bluvo
GmbH
Ratingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
1.1.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
328.447,70 |
234.877,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
25.505,50 |
45.975,50 |
| II.
Sachanlagen |
117.721,00 |
188.902,00 |
| III.
Finanzanlagen |
185.221,20 |
|
| B.
Umlaufvermögen |
2.528.622,47 |
2.041.310,28 |
| I.
Vorräte |
271.166,21 |
116.338,07 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
989.308,26 |
774.352,62 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.268.148,00 |
1.150.619,59 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
56.474,13 |
99.151,40 |
| Aktiva |
2.913.544,30 |
2.375.339,18 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
1.1.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.843.545,09 |
1.200.550,80 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
89.877,70 |
89.877,70 |
| III.
Gewinnvortrag |
810.673,50 |
1.010.673,10 |
| IV.
Jahresüberschuss |
842.993,89 |
|
| B.
Rückstellungen |
640.277,95 |
830.213,34 |
| C.
Verbindlichkeiten |
421.669,26 |
314.445,04 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
421.669,26 |
314.445,04 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
8.052,00 |
30.130,00 |
| Passiva |
2.913.544,30 |
2.375.339,18 |
Anhang
zum Jahresabschluß per 31.12.2022 der
bluvo GmbH, Ratingen
I. Allgemeine Angaben
Die bluvo GmbH hat ihren Sitz in Ratingen. Sie ist im
Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HR B
98939 eingetragen Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde
nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Die bluvo GmbH
ist nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung
vom 25.10.2022 durch Umwandlung im Wege des Formwechsels
der bluvo AG ( AG Düsseldorf, HRB 44686), entstanden.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist nach den
Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung
der ergänzenden Bestimmungen des Handelsgesetzbuches
für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB)
sowie des Aktiengesetztes aufgestellt worden.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264,
267 Abs. 1 HGB auf. Der Jahresabschluss umfasst somit
die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach den
gesetzlichen Bestimmungen des § 266 HGB.
Die Erleichterungsvorschriften des § 274a HGB
und des § 288 Abs. 1 HGB wurden bei der
Aufstellung des Jahresabschlusses teilweise in Anspruch
genommen.
Die Gesellschaft ist aufgrund ihrer Bilanzsumme,
ihrer Umsatzerlöse und ihrer Mitarbeiterzahl nicht
prüfungspflichtig.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
unverändert im Vergleich zum Vorjahr angewendet und
folgen den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches.
Das
Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten
(gem. § 255 Abs. 2 bis 3 HGB) bilanziert.
Die
entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
sind zu Anschaffungskosten abzüglich der kumulierten
planmäßigen Abschreibungen bilanziert. Selbst
erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden nicht aktiviert.
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Sofern
erforderlich, werden Abschreibungen auf den niedrigeren
beizulegenden Wert vorgenommen.
Die planmäßigen Abschreibungen werden linear
pro rata temporis über die betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer unter Zugrundelegung der steuerlichen
AfA-Tabellen vorgenommen.
In Bezug auf die Bilanzierung
geringwertiger Wirtschaftsgüter wird
handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6
Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen
Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer
selbständigen Nutzung fähig sind, werden im
Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage
in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die
Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen
darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne
Wirtschaftsgut € 800,00 nicht übersteigen.
Bei dem
Vorratsvermögen handelt es sich um den
Warenbestand. Es wurde eine permanente Inventur
getätigt. Die Bewertung erfolgte zu
Anschaffungskosten.
Bei den
Forderungen und den sonstigen
Vermögensgegenständen wurden die Nennwerte
angesetzt. Sofern erforderlich, erfolgen Abschreibungen
(Einzelwertberichtigung) auf den niedrigeren, am
Abschlussstichtag beizulegenden Wert.
Dem allgemeinen Kreditrisiko bei Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurde zusätzlich durch eine
ausreichend bemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung
getragen.
Der
Kassenbestand und das
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nominalwert
angesetzt.
Als
aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden bereits
geleistete Zahlungen ausgewiesen, die Aufwendungen für
eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.
Das
Stammkapital ist als gezeichnetes Kapital
ausgewiesen, entspricht dem Handelsregisterauszug und wird
zum Nennwert bewertet.
Die
Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen werden je für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei werden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt. Der Ansatz erfolgt
mit dem nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag.
Die
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen werden nach anerkannten
versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt. Die
aufgrund der durch das BilMoG geänderten Bewertung bei
den Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen erforderliche Zuführung
wird bis zum 31.12.2024 mit jährlich 1/15
berücksichtigt (Art. 67 Abs. 1 EGHBG).
Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller
übrigen Gläubiger entzogen sind und
ausschließlich der Erfüllung von
Altersversorgungsverpflichtungen dienen, werden zum
beizulegenden Zeitwert bewertet und mit den
Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen
Verpflichtungen saldiert. Ein daraus verbleibender aktiver
Saldo wird in der Bilanz gesondert als "Aktiver
Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung"
ausgewiesen.
Sonstige Rückstellungen werden in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden künftige Preis und
Kostensteigerungen in Höhe der allgemeinen
Inflationsrate berücksichtigt und eine Abzinsung auf
den Bilanzstichtag vorgenommen.
Als Abzinsungssätze werden, die in den
Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen
sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der
Deutschen Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden.
Verbindlichkeiten wurden mit ihren
Erfüllungsbetrag bilanziert.
Als
passiver Rechnungsabgrenzungsposten werden bereits
erhaltene Zahlungen ausgewiesen, die Ertrag für eine
bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.
III.
Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Aufgliederung und Entwicklung der Posten des
Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben eine Laufzeit von
weniger als einem Jahr, mit Ausnahme der geleisteten
Kaution einschließlich
aufgelaufener Zinsen.
Die sonstigen Rückstellungen enthalten im
wesentlichen Kosten für die Erstellung des
Jahresabschlusses, Steuern, Gewährleistungen,
Berufsgenossenschaft, Pensionen, rückständigen
Urlaub und eine Aufwandsrückstellung nach § 249
II HGB.
Die Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen werden
versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung
biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln Heubeck
2005 G) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren
(Projected-Unit-Credit-Methode) ermittelt. Zukünftig
erwartete Entgelt- und Rentensteigerungen werden bei der
Ermittlung der Verpflichtung berücksichtigt.
Der zu Grunde gelegte Rechnungszins für die
Abzinsung der Pensionsverpflichtung beläuft sich zum
Bewertungsstichtag 31.12.2022 auf 1,44% (Vorjahr 1,87%).
Es handelt sich hierbei um den von der Deutschen
Bundesbank gemäß
Rückstellungs-abzinsungsverordnung ermittelten und
veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz.
Für die Saldierung wurde nach § 246 (2) HGB
von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit
verrechnungsfähigen Vermögenswerten
berücksichtigt:
Der unter dem Posten Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen ausgewiesene Betrag ist
teilweise durch üblichen Eigentumsvorbehalt von
Lieferanten besichert
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Es bestehen nicht in der Bilanz erscheinende sonstige
finanzielle Verpflichtungen für Miet- und
Leasingverträge.
Es liegen keine weiteren Angaben zur Gewinn- und
Verlustrechnung vor, die für kleine
Kapitalgesellschaften verpflichtend sind.
IV.
Ergänzende Angaben und Erläuterungen
1. Mitglieder des
Vorstandes/Geschäftsführer
Herr Holger Blumenkamp, Essen, und Herr Marcus Vogel,
Ratingen, jeweils alleinvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit, wurden in
der Aufsichtsratssitzung am 01. Juli 2002 zu den
Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft bestellt. Die
Abberufung erfolgte aufgrund des Formwechsels zum 24.
Oktober 2022. Die Herren Holger Blumenkamp und Marcus Vogel
wurden zum 25. Oktober 2022 jeweils zu den
Geschäftsführern der Gesellschaft bestellt.
2. Mitarbeiter
Die Gesellschaft beschäftigte durchschnittlich
42 (Vorjahr: 42) Mitarbeiter, davon einen Auszubildenden
und zwei Geschäftsführer.
V.
Sonstige Pflichtangaben
Aufsichtsrat:
Vorsitzender des Aufsichtsrates war bis zum 24.
Oktober 2022 Herr Manfred Vogel. Herr Klaus Rägle ist
sein Stellvertreter.
Das dritte Mitglied des Aufsichtsrates war Herr
Holger Kronenberg.
Ratingen, den 09. Februar 2023
bluvo GmbH
Ratingen
Die Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
bluvo GmbH
Ratingen
Die Geschäftsführung
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.03.2023
festgestellt.
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