Kermit Capital GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jürgen Thies seit 18.4.2005 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Thiesign GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANG1. Allgemeine Angaben Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Der vorliegende Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurde nach den handelsrechtlich geltenden Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmo- dernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vor- jahreszahlen wurden nicht angepasst (vgl. Art. 67 VIII 2 EGHGB). Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den gesetzlichen Gliederungsvorschriften gem. §§ 266 und 275 HGB. Die Unternehmung beachtet bei der Aufstellung des Jahresabschlusses hinsichtlich der Bilanzierung, der Bewertung und der Gliederung die Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen. Bei Anschaffungen bis zum 31.12.2009 wurden ergänzende steuerliche Vorschriften in Bezug auf die Abschreibungsart (linear / degressiv) beachtet. Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Nettoanschaffungs- / Herstellungskosten 150,00 Euro nicht überschreiten, sind vollständig abgeschrieben worden, da dieses den tatsächlichen Nutzungsverlauf im Wesentlichen widerspiegelt. Für abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Nettoanschaffungs- bzw. Herstellungskosten mehr als 150,00 Euro betragen, aber 1.000,00 Euro nicht übersteigen, ist steuerlich im Jahr der Anschaffung oder Herstellung ein jahresbezogener Sammelposten zu bilden, der im Jahr der Bildung und den vier folgenden Wirtschaftsjahren gewinnmindernd mit jeweils einem Fünftel aufzulösen ist (Regelung erstmals ab dem Jahr 2008 bis 2009). Scheidet ein Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert (§ 6 Abs. 2 a EStG). Für handelsrechtliche Zwecke werden diese Vorschriften aus Gründen der nicht wesentlichen Einflussnahme auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage analog angewendet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert abzüglich einer Pauschalwertberichtigung für das allgemeine Kreditrisiko bewertet. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwert-berichtigungen vorgenommen. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt worden. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Disagien für aufgenommene Darlehen werden ggf. aktiv abgegrenzt. 3. Grundlagen für die Umrechnung in Euro nach § 284 (2) Nr. 2 HGB Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sind zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet worden. 4. Angaben zu Verbindlichkeiten nach § 285 Nr. 1a, 1b, Nr. 2 HGB Verbindlichkeiten in Höhe von 7.719,41 Euro weisen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr auf. Eine Laufzeit von mehr als fünf Jahren liegt nicht vor. 5. Mitglieder des Geschäftsführungsorgans nach § 285 Nr. 10 HGB Mitglieder des Geschäftsführungsorgans ist: Name Beruf Jürgen Thies Art Director / Medienberater 6. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen nach § 285 Nr. 24 HGB Die Bewertung erfolgt gemäß den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB). Nach § 249 HGB sind für ungewisse Verbindlichkeiten Rückstellungen zu bilden. Bewertet werden die Pensionsverpflichtungen nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag.
22301 Hamburg, 21.02.2012 Jürgen Thies, Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 09.03.2012 |
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