Backyard
Design GmbH
Hanau
(vormals: Heusenstamm)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
167.753,92 |
98.828,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
96.973,92 |
22.015,00 |
| II.
Sachanlagen |
70.780,00 |
76.813,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
546.678,55 |
449.326,76 |
| I.
Vorräte |
170.428,24 |
160.688,13 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
180.049,93 |
129.046,63 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
196.200,38 |
159.592,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.090,00 |
8.005,00 |
| Aktiva |
719.522,47 |
556.159,76 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
276.331,17 |
296.279,72 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.200,00 |
25.200,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
37.543,65 |
37.543,65 |
| III.
Gewinnvortrag |
233.536,07 |
134.001,65 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
19.948,55 |
-99.534,42 |
| B.
Rückstellungen |
65.130,00 |
118.761,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
370.161,30 |
127.649,04 |
| D.
Passive latente Steuern |
7.900,00 |
13.470,00 |
| Passiva |
719.522,47 |
556.159,76 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
der
Backyard Design GmbH,
Hanau
I.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Backyard Design GmbH hat ihren Sitz in Hanau. Sie
ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hanau unter 100152
eingetragen.
II.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Backyard Design GmbH, Hanau,
zum 31. Dezember 2023 wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches sowie
der ergänzenden Vorschriften des Gesellschaftsvertrags
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Sie
hat bei der Aufstellung des Jahresabschlusses von den
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften gemäß
§ 288 Abs. 1 HGB und bei der Offenlegung des
Jahresabschlusses von den Erleichterungen gemäß
§ 326 HGB Gebrauch gemacht.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, sind überwiegend im Anhang
aufgeführt.
III.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bilanziert und werden, sofern sie der
Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das
Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. In die
Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen sind neben den
Einzelkosten auch anteilige Gemeinkosten und durch die
Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis € 800 wurden aus
Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2
Satz 1 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Die
Vorräte werden zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten
angesetzt.
In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.
h. es wurden von den voraussichtlichen
Verkaufspreisen Abschläge für noch
anfallende Kosten [und angemessenen Gewinn]
vorgenommen.
Alle erkennbaren Risiken im
Vorratsvermögen, die sich aus
überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter
Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten
ergeben, sind durch angemessene Abwertungen
berücksichtigt.
Für Verluste aus Liefer- und
Abnahmeverpflichtungen sind in angemessener Höhe
Rückstellungen gebildet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die
Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung
getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale
Abschläge berücksichtigt.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
Der
aktive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft Ausgaben
vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine
bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen; die
Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem
Zeitablauf.
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle
ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus
schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h.
einschließlich zukünftiger Kosten- und
Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst.
Die
Verbindlichkeiten sind gemäß § 253
Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Berechnung der
latenten Steuern beruht auf temporäre
Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher
und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gemäß
§ 274 HGB. Die sich ergebene Steuerbe- und
Steuerentlastungen werden unverrechnet angesetzt (§
274 Abs. 1 Satz 3 HGB). Der zur Berechnung der latenten
Steuern verwendete Ertragsteuersatz liegt bei 29 %.
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt hierbei 380 %.
IV.
Angaben zur Bilanz
In den
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen sind
Forderungen gegen Gesellschafter von
€ 104.473,52 (Vorjahr: € 105.817,28 )
enthalten.
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Ab dem 31. Dezember 2023 bestehen folgende
sonstige finanzielle
Verpflichtungen:
aus Leasingverträgen: 57 T€ (netto)
aus Mietverträgen: 22 T€ (netto p.a.)
V.
Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 19
Mitarbeiter (Vorjahr: 10) beschäftigt.
Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte die
Geschäftsführung durch den
einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer
Herrn Philipp Klakow, Rodgau.
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
sonstige Berichtsbestandteile
Hanau, 28. November 2024
Backyard Design GmbH, Hanau
gez.
Philipp Klakow
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.12.2024
festgestellt.
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