüge verzichtet. 6. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung beabsichtigt, der Gesellschafterversammlung vorzuschlagen, das Jahresergebnis 2023 in die Gewinnrücklagen einzustellen.
Lehrte, 22.01.2024 Martina Stelter, Geschäftsführerin der FIPS GmbH Ana-Carina Cabrera Antoranz, Geschäftsführerin der FIPS GmbH ANLAGENSPIEGEL zum 31. Dezember 2023FIPS GmbH
Lagebericht1. Geschäfts- und Rahmenbedingungen Die FIPS GmbH betreibt Einrichtungen zur Betreuung psychisch kranker Menschen, um ihnen ein angemessenes Leben zu ermöglichen, sie zu behandeln, zu begleiten und zu betreuen. Dazu ist die FIPS GmbH als regionaler Anbieter von Leistungen in den Bereichen ambulant betreutes Wohnen (jetzt qualifizierte und kompensatorische Assistenzleistungen nach dem Bundesteilhabegesetz), Tagesstätten, Trainingswohngruppen, Wohnheime (jetzt besondere Wohnform) Senioren- und Pflegeheimen und ambulante psychiatrische Hauskrankenpflege (pHKP) tätig. Zur Erfüllung der Leistungen wurden im Jahresdurchschnitt 204 Mitarbeiter eingesetzt. Die offensiven Bemühungen eine ausreichende Anzahl von Fachkräften an die FIPS GmbH zu binden war möglich. Im Jahr 2023 wurden in den pflegesatzrechnenden Einrichtungen, wie der besonderen Wohnform, betreutes Wohnen/Assistenzleistungen, Tagesstätten und ambulanter Fachpflegedienst im Monatsdurchschnitt ca. 777 Menschen betreut. Die Innovationsfreude der Geschäftsleitung und der Mitarbeiter*innen in den letzten Jahren wurde auch das gesamte Jahr nicht vernachlässigt und die Weiterentwicklung der gesellschaftlichen Herausforderungen fortgesetzt. Die daraus resultierenden Bedürfnisse der Menschen wurden dabei immer in den Mittelpunkt gestellt. So hat die FIPS GmbH im Bereich der SGB II, V, XI, IX, XII Dienstleistungen und Einrichtungen geschaffen, die in ihrer Gesamtheit und zumeist auch einzeln, effizient und kostendeckend bis Gewinn erwirtschaftend arbeiten. Im Bereich "Kontaktstellen" findet insbesondere in Lehrte und Burgdorf eine enge Zusammenarbeit mit dem FIPS e.V. statt. Die Beratungsstelle in Peine stellt eine wichtige Brücke zu den anderen Dienstleistungsangeboten des Unternehmens in Peine dar. Die Begegnungsstätte in Peine erhält keine Förderung durch den Landkreis Peine, trotzdem wird dort die Inklusion aktiv umgesetzt. Im Bereich der ambulanten psychiatrischen Hauskrankenpflege konnten monatsdurchschnittlich ca. 342 Patienten gepflegt und behandelt werden. Dabei erfolgt eine Krisenversorgung im häuslichen Umfeld, die als Krankenkassenleistung abgerechnet wird. Die Versorgung im Bereich der Regelversorgung umfasst 70 % der Fälle. Die Leistungen nach den Verträgen der integrierten Versorgung betragen 30 %. Die FIPS GmbH nimmt aktiv an den Vergütungsverhandlungen mit den Krankenkassen teil. Das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) stellt die psychiatrische Hauskrankenpflege vor große Herausforderungen für die Vergütungsverhandlungen mit den Krankenkassen, um die tarifliche oder tarifangelehnte Vergütung der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege refinanziert zu bekommen. Im Bereich "Ambulant betreutes Wohnen/Assistenzleitungen" werden regelmäßig ca. 215 Menschen mit unterschiedlichen seelischen Behinderungen in den Gebieten der Region und Stadt Hannover sowie dem Landkreis und Stadt Peine betreut. Im Bereich "Tagesstätten", der teilstationären Versorgung, werden regelmäßig über 100 Menschen in Lehrte, Peine und Laatzen betreut. Im Bereich "besondere Wohnform" werden regelmäßig 120 Menschen mit seelischen Behinderungen betreut. Auch hier bestehen Entgeltvereinbarungen mit den Leistungsträgern. Die Anpassung der Leistungsvergütungen erfolgt jährlich durch den Beschluss der Gemeinsame Kommission. Mit diesen sind grundsätzliche Lohnsteigerungsforderungen der Fachkräfte kaum zu realisieren. Für unser Senioren- und Pflegeheim Uetze wurde die familienorientierte Konzeption erfolgreich etabliert. Eine reduzierte Platzanzahl von 25 Einzelzimmern stellt die somatische und pflegerische Versorgung in den Mittelpunkt. 2. Geschäftsverlauf der Gesellschaft Ertragslage Die Gesellschaft hat ein Jahresergebnis von TEUR 843 (VJ TEUR 1.247) erwirtschaftet. Die Umsatzerlöse konnten gegenüber dem Vorjahr um TEUR 436 auf TEUR 10.229 d.h. um 4,45 % gesteigert werden. Die Veränderungen erfolgten in folgenden Bereichen:
In allen Segmenten der FIPS GmbH konnten bis auf das Senioren- und Pflegeheim höhere Erlöse erzielt werden. Die Erlösminderung im Senioren- und Pflegeheim Uetze ist auf die weitere Platzreduzierung im Geschäftsjahr 2023 von 32 Plätzen auf 25 Plätzen zurückzuführen. Die Entgelte im Senioren- und Pflegeheim Uetze wurden zum 1. April 2023 angehoben. Die Umsetzung der Pflegevergütungs-Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes setzt voraus, dass die Pflegeeinrichtungen nur dann zugelassen bleiben, wenn diese das Tariftreuegesetz anwenden und die Pflege- und Betreuungskräfte nach dem regional üblichen Entgeltniveau bezahlen. Die Umsetzung dieser Vorgabe, neben weiteren Sachkostensteigerungen in ähnlichem Umfang, haben zu einer Entgelterhöhung gegenüber dem Vorjahr geführt. Die Personal- und auch Sachkosten haben sich ebenfalls gegenüber dem Vorjahr erhöht. Im Bereich der Tagesstätten konnten ebenfalls höhere Entgelte vereinbart werden. Die sonstigen betrieblichen Erträge haben sich um TEUR 42 auf TEUR 242 gemindert. Ursächlich hierfür sind geringere Betriebskostenzuschüsse von TEUR 134 durch den Wegfall der Corona bedingten Mindereinnahmen und Mehraufwendungen insbesondere im Bereich des Senioren- und Pflegeheimes. Der Materialaufwand hat sich um TEUR 91 auf TEUR 736 d.h. um 11,11 % erhöht. Die Mitarbeiterzahl erhöht sich von 194 auf 204. Die Personalaufwendungen haben sich um TEUR 802 auf TEUR 6.651, d.h. um 13,71 % gegenüber dem Vorjahr mit TEUR 5.849 erhöht. Diese Maßnahme war zur Personalbindung und zum Erhalt der Fachkräftequote erforderlich. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich um TEUR 74 auf TEUR 1.652, d.h. um 4,29 % gemindert. Vermögenslage Die Bilanzsumme erhöhte sich um TEUR 300 (VJ: TEUR 16.541). Der Buchwert des Sachanlagevermögens vermindert sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 325 auf TEUR 9.867 (VJ: TEUR 10.192). Das Anlagevermögen machte 70,7 % (Vj: 71,5%) der Bilanzsumme aus und ist zu 100 % (Vj: 100 % ) durch Eigenkapital gedeckt. Das Umlaufvermögen betrug zum Stichtag TEUR 4.929. gegenüber TEUR 4.705 im Vorjahr. Ursächlich hierfür ist insbesondere der Zufluss der liquiden Mittel sowie Wertpapiere um TEUR 185 auf TEUR 4.481. Die Eigenkapitalquote beträgt 71,6 % (Vj: 67,7%). Die Verbindlichkeiten haben sich um TEUR 585 gegenüber dem Vorjahr vermindert. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus der Tilgung der bestehenden Darlehen. Finanzlage Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit betrug im Geschäftsjahr TEUR 1.360 (Vj: TEUR 1.580), der Cashflow aus der Investitionstätigkeit betrug im Geschäftsjahr TEUR -572 (Vj: TEUR -152 und der Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit war mit TEUR -603 (Vj: TEUR-281). Insgesamt ergibt sich somit für das Jahr 2023 ein Cash-Flow von TEUR 185 (Vj: TEUR 1.147), der zu einer Erhöhung der Bankbestände zum Stichtag führte. Die finanzielle Ausstattung der FIPS GmbH ist unverändert solide. 3. Prognosebericht mit Darstellung der möglichen Chancen und Risiken Für den Bereich des SGB V: Seit 01.04.2023 wurden Verhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen für höhere Vergütungen geführt. Die neuen Vergütungen traten ab 01.06.2023 in Kraft. Um Fachpflegekräfte für diese Leistungsform der psychiatrischen Hauskrankenpflege zu gewinnen, reicht die Höhe der Vergütungen nicht aus, um gerade im psychiatrischen Fachpflegedienst die Mitarbeiter*innen ihrer hohen Fachqualifikation entsprechend zu entlohnen. Das Risiko, dass Fachkräfte in die somatischen Pflegedienste oder Pflegeheime wechseln, besteht. Die FIPS GmbH hat als Leistungserbringerin weitere Kooperationsverträge nach der Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung, insbesondere für schwer psychisch Kranke mit komplexen psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf gem. § 92 Abs. 6b SGB V (RL) geschlossen. Die Zusammenarbeit mit kooperierenden Facharztpraxen und der praktischen Umsetzung der Versorgungsform wird für das folgende Jahr eine zentrale Organisationsaufgabe erfordern. Die Geschäftsführung beteiligt sich aktiv daran, die von dem Bundesamt für soziale Sicherung geforderte Leistung der Soziotherapie wieder zu realisieren. In der gegründeten Initiativgruppe ist der Versorgungsvertrag für die Soziotherapie mit den verhandlungsführenden Krankenkassen bereits vereinbart. Die Vergütungsverhandlungen stehen noch aus. Bei einer auskömmlichen Vergütung wird die FIPS GmbH dieses Angebot zur Verfügung stellen, damit die Klienten und Klientinnen noch qualifizierter und reibungsloser versorgt werden können Für den Bereich des SGB XI: Zum 01. April 2024 wird die FIPS GmbH zu einer neuen Pflegesatzvereinbarung mit einer Laufzeit von einem Jahr, die Pflegekassen auffordern. Die Herausforderung wird sein, die Sachkostensteigerungen auskömmlich für das Unternehmen zu verhandeln. Für den Bereich des SGB IX und SGB XII: Die erforderliche kontinuierliche Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) hat auch im Geschäftsjahr 2023 für umfassende administrative und fachliche Umstrukturierungen geführt. Die Umsetzung ist von Seiten des Landes Niedersachsen bis zum Jahr 2024 gefordert. In diesem Zusammenhang wird die nächste bedeutsame Herausforderung die stärkere Differenzierung der Bedarfsermittlung, die vielfältigeren Bedarfe der Klienten*innen und die komplette Übertragung der Entscheidungsberechtigung auf den Leistungsträger, das Land Niedersachsen, sein. Besonders die Veränderungen im Bereich des Ambulant betreuten Wohnens außerhalb besonderer Wohnformen stellen uns vor strukturellen Herausforderungen. Durch die Differenzierung der ambulanten Leistung in qualifizierte und kompensatorische Assistenzleistungen erfordert intern den Aufbau anderer Strukturen, um das Leistungsangebot der kompensatorischen Assistenzleistung abbilden zu können. Hierfür wird es erforderlich sein, entsprechendes Personal zu akquirieren und zu schulen, die Schnittstelle zwischen kompensatorischer und qualifizierter Assistenzleistung sinnvoll zu organisieren, Prozessabläufe kritisch hinsichtlich der neuen Rahmenbedingungen zu prüfen und zu verbessern. Auch die Auswirkungen der Vergütung für die FIPS GmbH, die bisher teilweise noch in komplexen Monatspauschalen abgerechnet werden und ab 01.07.2024 in Einzelabrechnungen wechseln, erfordern die o.g. Maßnahmen. Die Entgeltvereinbarungen mit den Kostenträgern für das Leistungsangebot ambulant betreutes Wohnen, die zum 31.12.2023 gekündigt wurden, konnten um sechs Monate bis zum 30.06.2024 verlängert werden. Das Land Niedersachsen befindet sich im Überarbeitungsprozess des Leistungsangebotes "Tagesstätten". Diesen Prozess gilt es eng zu begleiten und zu beobachten. Die Anpassung der administrativen Maßnahmen erfolgt kontinuierlich und wird durch regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter*innen gesichert. Ein wirtschaftliches Risiko Kleinsteinrichtungen wie das Wohnheim Heidhof (jetzt besondere Wohnform) und die Trainingswohngruppen Lehrte und Peine zu betreiben, besteht weiterhin und wird kontinuierlich im Mittelpunkt der wirtschaftlichen Beobachtung der Geschäftsleitung stehen. Die Gesellschaft geht für das Jahr 2024 von einem reduzierten Ergebnis aus. Als Ursache wird von der Geschäftsleitung die massive Erhöhung der Gehälter sowie die Sachkostensteigerung, insbesondere der Energiekosten, gesehen. Die weitere Umsetzung Änderungen des Bundesteilhabegesetzes (hier im Besonderen die ambulante Versorgung) wird sich nachteilig auf das Gesamtergebnis auswirken und muss durchgängig überprüft werden, um wirksame Anpassungen vorzunehmen. Die größte Herausforderung für das Jahr 2024 ist dabei die erfolgreiche Zusammenführung von individuellen Bedarfen der Klienten*innen und der Schaffung von erträglichen und attraktiven Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter*innen.
Lehrte, den 22.01.2024 Martina Stelter, Geschäftsführerin der FIPS GmbH Ana-Carina Cabrera Antoranz, Geschäftsführerin der FIPS GmbH |
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