Phoenix Engineering GmbHLiquidiert

Mathias-Brüggen-Straße 80, 50827 Köln, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 101290
Eingetragen
7.4.2020
Branche
Ingenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungIngenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und VerkehrsanlagenBau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und Telekommunikation
Gegenstand
- Planung, Design, Genehmigungsplanung, Ausbau (inkl. Tiefbau), Wartung von Telekommunikationsnetzwerken - Beratung von Unternehmen im Bereich Telekommunikation, Energie, IT - Stromerzeugung, Dienstleistungen, Handel aus erneuerbaren Energiequellen (Sonnen-, Windenergie, etc.) - Planung und Bau von Stromübertragungsnetzen - Softwareentwicklung - Handel mit Matieral/Maschinen/Ausstattung - Dienstleistungen für die Wartung von Maschinen/Ausstattung - Übernahme und Ausführung privater oder öffentlicher Aufträge - Technische Personal-Versorgung

Finanzübersicht

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (2)

NameAnteil
INL Holding Ltd.CYP
58.78%
Spacy Holding Ltd.CYP
41.22%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
INL Holding Ltd.
Cyprus
58.78%
Spacy Holding Ltd.
Cyprus
41.22%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Phoenix Engineering GmbH

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 512.737,00 51.157,00
I. Sachanlagen 507.737,00 46.157,00
II. Finanzanlagen 5.000,00 5.000,00
B. Umlaufvermögen 8.022.348,28 2.433.034,34
I. Vorräte -2.322,38 2.037.515,15
1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 5.872.660,34  
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.636.468,26 386.720,29
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 9.437,00
davon eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen 0,00 20.000,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 5.388.202,40 8.798,90
C. Rechnungsabgrenzungsposten 17.473,13 20.974,35
Aktiva 8.552.558,41 2.505.165,69

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 239.378,61 96.679,27
I. Gezeichnetes Kapital 65.500,00 65.500,00
II. Gewinnvortrag 31.179,27 -20.660,08
III. Jahresüberschuss 142.699,34 51.839,35
B. Rückstellungen 89.601,27 39.039,51
C. Verbindlichkeiten 8.223.578,53 2.369.446,91
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 8.223.578,53 2.369.446,91
Passiva 8.552.558,41 2.505.165,69

Anhang

I. Allgemeine Angaben

Die Phoenix Engineering GmbH, Köln, ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.
Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung anzubringen sind, weitestgehend in der Bilanz aufgeführt.

II. Angaben zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismethoden

1. Allgemeine Angaben
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt.

2. Bilanzierung und Bewertung der Aktivposten
Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Soweit die beizulegenden Werte einzelner immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.
Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.
In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird seit dem 1. Januar 2008 handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut € 800 nicht übersteigen.
Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus geminderter Verwertbarkeit und/oder niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.h. soweit die voraussichtlichen Verkaufspreise abzüglich der bis zum Verkauf anfallenden Kosten zu einem niedrigeren beizulegenden Wert führen, wurden entsprechende Abwertungen vorgenommen.
Die unfertigen Leistungen und Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten die aktivierungspflichtigen Bestandteile des § 255 Abs. 2 HGB. Des Weiteren werden angemessene Teile der Verwaltungskosten sowie angemessene Aufwendungen, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung in die Herstellungskosten einbezogen, soweit sie auf den Zeitraum der Herstellung entfallen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.
Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

3. Bilanzierung und Bewertung der Passivposten
Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Fremdwährungsumrechnung
Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst.

III. Erläuterungen zu Bilanzposten

Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die übrigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig.
Es bestehen Forderungen gegen die Gesellschafter.
Eigenkapital
Das im Handelsregister eingetragene und voll eingezahlte gezeichnete Kapital beträgt € 25.000,00.
Verbindlichkeiten
Zur Besicherung der Verbindlichkeiten gegenüber der Deutsche Leasinggesellschaft, Sparkasse, bestehen unverändert zum Vorjahr Grundschulden.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.
Die sonstigen Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig.
Wie im Vorjahr bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen des Geschäftsjahres enthalten keine außerordentlichen Abschreibungen.
Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten keine periodenfremden Erträge wesentlichen Umfangs.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen resultieren im Wesentlichen aus Kosten der allgemeinen Verwaltung, Ausgangsfrachten, Verkaufsprovision und Raumkosten.

V. Sonstige Angaben

Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr 2022 waren durchschnittlich 57 Mitarbeiter beschäftigt.
Geschäftsführung
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans (§ 285 S.1 Nr. 10 HGB):
Im Geschäftsjahr 2022 war:
· Herr Illias Lekas, Köln · Herr Ioannis Spanos, Köln zum Geschäftsführer bestellt.
Gewinnverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss von € 142.699,34 auf neue Rechnung vorzutragen.
Phoenix Engineering GmbH
Köln, den 27. März 2023
Gez. Geschäftsführer Illias Lekas    Geschäftsführer Ioannis Spanos

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.03.2023 festgestellt.

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