Phoenix
Engineering GmbH
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
512.737,00 |
51.157,00 |
| I.
Sachanlagen |
507.737,00 |
46.157,00 |
| II.
Finanzanlagen |
5.000,00 |
5.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
8.022.348,28 |
2.433.034,34 |
| I.
Vorräte |
-2.322,38 |
2.037.515,15 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
5.872.660,34 |
|
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.636.468,26 |
386.720,29 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
9.437,00 |
| davon
eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen |
0,00 |
20.000,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.388.202,40 |
8.798,90 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
17.473,13 |
20.974,35 |
| Aktiva |
8.552.558,41 |
2.505.165,69 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
239.378,61 |
96.679,27 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
65.500,00 |
65.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
31.179,27 |
-20.660,08 |
| III.
Jahresüberschuss |
142.699,34 |
51.839,35 |
| B.
Rückstellungen |
89.601,27 |
39.039,51 |
| C.
Verbindlichkeiten |
8.223.578,53 |
2.369.446,91 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
8.223.578,53 |
2.369.446,91 |
| Passiva |
8.552.558,41 |
2.505.165,69 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Die Phoenix Engineering GmbH, Köln, ist zum
Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.
Der Jahresabschluss wird nach den
Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften
des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung
des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Im Interesse einer besseren Klarheit und
Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen
Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die
Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringen sind, weitestgehend in der
Bilanz aufgeführt.
II. Angaben zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und
Ausweismethoden
1. Allgemeine Angaben
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der
Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt.
2. Bilanzierung und Bewertung der Aktivposten
Entgeltlich von Dritten erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert
und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend
linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Soweit
die beizulegenden Werte einzelner immaterieller
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich
außerplanmäßige Abschreibungen bei
voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.
Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf
Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen
grundsätzlich zeitanteilig. Soweit die beizulegenden
Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren
Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich
außerplanmäßige Abschreibungen bei
voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.
In Bezug auf die Bilanzierung
geringwertiger Wirtschaftsgüter wird seit dem
1. Januar 2008 handelsrechtlich die steuerrechtliche
Regelung des § 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG angewendet.
Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren
beweglichen Wirtschaftsgütern des
Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung
fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung,
Herstellung oder Einlage in voller Höhe als
Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen
Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut
€ 800 nicht übersteigen.
Die
Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten und unter Berücksichtigung des
Niederstwertprinzips bewertet. Alle erkennbaren Risiken im
Vorratsvermögen, die sich aus geminderter
Verwertbarkeit und/oder niedrigeren
Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene
Wertabschläge berücksichtigt. In allen
Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.h. soweit die
voraussichtlichen Verkaufspreise abzüglich der bis zum
Verkauf anfallenden Kosten zu einem niedrigeren
beizulegenden Wert führen, wurden entsprechende
Abwertungen vorgenommen.
Die
unfertigen Leistungen und Erzeugnisse sind zu
Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten
enthalten die aktivierungspflichtigen Bestandteile des
§ 255 Abs. 2 HGB. Des Weiteren werden angemessene
Teile der Verwaltungskosten sowie angemessene Aufwendungen,
für freiwillige soziale Leistungen und für die
betriebliche Altersversorgung in die Herstellungskosten
einbezogen, soweit sie auf den Zeitraum der Herstellung
entfallen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren
Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit
erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene
Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen
werden abgeschrieben.
Die
flüssigen Mittel sind zum Nennwert am
Bilanzstichtag angesetzt.
Als
aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen
vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand
für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt
darstellen.
3. Bilanzierung und Bewertung der Passivposten
Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Die
Verbindlichkeiten sind zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Fremdwährungsumrechnung
Geschäftsvorfälle in fremder Währung
werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum
Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst.
III. Erläuterungen zu Bilanzposten
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen
des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die übrigen Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres
fällig.
Es bestehen Forderungen gegen die Gesellschafter.
Eigenkapital
Das im Handelsregister eingetragene und voll
eingezahlte gezeichnete Kapital beträgt €
25.000,00.
Verbindlichkeiten
Zur Besicherung der Verbindlichkeiten gegenüber
der Deutsche Leasinggesellschaft, Sparkasse, bestehen
unverändert zum Vorjahr Grundschulden.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.
Die sonstigen Verbindlichkeiten sind innerhalb eines
Jahres fällig.
Wie im Vorjahr bestehen Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern.
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Abschreibungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände und Sachanlagen des
Geschäftsjahres enthalten keine
außerordentlichen Abschreibungen.
Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten
keine periodenfremden Erträge wesentlichen Umfangs.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen resultieren
im Wesentlichen aus Kosten der allgemeinen Verwaltung,
Ausgangsfrachten, Verkaufsprovision und Raumkosten.
V. Sonstige Angaben
Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr 2022 waren durchschnittlich 57
Mitarbeiter beschäftigt.
Geschäftsführung
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
(§ 285 S.1 Nr. 10 HGB):
Im Geschäftsjahr 2022 war:
· Herr Illias Lekas, Köln · Herr
Ioannis Spanos, Köln zum Geschäftsführer
bestellt.
Gewinnverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresüberschuss von € 142.699,34 auf neue
Rechnung vorzutragen.
Phoenix Engineering GmbH
Köln, den 27. März 2023
Gez. Geschäftsführer Illias
Lekas Geschäftsführer
Ioannis Spanos
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.03.2023
festgestellt.
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