Beck Verwaltungs-GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Friedrich Heinz Heinrich Erfurth seit 23.4.2026 | Vorstandsmitglied |
Robert Ernst seit 18.12.2023 | Prokura |
Georg Meindl seit 10.3.2023 | Prokura |
Gregor Dr. Wasle seit 10.3.2023 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
InTiCa Systems SEPassauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Der Lagebericht sollte im Kontext mit den geprüften Finanzdaten und den Angaben im Anhang des Abschlusses gelesen werden. Die folgenden Darstellungen basieren auf einer Reihe von Angaben, die detailliert im Anhang dargestellt sind. Darüber hinaus enthält der Lagebericht auch in die Zukunft gerichtete Aussagen, d.h. Aussagen, die auf bestimmten Annahmen und den darauf basierenden aktuellen Planungen, Einschätzungen und Prognosen beruhen. Zukunftsaussagen besitzen nur in dem Zeitpunkt Gültigkeit, in welchem sie gemacht werden. Das Management der InTiCa Systems SE übernimmt keine Verpflichtung, die diesem Dokument zugrundeliegenden Zukunftsaussagen beim Auftreten neuer Informationen zu überarbeiten und/oder zu veröffentlichen. Zukunftsaussagen unterliegen immer Risiken und Unsicherheiten. Der Vorstand der InTiCa Systems SE weist darauf hin, dass eine Vielzahl von Faktoren zu einer erheblichen Abweichung in der Zielerreichung führen kann. Wesentliche Faktoren werden im Abschnitt "Risikobericht" detailliert beschrieben. Lagebericht für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 20241. Grundlagen der SE1.1 GeschäftstätigkeitAls einer der führenden europäischen Anbieter widmet sich InTiCa Systems der Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von induktiven Komponenten, passiver analoger Schaltungstechnik und mechatronischen Baugruppen. Das Unternehmen, dessen Produkte und Lösungen auf High-Tech-Induktivitäten basieren, gliedert sich in die Geschäftsbereiche "Mobility" (ehemals "Automotive") und "Industry & Infrastructure", in welchen er aus Sicht des Vorstands zu den Markt- und Technologieführern zählt. Im Juli 2024 hatte InTiCa Systems beschlossen, das Produktportfolio strategisch auszuweiten und die Kompetenzen als Lösungsanbieter auf weitere Marktbereiche auszudehnen. InTiCa Systems nutzt die elektromagnetischen Eigenschaften von Spulen geschickt aus: Sie erzeugen durch ein Magnetfeld elektrische Spannungen in ihren Wicklungen oder generieren umgekehrt mittels elektrischer Spannungen ein Magnetfeld. Diese vielseitigen Eigenschaften finden in verschiedenen Anwendungen Verwendung, so beispielsweise die Krafterzeugung durch die Wirkung eines Magnetfelds in Elektromotoren, die Abschirmung und Entstörung in EMV-Filtern, welche vor elektromagnetischen Störungen schützen, die Veränderung von Strömen im Spannungswandel, der Modulation sowie der Filterung, die berührungslose Datenübertragung bei Produkten wie Antennen und Transponder sowie die Erzeugung von Energie oder Strom durch Bewegung im Magnetfeld. Ein bedeutender Vorteil dieser passiven induktiven Bauelemente besteht darin, dass sie ohne zusätzliche Energiequellen wie Netzstrom oder Batterien auskommen. Zudem arbeiten sie äußerst zuverlässig und sind überwiegend verschleißfrei. Dank der Spezialisierung, langjährigen Erfahrung und fundierten Kenntnisse bietet InTiCa Systems ihren Kunden präzise und einzigartige Lösungen für individuelle Anwendungsfälle. Von der Vision bis zur industriellen Umsetzung entwickelt das Unternehmen maßgeschneiderte Produkte und Bauteile. Die technologischen Kompetenzen und das intelligente Zusammenspiel aus der Erzeugung, der Speicherung, der Steuerung und der Nutzung von elektrischer Energie spielen eine zentrale Rolle in der strategischen Roadmap des Unternehmens. Bereits heute bedient InTiCa Systems von der Leistungselektronik für die E-Erzeugung, über EMV-Filter für E-Speicherlösungen, bis hin zu Systemlösungen, ein immer breiteres Portfolio an Produktfeldern für die Hybrid- und Elektromobilität sowie für die Energienutzung. Diese Produkte werden unter dem Begriff "E-Solutions" zusammengefasst und beinhalten Teilgebiete aus beiden nachfolgend dargestellten Segmenten. 1.1.1 AutomotiveIm Mobility-Bereich liegt der Fokus auf der Entwicklung und Produktion von Komponenten im Bereich der Leistungselektronik, elektrischer Maschinen, Statoren, EMV-Filter, Aktoren und Sensorik. Diese Schlüsseltechnologien finden in allen gängigen Fahrzeugkategorien Anwendung, sodass renommierte europäische, amerikanische und asiatische Hersteller sowie deren weltweite Systemlieferanten die breite Expertise von InTiCa Systems schätzen und deren Produkte nutzen. InTiCa Systems erkennt die weitreichenden Chancen im Bereich der Elektromobilität und Hybridtechnologie und nutzt diese aktiv. Neuentwicklungen wie EMV-Filtersysteme für Elektrofahrzeuge, Ladeinfrastrukturen, Stator-Systeme für Mild-Hybrid- und Plug-In-Hybridfahrzeuge, elektrische Motoren für Zweiräder, sowie Planartransformatoren für Batteriemanagementsysteme eröffnen dem Unternehmen ein chancenreiches Zukunftsfeld mit weiterhin wachsendem Umsatzpotenzial. Dabei ist es wichtig, den Kunden intelligente Lösungen zur Optimierung der Energieeffizienz und des Wirkungsgrads ihrer Produkte zu bieten. Neben dem bisher bestehenden Automotive-Geschäft, das fortschrittliche Lösungen für die Automobilindustrie, inklusive E-Mobilität und autonomem Fahren umfasst, beinhaltet Mobility innovative Elektronikkomponenten für Nutzfahrzeuge, Busse, Zweiräder oder E-Bikes. Auch in Spezialfahrzeugen aus den Bereichen Baumaschinen und Landwirtschaft sowie in Trailern unterschiedlichster Gattungen sollen die innovativen Lösungen der InTiCa Systems zum Einsatz kommen. Zudem ist geplant den Schienenverkehr als neuen Zielmarkt zu adressieren. Mit der Einführung des Begriffs "Mobility" wird diese Bandbreite der Aktivitäten präziser dargestellt. Indem das bisherige "Automotive-Geschäft" vollständig das neu benannte Segment "Mobility" umfasst, sind Vergleichbarkeit und Kontinuität der Segmentzahlen gewährleistet. 1.1.2 Industry & InfrastructureNeben dem Segment Mobility ist InTiCa Systems im Segment Industry & Infrastructure tätig. Hier liegt der Fokus auf Technologien für Wechselrichter, Ladetechnik, Frequenzumrichter sowie auf EMV-Filtertechnik. Induktive Bauteile und Systeme ermöglichen es, Solarenergie in Strom umzuwandeln, der ins Netz eingespeist werden kann, sowie elektrische Störungen zu filtern. InTiCa Systems' Kombination aus Fachwissen und umfangreicher Erfahrung in den Bereichen Transformatoren, Drosseln und Filtern sowie bei Spulen und Aktoren bietet Kunden entscheidende Vorteile, wie zum Beispiel ein optimiertes Verhältnis aus Wirkungsgrad und Bauraum. Auf Basis der spezifischen Kompetenz von InTiCa Systems im Bereich von Induktivitäten wurde innerhalb des Segments Industry & Infrastructure 2023 mit dem Aufbau eines Bereichs für Spezialprodukte unter dem Begriff "Tailored Solutions" begonnen. Ziel ist es, eine Keimzelle für neues Geschäft zu entwickeln, das sich für die Produktionswerke skalieren lässt. Gleichzeitig sollen die margenträchtigen Kleinserien dazu beitragen, die Profitabilität im Unternehmen insgesamt anzuheben. Die fortlaufende Erforschung neuer Entwicklungsansätze im Bereich Industry & Infrastructure ist eine erprobte Strategie, um das Produktangebot zu vergrößern und eine Vielzahl von Branchen und Anwendungsbereiche anzusprechen. Mit der Ausweitung auf den Infrastruktursektor zielt InTiCa Systems darauf ab, an den wichtigen Marktentwicklungen im Bereich der Lade- und Speicherinfrastrukturen sowie der Energieerzeugung teilzuhaben. Die Synergien zwischen den beiden Segmenten Industry & Infrastructure und Mobility werden dabei genutzt, um das Produkt- und Kundenspektrum signifikant zu erweitern. 1.2 Bestehende TochtergesellschaftenDie InTiCa Systems SE hält Anteile an folgenden Tochtergesellschaften:
1.3 SteuerungssystemUm sich im Hinblick auf Technologieführerschaft weiterhin zu behaupten und seine Marktposition zu forcieren, folgt InTiCa Systems einem kontinuierlich angepassten Strategieprozess. Sowohl im Segment Mobility als auch im Segment Industry & Infrastructure wurde ein mehrjähriger Masterplan erarbeitet, der fortlaufend den neuen Rahmenbedingungen angepasst und weiterentwickelt und mit Konsequenz verfolgt wird. Jährlich wird die Strategie kritisch überprüft, um mit den dynamischen Veränderungen des Marktes und der Kundenanforderungen fortlaufend Schritt halten zu können. Neben der Fokussierung der wirtschaftlichen Kernziele der Gesellschaft wird insbesondere auf ein durchdachtes Chancen- und Risikomanagement Wert gelegt. Geopolitischen Veränderungen, steigenden Erwartungen der Märkte, der Notwendigkeit von Innovationen und technologischem Fortschritt sowie den Leistungsparametern des internationalen Wettbewerbs wird hierbei besondere Aufmerksamkeit zuteil. Darüber hinaus sind ein striktes Kostenmanagement sowie die stetige Optimierung der Wertschöpfungskette mit einer permanent steigenden Produktivität von beträchtlicher Bedeutung. Dieses kontinuierliche Streben quer über alle Tätigkeitsfelder hinweg bildet aus unserer Sicht die Basis für die besondere Kultur des Unternehmens. Die wichtigsten finanziellen Kennzahlen zur Unternehmenssteuerung und damit die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren der InTiCa Systems SE bilden dabei die Umsatzerlöse, das EBIT bzw. die EBIT-Marge sowie der Auftragsbestand. Die Materialkostenquote, die Eigenkapitalquote, sowie die nachfolgenden nichtfinanziellen Indikatoren werden ebenfalls als Leistungsindikatoren betrachtet, allerdings nicht zur primären Steuerung des Unternehmens verwendet. 1.4 Forschung und EntwicklungEntsprechend der strategischen Ausrichtung des Vorstands steht die InTiCa Systems für Innovation und Präzision. Das erfahrene Team aus Entwicklern und Fertigungstechnologen setzt Produktvisionen in innovative und marktfähige Lösungen um, wobei stets die effizienteste Lösung für den jeweiligen Anwendungsfall im Vordergrund steht. Das umfassende und langjährige Know-how bildet das Fundament für die Entwicklung neuer Produkte und die Erschließung neuer Anwendungsmöglichkeiten. Die Unternehmensleitung sieht die Innovationskraft des Unternehmens als den essentiellen Schlüssel für den Erfolg. Ein fortlaufender Verbesserungsprozess sorgt für die Optimierung der Wettbewerbsfähigkeit von Produkten und Fertigungsprozessen. Aus Sicht des Vorstands spiegelt sich die positive Resonanz und Wertschätzung der Kunden gegenüber dem Produktangebot, der Wettbewerbsfähigkeit und der Umsetzungskraft individueller Lösungen in der Zufriedenheit der Kunden mit InTiCa Systems wider. 2. Nichtfinanzielle Erklärung1Das folgende Kapitel enthält die nichtfinanzielle Erklärung der InTiCa Systems SE gemäß § 315b Abs. 1 und 3 HGB. Ein Rahmenwerk im Sinne des § 289d HGB wird nicht genutzt. Eine ausführliche Beschreibung des Geschäftsmodells sowie der Produkte des Unternehmens findet sich im Lagebericht im Abschnitt 1 unter "Grundlagen der SE". Im Rahmen der gesetzlich geforderten Inhalte berichtet die InTiCa Systems SE über solche Aspekte, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses sowie der Lage des Unternehmens und der Auswirkungen seiner unternehmerischen Tätigkeit auf Gesellschaft und Umwelt erforderlich sind. Die nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, die nicht im Rahmen der nichtfinanziellen Erklärung adressiert wurden, sowie die nichtfinanziellen Risikofaktoren werden im Lagebericht in den Abschnitten 3.5.2 "Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren" bzw. 4.2 "Internes Kontrollsystem und Risikomanagement im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess" dargestellt. 2.1 Verantwortungsvolle Unternehmensführung und Compliance einschließlich der Bekämpfung von Korruption und BestechungIm Rahmen der internationalen Geschäftstätigkeit ist InTiCa Systems einem breiten Spektrum an rechtlichen Rahmenbedingungen unterworfen. Die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben ist die Basis einer verantwortungsvollen, nachhaltigen und erfolgreichen Unternehmensführung. Es ist allen Mitarbeitern bewusst, dass ungesetzliches Verhalten die Reputation und Marktposition des Unternehmens nachhaltig schädigen und großen wirtschaftlichen Schaden verursachen kann. Aus diesem Grund bestimmen die Grundsätze einer transparenten, verantwortungsvollen und werteorientierten Unternehmensführung das Handeln des Vorstands und des Aufsichtsrats der InTiCa Systems SE. Darüber hinaus umfasst der regulatorische Rahmen in dem das Unternehmen agiert, neben den gesetzlichen Vorschriften und weiteren Regelwerken wie bspw. dem Deutschen Corporate Governance Kodex auch die Vorgaben des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems, des internen Compliance Managements inklusive der Compliance-Richtlinie sowie des internen Verhaltenskodex (Code of Conduct) und der daraus abgeleiteten, themenspezifischen Company Policies. Die Erklärung zur Unternehmensführung einschließlich des Berichts über die Corporate Governance von Vorstand und Aufsichtsrat für die InTiCa Systems SE sowie der Bericht zur EU-Taxonomie sind auf der Unternehmenshomepage zum Download verfügbar. Der Verhaltenskodex (Code of Conduct) sowie die Compliance-Richtlinie dienen dem Unternehmen und den Mitarbeitern im Rahmen ihrer täglichen Arbeit als Orientierung für richtiges Verhalten bei rechtlichen und ethischen Herausforderungen. Darüber hinaus sollen sie dabei helfen u.a. korruptem Verhalten vorzubeugen. Der Code of Conduct und die Compliance-Richtlinie beinhaltet verbindliche Verhaltensregeln zu Themenbereichen wie bspw. Anti-Korruption, fairem Wettbewerb sowie sozialen Geboten hinsichtlich Toleranz und Respekt. Der Verhaltenskodex und die Compliance-Richtlinie wurden vom Vorstand sowie allen Geschäftsleitern verabschiedet und den Mitarbeitern ausgehändigt. Um die Einhaltung geltenden Rechts sicherzustellen, hat InTiCa Systems ein gruppenweites Compliance-Management implementiert, das die Bereiche Korruptionsbekämpfung, Vermeidung von Interessenkonflikten, Bekämpfung von Geldwäsche, die Zusammenarbeit mit Kunden und Lieferanten, den Umgang mit Einladungen und Geschenken sowie den Arbeits-, Umwelt- und Datenschutz umfasst. Ein wesentlicher Bestandteil des Compliance-Managements ist der Compliance-Officer, der sich als unabhängiger und objektiver Berater versteht. Seine Aufgabe besteht darin, das Unternehmen vor finanziellen und reputationsbezogenen Schäden zu schützen sowie das Management und alle Mitarbeiter vor persönlicher Haftung zu bewahren. Er verfolgt interne und externe Hinweise, klärt Sachverhalte unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsprinzips auf, spricht Empfehlungen zur Optimierung unternehmensinterner Abläufe aus und steht im regelmäßigen Informationsaustausch mit anderen Fachbereichen, insbesondere dem Risikomanagement. Durch eine regelmäßige Überprüfung des bestehenden Compliance-Managements soll dieses kontinuierlich optimiert werden.
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Dieser Abschnitt ist ungeprüft Zudem besteht bei der InTiCa Systems SE ein internes Kontroll- und Risikomanagementsystem, welches den verantwortungsbewussten Umgang mit Risiken sicherstellt. Es versetzt den Vorstand in die Lage, konzernweit Risiken und Markttendenzen frühzeitig zu erkennen, um dadurch unverzüglich auf relevante Veränderungen des Risikoprofils reagieren zu können. Dabei sind sämtliche Abteilungen an das Risikomanagementsystem angeschlossen, sodass eine flächendeckende Risikoüberwachung -einschließlich der Überwachung potenzieller Risiken aus den nichtfinanziellen Themenfeldern - ermöglicht wird. Die Basis des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems wurde mit externer fachlicher Unterstützung aufgebaut und wird fortlaufend inklusive Wirksamkeit durch den internen Management-Review-Prozess entsprechend den verschiedenen Management-Levels überwacht. Einmal pro Kalenderjahr wird eine interne Risikoanalyse, welche alle wesentlichen Geschäftsprozesse des Unternehmens beinhaltet, durchgeführt. Dem Aufsichtsrat wird das Risikomanagement jährlich in der letztgültigen Fassung zur Beurteilung und Stellungnahme vorgelegt. Zum Berichtszeitpunkt wurden keine Feststellungen identifiziert, welche die Angemessenheit oder Wirksamkeit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems einschränken. 2.2 InTiCa Systems und die UmweltInTiCa Systems bekennt und verpflichtet sich aktiv zum Umweltschutz. Es gilt, dass sowohl die Produkte von InTiCa Systems als auch deren umweltfreundliche Herstellung innerhalb der Gesellschaft im Sinne der Umweltverträglichkeit sowie der Nachhaltigkeit einen essenziellen Beitrag zu leisten haben. Die Umweltpolitik bestimmt die Verpflichtung des Vorstands, alle relevanten Gesetzesforderungen zu erfüllen, Umweltbelastungen zu vermeiden sowie kontinuierlich zu reduzieren und bildet somit den Rahmen für die Festlegung und Bewertung von Umweltzielen. Die Vorschriften der Umweltpolitik gelten für den gesamten Konzern. Der betriebliche Umweltschutz der InTiCa Systems erstreckt sich grundsätzlich auf die Bereiche Energie, Gas, Wasser sowie Abfall und richtet sich dabei nach den gesetzlichen Anforderungen, die vollumfänglich befolgt werden. Es ist das ausdrückliche Ziel der InTiCa Systems, Belastungen für die Umwelt soweit möglich zu vermeiden und, im Fall einer Unvermeidbarkeit, so gering wie möglich zu halten. Aus diesem Grund findet auch im integrierten Managementsystem der InTiCa Systems das Umweltmanagement spezielle Berücksichtigung. Das Umweltmanagementsystem wird regelmäßig gemäß den Anforderungen der DIN ISO 14001 überwacht und durch eine externe Zertifizierungsstelle zertifiziert. Umwelt- und Energiemanagement-ProzessGemäß den Anforderungen der DIN ISO 14001 orientieren sich der Umweltmanagement- Prozess der InTiCa Systems SE an dem sogenannten PDCA-Zyklus (Plan-Do-Check-Act). Dementsprechend erfolgt eine kontinuierliche Planung, Steuerung, Überwachung und Verbesserung selektierter Betriebsabläufe. Mit dem Ziel, eine stetige Verbesserung herbeizuführen, werden dabei nachfolgende Schritte kontinuierlich wiederholt:
Die hohen Ansprüche an den eigenen Umweltschutz stellt InTiCa Systems auch an seine Lieferanten. Gemäß den allgemeinen Einkaufsbedingungen von InTiCa Systems verpflichten sich alle Vertragspartner ihre Leistungen und Lieferungen unter Beachtung der einschlägigen umweltrechtlichen Bestimmungen und Normen zu erbringen. Weiterhin legt InTiCa Systems Wert auf eine bewusst umweltschonende Leistungserbringung. Im Einzelnen umfasst dies die Auswahl umweltfreundlicher und recyclingfähiger Einzel- und Werkstoffe, die Lieferung möglichst emissions- und schadstoffarmer sowie demontage- und rückbaufreundlicher Erzeugnisse sowie den Einsatz von energie- und ressourcensparenden Verfahren und Produkten. Zudem verpflichten sich alle Vertragspartner, die Verbote bzw. die Grenzen und die Vorgaben nach:
in der jeweils aktuellen Fassung sowie der einschlägigen Vorschriften zur Verwendung von Sicherheitsdatenblättern nach EG Richtlinie 91-155/EWG zu befolgen. RessourceneffizienzInTiCa Systems ist es ein Anliegen, die Umweltbilanz seiner Werke kontinuierlich zu optimieren, weshalb der Konzern bei Ersatz- und Neuinvestitionen in seinen Werken besonders auf einen hohen Technologiestandard bzw. eine ressourceneffiziente Ausstattung achtet. Die Verwaltung des Budgets erfolgt dabei zentral durch das Hauptquartier. Um Effizienzsteigerungsmöglichkeiten zu identifizieren und zu realisieren, hat InTiCa Systems die Betriebsabläufe seit dem Jahr 2015 gemäß den Prinzipien des Lean Managements fortlaufend weiter strukturiert und optimiert. Die Prinzipien des Lean Managements fließen bereits in die Konzeptionierungsphase eines Produktionsprozesses ein und berücksichtigen die Material- und Energieeffizienz. Hinsichtlich bestehender Produktionsanlagen erfolgt anlassbezogen eine retrospektive Betrachtung und Bewertung. So werden sukzessive an allen Standorten die bestehenden Fertigungsmaschinen durch neue, hochmoderne und damit umweltschonendere Lösungen ersetzt. InTiCa Systems ist u.a. nach IATF 16949 zertifiziert. Die Aufgabe dieses Managementsystems ist es, die System- und Prozessqualität wirksam zu verbessern, Fehler und Risiken im Produktionsprozess und der Lieferkette zu erkennen, ihre Ursachen zu beseitigen und getroffene Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu prüfen, um Herstellungskosten zu reduzieren und letztlich die Kundenzufriedenheit zu erhöhen. Im Zentrum des Handelns steht die Minimierung von Risiken und die Vermeidung von Fehlern. 2.3 Arbeiten bei der InTiCa Systems SEQualifizierte MitarbeiterQualifizierte, leistungsbereite und loyale Mitarbeiter bilden die Basis für den Erfolg und gestalten aktiv die Unternehmenspolitik der InTiCa Systems SE, weshalb die Sicherstellung eines qualifizierten Personaleinsatzes zu den wesentlichen Aufgaben des Vorstands gehört. Etablierte Regeln für die Aus- und Weiterbildung sichern den hohen Ausbildungsstand der Mitarbeiter, damit diese die gestellten Anforderungen bei InTiCa Systems heute und in Zukunft meistern können. Da die hohe Qualität der Produkte und Entwicklungen sowie die fachkompetente Beratung von Kunden einen wesentlichen Teil des Unternehmenserfolgs darstellt, ist es umso wichtiger, den Nachwuchs an qualifizierten Arbeitskräften zu sichern. Deshalb beschäftigt InTiCa Systems auch eigene Auszubildende und übernimmt diese in der Regel nach der Ausbildung in eine Festanstellung. InTiCa Systems schätzt die Vielfalt an persönlichen Eigenschaften, Talenten und Leistungen innerhalb seiner Belegschaft. Die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens hängt maßgeblich davon ab, wie diese Vielfalt, aus der sich wertvolle Synergien ergeben können, gefördert und genutzt wird. Als international agierendes Unternehmen ist die kulturelle Vielfalt ein prägender Bestandteil der Unternehmenskultur. Hinsichtlich der Chancengleichheit von Frauen und Männern wird bei der Besetzung von Stellen nach Möglichkeit Wert auf eine ausgewogene Repräsentation beider Geschlechter gelegt. Im Vordergrund steht bei der Besetzung von Positionen jedoch stets die fachliche und persönliche Qualifikation der Kandidatin / des Kandidaten und nicht das Geschlecht. Spezifische Motivations- und Verbesserungsprogramme und die Möglichkeit, das Unternehmen aktiv mitzugestalten, runden das Gesamtsystem ab. Arbeitnehmerrechte und ArbeitssicherheitInTiCa Systems SE achtet auf die Rechte ihrer Mitarbeiter und trägt unter Einhaltung der gängigen Standards für deren Sicherheit am Arbeitsplatz Sorge. Das Unternehmen bekennt sich zum Gleichbehandlungsgrundsatz und verfolgt Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Mit Blick auf die Sicherheit von Mitarbeitern kommt der Vermeidung von Unfällen und Notfallsituationen sowie der Planung von Notfallmaßnahmen ein hoher Stellenwert zu. Sollte sich dennoch ein Unfallgeschehnis ereignen, wird dessen Hergang dezentral in den Produktionsstandorten durch lokale Produktionsleiter untersucht und nachträglich im Produktionsmanagementteam besprochen, um das Team vor Ort zu sensibilisieren und geeignete Präventivmaßnahmen festzulegen. Bestmöglicher Schutz wird insbesondere durch die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern erreicht, deren Wissen und Erfahrung die Basis für eine kontinuierliche Verbesserung der Arbeitssicherheit sind. Im Headquarter werden vier Mal pro Jahr mit allen Beauftragten Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen (ASA) abgehalten und notwendige Maßnahmen verfolgt. 2.4 Achtung der MenschenrechteInTiCa Systems ist der Schutz der Menschenrechte ein wichtiges Anliegen: Kinder-, Jugend- oder Zwangsarbeit werden grundsätzlich nicht toleriert - weder an eigenen Standorten noch im Rahmen von Geschäftsbeziehungen mit Dritten. Im Rahmen einer guten Unternehmensführung ist nicht allein das Erreichen wirtschaftlicher Ziele von Belang, sondern auch die Art und Weise, wie diese erreicht werden. Das Selbstverständnis, wirtschaftlichen Erfolg im Einklang mit ethischer Verantwortung zu erzielen, spiegelt sich in der Company Policy und im Code of Conduct wider, der insbesondere Mitarbeitern eine Orientierung für richtiges Verhalten bei rechtlichen und ethischen Herausforderungen geben soll. So umfasst er bspw. Verhaltensregeln für den Umgang miteinander und mit Dritten sowie Gebote hinsichtlich Toleranz, Respekt und Anti-Diskriminierung. 2.5 Soziales Engagement der InTiCa Systems SEGesellschaftliches Engagement ist seit jeher ein fester Bestandteil der Unternehmenskultur und des Werteverständnisses von InTiCa Systems, weshalb sich das Unternehmen durch Spenden und Sponsoringaktivitäten in den Bereichen Bildung und Wissenschaft, Soziales, Kultur und Sport engagiert. Wie in den letzten Jahren verzichtete die InTiCa Systems SE auch im Geschäftsjahr 2024 auf Kundengeschenke zu Weihnachten und spendete stattdessen den eingesparten Betrag an das Lukas-Kern-Kinderheim. Das Lukas-Kern-Kinderheim (auch Bürgerliches Waisenhaus) ist eine Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung in der Stadt Passau, die Kinder beherbergt, deren Familien in Schwierigkeiten sind. InTiCa Systems sieht die große Notwendigkeit weiterhin regional zu unterstützen. 3. Wirtschaftsbericht3.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklungen2Mit einem Zuwachs um 3,2% (2023: +3,3%) expandierte die Weltkonjunktur im Jahr 2024 weiter nur in sehr moderatem Tempo. Hatte die Weltwirtschaft im Frühjahr an Fahrt verloren, legte sie nach Angaben des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW Kiel) auch im dritten und vierten Quartal nur wenig stärker zu. Immerhin die globale Industrieproduktion und der weltweite Warenhandel belebten sich zum Jahresende. Allerdings spielen hier Vorratskäufe, um möglichen Zollerhöhungen zuvorzukommen eine Rolle. Trotz anhaltender geopolitischer Unsicherheiten war der Ölpreis seit dem Frühjahr 2024 in der Grundtendenz abwärtsgerichtet. Umgekehrt verhielt es sich hingegen bei den Preisen für nichtenergetische Rohstoffe. Die Kernrate der Inflation (ohne Energie und Lebensmittel) blieb im Ergebnis mit rund 3% hoch. Regional zog die Wirtschaft in den Schwellenländern im Jahresverlauf an. Maßgeblich war vor allem eine Belebung in China (+5,0%) und Indien. In Lateinamerika (+1,9%) verzeichnete Argentinien kräftige Produktionszuwächse, wohingegen sich die Konjunktur in Brasilien unter dem Eindruck hoher Zinsen spürbar abschwächte und das Bruttoinlandsprodukt in Mexiko sogar deutlich zurückging. In den fortgeschrittenen Volkswirtschaften ließ die Dynamik insgesamt nach. Dabei verlangsamte sich die zuvor kräftige Expansion in den Vereinigten Staaten (+2,8%) nicht zuletzt durch einen Lagerabbau etwas. Im Euroraum (+0,8%) verringerte sich der Produktionsanstieg auch aufgrund von Sonderfaktoren merklich. Die deutsche Wirtschaft (-0,2%) konnte sich 2024 nicht aus der Rezession lösen und fiel im Vergleich zu anderen großen europäischen Ländern erneut spürbar ab. Insbesondere die Industrieproduktion verblieb weiter im Sinkflug. Die Wertschöpfung war zuletzt so niedrig wie seit fast vier Jahren nicht mehr und die Kapazitätsauslastung liegt noch unter den Tiefpunkten früherer Rezessionsphasen. Neben konjunkturellen Belastungen standen auch strukturelle Faktoren einer besseren wirtschaftlichen Entwicklung im Wege. Die schwache Konjunktur, negative Geschäftserwartungen und restriktive Finanzierungsbedingungen belasten zudem die private Investitionstätigkeit. Obwohl der Staat seine Aktivität merklich ausweitete, gingen Investitionen in Maschinen, Geräte und Fahrzeuge 2024 insgesamt deutlich zurück. In einer anhaltenden Phase mäßiger Dynamik - auch im laufenden Jahr erwartet das ifw Kiel nur eine sehr moderate Expansion der Weltwirtschaft - sieht die Weltwirtschaft sich einer stark erhöhten Unsicherheit gegenüber. Die Zollpolitik der neuen US-Administration droht den Welthandel empfindlich zu dämpfen und die eingespielten Wertschöpfungsketten zu stören. Der erwartete Rückgang der Inflation in Richtung der Zielmarke von 2% dürfte sich nur langsam vollziehen und die Geldpolitik sich weniger lockern als bisher angenommen. Gleichzeitig gehen von der Finanzpolitik größere Impulse aus, nicht zuletzt, weil die Rüstungsausgaben in vielen Ländern angesichts der veränderten geopolitischen Konstellation stark ausgeweitet werden. Um der Wirtschaft tatsächlich einen Schub zu verleihen, sind, insbesondere in Deutschland, parallel aber strukturelle Reformen notwendig. 3.2 Markt und Marktumfeld3.2.1. Mobility (ehemals Automotive)3Die weltweite Konjunkturschwäche wirkt sich besonders negativ auf die Automobilbranche aus. In wichtigen Absatzmärkten zeigt sich eine deutliche Kaufzurückhaltung bei den Verbrauchern. Die hohe Inflation und gestiegene Zinsen haben dazu geführt, dass viele potenzielle Käufer ihre Kaufentscheidung aufschieben oder ganz davon absehen. Unter dem Strich verzeichneten die internationalen Automobilmärkte 2024 nach vorläufigen Zahlen des Verbands der Automobilindustrie e.V. (VDA) dennoch einen leichten Anstieg der Neuzulassungen (+3%). Ein großer Teil des globalen Wachstums entfiel dabei auf China, das seine Rolle als wichtigster Pkw-Markt mit einem überdurchschnittlichen Anstieg der Neuzulassungszahlen (+6%) weiter ausbaute. Die USA (+2%) und Europa (+1%) konnten 2024 hingegen nur einen schwachen Anstieg der Absatzzahlen verzeichnen. In Deutschland war der Markt mit 2,8 Mio. Neuzulassungen sogar leicht rückläufig (-1%). Die Produktion stagnierte, mit 4,1 Mio. gefertigten Pkw liefen genauso viele Fahrzeuge vom Band wie im Vorjahr. Knapp 3,2 Mio. Pkw wurden aus Deutschland ins Ausland geliefert (+2%). Trotz Nullwachstum der ausländischen Auftragseingänge konnte der Export damit leicht zulegen. Die Inlandsorders (+12%) lagen deutlich über den schwachen Vorjahreswerten. Mit Blick auf die Elektromobilität war das Bild in Deutschland 2024 zweigeteilt. Die Fertigung stieg auf den Rekordwert von 1,35 Mio. E-Pkw (+7%), bereits jeder dritte in Deutschland hergestellte Pkw war damit elektrisch angetrieben. Dem stand jedoch ein deutlicher Rückgang bei den E-Neuzulassungen (-18%) gegenüber. Während die Abschaffung der Subventionen in Deutschland sich negativ auf den gesamten europäischen Markt auswirkte, boomte die Nachfrage nach Elektrofahrzeugen in China oder den USA auch dank staatlicher Anreize. Mit 12,5 Mio. im Berichtszeitraum gefertigten Fahrzeugen ist China nicht nur der mit Abstand größte Produktionsstandort für E-Pkw, sondern es wurden 2024 nach aktuellen Zahlen des Marktforschungsinstituts Rho Motion auch fast zwei Drittel aller neuen E-Pkw in China zugelassen. Die starke Konkurrenz aus China, die Gefahr neuer US-Zölle sowie hohe Energiepreise und überbordende Bürokratie im Inland setzen der deutschen Autoindustrie erheblich zu. Der Index für das Geschäftsklima in der Branche sendete zum Jahresende mit -34,7 Punkten tiefe Krisensignale. Die Geschäftslage und die -erwartungen werden dabei gleichermaßen negativ bewertet. Viele Unternehmen beurteilten ihren Auftragsbestand als nicht ausreichend, um ihre Produktionskapazitäten auszulasten. Mehr Unternehmen als bisher diskutieren deshalb über einen Stellenabbau und wollen Investitionen streichen, verschieben oder verlagern. Hersteller und Zulieferer stehen vor der Aufgabe, sich an neue Marktbedingungen, anzupassen und gleichzeitig die Transformation zur Elektromobilität voranzutreiben. 3.2.2. Industry & Infrastructure4Das vergangene Jahr war für die deutsche Elektro- und Digitalindustrie sehr schwierig. Die Branche verbüßte Rückgänge bei allen relevanten Kennzahlen. Die preisbereinigte Produktion ist 2024 nach vorläufigen Zahlen des Branchenverbands ZVEI um 9,1% eingebrochen. Damit blieb sie nochmals hinter der Prognose aus dem Herbst von -7% zurück. Bei den nominalen Erlösen wurde im Berichtszeitraum ein Rückgang um -6,2% verzeichnet. Der aggregierte Branchenumsatz belief sich im Gesamtjahr 2024 damit auf 223,2 Milliarden Euro. Sowohl die Geschäfte mit Partnern aus dem Inland (-6,7% auf EUR 106,9 Mrd.) als auch die Umsätze mit ausländischen Kunden (-5,8% auf EUR 116,3 Mrd.) waren rückläufig. Auch vor dem Export machte die negative Entwicklung nicht halt. Die aggregierten Branchenausfuhren sanken erstmals seit dem Jahr 2020 wieder auf EUR 246,4 Mrd. und lagen damit 3,5% unter dem Vorjahreswert. Der größte Exportabnehmer war dabei nach Angaben des ZVEI auch im vergangenen Jahr wieder China (-1,8% auf EUR 25,1 Mrd.), gefolgt von den USA (-0,2% auf EUR 24,8 Mrd.) sowie Frankreich (-5,6% auf EUR 15,1 Mrd.) und den Niederlanden (-8,2% auf EUR 14,9 Mrd.). Unter den TOP-20-Abnehmerländern verzeichneten lediglich Spanien (+0,9% auf EUR 9,0 Mrd.) und Indien (+3,4% auf EUR 3,1 Mrd.) Zuwächse. Weil die globale Produktion insgesamt sich anders als in Deutschland 2024 positiv entwickelte, ist der deutsche Anteil weiter gesunken. Entsprechend schlecht war das Geschäftsklima in der deutschen Elektro- und Digitalindustrie zum Jahresende. Der Saldo belief sich im Dezember auf -23,6 Punkte, wobei die Geschäftserwartungen (-28,3 Punkte) noch etwas negativer beurteilt wurden als das Geschäftsklima (-18,8 Punkte). Mit Ausnahme von Messtechnik und Prozessautomatisierung liegen die Produktionspläne der Unternehmen in allen Segmenten im negativen Bereich. Die Auftragseingänge gingen 2024 um insgesamt 9,6% zurück, wobei das Minus bei den Inlandsbestellungen (-12,9%) höher war als bei den Orders ausländischer Kunden (6,6%). Branchenweit sind aktuell 54% der Unternehmen von Auftragsmangel betroffen. Nach Ansicht des ZVEI sind die Probleme nicht nur konjunktureller, sondern auch struktureller Art. Als überreguliert und zu teuer wird der Standort Deutschland bezeichnet. Besonders die Bürokratie mache den Branchenunternehmen zu schaffen. Neun von zehn Unternehmen sehen sich hierdurch in ihrer Innovationstätigkeit behindert und teilweise werden geplante Investitionen nicht umgesetzt, weil der bürokratische Aufwand zu hoch ist. Ziel müsse es daher sein, die internationale Wettbewerbsfähigkeit wieder zu verbessern. Denn die Megatrends Elektrifizierung, Digitalisierung und Automatisierung sind nach wie vor uneingeschränkt intakt und können neue wirtschaftliche Dynamik entfalten. 3.3 Wesentliche Ereignisse im BerichtszeitraumMit Wirkung zum 15. Januar 2024 berief der Aufsichtsrat der InTiCa Systems SE Herrn Bernhard Griesbeck in den Vorstand der Gesellschaft. Herr Griesbeck folgte auf den langjährigen Vorstand Herrn Günther Kneidinger, der zum 30. September 2023 im gegenseitigen Einvernehmen aus dem Führungsgremium ausgeschieden war. Am 18. Juli gab die InTiCa Systems SE die Umbenennung des Segments "Automotive" in "Mobility" bekannt. Diese strategische Entscheidung unterstreicht die zukunftsorientierte Vision des Unternehmens und eröffnet neue Marktzugänge. Mit dem neuen Begriff "Mobility" wird die Bandbreite der im Abschnitt 1.1.1 dargestellten Aktivitäten präziser dargestellt. Indem das bisherige Automotive-Geschäft" vollständig das neu benannte Segment "Mobility" umfasst, sind Vergleichbarkeit und Kontinuität der Segmentzahlen gewährleistet. Darüber hinaus sind im Berichtszeitraum keine weiteren Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, von denen ein wesentlicher Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns erwartet wird. 3.4 Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage3.4.1 GesamtdarstellungDas Geschäftsjahr 2024 war in Summe deutlich schwächer als ursprünglich erwartet. Insgesamt blieb die gesamtwirtschaftliche Unsicherheit hoch und führte dazu, dass gerade Neuprojekte häufig verschoben wurden. Umgekehrt wurden die Laufzeiten von Bestandsprojekten verlängert. Positiv sind zudem die Signale auf die Mitte 2024 beschlossene strategische Ausweitung des Produktportfolios. In verschiedenen Branchen konnten interessante neue Aufträge gewonnen und zum Teil bereits umgesetzt werden. Das Volumen war aber noch zu gering, um die Zurückhaltung in den etablierten Bereichen aufzuwiegen. Der Umsatz verringerte sich im Berichtszeitraum um 25,5% auf EUR 90,1 Mio. (2023: EUR 120,9 Mio.). Ertragsseitig erhöhte die Umsatzreduktion den ohnehin bestehenden Druck auf die Margen. Das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) belief sich im Geschäftsjahr 2024 auf EUR -1,0 Mio. (2023: EUR -0,9 Mio.), einhergehend mit einer EBIT-Marge von -1,1% (2023: -0,7%). Die Eigenkapitalquote verringerte sich 43% auf 37%. 3.4.2 ErtragslageUmsatzentwicklungIm Vergleich zum Vorjahr war der Umsatz im Geschäftsjahr 2024 rückläufig und reduzierte sich um 25,5% auf EUR 90,1 Mio. (2023: EUR 120,9 Mio.). Damit lag der Umsatz unterhalb der prognostizierten Spanne von EUR 100 bis 120 Mio. Besonders im Segment Industry & Infrastructure kam es im Berichtszeitraum bei einigen Kunden zu deutlichen Verschiebungen bzw. Aufkündigungen. Dies resultierte im Vergleich zum sehr starken Vorjahreszeitraum in einem Umsatzrückgang um 43,9% auf EUR 23,1 Mio. (2023: EUR 41,2 Mio.). Im Segment Mobility war im Jahresverlauf ebenfalls eine deutlich geringere Nachfrage spürbar. Insgesamt gingen die Umsätze hier im Berichtszeitraum um 16,0% auf EUR 67,0 Mio. zurück (2023: EUR 79,7 Mio.). Entwicklung der AufwendungenDie Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Leistungen beliefen sich im Berichtszeitraum auf EUR 80,4 Mio. (2023: EUR 111,3 Mio.). Durch den überproportionalen Rückgang reduzierte sich die Materialaufwandsquote in Bezug auf die Gesamtleistung auf 89,2% und lag damit deutlich unter dem Vorjahresvergleichswert (2023: 91,6%). Dafür ausschlaggebend waren neben Kostensenkungsmaßnahmen insbesondere ein weniger materialintensiver Produktmix und die Kompensationsleistung eines größeren Kunden. Gleichzeitig stieg die Personalaufwandsquote, bezogen auf den Umsatz, im Berichtszeitraum auf 6,8% (2023: 5,2%). Die sonstigen Aufwendungen erhöhten sich leicht auf EUR 3,7 Mio. (2023: EUR 3,5 Mio.). Die Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte beliefen sich im Geschäftsjahr 2024 auf EUR 1,5 Mio. (2023: EUR 1,4 Mio.). Forschung und EntwicklungDie Aufwendungen für Forschung und Entwicklung beliefen sich im Berichtszeitraum auf EUR 2,9 Mio. bzw. 3,2% vom Umsatz (2023: EUR 2,9 Mio. bzw. 2,4% vom Umsatz). Der Fokus der Entwicklungstätigkeiten richtete sich hauptsächlich auf die als E-Solutions zusammengefassten Produktfelder. Aufwendungen in Höhe von EUR 2,2 Mio. wurden davon direkt ergebniswirksam erfasst (2023: EUR 2,0 Mio.) und die restlichen EUR 0,7 Mio. (2023: EUR 0,9 Mio.) aktiviert. Die Aktivierungsquote beträgt damit 24,2% (2023: 30,9%). Die Abschreibungen auf die selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerte beliefen sich im Berichtszeitraum auf EUR 1,0 Mio. (2023: EUR 1,1 Mio.). ErgebnisentwicklungDer Rohertrag reduzierte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf EUR 9,7 Mio. (2023: EUR 10,3 Mio.), wobei sich die Rohertragsmarge von 8,4% auf 10,8% verbesserte. Das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) erhöhte sich im Vorjahresvergleich um 2,5% auf EUR 0,6 Mio. (2023: EUR 0,5 Mio.). Weil der prozentuale Rückgang auch hier niedriger war als der Umsatzrückgang, erhöhte sich die EBITDA-Marge im Berichtszeitraum dennoch auf 0,6% (2023: 0,5%). Das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) belief sich im Berichtszeitraum auf EUR -1,0 Mio. (2023: EUR -0,9 Mio.). Die EBlT-Marge betrug -1,1% (2023: -0,7%) und lag damit weit außerhalb des Prognosekorridors von 0,0% - 1,0%. Der Rückgang der Ergebnisgrößen ist im Wesentlichen aufgrund des geringeren Umsatzes und der höheren Fixkosten begründet. Das Finanzergebnis belief sich im Berichtszeitraum auf EUR -5,01 Mio. (2023: EUR -0,84 Mio.), wobei sich die verstärkte Inanspruchnahme der Kontokorrentlinien (zum 31.12.2024 wurden EUR 11,0 Mio. der EUR 12,0 Mio. zur Verfügung gestellten Kontokorrentlinien in Anspruch genommen), sowie die gestiegenen Zinskosten bemerkbar machten. Außerdem führte ein Wertminderungsbedarf der Beteiligung an der Sistemas Mecatrónicos InTiCa S.A.P.I. de C.V. zu einer Abschreibung auf Finanzanlagen in Höhe von EUR 3,9 Mio. (2023: EUR 0,0 Mio.). Bei der Wertminderung handelt es sich um einen Einmaleffekt, dieser war notwendig da die zukünftig erwirtschafteten Cashflows der mexikanischen Tochtergesellschaft zwar für die Forderungen gegenüber der Sistemas Mecatrónicos InTiCa S.A.P.I. de C.V. ausreichend sind aber nicht mehr für den Beteiligungsbuchwert. Das Ergebnis vor Steuern belief sich im Geschäftsjahr 2024 auf EUR -6,0 Mio. (2023: EUR -1,7 Mio.). Der Steueraufwand (inkl. Sonstige Steuern) belief sich auf TEUR 6 (2023: Steuerertrag von TEUR 418) so dass ein Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 6,0 Mio. (2023: EUR 1,3 Mio.) zu verzeichnen war. Dies entspricht einem Ergebnis pro Aktie in Höhe von EUR -1,39 (2023: EUR -0,30). 3.4.3 VermögenslageKapitalstrukturIm Vergleich zum Vorjahr hat sich die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2024 von EUR 56,5 Mio. auf EUR 50,3 Mio. verkürzt. Das Anlagevermögen reduzierte sich um EUR 4,0 Mio. auf EUR 27,0 Mio. Das Umlaufvermögen verringerte sich ebenfalls um EUR 2,2 Mio. auf EUR 23,2 Mio. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten reduzierte sich um TEUR 29 auf EUR 0,49 Mio. Auf der Passivseite verringerte sich das Eigenkapital aufgrund des negativen Jahresergebnisses. Auch das langfristige Fremdkapital ging zurück, wohingegen das kurzfristige Fremdkapital, aufgrund der Ausweitung der Kontokorrentlinien anstieg. Die Eigenkapitalquote reduzierte sich von 43% auf 37%. Die Grundsätze des Finanzmanagements werden im Abschnitt 3.4.5 "Finanzmanagement" beschrieben. AnlagevermögenDas Sachanlagevermögen belief sich zum Stichtag auf EUR 1,1 Mio. (31. Dezember 2023: EUR 1,2 Mio.), da die planmäßigen Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen die getätigten Investitionen überstiegen. Die immateriellen Vermögensgegenstände blieben mit EUR 5,1 Mio. auf dem Niveau des Vorjahres (31. Dezember 2023: EUR 5,1 Mio.). Das Finanzanlagevermögen verringerte sich um EUR 3,9 Mio. auf EUR 20,8 Mio. (31. Dezember 2023: EUR 24,7 Mio.), aufgrund der Wertminderung an der Beteiligung des Tochterunternehmens in Mexiko. UmlaufvermögenDer Vorratsbestand (ohne geleistete Anzahlungen) reduzierte sich aufgrund des geringeren Umsatzvolumens im Berichtszeitraum auf EUR 6,8 Mio. (31. Dezember 2023: EUR 7,2 Mio.). Die geleisteten Anzahlungen beliefen sich auf EUR 0,6 Mio. (31. Dezember 2023: EUR 0,2 Mio.). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verringerten sich auf EUR 3,0 Mio. (31. Dezember 2023: EUR 4,4 Mio.), die Reduzierung resultiert aus dem Anstieg der verkauften Forderungen an den Factor. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen reduzierten sich auf EUR 11,5 Mio. (31. Dezember 2023: EUR 11,6 Mio.). Die Reduzierung der Forderungen gegen verbundene Unternehmen ist stichtagsbezogen und resultiert aus dem laufenden Geschäftsverkehr. Der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten stieg leicht auf EUR 0,02 Mio. (31. Dezember 2023: EUR 0,01 Mio.). Insgesamt verringerten sich die kurzfristigen Vermögenswerte zum 31. Dezember 2024 auf EUR 23,2 Mio. (31. Dezember 2023: EUR 25,4 Mio.). Langfristige VerbindlichkeitenDa die Darlehenstilgungen die Neuaufnahme deutlich überstiegen, verringerte sich das langfristige Fremdkapital im abgelaufenen Geschäftsjahr und belief sich zum 31. Dezember 2024 auf EUR 2,7 Mio. (31. Dezember 2023: EUR 5,7 Mio.). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten setzten sich aus festverzinslichen Darlehensvereinbarungen mit einer Restlaufzeit von bis zu drei Jahren zusammen. Die Zinssätze der langfristigen Finanzverbindlichkeiten liegen zwischen 1,75% und 4,43%. Kurzfristige VerbindlichkeitenDie kurzfristigen Verbindlichkeiten inklusive der Rückstellungen erhöhten sich im Berichtszeitraum um EUR 2,8 Mio. auf EUR 28,5 Mio. (31. Dezember 2023: EUR 25,7 Mio.). Dies ist im Wesentlichen auf den Anstieg der kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von EUR 11,3 Mio. auf EUR 14,0 Mio. infolge der verstärkten Inanspruchnahme der Kontokorrentlinien zurückzuführen. In Summe stehen InTiCa Systems SE EUR 12,0 Mio. Kontokorrentlinien zur Verfügung, davon waren zum Stichtag EUR 11,0 Mio. in Anspruch genommen (31. Dezember 2023: EUR 8,3 Mio.). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen reduzierten sich auf EUR 1,9 Mio. (31. Dezember 2023: EUR 3,2 Mio.), wobei sich die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen hingegen auf EUR 9,8 Mio. (31. Dezember 2023: EUR 7,4 Mio.) erhöhten. Die Erhöhung der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ist stichtagsbezogen und resultiert aus dem laufenden Geschäftsverkehr. Die sonstigen Rückstellungen verringerten sich um EUR 0,7 Mio. auf EUR 1,8 Mio. (31. Dezember 2023: EUR 2,6 Mio.), dies resultiert aus dem Rückgang der Rückstellungen für ausstehende Rechnungen. EigenkapitalAufgrund des Jahresfehlbetrages in Höhe von EUR 5,98 Mio. hat sich das Eigenkapital im Vergleich zum Vorjahr von EUR 24,54 Mio. auf EUR 18,56 Mio. zum 31. Dezember 2024 verringert. Die Eigenkapitalquote verringerte sich von 43% auf 37%. 3.4.4 FinanzlageKapitalflussrechnung und LiquiditätZur Entwicklung der Liquiditätslage und Finanzkraft der Gesellschaft ist im Nachfolgenden eine Kapitalflussrechnung dargestellt. Sie stellt auf die Veränderungen der liquiden Mittel ab. Die Kapitalflussrechnung zeigt die Einnahmen und Ausgaben getrennt für die Bereiche laufende Geschäftstätigkeit, Investitionen und Finanzierung. Die Werte in der Kapitalflussrechnung werden abweichend zu den restlichen Zahlenangaben in "TEUR" dargestellt. Kapitalflussrechnung
Der Finanzmittelfonds am Ende der Periode ist der Bestand an Zahlungsmitteln (Barmittel und täglich fällige Sichteinlagen) und Zahlungsmitteläquivalenten (kurzfristige, äußerst liquide Finanzmittel). Dieser setzt sich folgendermaßen zusammen:
Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit belief sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf EUR 3,0 Mio. und lag damit deutlich über dem Vorjahreswert von EUR 1,0 Mio. Dies ist unter anderem auf die Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der Zunahme aus den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen zurückzuführen. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit belief sich im Berichtszeitraum auf EUR -1,5 Mio. (2023: EUR -3,1 Mio.). Er resultiert im Wesentlichen aus der Aktivierung von Entwicklungsprojekten und Investitionen in das neue ERP-System sowie in das Sachanlagevermögen. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit betrug im Geschäftsjahr 2024 EUR -1,5 Mio. und lag damit unter dem Vorjahresniveau (2023: EUR 3,8 Mio.). Dies ist hauptsächlich auf die Auszahlung für die planmäßige Tilgung von Darlehen in Höhe von EUR 3,0 Mio. zurückzuführen (2023: EUR 3,7 Mio.). Aufgrund der dauernden Inanspruchnahme der Kontokorrentkredite wurde die Ausnutzung nicht mehr dem Finanzmittelfonds, sondern der Finanzierungstätigkeit zugeordnet. Im Geschäftsjahr 2023 wurden die volle Inanspruchnahme der Kontokorrentkredite in Höhe von TEUR 8.356 vom Finanzmittelfonds in den Cashflow aus Finanzierungstätigkeit umgegliedert, im Geschäftsjahr 2024 die höhere Beanspruchung von TEUR 2.609. Durch den leicht positiven Gesamt-Cashflow in Höhe von TEUR 7 erhöhte sich der Finanzmittelfonds auf TEUR 15 (2023: TEUR 8). Das Volumen der zugesicherten und noch nicht in Anspruch genommenen Kreditlinien belief sich zum Bilanzstichtag auf EUR 1,0 Mio. InvestitionenIm Geschäftsjahr 2024 investierte die InTiCa Systems SE EUR 0,3 Mio. in das Sachanlagevermögen (2023: EUR 0,6 Mio.), EUR 1,2 Mio. in immaterielle Vermögensgegenstände (2023: EUR 1,9 Mio.) und EUR 0,0 Mio. in das Finanzanlagevermögen (2023: EUR 0,6 Mio.). Die Investitionen in die immateriellen Vermögensgegenstände betrafen zum größten Teil das SAP-Projekt und Investitionen in den Bereich E-Solutions. MitarbeiterZum 31. Dezember 2024 belief sich die Anzahl der Mitarbeiter ohne Auszubildende auf 76 (31. Dezember 2023: 84). Die Personalaufwandsquote ist aufgrund des Umsatzrückgangs von 5,2% auf 6,8% gestiegen. Im Durchschnitt waren im Berichtszeitraum 86 Mitarbeiter (2023: 86) einschließlich Auszubildender beschäftigt. 3.4.5 FinanzmanagementDas Finanzmanagement der InTiCa Systems hat es sich zum zentralen Ziel gesetzt, jederzeit über ausreichende Liquiditätsreserven zu verfügen, finanzielle Risiken zu minimieren und die finanzielle Flexibilität zu sichern. Die operative Geschäftstätigkeit der Segmente und der daraus resultierende Mittelzufluss stellen die Hauptliquiditätsquelle der InTiCa Systems SE dar. Basis der operativen Planung ist die längerfristige Liquiditätsprognose, wobei kurz- und mittelfristige Prognosen periodisch aktualisiert werden. InTiCa Systems bezieht grundsätzlich alle konsolidierten Tochterunternehmen in diese Planung mit ein. Überschüssige Mittel im Konzern werden durch die Finanzabteilung der InTiCa Systems SE an interne Bedarfsstellen verteilt, um den externen Finanzierungsbedarf zu reduzieren und die Netto-Zinsaufwendungen zu optimieren. Zur Sicherung der Liquidität nutzt InTiCa Systems zudem verschiedene interne und externe Finanzierungsinstrumente, wie Kreditvereinbarungen und Factoring, die den Rahmen für kurz- und mittelfristige Finanzierungen bilden sowie Leasing. Mit der verfügbaren Kapitalausstattung und den fortlaufend angepassten und überarbeiteten Finanzierungsmaßnahmen hat InTiCa Systems, nach Auffassung des Vorstands, die wesentlichen Voraussetzungen für die Finanzierung geschaffen. 3.5 Finanzielle und nichtfinanzielle LeistungsindikatorenDer Vorstand steuert das Unternehmen und dessen Entwicklung wesentlich über die folgenden als primäre beschriebene finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren (siehe Abschnitt 1.3 "Steuerungssystem"). Es wird hierbei großer Wert auf eine nachhaltige Entwicklung des Unternehmens gelegt. Die genaue Darstellung der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Konzerns ist in Abschnitt 3.4 "Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage" angeführt. 3.5.1 Finanzielle LeistungsindikatorenUmsatzDie Umsatzerlöse verringerten sich im Vergleich zum Vorjahr um 25,5% auf EUR 90,1 Mio. (2023: EUR 120,9 Mio.). Die ausgewiesenen Umsatzerlöse wurden um Kundenrückgaben, Rabatte und andere ähnliche Abzüge gekürzt. Damit lag der Umsatz außerhalb der prognostizierten Spanne von EUR 100 bis 120 Mio. EBIT und EBIT-MargeDie EBIT-Marge ergibt sich aus dem Ergebnis vor Zinsen und Steuern dividiert durch die Umsatzerlöse. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2024 konnte ein EBIT in Höhe von EUR -1,0 Mio. (2023: EUR -0,9 Mio.) und damit eine EBIT-Marge in Höhe von -1,1% (2023: -0,7%) erzielt werden. Der Prognosewert für die EBIT-Marge von 0,0% bis 1,0% wurde aufgrund der Umsatzreduktion nicht erreicht. AuftragsbestandDer Auftragsbestand spiegelt die Bedarfe der Kunden über einen Zeitraum von 18 Monaten wider. Zum 31. Dezember 2024 belief er sich auf EUR 77,3 Mio. und lag damit deutlich unter dem Vorjahresniveau (31. Dezember 2023: EUR 99,3 Mio.). Davon waren 92% dem Segment Mobility zuzuordnen (2023: 82%). Grundsätzlich dient der Auftragsbestand dem Vorstand als Indikator für die zukünftige Geschäftsentwicklung. Die Materialkostenquote, die Eigenkapitalquote und die nachfolgenden nichtfinanziellen Indikatoren werden als Leistungsindikatoren betrachtet, allerdings nicht zur primären Steuerung des Unternehmens im Sinne der bedeutsamsten Leistungsindikatoren verwendet. MaterialkostenquoteDie Kennzahl der Materialkostenquote ergibt sich aus dem Materialaufwand dividiert durch die Gesamtleistung. Die Materialkostenquote verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr auf 89,2% (2022: 91,6%). Dies ist insbesondere auf einen weniger materialintensiven Produktmix, kontinuierliche Optimierungsmaßnahmen, sowie einer Kompensationsleistung eines größeren Kunden zurückzuführen. EigenkapitalquoteDie Eigenkapitalquote ist das Verhältnis von Eigenkapital zum Gesamtkapital (= Bilanzsumme). Die Eigenkapitalquote reduzierte sich durch den Jahresfehlbetrag im Vergleich zum Vorjahr von 43% auf 37%. Insgesamt schätzt der Vorstand die Höhe der Eigenkapitalquote weiterhin als solide ein. 3.5.2 Nichtfinanzielle LeistungsindikatorenKunden- und Produktportfolio sowie FertigungstiefeEin diversifiziertes Kunden- und Produktportfolio ist von wesentlicher Bedeutung für das Unternehmen. Seitens des Managements wird die Geschäftsentwicklung nach Möglichkeit derart gesteuert, dass Risiken wie beispielsweise zu große Abhängigkeiten von einzelnen Produkten bzw. einzelnen Kunden, aber auch eine zu hohe Diversität mit überproportionalem Mehraufwand, vermieden werden. Die Eigenfertigungstiefe wird durch die eigenen Produktionsstätten in Prachatice (CZ), Silao (MX) und Bila Tserkva (UA) auf hohem Niveau (größer 90%) gehalten. Mit einer entsprechend breiten Wertschöpfung, einem ausgeprägten Prozess-Know-how sowie damit vertieftem Kundennutzen werden höhere Margen angestrebt. Diesem Ziel dient auch der 2023 gestartete Aufbau eines Spezial-Produkte-Bereichs im Segment Industry & Infrastructure. Auf Grundlage der spezifischen Kompetenz von InTiCa Systems im Bereich von Induktivitäten sollen künftig zusätzliche Marktsegmente wie Spezialfahrzeuge, Industrieanlagen oder Medizintechnik adressiert werden. Im Vergleich zur Großserientechnik ist der Bereich an Spezial-Produkten durch überproportionale Margen gekennzeichnet. Ähnliches gilt für die 2024 beschlossene Ausdehnung der Kompetenzen als Lösungsanbieter im Segment Mobility auf weitere Marktbereiche wie Commercial Vehicles, Sonderfahrzeuge oder den Schienenverkehr. Die strategische Ausrichtung des Konzerns soll Know-how sichern, Herstellungskosten reduzieren, die Flexibilität erhöhen und die Abhängigkeiten von einzelnen Kunden bzw. Produkten in den Märkten reduzieren. Forschung und EntwicklungDie Auseinandersetzung mit Schlüsseltechnologien der Zukunft wie Elektromobilität, Energiespeicher, Energiemanagementsystemen und Sicherheitstechnik hilft der InTiCa Systems SE, das Produktportfolio gemäß den Anforderungen der Zukunft zu erweitern, um Kunden langfristig von der Kompetenz als Lösungsanbieter zu überzeugen. Dabei bildet insbesondere die Entwicklung neuer, innovativer Produkte die wesentliche Grundlage einer gesunden Geschäftsentwicklung. InTiCa Systems sieht sich als Komplettanbieter des Innovations- und Produktentwicklungsprozesses. Vom Produktdesign über die anwendungsgerechte Werkstoffwahl, moderne Simulationstechniken bis hin zu ausgereiften Prüf- und Validierungsmethoden, bietet das InTiCa-Team die Begleitung von der Idee bis zur Marktumsetzung, sowie die Betreuung des gesamten Produktlebenszyklus. Hierbei spielt entsprechend Zweckmäßigkeit auch die Innovationsabsicherung durch Schutzrechte eine essentielle Rolle. Mit einem eigenen Kompetenzteam aus Entwicklern und Fertigungstechnologen unterstützt InTiCa Systems ihre Kunden, die effizientesten Lösungen für die individuellen Anforderungen zu finden und deren Produktideen zu innovativen und marktfähigen Produkten zu entwickeln. Das Teamwork aus Vertrieb und Engineering bildet die wichtige Basis für die Akquise neuer Entwicklungs- und Serienaufträge. Als Leistungsindikatoren im Bereich Forschung und Entwicklung wird insbesondere die Bearbeitungsdauer im Angebotsprozess für die technische Vorauslegung, Machbarkeiten und erste Fertigungskonzepte herangezogen. 3.6 Vergütungssysteme der OrganeFür eine detaillierte Beschreibung des Vergütungssystems des Vorstands und des Aufsichtsrats wird auf den Vergütungsbericht verwiesen. Dieser ist im Internet unter www.intica-systems.com unter der Rubrik Investor Relations / Corporate Governance zum Download verfügbar. 3.7 Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f, 315d HGBDie gemäß §§ 289f, 315d HGB abzugebende Erklärung zur Unternehmensführung für die InTiCa Systems SE, einschließlich des Berichts über die Corporate Governance hat der Vorstand am 30. Januar 2025 abgegeben und ist auf den Seiten 36 ff. des Geschäftsberichts abgedruckt sowie auch im Internet unter www.intica-systems.com unter der Rubrik Investor Relations / Corporate Governance zum Download verfügbar. 3.8 Sonstige AngabenZusammensetzung des Gezeichneten KapitalsDas Grundkapital der InTiCa Systems SE beträgt EUR 4.287.000 und ist eingeteilt in 4.287.000 nennwertlose Stückaktien, die auf den Inhaber lauten und einen anteiligen Betrag von EUR 1,00 je Aktie am Grundkapital aufweisen. Alle Aktien verfügen über die gleichen Stimmrechts- und Dividendenansprüche. Hiervon ausgenommen sind von der Gesellschaft gehaltene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen. Die Rechte und Pflichten der Aktionäre ergeben sich im Einzelnen aus den Regelungen des Aktiengesetzes, insbesondere aus den §§ 12, 53a ff., 118 ff. und 186 AktG. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffenBeschränkungen des Stimmrechts der Aktien können sich aus gesetzlichen Regelungen ergeben (§§ 71b, 136 AktG). Dem Vorstand sind daneben keine Beschränkungen für die Ausübung des Stimmrechts oder die Übertragung der Aktien bekannt. Beteiligungen am Kapital, die 10% der Stimmrechte überschreitenNach dem Wertpapierhandelsgesetz hat jeder Anleger, der durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise bestimmte Anteile an Stimmrechten der Gesellschaft erreicht, überschreitet oder unterschreitet, dies der Gesellschaft und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mitzuteilen. Der niedrigste Schwellenwert für diese Mitteilungspflicht ist 3%. Herr Dr. Dr. Axel Diekmann, Deutschland und Herr Thorsten Wagner, Deutschland, halten direkte bzw. indirekte Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft, die 10% der Stimmrechte überschreiten. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihenAktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen bei der InTiCa Systems SE nicht. Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrolle nicht unmittelbar ausübenDie InTiCa Systems SE hat keine Aktien ausgegeben, aus denen die Kontrollrechte nicht unmittelbar ausgeübt werden können. Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und die Änderung der SatzungDie Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands sind in §§ 84 und 85 AktG sowie § 5 der Satzung geregelt. Gemäß den gesetzlichen Vorschriften (§ 179 Abs. 1 AktG) bedarf jede Satzungsänderung eines Beschlusses der Hauptversammlung. Für die Beschlüsse der Hauptversammlung reicht die einfache Mehrheit aus, soweit das Aktiengesetz bei einzelnen Satzungsänderungen keine größere Mehrheit zwingend vorschreibt. Der Aufsichtsrat ist gemäß § 8 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft dazu ermächtigt, Änderungen an der Satzung vorzunehmen, die nur deren Fassung betreffen. Darüber hinaus ist der Aufsichtsrat gemäß § 3 Abs. 3 der Satzung dazu ermächtigt, im Falle einer Kapitalerhöhung aus dem "Genehmigten Kapital 2022/1" die Fassung der Satzung an den jeweiligen Umfang der Kapitalerhöhung anzupassen sowie alle sonstigen damit in Zusammenhang stehenden Änderungen der Satzung vorzunehmen, die nur die Fassung betreffen. Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufenAufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 15. Juli 2022 ist der Vorstand ermächtigt das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 14.07.2027 gegen Bar- oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 2.143.500,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2022). Weitere Einzelheiten hierzu finden sich in § 3 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft, die auf der Internetseite des Unternehmens im Segment Unternehmen/Allgemeine Downloads zur Verfügung steht. Aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Mai 2008 war die Gesellschaft ermächtigt, bis zum 28. November 2009 eigene Aktien mit einem Anteil von insgesamt bis zu 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals in Höhe von 428.700 Stückaktien zu erwerben. Von diesem Beschluss wurde durch Erwerb von 263.889 eigenen Aktien Gebrauch gemacht. Zum 31. Dezember 2024 hielt die InTiCa Systems SE noch 64.430 (31. Dezember 2023: 64.430) eigene Aktien im Bestand. Aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 15. Juli 2022 ist die Gesellschaft ermächtigt, bis zum 14. Juli 2027 einmal oder mehrmals eigene Aktien im Umfang von insgesamt bis zu 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über diese Ermächtigung bestehenden Grundkapitals oder, falls das Grundkapital bei Ausübung der Ermächtigung niedriger ist, des zum Zeitpunkt der Ausübung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Von dieser Ermächtigung hat die Gesellschaft bisher noch keinen Gebrauch gemacht. Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehenDie InTiCa Systems SE verfügt über Darlehen von insgesamt EUR 0,4 Mio., die ein Kündigungsrecht des Darlehensgebers für den Fall vorsehen, dass ein Wechsel im Aktionärs-, Gesellschafter- oder Inhaberkreis der Darlehensnehmerin eintritt, der dazu führt, dass der im Zeitpunkt der Darlehensgewährung bestehende Aktionärs-, Gesellschafter- oder Inhaberkreis die Kontrolle über die Darlehensnehmerin aufgibt oder eine Person oder eine Gruppe gemeinschaftlich handelnder Personen mehr als 50% der Stimmrechte und/oder mehr als 50% des Kapitals an der Darlehensnehmerin erwerben, sofern nicht vorher die Zustimmung des Gläubigers eingeholt wurde. Darüber hinaus besteht dieses außerordentliche Kündigungsrecht für den Kreditgeber einer Kontokorrentlinie in Höhe von EUR 3 Mio. Dieses Kündigungsrecht tritt in Kraft, wenn eine andere Person mindestens 30% der Stimmrechte am Kreditnehmer übernimmt und zwischen den Parteien keine Einigkeit über die Neugestaltung der Konditionen erzielt wird. Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit Vorstandsmitgliedern oder Arbeitnehmern getroffen sindEs bestehen weder mit den Mitgliedern des Vorstands noch mit den Arbeitnehmern Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots. 4. Risikomanagement und Risikobericht4.1 Überwachung, Kontrolle und RisikomanagementDie Geschäftstätigkeit der InTiCa Systems ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit dem unternehmerischen Handeln verbunden sind. Gemäß der internen Definition bezeichnen Risiken die Möglichkeit des Auftretens von Ereignissen mit ungünstiger Auswirkung auf die wirtschaftliche Lage der InTiCa Systems. Solchen Risiken stehen angemessene Chancen gegenüber. InTiCa Systems setzt Managementsysteme ein, um Risiken frühzeitig erkennen, bewerten und steuern zu können. Ein allgemein anerkanntes Rahmenkonzept liegt dem Risikomanagement der InTiCa Systems nicht zugrunde. Wesentliche Elemente der Management- und Führungsinstrumentarien sind die Überwachung, die Analyse und Bewertung sowie die Steuerung der Risiken, wie sie § 91 Absatz 2 Aktiengesetz zwingend in Form eines Überwachungssystems verlangt. Das Handelsgesetzbuch schreibt weiter vor, über die zukünftige Entwicklung und die damit verbundenen Chancen und Risiken zu berichten. Potenzielle Risiken werden mit dem bei InTiCa Systems gemäß § 91 Absatz 3 Aktiengesetz installierten internen Kontrollsystem und Risikomanagementsystem erfasst, analysiert und hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit sowie der potenziellen Schadenshöhe kategorisiert. Ein kategorischer Ausschluss oder eine grundsätzliche Vermeidung spezieller Risiken ist nicht vorgesehen. Angemessenheit und Wirksamkeit des gesamten internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems5Die wesentlichen Merkmale des gesamten internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems lassen sich wie folgt beschreiben: In Planungsrunden werden die Geschäftsaktivitäten auf Chancen und Risiken hin untersucht und Ziele abgeleitet. Der Zielerfüllungsgrad wird durch ein Controlling- und Berichtssystem kontrolliert. Über diese Systeme wird eine Vielzahl von Kennzahlen ermittelt, welche sich u.a. auf folgende wesentliche Punkte beziehen: Umsatz- und Ergebnisentwicklung, Auftrags- und Lagerbestand, Rohertrag, Materialverbrauch und -ausschuss, Personal, Liquidität, Investitionen. Der Vorstand kann per EDV-System aktiv auf den jeweiligen Report zugreifen und entsprechende Maßnahmen zur Gegensteuerung einleiten. Eine Aktualisierung der Risikopotenziale erfolgt regelmäßig auf Bereichsleiterebene. Monatliche Risikopotenziale werden aus der Vielzahl der erzeugten Einzeldarstellungen ersichtlich. Dabei werden die Risiken aus der aktuellen Geschäftstätigkeit der einzelnen Segmente und Unterbereiche sowie von den Unternehmenszielen abgeleitet. Der Vorstand befasst sich umgehend oder in der jeweils folgenden Vorstandssitzung mit den vorgelegten Fakten. Zur installierten Systematisierung und Überwachung gehört es auch, das gesamte Kontroll-, Risikomanagement- und Früherkennungssystem regelmäßig zu dokumentieren und auf Effektivität und Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen. Der Vorstand verfolgt eine ganzheitliche Überwachung der Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems. Die Effizienz dieser Systeme wird durch den Vorstand regelmäßig und laufend überwacht und bewertet. Namentlich arbeitet der Vorstand kontinuierlich daran, die etablierten Systeme weiterzuentwickeln, etwaige Schwächen in den Systemen zu identifizieren und zu beheben und die Systeme und ihre Prozesse insgesamt zu optimieren. Sollten Verbesserungspotenziale festgestellt werden, gelangen diese zum Vorstand und werden anschließend unverzüglich umgesetzt. Ziel dieser Maßnahmen ist es stets, die Effektivität und Effizienz der Unternehmens- und Risikosteuerung weiter zu erhöhen und fortan den Anforderungen an die Angemessenheit und Wirksamkeit der Systeme gerecht zu werden. Wir sind auf keine Sachverhalte gestoßen, die Zweifel an der Angemessenheit und Wirksamkeit des gesamten internen Kontrollsystems und Risikomanagementsystems begründen würden. Aufgrund der Einschränkungen eines jeden internen Kontroll- und Risikomanagementsystems kann jedoch keine absolute Sicherheit hinsichtlich der Angemessenheit und Wirksamkeit dieser Systeme gewährleistet werden. Namentlich können auch Systeme, die als angemessen und wirksam kommentiert wurden, inhärenten Beschränkungen unterliegen. Entsprechend kann keine vollumfängliche Prävention von etwaigen Prozessverstößen und/oder tatsächlich eintretenden Risiken garantiert werden. 4.2 Internes Kontrollsystem und Risikomanagement im Hinblick auf den RechnungslegungsprozessIm Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess werden die Bereiche Finanz- und Rechnungswesen, Controlling und Investor Relations konzernübergreifend durch die InTiCa Systems SE gesteuert. Die Funktionen und Verantwortlichkeiten werden in diesen Bereichen klar getrennt bzw. zugeordnet, wobei durch die gegenseitigen Kontrollprozesse ein kontinuierlicher Informationsaustausch vorliegt und sichergestellt werden kann. Grundlage des internen Kontrollsystems in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess sind neben definierten präventiven und überwachenden Kontrollmechanismen, wie systematischen und manuellen Abstimmprozessen sowie vordefinierten Genehmigungsprozessen, insbesondere die Nennung von Funktionen und die Einhaltung von Richtlinien. Die eingesetzten Finanzsysteme sind durch entsprechende Einrichtungen im EDV-Bereich gegen unbefugte Zugriffe geschützt. Es wird ausschließlich Standardsoftware bei den Finanzbuchhaltungssystemen genutzt. Die Einhaltung einer einheitlichen Rechnungslegung wird durch den Einsatz von qualifizierten und erfahrenen Mitarbeitern bzw. externen Fachkräften in Kombination mit internen Anweisungen und der Verwendung von standardisierten Berichtsformaten gewährleistet. Die Richtlinien und Berichtsformate werden durch den Vorstand der InTiCa Systems SE bestimmt und die Einhaltung fortlaufend durch die Mitarbeiter der Finanzabteilung überwacht. Dafür werden neben systemtechnischen Kontrollen manuelle und analytische Prüfungshandlungen vorgenommen. Für Neuerungen und komplexe Bilanzierungssachverhalte werden externe Sachverständige wie Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte hinzugezogen. Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem ist in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess vollumfänglich in den Qualitätssicherungsprozess des Konzerns eingebunden. 4.3 RisikenDie weltweiten geopolitischen Spannungen haben im Jahr 2024 noch einmal zugenommen, mit dem anhaltenden Krieg in der Ukraine und der unberechenbaren Auseinandersetzung im Nahen Osten als den sichtbarsten Konflikten. Auch wirtschaftspolitisch bleibt die Unsicherheit mit der angekündigten Zollpolitik der Trump-Administration und der noch nicht feststehenden Ausrichtung der neu gebildeten Regierung in Deutschland hoch. Die damit verbundenen Auswirkungen bergen auch noch im laufenden Geschäftsjahr 2025 ein erhebliches Risiko für die globale Wirtschaft und die Geschäftsentwicklung der InTiCa Systems. Neben negativen Auswirkungen auf die Absatzmärkte sind insbesondere auch die Beschaffungsmärkte durch die Störung von Lieferketten, Sanktionsmaßnahmen und Einschränkungen im Frachtverkehr negativ beeinflusst. Zudem besteht die Gefahr eines erneuten Anstiegs von Energiepreisen und Inflation. Im Jahr 2025 gilt es daher weiterhin, potenzielle negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens eng zu verfolgen bzw. zeitgerecht entgegenzusteuern. Risiken für die InTiCa Systems können hierbei unter anderem die Absatzentwicklung verbunden mit der Solvenz wichtiger Kunden, die Beeinträchtigungen der Produktion, die Personalverfügbarkeit, den Beschaffungsmarkt für Rohstoffe und Halbfertigprodukte, sowie insbesondere auch die Zulieferketten betreffen. Wie stark das Unternehmen von den genannten Einflussfaktoren in Summe betroffen sein wird, ist derzeit nicht vorhersehbar. Dementsprechend ist die InTiCa Systems gefordert, stetig adäquate Maßnahmen und Gegenmaßnahmen zu treffen und sich den jeweils veränderten Gegebenheiten und Gesamtumständen anzupassen. Konkret bestehen die folgenden wesentlichen Risiken für das Geschäft der InTiCa Systems: MarktrisikenDie beiden Segmente der InTiCa Systems unterliegen unterschiedlichen Marktanforderungen und damit auch unterschiedlichen Marktrisiken. Das Segment Mobility ist aktuell insbesondere durch den Transformationsprozess hin zur Elektromobilität, der Konnektivität sowie dem autonomen Fahren geprägt. Dieser Transformationsprozess, gepaart mit den aktuell herrschenden geo- und handelspolitischen Spannungen sowie den wirtschaftlich unsteten Entwicklungen in den Kernmärkten, verursachen in den Lieferketten und damit in der Planungssicherheit entsprechende Schwankungen, welche das notwendige Wachstum erheblich dämpfen bzw. beeinflussen können. Unsicherheiten können hier zu verzögerten Markt- und Produkteinführungen mit Auswirkung auf die Komponenten der InTiCa Systems führen. Darüber hinaus unterliegt das Segment Mobility branchenbedingt fortlaufend konjunkturellen Risiken. 2024 hat InTiCa Systems die strategische Entscheidung getroffen, das Produktportfolio auszuweiten und die Kompetenzen als Lösungsanbieter auf weitere Marktbereiche auszudehnen. Denn während die Automobilindustrie in Europa im Zuge der schwierigen Transformation auch in absehbarer Zeit mit starkem Wettbewerbsdruck aus Asien und hohen Volatilitäten zu kämpfen haben wird, dürften andere Bereiche wie beispielsweise Commercial Vehicles, Sonderfahrzeuge oder Schienenfahrzeuge davon ungleich weniger stark beeinflusst sein. Ob die globale negative Entwicklung konventioneller Fahrzeugtechnologien durch neue Produktbereiche, wie jene der gesteigerten Einführung von Elektro- und Hybridfahrzeugen, positiv kompensiert werden können, bleibt offen und wird intensiv beobachtet. Auch das Segment Industry & Infrastructure ist weiterhin wesentlich von der geopolitischen Lage, der schwachen wirtschaftlichen Entwicklung und damit von den unternehmenspolitischen und/oder strategischen Entscheidungen einiger wesentlicher Kunden abhängig. Nachdem die Kundenbasis der InTiCa Systems im Bereich Industry & Infrastructure noch deutlich geringer ist, können einzelne Marktschwankungen weniger effektiv ausgeglichen werden. Zusätzlich nimmt der Wettbewerb unverändert zu und insbesondere asiatische Unternehmen drängen in den Markt. Zur Stärkung der eigenen Marktposition setzt InTiCa Systems auf Eigenentwicklungen. Zudem wurde 2023 mit dem Aufbau eines Bereichs für Spezialprodukte begonnen. Mittelfristig sieht InTiCa Systems hier Potenzial für mittelgroße Serien. Im Vergleich zur Großserientechnik ist der Bereich an Spezial-Produkten dabei durch überproportionale Margen gekennzeichnet. Um die hohe Volatilität der Abrufe in beiden Segmenten abzufedern, sucht InTiCa Systems fortlaufend eine möglichst enge Abstimmung mit den Kunden. KundenabhängigkeitDer Umsatzanteil am Gesamtumsatz beträgt in den Segmenten Mobility 74,3% und Industry & Infrastructure 25,7%. Der Umsatzanteil des größten Kunden innerhalb der Segmente beträgt im Segment Mobility 17% sowie im Segment Industry & Infrastructure 21%. Fallen in einem oder mehreren der Geschäftsbereiche wesentliche Kunden weg und können diese nicht durch neue Kunden gleichwertig ersetzt werden, könnte dies die Geschäftstätigkeit und die Liquiditätssituation von InTiCa Systems erheblich negativ beeinflussen. Dies gilt insbesondere falls einzelne Kunden, die einem Konzernverbund angehören, ausfallen und damit auch negative Auswirkungen auf die Gesamtnachfrage innerhalb des Konzernverbunds gegenüber der InTiCa Systems haben könnten. InTiCa Systems arbeitet kontinuierlich daran, die Kundenstruktur zu diversifizieren und die bestehenden Kompetenzen auf weitere Marktsegmente auszudehnen, um dieser Kundenabhängigkeit entgegenzusteuern. Neben dem bestehenden Mobility-Geschäft, werden die Lösungen und Elektronikkomponenten von InTiCa Systems seit 2024 auch für den Einsatz in Nutzfahrzeugen, Bussen, Zweirädern, Spezialfahrzeugen aus den Bereichen Baumaschinen und Landwirtschaft sowie Trailern unterschiedlichster Gattungen angeboten. Im Segment Industry & Infrastructure verfolgt InTiCa Systems mit dem Aufbau des Spezial-Produkte-Bereichs für Märkte wie beispielsweise Medizintechnik, Industrieanlagen, oder Spezialfahrzeuge eine ähnliche Strategie. Zunehmende Anfragen und erste Auftragserfolge bestätigen InTiCa Systems in dieser Vorgehensweise. LieferantenabhängigkeitInTiCa Systems benötigt für die Produktion verschiedene Roh- und Hilfsstoffe, wie z.B. Kunststoffgranulate, Kupfer und andere Metalle für die Galvanisierung. Grundsätzlich besteht das Risiko der Beeinträchtigung der Produktionsabläufe, wenn die Lieferanten ihren Lieferverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen oder die InTiCa Systems die benötigten Rohstoffe nicht im benötigten Umfang oder zum benötigten Zeitpunkt am Markt beschaffen kann. Die Beeinträchtigungen im Produktionsablauf können dazu führen, dass InTiCa Systems wiederum ihren eigenen Lieferverpflichtungen nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommen kann. Dies kann die bestehenden Kundenbeziehungen gefährden und zu Regressansprüchen führen, welche wiederum einen negativen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens haben. Definierte Sicherheitsbestände sind deshalb essenziell für die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit. Insbesondere bei der Beschaffung von hochwertigen Kunststoffgranulaten und galvanisierten Vormaterialien gibt es am Markt nur eine sehr geringe Anzahl von Lieferanten. Zuletzt zeigten sich Materialverfügbarkeit und Lieferketten größtenteils stabil, doch insbesondere die ungeklärten Zollkonflikte könnten zu neuen Verwerfungen führen. Der Vorstand der InTiCa Systems SE versucht die Risiken durch eine langfristige Produktionsplanung sowie den Rückgriff auf eine möglichst breite Anzahl an Lieferanten zu verringern. Alternative Sourcing-Möglichkeiten für Rohstoffe und Halbfertigwaren werden intensiv geprüft, insbesondere im Bereich der Kerne und Kupferdrähte bringen neue Lieferanten einen für InTiCa Systems vorteilhaften Wettbewerb. Zudem ist InTiCa Systems bestrebt, Preissteigerungen auf der Materialseite durch Erhöhung der Verkaufspreise gegenüber Kunden zu kompensieren. Dies gelingt verständlicherweise nur teilweise und in der Regel zeitlich verzögert. Technologische RisikenMit dem Auf- und Ausbau der Leistungselektronik, der EMV-Filtertechnologien und der Spulen für Statorsysteme für die Fahrzeugindustrie sieht sich das Unternehmen besonders im Hinblick auf die Elektromobilität und Hybridtechnologie gut aufgestellt. Das Unternehmen hat erheblich in die Geschäftsentwicklung der E-Mobilität investiert und damit bewusst gewisse Risiken in Kauf genommen, um dieses neue Marktumfeld frühzeitig zu besetzen und eine entsprechende Marktposition aufzubauen. Die nach wie vor wichtigen Technologien der Leistungselektronik, der Sensorik und der Aktorik, welche auch im Bereich der Industrieelektronik Anwendung finden, werden kontinuierlich weiterentwickelt und es werden fortlaufend Erkenntnisse zur Verbesserung eingearbeitet. Insgesamt sieht der Vorstand für die Bereiche Mobility und Industry & Infrastructure nach heutiger Erkenntnis kein signifikantes technologisches Risiko. IT-RisikenFunktionierende und stabile IT-Systeme bilden die Basis der Geschäftsprozesse der InTiCa Systems. Jährlich werden im Rahmen der Risikoanalyse auch die IT-Systeme evaluiert. Hierbei wird der Fokus auf Server inklusive Backupsysteme, Zugangsberechtigungen, externe Zugriffe, Mobil Device Management, Einsatz von Software, Schadsoftwareerkennung, Firewall-Systeme sowie Cyber-Angriffe und final auf die Notfallpläne gelegt. In Bezug auf einen möglichen Cyber-Angriff werden mit einem externen Dienstleister die Systeme überarbeitet und eine hinreichende Versicherung vorbereitet. Insbesondere die Gefahren der Cyber-Security werden als wachsendes Risiko bewertet. Die Mitarbeiter werden periodisch entsprechend Bedarf geschult und sensibilisiert und jährlich wird eine Datenschutzunterweisung mit einem externen Berater durchgeführt. Der Konzern achtet in Zusammenarbeit mit den Datenschutzbeauftragten auf die Einhaltung aller Regeln und Gesetze. PersonalrisikoAm Standort in Passau besteht aufgrund der Arbeitsmarktlage grundsätzlich das Risiko, neue Stellen nicht mit hochqualifizierten Mitarbeitern besetzen zu können, sowie der Abwanderung wichtiger Mitarbeiter, insbesondere in den Bereichen Vertrieb sowie Forschung und Entwicklung. InTiCa Systems wirkt diesem Risiko durch ein interessantes und abwechslungsreiches Arbeitsumfeld, ein attraktives Lohnmodell, Sozialleistungen und zahlreiche Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen entgegen. Das Unternehmen legt großen Wert darauf, als attraktiver und zukunftsweisender Arbeitgeber mit entsprechenden Aufstiegschancen und Sicherheiten wahrgenommen zu werden. LiquiditätsrisikoDas Geschäft der InTiCa Systems unterliegt grundsätzlich einer hohen Liquiditätsbelastung. Zwar sind die Zinsen seit dem Sommer 2024 wieder leicht gesunken, liegen aber immer noch deutlich über dem Niveau der vergangenen Jahre. Die Zinssätze für die von InTiCa Systems in Anspruch genommenen Darlehen sind an Referenzzinssätze wie den Euribor oder die Euro Short-Term Rate gekoppelt. Während diese in den vergangenen Monaten tendenziell gefallen sind, haben sich die Risikozuschläge bei den Banken teilweise erhöht. Um die Liquiditätsbelastung so weit als möglich zu begrenzen, hat InTiCa Systems umfangreiche Maßnahmen ergriffen. Beispielsweise wurde das Forderungsmanagement verstärkt und es laufen regelmäßige Gespräche mit Kunden über die Rücknahme oder Bezahlung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen aus stornierten oder verschobenen Aufträgen. Einsparungen im Einkauf, Einsparungen in den Produktionswerken, Reduzierung der Investitionen auf notwendige Kundenprojekte und eine permanente Bestandsoptimierung sind weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der Liquidität. InTiCa Systems besitzt zum 31.Dezember 2024 sechs festverzinsliche Darlehen in Höhe von EUR 5,7 Mio. mit Restlaufzeiten von 1 bis 3 Jahren. Diese Darlehen dienen der Liquiditätssicherung. Ein Eurokredit in Höhe von EUR 1,5 Mio. wurde im Dezember 2024 in die Kontokorrentlinien zurückgeführt. Insgesamt standen zum Jahresende damit zugesicherte Kreditlinien in Höhe von EUR 12,0 Mio. zur Verfügung, die zum Bilanzstichtag in Höhe von EUR 11,0 Mio. in Anspruch genommen wurden. Darüber hinaus zählen liquide Mittel in Höhe von EUR 0,02 Mio. zur Finanzausstattung des Unternehmens. Entsprechend der Markt- und Abrufentwicklung wird die Liquiditätssicherung fortlaufend angepasst und optimiert. Im Mai des Geschäftsjahrs 2025 wurde ein Zusatzlimit mit einem Warenkreditversicherer vereinbart, um Forderungen gegenüber einem Großkunden wieder in voller Höhe an den bestehenden Factoring-Anbieter verkaufen zu können. Insofern bestehen auch für InTiCa Systems SE Liquiditätsrisiken aus möglichen Folgen für das Factoring Volumen des Unternehmens im Falle einer Verschlechterung der Bonität von Kunden. WährungsrisikoDas Währungsrisiko in der Gruppe ist im Wesentlichen durch operative Kosten der Fertigung in Tschechien, Mexiko und der Ukraine sowie vereinzelte Kundenverträge in US-Dollar begründet. Hinsichtlich der Differenz aus Ein-/Verkaufsvolumen in US-Dollar wurde bisher aufgrund des Umfangs auf eine Kurssicherung von Euro zu US-Dollar verzichtet. Die Leistungsbeziehungen mit den Tochtergesellschaften in Tschechien, Mexiko und der Ukraine erfolgen fast ausschließlich auf Eurobasis, daher entstehen für das Unternehmen keine wesentlichen Währungsrisiken. ZinsrisikoDie schwache Konjunktur und ein Rückgang der Inflation haben die Europäische Zentralbank (EZB) seit dem Sommer 2024 dazu bewogen, die Zinsen in mehreren Schritten zu senken. Eskalierende Zollkonflikte und steigende Staatsausgaben könnten die Teuerung aber wieder anheizen und zu einem Ende der Zinswende führen. Das Zinsrisiko aus kurzfristigen Zinsänderungen ist auf der Seite der großen Darlehen, aufgrund der Restlaufzeiten zwischen 1 und 3 Jahren bei den abgeschlossenen Darlehen, begrenzt. Alle Schulden basieren auf festen marktüblichen Zinssätzen. Es entsteht jedoch bei den Zinserträgen eine Abhängigkeit vom kurzfristigen Geldmarkt mit dem Risiko, bei fallendem Zinsniveau nur geringen Zinsertrag zu erwirtschaften. Deshalb wurde eine Kapitalanlagerichtlinie verabschiedet, die eine konservative Anlagestrategie dokumentiert. Im Berichtszeitraum wurden keinerlei Zinserträge erzielt. Kreditrisiko (Ausfallrisiko)Ein Kreditrisiko entsteht, wenn ein Kunde seinen vertraglich vereinbarten Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Diesem Risiko wird im Grundsatz mit umfassenden Bonitätsprüfungen von Kunden sowie einem intensiven Forderungsmanagement begegnet, das stetig verbessert wird. Dennoch ist nicht auszuschließen, dass Kunden von InTiCa Systems unerwartet ihre Zahlungsfähigkeit einbüßen. Mit zunehmender Verbreiterung der Kundenbasis verliert das einzelne Risiko an Bedeutung. Zusätzlich ist zu beachten, dass insbesondere in der zyklischen Automobilbranche, einem der zentralen Absatzmärkte von InTiCa Systems, durch einen eventuellen konjunkturellen Rückgang und bei möglicherweise rückläufigen Absatzzahlen ein erhebliches Branchenrisiko zu verzeichnen ist. Im Bereich des Industriesegments ist die europäische Solarbranche weiterhin einem starken Wettbewerbsdruck aus Asien ausgesetzt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch in Zukunft strategische Kunden von InTiCa Systems in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Diese Branche und insbesondere die Hauptkunden unterliegen einer besonderen Beobachtung durch das Management. Zur Reduzierung des Kreditrisikos nutzt InTiCa Systems bei drei Kunden Factoring, zum 31.12.2024 waren Forderungen in Höhe von EUR 6,3 Mio. verkauft (2023: EUR 4,9 Mio.). Seit Juni 2015 besteht zudem eine Warenkreditversicherung, um sich gegen wesentliche Ausfälle von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzusichern. Im Falle einer Verschlechterung der Bonität von Kunden kann sich dies unmittelbar auf das Factoring Volumen des Unternehmens auswirken mit der Folge, dass sich Ausfall- und Liquiditätsrisiken für InTiCa Systems deutlich erhöhen. Risiken in Bezug auf nichtfinanzielle AspekteDerzeit bestehen für die Gesellschaft keine wesentlichen Risiken, die schwerwiegende negative Auswirkungen auf die unter 2. genannten Aspekte haben oder haben könnten. 4.4 Gesamtaussage zur RisikosituationMit Ausnahme der aktuell nur sehr schwer abschätzbaren geo- und handelspolitischen Lage (z.B. Ukraine-Krieg, Zollkonflikt), beurteilt der Vorstand die Risiken insgesamt als grundsätzlich begrenzt und kalkulierbar. Auf Basis der derzeit verfügbaren Informationen bestehen mit Ausnahme des Liquiditätsrisikos nach sorgfältiger Einschätzung des Vorstands gegenwärtig und in absehbarer Zukunft, soweit derzeit ersichtlich, keine weiteren wesentlichen Einzelrisiken, die als existenziell einzustufen wären. Die Bewertung der einzelnen, wesentlichen Risiken erfolgt auf Basis der Eintrittswahrscheinlichkeiten sowie der möglichen Auswirkungen vor Berücksichtigung von Gegenmaßnahmen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (in TEUR) des Unternehmens, nach folgendem Schema: Eintrittswahrscheinlichkeiten
Auswirkungen
Nach diesem Schema lassen sich die oben genannten Risiken wie folgt kategorisieren:
Aufgrund des positiven Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit sowie der soliden Eigenkapitalbasis stuft der Vorstand auch in der Gesamtsumme der einzelnen Risiken die Entwicklung des Unternehmens aus gegenwärtiger Sicht und soweit absehbar als grundsätzlich positiv ein. Die Erweiterung des Produktportfolios sowie die Einführung neuer Produkte im Bereich der E-Solutions, werden als die wesentlichen Faktoren für die zukünftig positive Umsatzentwicklung und Ergebnisentwicklung gesehen. Die zunehmende Diversifizierung und Internationalisierung der Absatzmärkte spielen eine zentrale Rolle. 5. Chancenmanagement und Chancen5.1 ChancenmanagementInsbesondere durch die globale Transformation der Fahrzeugindustrie sowie neue Technologien und Anwendungsfelder im Bereich der Industry & Infrastructure bieten sich für InTiCa Systems weitreichende neue Chancen in den relevanten Märkten. Es gilt diese Potenziale zu identifizieren, zu bewerten und für das Unternehmen zu nutzen. Ein dezidiertes Chancenmanagementsystem existiert bei InTiCa Systems nicht. Eine Quantifizierung des Chancenpotenzials wird nicht vorgenommen. Die Analyse der Chancen fällt in den Aufgabenbereich des Vorstands. Aus der Analyse der Chancen resultieren die strategische Ausrichtung des Unternehmens und die daraus abzuleitenden operativen Maßnahmen. Die sich bietenden Chancen sind aber stets auch mit Risiken verbunden. Diese zu bewerten und soweit möglich zu reduzieren, ist die Aufgabe des Risikomanagements. Grundsätzlich strebt InTiCa Systems ein ausgewogenes Verhältnis von Chancen und Risiken an. Nachfolgend werden die bedeutendsten Chancen der InTiCa Systems beschrieben. Diese Auflistung stellt jedoch nur einen Ausschnitt der sich bietenden Möglichkeiten dar. Des Weiteren ist die Einschätzung der Chancen fortlaufenden Änderungen unterworfen, da sich die relevanten Märkte und das technologische Umfeld ständig weiterentwickeln. Gleichzeitig können sich aus diesen Entwicklungen auch neue Chancen ergeben. 5.2 ChancenWeiterentwicklung zum LösungsanbieterIn der Entwicklung hin zum Lösungsanbieter setzt InTiCa Systems weiterhin auf ein Equilibrium zwischen Produktdiversifikation und Internationalisierung und erkennt die umfangreichen Chancen, die sich aus dem Innovations- und Erneuerungsprozess in allen Unternehmensbereichen ergeben. Eben diese Offenheit gegenüber Veränderungen erweist sich als essentieller Vorteil für die Zusammenarbeit mit Kunden, da das Unternehmen durch sein hohes Maß an Flexibilität als Komponenten- und Systemlieferant zunehmend verantwortungsvollere Aufgaben wie die Entwicklung kompletter Systeme übernimmt. Diese Lösungen bilden den essentiellen Mehrwert für die Kunden und damit letztendlich für den OEM (Original Equipment Manufacturer) beziehungsweise den Endverbraucher. Das Unternehmen sieht den Dreiklang aus Vertrauen, Verlässlichkeit und verantwortungsvollem Handeln gegenüber Kunden und Mitarbeitern als einen bedeutenden Faktor für die langfristigen Kundenbeziehungen, sowie als wesentliche Basis der Geschäftsgrundlage des Unternehmens. Durch die kontinuierliche Erweiterung der Wertschöpfungstiefe und den Ausbau der Entwicklungs- und Fertigungskompetenzen werden höhere Margen erzielt und langfristige Geschäfte gesichert. Schlüsseltechnologien für die E-MobilitätHybridisierung bzw. Elektrifizierung, autonomes Fahren sowie eine Vernetzung und Digitalisierung der Fahrzeuge gelten als die wesentlichen Schlüsseltechnologien für die Automobilindustrie heute und in Zukunft. InTiCa Systems ist mit seinen Produktgruppen in den drei genannten Themenfeldern mit Produkten wie Statorspulen für Hybridantriebe, EMV-Filtern für Elektrofahrzeuge und stationären Batteriespeicherlösungen sowie Aktoren für unterschiedlichste Anwendungen bereits vertreten. Die diversen Schlüsselkomponenten, welche InTiCa Systems für namhafte Systemlieferanten und OEMs bereitstellt, kommen dabei in einer immer größeren Auswahl an Fahrzeugmarken zum Einsatz. Dies wird durch InTiCa Systems enge Zusammenarbeit mit Herstellern und Zulieferern ermöglicht. Die fortschreitende Marktdurchdringung der Fahr- und Zutrittsberechtigungssysteme, Komponenten der Leistungselektronik sowie weiterer mechatronischer und induktiver Baugruppen bietet Chancen für ein Umsatzwachstum der InTiCa Systems, welche als Spezialist in den genannten Produkt- und Technologiesegmenten fungiert und deren Produkte sowohl in den Premium- als auch den Volumenmodellen der international führenden Automobilkonzerne sowie zunehmend auch in anderen Fahrzeugklassen und Industriebereichen zum Einsatz kommen. Energiemanagement für die IndustrieelektronikDie Entwicklungen der Fahrzeugindustrie wirken stimulierend auf das Segment Industry &Infrastructure und umgekehrt. InTiCa Systems sieht sich hierbei mehr von den Produktkompetenzen getrieben, als von dem jeweiligen Segment. Konkret ergeben sich Synergien nicht nur im Zuge der erfolgreichen Übertragung des Know-hows aus der Filtertechnologie für die Fahrzeugindustrie auf den Industriebereich, sondern auch für zukünftige stationäre Batterie- und Ladestationen, welche der Umsatzentwicklung im Segment Industry & Infrastructure zugutekommen. Auch wenn die europäische Photovoltaik-Industrie im Laufe des Berichtszeitraums durch geänderte Förderprogramme und steigenden Wettbewerb aus Asien unter Druck geriet, ist die Branche ein wichtiger Eckpfeiler einer nachhaltigen Stromerzeugung der Zukunft auf globaler Ebene. Mittel- und langfristig fördert dies das Geschäft mit Komponenten und Modulen für Umrichter bzw. Wechselrichter zur Umwandlung von Solarenergie in netzfähigen Strom. Auch der Ausbau der Ladeinfrastruktur in Europa schreitet grundsätzlich voran. InTiCa Systems ist hier mit einem Produkt für DC-Ladesysteme im Bereich 50kW-Ladeleistung vertreten. Die Markteinführung dieses Systems durch den Kunden hat begonnen und muss sich im Marktumfeld beweisen. Aufsetzend auf der spezifischen Kompetenz von InTiCa Systems im Bereich von Induktivitäten verfolgt InTiCa Systems im Bereich Industry & Infrastructure seit 2023 zudem den Aufbau eines Spezial-Produkte-Bereichs für zahlreiche Märkte. Aktuell werden die Produkte im Technology Center am Standort in Passau entwickelt und für erste Kunden gebaut. In Zukunft sind mittelgroße Serien auch für die Produktionswerke vorstellbar. Enge Kundenbindung in der AutomobilindustrieInTiCa Systems Ziel ist es, in der Entwicklung und Herstellung induktiver Komponenten und mechatronischer Systeme im globalen Wettbewerb Weltklasse zu sein. Das Unternehmen, das sich in genannten Bereichen als Spezialist für seine Kunden sieht, treibt gemäß diesem hohen Anspruch die Unternehmensentwicklung nachhaltig voran. Bei der Akquise namhafter nationaler und internationaler Systemlieferanten der Automobilindustrie (bzw. OEMs) als Kunden, setzt InTiCa Systems auf proaktives Handeln und partnerschaftliche Kooperation. Längerfristige Aufträge und eine hohe Wertbeständigkeit sind Ausdruck des hohen Maßes der Kundenzufriedenheit mit Produktqualität, technologischer Expertise und Flexibilität bei InTiCa Systems. Dies schafft die notwendigen Voraussetzungen für die unkomplizierte und rasche Platzierung von Neuentwicklungen auf dem Markt und die Erhöhung der globalen Wettbewerbsfähigkeit. Entwicklungs- und Fertigungs-Know-howDas InTiCa-Expertenteam zeichnet sich aus unserer Sicht durch sein spezielles Entwicklungs- und Fertigungs-Know-how in Verbindung mit jahrelanger Erfahrung aus und bildet so nicht nur die Basis für den Erfolg von InTiCa Systems, sondern ermöglicht es unserer Meinung nach, auf Kundenwünsche schnell und gezielt zu reagieren und rasch optimale und individuelle Lösungen für neue Problemstellungen bereitzustellen. Durch den internen, insbesondere im Technologiebereich stattfindenden, kontinuierlichen Wissens- und Erfahrungsaustausch, schöpft InTiCa Systems segment- und abteilungsübergreifend Synergien aus. Diese kommen in der Ausarbeitung zukunftsweisender Produkte und Lösungen wie beispielsweise Komponenten für Elektro- und Hybridfahrzeuge, einem Zukunftsfeld, das in den nächsten Jahren zunehmend in den Fokus der Aktivitäten bei InTiCa Systems rücken wird, zum Tragen. Die Fokussierung des Bereichs Entwicklung auf die Schlüsseltechnologien der Zukunft sichert InTiCa Systems aus Sicht des Vorstands eine starke Position bei induktiven Komponenten, passiven analogen Schaltungen und mechatronischen Modulen. Ausweitung des internationalen GeschäftsZur Realisierung der beiden Unternehmenskernziele Umsatzwachstum und Erweiterung der Kundenbasis wird auch eine internationale Erweiterung der Unternehmenspräsenz angestrebt. Der Auf- und Ausbau neuer und bestehender Vertriebs- und Produktionskooperationen dient der langfristigen internationalen Etablierung von InTiCa Systems. Angestoßen wurde der Internationalisierungsprozess 2014 mit Fokus auf den nordamerikanischen Raum. Im Geschäftsjahr 2015 wurde in Mexiko ein neuer Produktionsstandort errichtet, in dem bereits Ende 2016 die ersten Kleinserien für Kunden aus der Automobilbranche vor Ort gefertigt wurden. Der Start der Produktion einer kompletten Serienlinie erfolgte in 2017 und wurde in den Jahren 2018 bis 2024 beständig ausgebaut und es gelingt verstärkt lokale Aufträge in der USMCA-Region zu gewinnen. Mittelfristig stehen weitere Produktionsstandorte zur Diskussion. Die Suche nach einem Standort in Osteuropa führte das Unternehmen auf Grund gut qualifizierter Mitarbeiter, der vorhandenen Infrastruktur und des Lohnniveaus in die Ukraine. Aufgrund der schwierigen Situation durch den russischen Angriffskrieg wurde am Standort in Bila Tserkva bis Ende 2022 keine nennenswerte Geschäftstätigkeit aufgenommen. Nach sorgfältigen Erwägungen der Chancen und Risiken wurde jedoch die Entscheidung zum graduellen Start der Produktion vor allem von Produkten für die Photovoltaik-Industrie im ukrainischen Werk mit Start 2023 getroffen. In Bezug auf Mitarbeiterschulung, Produktion, Produktivität, Qualität und die generellen Abläufe hat sich der Standort dabei sehr positiv entwickelt. Problematisch ist die Logistik auf Grund hoher Wartezeiten an den Grenzen sowie der eingeschränkten Verfügbarkeit von Fachkräften. Die weitere Entwicklung der ukrainischen Tochtergesellschaft wird aufgrund der anhaltenden Kriegshandlungen sehr eng überwacht und parallel wird die Prüfung eines alternativen Standorts in Osteuropa fortgesetzt. 5.3 Einschätzung des Managements zur Gesamtrisiko- und ChancensituationDie beiden Segmente Mobility sowie Industry & Infrastructure gepaart mit den spezifischen Kernkompetenzen der InTiCa Systems, bieten für das Unternehmen gegenwärtig aus Sicht des Vorstands hinreichendes Chancenpotenzial, um in Zukunft ein nachhaltiges Wachstum generieren zu können. Für die Gesellschaft besteht allerdings die Notwendigkeit, den Transformationsprozess aktiv anzunehmen und das Unternehmen hin zu den essentiellen Themen der E-Solutions zu wandeln. Unter Ausschluss der aktuell nur sehr schwer abschätzbaren geopolitischen Lage (z.B. Ukraine-Krieg, Nahost-Konflikt, Zollpolitik) würde der Vorstand bei einer zusammenfassenden Betrachtung der Chancen und Risiken im Grundsatz zu einer weiterhin positiven Einschätzung kommen. Vorhandene und erkannte Risiken wären als im Wesentlichen beherrschbar einzustufen. Unter Berücksichtigung der vorstehend benannten Einflussfaktoren sind jedoch auch im Geschäftsjahr 2025 weiterhin nicht zu vernachlässigende, außerordentliche Risiken zu sehen. Die Ergebnisse der mittel- und langfristigen Auswirkungen auf die weitere Entwicklung des Unternehmens zum Zeitpunkt der Erstellung des Geschäftsberichts sind daher nicht abschließend einschätzbar. Das operative Management des Unternehmens agiert risikobewusst und hat durchgängig Maßnahmen zur Reduktion des Risikopotenzials ergriffen. Auf Basis der aktuellen Auftragslage besteht im Grundsatz keine wesentliche Unsicherheit darüber, ob das Unternehmen dazu in der Lage ist, seine Unternehmenstätigkeit fortzuführen. Ein erkennbares, bestandsgefährdendes Risiko besteht insofern vom aktuellen Standpunkt nicht. Allerdings ist auch weiterhin der mittel- bis langfristige Einfluss der unterschiedlichen geopolitischen Krisen sowie der besonderen Entwicklungen der Weltwirtschaft auf die Geschäftsentwicklung aktuell nicht vollständig bewertbar. InTiCa Systems muss insofern davon ausgehen, dass zukünftige Ergebnisse nicht absehbar durch die jeweilige, sich stets verändernde Situation und Entwicklung beeinflusst werden können. Zeitliche Verschiebungen bei Auftragsvergaben bzw. bereits beauftragter Projekte, Engpässe in der Logistik oder beispielsweise Probleme der Lieferketten sowie sonstige, unvorhergesehene Ereignisse können nicht ausgeschlossen werden. Sollten die negativen Auswirkungen auf die Beschaffung und den Absatz über einen längeren Zeitraum anhalten und damit eine Normalisierung der Beschaffungs- und Absatzsituation ausbleiben, ist die oben genannte Risikoeinschätzung neu zu bewerten. Im Falle einer Verschlechterung der Bonität von Kunden kann sich dies unmittelbar auf das Factoring Volumen des Unternehmens auswirken mit der Folge, dass sich Ausfall- und Liquiditätsrisiken für InTiCa Systems deutlich erhöhen. Die weitere Entwicklung bleibt insoweit abzuwarten, entsprechende Ausfall- und Liquiditätsrisiken können nach gegenwärtigem Stand nicht ausgeschlossen werden Mit Ausnahme der mehrfach genannten Faktoren sind bei der Berichterstattung die in Erwägung gezogenen Risiken aus geopolitischen Entwicklungen, Markt-, Kunden- und Produktentwicklungen sowie Produktionszusammenhängen, welche das Geschäft von InTiCa Systems negativ beeinträchtigen könnten, als im Wesentlichen abgrenzbar und beherrschbar einzustufen. Entsprechend dieser Betrachtung sind zum aktuellen Zeitpunkt aus Sicht des Vorstands nach sorgfältiger Prüfung keine wesentlichen Risiken erkennbar, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten. 6. PrognoseberichtWachstumschancen liegen für InTiCa Systems in der Entwicklung, Produktion und Vermarktung von innovativen Produkten, die sich vom Wettbewerb durch einen deutlichen Zusatznutzen für den Kunden abheben. Eine hohe Kundenorientierung, in Verbindung mit der Fähigkeit schnell und gezielt solche Produktentwicklungen mit neuen Fertigungstechnologien vorantreiben zu können, ist ausschlaggebend dafür, Wachstumschancen am Markt erfolgreich nutzen zu können. Insbesondere bei den als E-Solutions zusammengefassten Teilen des Produktportfolios sieht der Vorstand für die InTiCa Systems weiterhin ein großes Wachstumspotenzial. Es wird im Folgenden auf den Prognosezeitraum 2025 abgestellt. 6.1 Entwicklungen in den GeschäftsfeldernMobility (ehemals Automotive)6Die Automobilindustrie befindet sich in der größten Transformation ihrer Geschichte. Die Umstellung von Verbrennungsmotoren auf alternative Antriebe, Digitalisierung und nachhaltige Produktion müssen zeitgleich erfolgreich gemeistert werden. Und dies in einem Umfeld, in dem hohe Preise für Rohstoffe und Logistik sowie konjunkturelle und geopolitische Unsicherheiten die internationalen Automobilmärkte belasten. Angesichts der massiven Herausforderungen dürfte die Branche auch 2025 lediglich moderat wachsen. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) prognostiziert einen Anstieg des globalen Pkw-Markts um 2% auf 80,4 Mio. Einheiten. Die wichtigsten Märkte bewegen sich dabei weitestgehend im Einklang: Der chinesische Markt dürfte um 1% auf 23,2 Mio. Pkw, der US-Markt um 2% auf 16,2 Mio. Light Vehicle und der europäische Markt (EU27, EFTA & UK) ebenfalls um 2% auf 13,2 Mio. Neuzulassungen wachsen. Auch für den deutschen Markt geht der VDA 2025 von einem leichten Zuwachs der Neuzulassungen um 1% auf rund 2,8 Mio. Einheiten aus. Das ist immer noch etwa ein Viertel weniger als im Vorkrisen-Jahr 2019. Ebenfalls 1% beträgt das prognostizierte Wachstum der Pkw-Inlandsproduktion (auf 4,15 Mio. Einheiten), wohingegen der Pkw-Export um 2% auf 3,2 Mio. Einheiten zulegen dürfte. Das entspricht einer Exportquote von 77%. Der erwartete Anstieg der Auslandsproduktion deutscher Konzernmarken beträgt 2% (auf 9,7 Mio. Einheiten). Während die schwache Konjunktur weiter bremst, ist die CO2 -Flottenregulierung der wesentliche Treiber. So dürfte die Zahl neuzugelassener Elektro-Pkw 2025 um 53% steigen. Sowohl rein-batterieelektrische Fahrzeuge (+75%) als auch Plug-In-Hybride (+8%) leisten dazu einen Beitrag. Mit rund 1,7 Mio. in Deutschland hergestellten Elektro-Pkw erwartet der VDA einen neuen Produktionsrekord, mit dem Deutschland seine Position als weltweit zweitgrößter Fertigungsstandort für E-Pkw festigt. Gegenüber 2024 würde das ein Plus von 24% bedeuten (BEV: +30%, PHEV: +2%). In den ersten beiden Monaten konnte der deutsche Pkw-Markt die Erwartungen nicht erfüllen. Im Januar und Februar lagen die Neuzulassungen 5% niedriger als im Vorjahr. Die Produktion nahm hingegen um 3% zu, weil der Export im gleichen Zeitraum um 5% wuchs. Insgesamt gingen die Bestellungen aus dem In- und Ausland gingen im Januar und Februar aber um 6% zurück. Deutlich positiver sieht das Bild wenig überraschend bei den Elektro-Pkw-Markt aus: Waren die Vorjahreswerte in Folge der Abschaffung des Umweltbonus extrem niedrig, stiegen die Neuzulassungen von E-Pkw 2025 bislang um 36% (BEV: +41%, PHEV: +29%). Das Branchenklima zeigte sich im März verbessert, liegt mit -34,8 Punkten aber immer noch deutlich im Minus. Die Geschäftserwartungen werden dabei etwas weniger negativ eingeschätzt als die aktuelle Lage, besonders die Exporterwartungen machten einen großen Sprung. Das Risiko eines globalen Handelskonfliktes ist dabei seit der letzten Umfrage noch einmal gestiegen. Für die Fahrzeugindustrie würde dies eine enorme Belastung darstellen. 86% der Unternehmen im automobilen Mittelstand gehen davon aus, dass die Zölle auch sie direkt oder indirekt betreffen werden. Mehr als die Hälfte (57%) dieser Betroffenen rechnet zudem mit einer negativen Auswirkung auf Umsatz und Gewinn. Immerhin 25% fürchten eine Störung von Lieferketten und Lieferantennetzwerken und 17% ziehen eine Verlagerung eigener Standorte und Produktionskapazitäten in Betracht. Es bleibt die Hoffnung, dass sich die EU und die USA wie in der ersten Amtszeit von US-Präsident Trump am Ende doch auf eine Lösung einigen können. Die Umfrageergebnisse zeigen aber deutlich, dass sich die Unsicherheit spürbar auf die strategische Planung und das Risikomanagement der Unternehmen auswirkt. Ungeachtet der Kritik an wichtigen Standortbedingungen wie Bürokratie, Energiepreisen, Finanzierungsbedingungen oder Steuern, zeigt sich die Branche entschlossen, die Zukunft der Mobilität zu entwickeln und zu exportieren. Die Hersteller und Zulieferer der deutschen Automobilindustrie intensivieren jedenfalls noch einmal ihre Anstrengungen und wollen von 2025 bis 2029 weltweit rund 320 Milliarden Euro in Forschung und Entwicklung investieren. Hinzu kommen etwa 220 Milliarden Euro in Sachinvestitionen, insbesondere in die Werke. Der Fokus liegt auf der Transformation, insbesondere der Elektromobilität -inklusive Batterietechnik, autonomem Fahren sowie Digitalisierung. Bis 2030 sollen in Deutschland 15 Mio. vollelektrische Fahrzeuge unterwegs sein. Allein die deutschen Hersteller wollen bis dahin noch deutlich mehr Einheiten produzieren. In welchen Märkten diese abgesetzt und wo sie gebaut werden, hängt von den jeweiligen Rahmenbedingungen ab. Auch InTiCa Systems betrachtet die Transformation zu neuen Antrieben, digitaler Vernetzung und autonomem Fahren nicht nur als Herausforderung, sondern auch als große Chance. Mit innovativen Produkten aus den Bereichen Onboard-Charger, Statorspulen, EMV-Filter, Inverter sowie Komponenten für das Batteriemanagement hat das Unternehmen sich frühzeitig als Lösungsanbieter positioniert. Konsequent und zielorientiert wurde mit entsprechendem Aufwand in die Produkt- und Prozessentwicklung investiert, komplexe Fertigungseinrichtungen installiert und mehrere Serienprodukte erfolgreich industrialisiert. Insbesondere im Bereich der Statorelemente für Mild-Hybrid-Fahrzeuge wird weiterhin von sehr positiven Abnahmemengen ausgegangen. Dazu generiert die 2024 neu angelaufene Antennen-Linie stabile Umsätze. Auch im Bereich Fahrwerkssysteme gibt es einzelne Folgeprojekte. Insgesamt ist die Aktorik-Nachfrage jedoch sehr volatil in Abhängigkeit von den jeweiligen Marktbedingungen. Allgemein steht die Automobilindustrie vor weiteren Herausforderungen. Insbesondere Produkte und Komponenten für reine E-Fahrzeuge sind durch den hohen Wettbewerb aus Asien im Volumengeschäft gefährdet. Dazu wirkt sich die Schwäche der deutschen Premiumhersteller auch auf InTiCa Systems aus. Die strategische Ausweitung auf zusätzliche Absatzmärkte wie Commercial Vehicles, Sonderfahrzeuge oder den Schienenverkehr ist deshalb von besonderer Bedeutung. Steigende Anfragen zeigen, dass es gelingt, die vorhandenen Kernkompetenzen auch in anderen Bereichen zu verankern. Im Nutzfahrzeugbereich wurden erste Aufträge für Antennen verzeichnet werden und im Bereich elektrischer Maschinen gibt es vermehrte Anfragen. Etwa bei Komponenten für E-Bikes oder Schiffsmotoren. Basis hierfür sind die Kompetenzen von InTiCa Systems in der Wickeltechnik für elektrische Maschinen. Möglichkeiten sieht InTiCa Systems grundsätzlich auch in den Bereichen Robotik und Defense, aber die Eintrittsschwellen sind dort hoch. Industry & Infrastructure7Getrieben von den Megatrends Elektrifizierung und Digitalisierung, hat die Elektro- und Digitalindustrie sich lange Zeitüberdurchschnittlich entwickelt. Die Vorzeichen für das laufende Jahr sind ambivalent: Auf der einen Seite bleibt die Dynamik, die in der Elektrifizierung und Digitalisierung steckt, hoch. Auf der anderen Seite präsentiert sich das konjunkturelle Umfeld weiterhin herausfordernd und die Unsicherheiten in den globalen Handelsbeziehungen groß. Der Branchenverband ZVEI geht auf Jahressicht deshalb von einem Rückgang der realen Produktion um 2% aus. Die Entwicklung zum Jahresbeginn liefert weiteren Grund zur Zurückhaltung. Im Januar lag die preisbereinigte Produktion 3,7% unter Vorjahr. Positiv stimmt, dass die Bestellungen getrieben von Nachfrage aus dem Ausland erstmals seit einem halben Jahr wieder anstiegen (+1,7%). Dies macht sich auch beim Geschäftsklima bemerkbar. Zwar liegt der Saldo sowohl bei der Lageeinschätzung als auch bei den Erwartungen weiter im Minus, doch der Trend zeigte im Februar deutlich nach oben. Dazu passt, dass die deutschen Elektrounternehmen ihre Produktionspläne im März 2025 von +2 auf +12 Punkte aufwärts revidiert haben. Die Beschäftigungspläne bleiben mit einem Saldo von -18 Punkten hingegen deutlich im Minus. Unabhängig von der kurzfristigen Entwicklung, bleiben die grundsätzlichen Wachstumstreiber intakt. Nur durch eine dezentrale Energieerzeugung mit Speicherung, verbrauchsgerechter Verteilung, Kopplung mit alternativen Energiequellen wie Photovoltaik, Energienutzung durch effiziente Systeme wie Wärmepumpen oder der E-Mobilität sind die gesetzten Klimaziele zu erreichen. Der Krieg Russlands gegen die Ukraine hat zudem die sicherheitspolitische Dimension eines geschützten Energiesystems verdeutlicht und die Notwendigkeit für einen Umbau und die Elektrifizierung auf Basis erneuerbarer Energien hervorgehoben. Dass sowohl die Zahl der E-Ladepunkte (+33%) als auch die Speicherkapazität von batteriebasierten Gewerbe- und Großspeichern (+45%) 2024 deutlich zunahmen, zeigt, dass der Trend zur Elektrifizierung auch in einem schwierigen Umfeld anhält. Das beschlossene Sondervermögen sollte dazu beitragen, die Infrastruktur für Elektrifizierung und Digitalisierung gezielt zu stärken. Gleichzeitig werden die geplante Senkung der Stromsteuer sowie eine Deckelung der Netzentgelte Investitionen in klimafreundliche Technologien erleichtern. Entsprechend bleiben für InTiCa Systems die Produkte der Photovoltaikindustrie, wie induktive Komponenten und mechatronische Baugruppen, auch 2025 unverändert bedeutsam. Allerdings stehen die europäischen Anbieter von Wechselrichtern für den Solar- bzw. Photovoltaikmarkt weiterhin unter hohem Druck durch den asiatischen Wettbewerb. Zur Stärkung der eigenen Marktposition setzt InTiCa Systems auf Eigenentwicklungen und Spezialprodukte. Grundlage ist die spezifische Kompetenz im Bereich von Induktivitäten. Obwohl sich der 2023 begonnene Aufbau des Bereichs "Tailored Solutions" ein wenig verhaltener als geplant entwickelt, konnten bereits sehr interessante neue Aufträge für verschiedene Branchen gewonnen und vielfach umgesetzt werden. So gibt es für Linearstatoren bereits Folgeaufträge mit einer Perspektive für die nächsten zehn Jahre. Im Geschäftsjahr 2025 soll die Sparte weiter ausgebaut werden, zur Stärkung der Vertriebsaktivitäten wurde ein externer Partner gewonnen. Mehrere neue Projekte befinden sich in der Anbahnung, wobei der tatsächliche Start erst in den kommenden Perioden erwartet wird. In Zukunft sieht InTiCa Systems hier Potenzial für mittelgroße Serien. Im Vergleich zur Großserientechnik ist der Bereich an Spezial-Produkten dabei durch überproportionale Margen gekennzeichnet. Kurzfristig kann die Nachfrage nach "Tailored Solutions" den signifikanten Rückgang in den etablierten Produktbereichen des Segments Industry & Infrastructure aber nicht kompensieren. 6.2 AuftragslageDer Auftragsbestand lag zum Ende des ersten Quartals 2025 mit EUR 79,9 Mio. unter dem Vorjahresniveau (31. März 2024: EUR 86,1 Mio.). Davon waren 92% dem Segment Automotive zuzuordnen (Q1 2024: 89%), dass damit aktuell einen leicht unterhalb der Planung liegenden Auftragsbestand verzeichnet. Während Bestandsprojekte häufig verlängert wurden, ist bei Neuentwicklungen noch immer eine große Zurückhaltung sichtbar, die dazu führt, dass Projekte storniert oder "on hold" gesetzt werden. Insbesondere die erratische Zollpolitik der US-Administration trägt zur Unsicherheit bei und könnte Gegenreaktionen vor allem aus China hervorrufen. Korrekturen des Auftragsbestands sind deshalb nicht auszuschließen, das Abrufverhalten bleibt extrem volatil. Wurden im ersten Quartal einige verschobene Aufträge nachgeholt, blieben die Abrufe im zweiten Quartal bislang unterhalb der Erwartungen. In welchem Maße die Aufträge im weiteren Jahresverlauf von den Kunden abgerufen werden, lässt sich deshalb nicht abschließend einschätzen. Aktuell geht das Unternehmen mit Ende des Geschäftsjahres 2025 von einem Auftragsstand von EUR 80,0 Mio. bis EUR 85,0 Mio. aus. 6.3 Vermögens-, Finanz- und ErtragslageDas gesamtwirtschaftliche Umfeld ist nach wie vor von zahlreichen Risiken geprägt. Die deutsche Wirtschaft leidet unter erheblichen strukturellen Problemen, die kurzfristig kaum nachlassen werden. Entsprechend sehen die Konjunkturexperten des IfW Kiel aktuell nur wenige Zeichen für eine spürbare konjunkturelle Belebung und prognostizieren für 2025 eine Stagnation der deutschen Wirtschaft. Die expansive Fiskalpolitik einer neuen Bundesregierung dürfte hiernach erst im kommenden Jahr in größerem Umfang die Wirtschaftsleistung anregen. Auch weltweit wird nur ein moderates Wachstum erwartet. Insbesondere die großen geo- und handelspolitischen Unsicherheiten belasten die Unternehmen. Direkt ist InTiCa Systems von der US-Zollpolitik bis dato kaum betroffen. Es ist aber zu erwarten, dass sich mögliche Auswirkungen auf Kunden indirekt auch bei InTiCa Systems niederschlagen werden. Zudem könnten Verwerfungen die zuletzt stabilen Lieferketten beeinträchtigen und zu einem Anstieg der Materialpreise führen. Zu Jahresbeginn hatte InTiCa Systems bei Lieferanten noch Preisreduktionen erzielen können. Das ist umso wichtiger, weil Preiserhöhungen bei den Kunden aktuell kaum noch durchsetzbar sind. Zumindest Preissenkungen konnten in den jüngsten Verhandlungen mit OEMs und Tier1s aber bislang überwiegend vermieden werden. Um die Margensituation trotz der unsicheren Absatzlage zu verbessern, werden auch 2025 anhaltende Kostensenkungsmaßnahmen durchgeführt. Dazu gehören umfassende Verbesserungen im Bereich der indirekten Personalkosten sowie die weitere nachhaltige Optimierung von Logistik und Lagerbeständen. Die personellen Kapazitäten werden soweit als möglich an die Auftragslage angepasst, am Standort in Passau sind die Mitarbeiter aktuell weiterhin in Kurzarbeit. Mit Blick auf die weitere Liquiditätsplanung steht das Unternehmen in laufender, enger Abstimmung mit Banken und sonstigen Kapitalgebern. Darüber hinaus wurde das Forderungsmanagement verstärkt und es laufen regelmäßige Gespräche mit Kunden über die Rücknahme oder Bezahlung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen aus stornierten oder verschobenen Aufträgen. Mittelfristig wird erwartet, dass der Amtsantritt der neuen Bundesregierung und die angestrebte Investitionsoffensive einen Schub für die von InTiCa Systems bedienten Geschäftsfelder bringen sollte. Wohin sich die Investitionen entwickeln und welche Technologien sowie Märkte konkret gefördert werden, bleibt jedoch abzuwarten. Als Lösungsanbieter, der nicht von einzelnen Produkten abhängig ist, sondern für den die langjährige Kompetenz in wesentlichen Technologiefeldern die Grundlage für die weitere Geschäftsentwicklung bildet, sieht der Vorstand InTiCa Systems grundsätzlich gut aufgestellt, um sich bietende Chancen zu ergreifen und von sich verbessernden Rahmenbedingungen zu profitieren. Auch künftig sollen Produktinnovationen dazu beitragen, die Internationalisierung voranzutreiben und zusätzliche Absatzmärkte zu erschließen. Die Entwicklungskompetenzen von InTiCa Systems werden stark nachgefragt und in beiden Segmenten entfällt unverändert ein wesentlicher Auftragsanteil auf neue Produkte aus den als E-Solutions zusammengefassten Einsatzbereichen. Die Elektrifizierung wesentlicher Wirtschaftsbereiche bleibt deshalb ein wichtiger Wachstumstreiber für InTiCa Systems. Durch die Ausweitung des Produktportfolios auf zusätzliche Marktbereiche mit dem Schwerpunkt innovativer E-Solutions, sollen Marktschwächen in den etablierten Bereichen ausgeglichen werden, so dass das Unternehmen im Grundsatz weiterhin gut aufgestellt ist und an einer zunehmenden Nachfrage entsprechend partizipieren kann. Aus heutiger Sicht geht der Vorstand unter Berücksichtigung der weiterhin hohen Unsicherheit für das Geschäftsjahr 2025 von einem Umsatz in Höhe von EUR 85,0 Mio. bis EUR 95,0 Mio. und einem EBIT von EUR -1,0 Mio. bis EUR 0,5 Mio. aus, was einer EBIT-Marge von -1,2% bis 0,5% entsprechen würde. Die Materialkostenquote je Segment soll nach Möglichkeit weiter optimiert und die Eigenkapitalquote stabil gehalten werden. Der Prognose für das Geschäftsjahr 2025 ist unterstellt, dass die konjunkturelle Entwicklung sich nicht weiter verschlechtert und die geo- und handelspolitischen Konflikte nicht weiter eskalieren oder neue entstehen. Allerdings können unkalkulierbare negative Effekte sowohl die Zulieferer wie auch InTiCa Systems direkt als auch die Kunden der InTiCa Systems betreffen und dazu führen, dass die Erwartungen nicht oder nicht vollständig erfüllt werden können.
Passau, den 26. Mai 2025 InTiCa Systems SE Der Vorstand Dr. Gregor Wasle, Vorsitzender des Vorstands Bernhard Griesbeck, Vorstand Bilanz zum 31.12.2024AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2024 bis 31.12.2024
Anhang für das Geschäftsjahr 2024 der InTiCa Systems SEA. ALLGEMEINE ANGABENDie InTiCa Systems AG wurde am 16. August 2000 gegründet, am 10. März 2023 wurde die Umwandlung in die InTiCa Systems SE abgeschlossen und damit formal wirksam, die Gesellschaft hat ihren Sitz in Passau und ist beim Amtsgericht Passau (HRB 12097) ins Handelsregister eingetragen. Der Jahresabschluss der InTiCa Systems SE wird nach handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften und den aktienrechtlichen Vorschriften aufgestellt und in Euro unter Gegenüberstellung der Werte zum 31. Dezember 2023 ausgewiesen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätze nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 S. 2, 266 ff. HGB). Die InTiCa Systems SE ist gemäß § 267 Abs. 3 Satz 1 HGB und § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB in Verbindung mit § 264d HGB jeweils eine große Kapitalgesellschaft. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear auf die voraussichtliche Nutzungsdauer von 3 bis 8 Jahren abgeschrieben. Das Aktivierungswahlrecht für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wird in Anspruch genommen. Die Bewertung erfolgt mit Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen mit Nutzungsdauern von 3 bis 6 Jahren. Die Herstellungskosten enthalten neben den Materialeinzelkosten sämtliche dem Vermögensgegenstand unmittelbar zurechenbare Kosten. Fremdkapitalzinsen werden nicht einbezogen, Forschungskosten werden sofort im Aufwand erfasst. Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen. In die Herstellungskosten der selbst erstellten Anlagen werden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch anteilige Gemeinkosten einbezogen. In den Herstellungskosten nicht enthalten sind Fremdkapitalzinsen. Die beweglichen Gegenstände des Anlagevermögens werden linear entsprechend den gewöhnlichen Nutzungsdauern von 3 bis 14 Jahren abgeschrieben. Geringwertige Anlagengegenstände bis EUR 150 Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden sofort aufwandswirksam erfasst. Für Zugänge ab dem 1. Januar 2012, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten mehr als EUR 150, jedoch nicht mehr als EUR 800 betragen, erfolgt eine Aktivierung und vollständige Abschreibung im Zugangsjahr. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten ausgewiesen. Für voraussichtlich dauernde Wertminderungen erfolgen Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Vorräte werden mit den Anschaffungskosten bewertet. Posten mit verminderter Marktgängigkeit werden auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennwert bzw. zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet und - soweit unverzinslich - bei Restlaufzeiten von über einem Jahr auf den Bilanzstichtag abgezinst. Zum Bilanzstichtag liegen keine Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr vor. Sofern ein Kreditrisiko vorliegt, werden Einzelwertberichtigungen von den Forderungen abgesetzt. Auf fremde Währungen lautende Forderungen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Die Flüssigen Mittel sind mit dem Nennwert oder niedrigeren Tageswert angesetzt. Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen. Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsbilanziellen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten unter Einbeziehung von berücksichtigungsfähigen Verlustvorträgen angesetzt, wenn eine Verrechnung mit steuerpflichtigem Einkommen innerhalb des gesetzlich festgelegten Zeitraums von fünf Jahren genutzt werden kann. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des Ertragssteuersatzes von aktuell 29,825%. Der Ertragssteuersatz umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung wird in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt. Im Falle einer sich insgesamt ergebenden Steuerentlastung wird entsprechend dem Aktivierungswahlrecht auf die Bilanzierung verzichtet. Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Künftige Preis- und Kostensteigerungen im Zeitpunkt der Erfüllung der Verpflichtung werden berücksichtigt. Die Höhe der Jubiläumsrückstellung wurde über ein versicherungsmathematisches Gutachten ermittelt. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt. Umsatzerlöse werden grundsätzlich ausgewiesen, wenn die Lieferungen oder Leistungen ausgeführt sind und der Gefahrenübergang erfolgt ist. Die anderen aktivierten Eigenleistungen umfassen die eigenen Personalaufwendungen für selbst erstelltes Anlagevermögen. Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung ergebniswirksam. Die Posten in fremder Währung werden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag umgerechnet. B. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ1. AnlagevermögenDie Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) zu entnehmen. Die Abschreibungen des Geschäftsjahres beinhalten in Höhe von TEUR 0 (Vj. TEUR 106) außerplanmäßige Abschreibungen auf selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände. Bei den Finanzanlagen wurde eine außerplanmäßige Abschreibung auf Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 3.945 (Vj. TEUR 0) erfasst. 2. Forderungen gegen verbundene UnternehmenIn der Position sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe des Bilanzausweises enthalten. 3. Gezeichnetes KapitalDas Grundkapital ist eingeteilt in 4.287.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, die voll dividendenberechtigt sind. Die Stückaktien haben einen rechnerischen Nennwert von EUR 1. Am 29. Mai 2008 hatte die Hauptversammlung die Gesellschaft ermächtigt, bis zum 28. November 2009 eigene Aktien im Umfang von bis zu 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Von dieser Ermächtigung wurde teilweise Gebrauch gemacht. Zum Bilanzstichtag liegt ein Bestand von 64.430 Stückaktien vor mit einem rechnerischen Wert der eigenen Anteile von TEUR 64. Das sind 1,50% vom Grundkapital. Anzahl eigene Anteile
Aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 15. Juli 2022 ist der Vorstand ermächtigt das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 14.07.2027 gegen Bar- oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 2.143.500,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2022). 4. KapitalrücklageKapitalrücklage
5. GewinnrücklagenGewinnrücklage
6. BilanzgewinnIn dem Bilanzverlust von EUR 2.976.046,22 ist ein Gewinnvortrag von EUR 3.002.547,45 (2023: EUR 4.308.857,37) enthalten. 7. Angabe zu ausschüttungsgesperrten BeträgenAus der Berücksichtigung von aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge und der Aktivierung von selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenständen ergibt sich nach Abzug der der darauf gebildeten passiven latenten Steuern (EUR 821.719,96) ein nicht zur Ausschüttung verfügbarer Betrag von EUR 2.316.965,22. Dem ausschüttungsgesperrten Betrag stehen ein Bilanzgewinn von EUR 968.953,78 und frei verfügbare Gewinnrücklagen von EUR 1.191.046,80 gegenüber.
8. Sonstige Rückstellungen
(i) Die Rückstellungen für Kunden- und Lieferantenverkehr umfassen sowohl in 2023 als auch in 2024 im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Rechnungen. (ii) Die Personalkostenrückstellungen umfassen sowohl in 2023 als auch in 2024 im Wesentlichen die Jahresurlaubsansprüche, Prämien, eine Jubiläumsrückstellung sowie die zu erwartenden Beiträge zur Berufsgenossenschaft. (iii) Die übrigen Rückstellungen umfassen in 2023 und in 2024 Kosten der Aufbewahrungsverpflichtungen und Rückstellungen für Gewährleistungen sowie zu erwartende Gutschriften. 9. Verbindlichkeiten
Die Sicherheiten betreffen in voller Höhe die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Die verpfändeten Maschinen werden durch die tschechische Tochtergesellschaft gestellt. 10. Latente SteuernZum Bilanzstichtag ergibt sich nach Saldierung der aktiven (TEUR 384) und passiven (TEUR 822) latenten Steuern (Gesamtdifferenzbetrachtung) ein Passivüberhang der latenten Steuern in Höhe von TEUR 438, der im Gegensatz zum Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB eine entsprechende Passivierung erforderlich macht. Die passiven latenten Steuern beruhen auf Differenzen der Bilanzposition selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände. Daneben ergeben sich aktive latente Steuern aus Differenzen der Bilanzposition Rückstellungen und aus der Berücksichtigung von Verlustvorträgen in Höhe von EUR 2.418.000,00. Die Verlustvorträge umfassen die Körperschaftsteuer nebst Solidaritätszuschlag (15,83%) und die Gewerbesteuer (14,00%). In den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag werden unter anderem eine ausländische Quellensteuer EUR 23.821,56 und die Auflösung der latenten Steuern von EUR 20.730,35 ausgewiesen. Entwicklung der latenten Steuern:
Der Posten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beinhaltet einen Aufwand aus der Auflösung aktiver latenter Steuern in Höhe von TEUR 65 und einen Ertrag aus der Auflösung passiver latenter Steuern in Höhe von TEUR 86. C. ERLÄUTERUNG ZUR GEWINN - UND VERLUSTRECHNUNG1. UmsatzerlöseAufgliederung der Umsätze
Aufteilung nach Geschäftsbereichen
2. Sonstige betriebliche Erträge
3. PersonalaufwandVon den Personalaufwendungen entfallen EUR 4.057,95 (2023: EUR 17.204,56) auf Altersversorgung. 4. Sonstige betriebliche Aufwendungen
5. Angaben zu Forschungs- und EntwicklungskostenIm Geschäftsjahr entstanden Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen in Höhe von EUR 2,9 Mio. (2023: EUR 2,9 Mio.). Hiervon wurden EUR 0,7 Mio. (2023: EUR 0,9 Mio.) als selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände aktiviert. 6. Sonstige Zinsen und ähnliche ErträgeBei den Zinserträgen entfallen auf verbundene Unternehmen EUR 22.264,98 (2023: 17.569,15). D. SONSTIGE ANGABEN1. Sonstige finanzielle VerpflichtungenAn sonstigen finanziellen Verpflichtungen von Bedeutung sind zu nennen:
Zweck dieser Verträge ist die Anmietung von Büro-Räumlichkeiten, Betriebs- und Geschäftsausstattung und Produktionsanlagen sowie die Durchführung von Erweiterungsinvestitionen. Besondere Risiken und Chancen aus diesen Verträgen, die über allgemeine Unternehmensrisiken hinausgehen, sind nicht bekannt, insbesondere waren keine Rückstellungen zu bilden. Die Verträge sind zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen. Die Gesellschaft hat einen Forfaitierungs-Rahmenvertrag mit einer Finanzierungsgesellschaft abgeschlossen. Im Rahmen des Vertrags werden die Forderungen gegen einen ausgewählten Kundenkreis als Gegenleistung für den Erhalt des Kaufpreises zum endgültigen Verbleib an den Factor abgetreten. Zum Bilanzstichtag hat die Gesellschaft Forderungen im Rahmen eines sog. "echten stillen" Factorings von TEUR 6.303 (2023: TEUR 4.863) verkauft. Das Ausfallrisiko trägt der Factor, bis zur Zahlung der Forderung durch den Kunden behält sich der Factor aber einen Einbehalt von 10 % der Forderungssumme vor. Die Gesellschaft hat eine Factoringgebühr zu entrichten. Zweck dieses Geschäfts ist es, die Liquidität der Gesellschaft zu verbessern. 2. VorstandDr. Gregor Wasle Dipl.-Ing. Dr. techn. (Vorsitzender des Vorstands) Strategie, Investor Relations, Forschung u. Entwicklung, Produktion, Finanzen, Personal und IT Bernhard Griesbeck Diplom Betriebswirt (FH) (Mitglied des Vorstands seit 15.01.2024) Vertrieb, Logistik und Qualitätsmanagement 3. AufsichtsratUdo Zimmer Vorsitzender des Aufsichtsrats, Rottach-Egern Geschäftsführer der GUBOR Schokoladen GmbH, der Hans Riegelein GmbH & Co. KG und der Rübezahl Schokoladen GmbH & Co. KG Mitglied des Aufsichtsrates der VIA Optronics AG Werner Paletschek Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats, Fürstenzell Geschäftsführer der OWP Brillen GmbH Christian Fürst Mitglied des Aufsichtsrats, Passau Geschäftsführender Gesellschafter der ziel management consulting gmbh Geschäftsführender Gesellschafter der Fürst Reisen GmbH & Co. KG Vorsitzender des Aufsichtsrats der Electrovac AG Beirat bei der Eberspächer Gruppe GmbH & Co. KG Beirat bei der Karl Bachl GmbH & Co. KG 4. Vergütung der OrganeVergütung des VorstandsVergütung des VorstandsDie Gesamtbezüge des Vorstands beliefen sich im Geschäftsjahr 2024 auf TEUR 476 (2023: TEUR 504). Zusätzlich hat sich der Vorstand eine kurzfristig variable Vergütung in Form einer Bonuszahlung für das Geschäftsjahr 2024 in Höhe von TEUR 48 erdient, welche in den Rückstellungen ausgewiesen ist. Die Gesamtbezüge (inkl. Abfindung) für das ausgeschiedene Vorstandsmitglied Herr Günther Kneidinger beliefen sich im Geschäftsjahr 2024 auf TEUR 220, welche aber bereits im Geschäftsjahr 2023 in den sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten enthalten waren. Vergütung des AufsichtsratsDie Gesamtbezüge des Aufsichtsrats beliefen sich im Geschäftsjahr 2024 auf TEUR 69 (2023: TEUR 66), davon wurden 24 TEUR im Geschäftsjahr 2025 ausbezahlt. Der offene Betrag wird in den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Für eine detaillierte Beschreibung des Vergütungssystems des Vorstands und des Aufsichtsrats wird auf den Vergütungsbericht verwiesen. Dieser ist im Internet unter www.intica-systems.com unter der Rubrik Investor Relations / Corporate Governance zum Download verfügbar. 5. PersonalDurchschnittlich waren im Geschäftsjahr 82 (im Vorjahr 82) Mitarbeiter beschäftigt, außerdem wurden noch 4 (im Vorjahr 4) Auszubildende beschäftigt.
6. OffenlegungDer Jahresabschluss und der Lagebericht der InTiCa Systems SE für das Geschäftsjahr 2024 werden im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gegeben. Die InTiCa Systems SE stellt in Anwendung von § 315e HGB einen Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) für den kleinsten und größten Kreis auf. Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2024 wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. 7. Angaben gemäß § 160 Absatz 1 Nr. 8 AktGDer InTiCa Systems SE sind für das Geschäftsjahr 2024 keine Mitteilungen gem. § 20 Abs. 1 oder Abs. 4 AktG oder nach § 33 Abs. 1 oder Abs. 2 des WpHG zugegangen. Aktienbesitz der Organe (inkl. mitteilungspflichtige Personen)Kein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats hält Aktien der InTiCa Systems SE, die 1 % des Grundkapitals oder mehr repräsentieren. Darüber hinaus beträgt auch der Gesamtbesitz an Aktien der InTiCa Systems SE aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder weniger als 1 % der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien. Wesentliche Aktionäre
8. Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und PersonenNahe stehende Unternehmen und Personen sind juristische oder natürliche Personen, die auf die InTiCa Systems SE Einfluss nehmen können oder der Kontrolle oder einem maßgeblichen Einfluss durch die InTiCa Systems SE unterliegen. Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen werden insbesondere mit Tochterunternehmen abgeschlossen. Es handelt sich vor allem um Waren-, Dienstleistungs- und Finanzierungsgeschäfte. Sofern für derartige Geschäfte ein entsprechender Markt besteht, werden sie regelmäßig zu auf dem jeweiligen Markt üblichen Konditionen abgeschlossen. 9. AnteilsbesitzNachfolgend sind die Tochterunternehmen aufgeführt:
10. HaftungsverhältnisseEs liegen Verpflichtungen aus Bürgschaften in Höhe von TEUR 9.709 (2023: TEUR 9.946) vor, die sich auf Verbindlichkeiten von verbundenen Unternehmen beziehen. Auf Basis der wirtschaftlichen Lage und der positiven Planzahlen des Tochterunternehmens sowie einer ausreichenden Liquidität und verlässlichen Zahlungshistorie wird eine Inanspruchnahme als nicht wahrscheinlich angesehen. 11. Honorare und Dienstleistung des AbschlussprüfersDas von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar im Sinne des § 285 Nr. 17 HGB ist in der entsprechenden Anhangsangabe des Konzernabschlusses enthalten. 12. Corporate Governance KodexVorstand und Aufsichtsrat der InTiCa Systems SE erklären jährlich, inwieweit den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wurde und wird. Vorstand und Aufsichtsrat haben die Erklärung nach § 161 AktG abgegeben und steht auf der Internetseite: www.intica-systems.com unter der Rubrik Investor Relations/Corporate Governance dauerhaft den Aktionären zur Verfügung. 13. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des GeschäftsjahresIm März 2025 wurde das Limit der Warenkreditversicherung eines wesentlichen Kunden gekürzt, was zur Folge hatte, dass ein Zusatzlimit mit einem anderen Warenkreditversicherer verhandelt werden musste, um die Forderungen wieder in voller Höhe an den bestehenden Factoring-Anbieter verkaufen zu können. Darüber hinaus sind nach dem Bilanzstichtag keine weiteren Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, von denen ein wesentlicher Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft erwartet wird.
Passau, den 26. Mai 2025 InTiCa Systems SE Der Vorstand Dr. Gregor Wasle Vorsitzender des Vorstands Bernhard Griesbeck, Vorstand Anlagenspiegel zum 31.12.2024
Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der InTiCa Systems AG vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der InTiCa Systems AG beschrieben sind.
Passau, den 26. Mai 2025 Der Vorstand Dr. Gregor Wasle, Vorsitzender des Vorstands Bernhard Griesbeck, Vorstand BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die InTiCa SYSTEMS SE PrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der InTiCa Systems SE - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der InTiCa Systems SE für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Die unter den sonstigen Informationen genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung: Bestehen und Periodenabgrenzung der Umsatzerlöse aus dem Verkauf entwickelter BauteileUnsere Darstellung dieses besonderes wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert: 1. Sachverhalt und Problemstellung 2. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse 3. Verweis auf weitergehende Informationen Nachfolgend stellen wir diesen besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: Bestehen und Periodenabgrenzung der Umsatzerlöse aus dem Verkauf entwickelter Bauteile1. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 der InTiCa Systems SE weist Umsatzerlöse in Höhe von EUR 90,1 Mio. aus. Hierzu zählen im Wesentlichen Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Bauteilen, denen eigene Entwicklungen der InTiCa Systems SE zu Grunde liegen. In geringerem Umfang werden darüber hinaus Umsatzerlöse aus dem Verkauf von für die Produktion erforderlichen Werkzeugen, Entwicklungsleistungen und Musterbauteilen erzielt. Die InTiCa Systems SE erfasst Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Bauteilen, wenn die Gefahr des Untergangs an den verkauften Bauteilen auf die Kunden übergegangen ist. Dies erfolgt mit Auslieferung der Produkte entsprechend den vertraglich vereinbarten Abnahmebedingungen (insbesondere Incoterms). Aufgrund der unterschiedlichen vertraglichen Vereinbarungen sowie der Vielzahl der Geschäftsvorfälle in den letzten Wochen vor dem Bilanzstichtag besteht das Risiko für den Jahresabschluss, dass die Umsatzerlöse im abgelaufenen Geschäftsjahr zu hoch und somit nicht periodengerecht erfasst werden. Die Umsatzerlöse sind eine wesentliche Steuerungsgröße, auch aus Sicht der externen Adressaten, weswegen dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung ist. 2. Um dieses Risiko zu adressieren, haben wir unter anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt:
3. Die Angaben der Gesellschaft zu den Umsatzerlösen sind im Abschnitt A "Allgemeine Angaben" sowie im Abschnitt C.1 "Umsatzerlöse" des Anhangs enthalten. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
Die sonstigen Informationen umfassen zudem den uns zur Verfügung gestellten Geschäftsbericht. Die sonstigen Informationen umfassen nicht den Jahresabschluss, den Konzernabschluss, die inhaltlich geprüften Angaben im Lagebericht sowie unsere dazugehörigen Bestätigungsvermerke. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENVermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGBPrüfungsurteilWir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei "JA.zip" enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen. Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab. Grundlage für das PrüfungsurteilWir haben unsere Prüfung der in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1) angewendet. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-UnterlagenDie gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-UnterlagenUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts ermöglichen. Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir vom Amtsgericht Passau am 3. Januar 2025 zum Abschlussprüfer bestellt. Wir sind erstmalig als Abschlussprüfer der INTICA SYSTEMS SE tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. SONSTIGER SACHVERHALT - VERWENDUNG DES BESTÄTIGUNGSVERMERKSUnser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und Lagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFERDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dr. Joachim Schroff.
Nürnberg, 26. Mai 2025 Baker Tilly GmbH & Co. KG Prof. Dr. Edenhofer, Wirtschaftsprüfer Dr. Schroff, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2024 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen, den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und dessen Geschäftsführung überprüft und überwacht. Maßstab für diese Überwachung waren namentlich die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Geschäftsführung und Konzernleitung. Zusammenarbeit mit dem VorstandZu allen Geschäften und Maßnahmen, die nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, hat der Vorstand dem Aufsichtsrat eine detaillierte Darstellung und Begründung vorgelegt und die erforderliche Zustimmung eingeholt. Die Informationsübermittlung des Vorstands an den Aufsichtsrat erfolgte kontinuierlich, umfassend und zeitnah sowohl in mündlicher als auch in schriftlicher Form. Die Berichte des Vorstands an den Aufsichtsrat behandelten vor allem die Planung, die Geschäftsentwicklung und Geschäftslage der InTiCa Systems SE und ihrer Tochtergesellschaften, einschließlich der Risikolage, des Kontroll- und Risikomanagements, der Compliance sowie Geschäfte von besonderer Bedeutung für das Unternehmen. Der Vorstand ging dabei jeweils auf Planabweichungen des Geschäftsverlaufs ein, erläuterte diese und unterrichtete den Aufsichtsrat über die geplanten Korrekturmaßnahmen. Gegenstand und Umfang der Berichterstattung des Vorstands entsprechen den vom Aufsichtsrat gestellten Anforderungen. Neben den Berichten ließ sich der Aufsichtsrat vom Vorstand ergänzende Informationen erteilen. Der Vorstand stand in den Sitzungen des Aufsichtsrats zur Erörterung und zur Beantwortung der vom Aufsichtsrat gestellten Fragen zur Verfügung. Vorstand und Aufsichtsrat haben sich im Rahmen der Sitzungen über die strategische Ausrichtung des Unternehmens abgestimmt und in regelmäßigen Abständen den Stand der Strategieumsetzung erörtert. Der Aufsichtsratsvorsitzende wurde auch zwischen den Sitzungsterminen des Aufsichtsrats ausführlich informiert. So wurden die Strategie, die aktuelle Geschäftsentwicklung und Geschäftslage sowie das Kontroll- und Risikomanagement der InTiCa Systems SE in regelmäßigen Gesprächen zwischen dem Vorsitzenden des Vorstands und dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats erörtert. Über wichtige Ereignisse, die von wesentlicher Bedeutung für die Beurteilung der Lage und Entwicklung der Gesellschaft waren, wurde der Aufsichtsrat unverzüglich durch den Vorstand informiert. Insbesondere standen und stehen Vorstand und Aufsichtsrat in sehr engem und permanentem Austausch über die strategische Geschäftsentwicklung, die Auswirkungen auf das Unternehmen in Bezug auf die sich verändernden globalen Marktentwicklungen im Allgemeinen, die Veränderung der Absatzmärkte für die Produkte der InTiCa Systems im Speziellen, die wesentlichen Krisenherde wie Nahost und den Krieg in der Ukraine, die Maßnahmen zum Schutz von Mitarbeitern, Kunden und Zulieferern sowie die Möglichkeiten zur Abwehr und Abmilderung der kritischen Einflussfaktoren. Die sich daraus möglicherweise ergebenden Einflüsse auf die auf die übergeordnete Unternehmensstrategie und die notwendigen Anpassungen wurden fortlaufend erörtert. Überwachungs- und BeratungstätigkeitDer Aufsichtsrat überzeugte sich im Rahmen seiner Überwachungstätigkeit von der Rechtmäßigkeit und der Ordnungsmäßigkeit der Unternehmensführung durch den Vorstand. Insbesondere hat sich der Aufsichtsrat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2024 mit der strategischen Ausrichtung der Gesellschaft, den Geschäftspotentialen und der Geschäftsentwicklung beschäftigt. Dies inkludierte die intensive Diskussion über die wesentlichen Märkte, die Produktgruppen und zukunftsträchtige Technologien. Hierbei galt den Themen der E-Solutions und der E-Mobilität erneut ein besonderer Fokus. Entsprechend der vorherrschenden und zuvor genannten besonderen Herausforderungen im Geschäftsjahr 2024 behandelten der Vorstand und der Aufsichtsrat sehr intensiv diese Themen, angemessene Maßnahmen und die zu beachtenden Risiken inkl. deren Reduzierung. Dazu gehörte auch die fortlaufende Anpassung der Finanzierungsstrategie. Hierzu wurde der Aufsichtsrat jeweils umfassend und zeitnah über die aktuelle Lage des InTiCa Systems-Konzerns und seiner Gesellschaften sowie über alle Geschäfte und notwendigen Aktivitäten informiert, die für die Rentabilität oder Liquidität des Konzerns von erheblicher Bedeutung sein können. Die Produktions- und Absatzplanung sowie deren strategische Weiterentwicklung wurden ebenfalls mit dem Vorstand regelmäßig behandelt und diskutiert. Corporate GovernanceDer Aufsichtsrat setzte sich im Berichtszeitraum auch mit der Umsetzung des Deutschen Corporate Governance Kodex im Unternehmen auseinander. Die maßgebliche Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG wurde am 30. Januar 2024 von Vorstand und Aufsichtsrat verabschiedet und auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht. Interessenkonflikte im Aufsichtsrat sind während des Berichtszeitraums nicht aufgetreten. Die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, wie etwa zu Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen und zu neuen, zukunftsweisenden Technologien, nehmen die Mitglieder des Aufsichtsrats eigenverantwortlich wahr und werden dabei von der Gesellschaft angemessen unterstützt. Weitere Ausführungen zum Thema Corporate Governance finden sich in der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f, 315d HGB, einschließlich des Berichts über die Corporate Governance. Besetzung des AufsichtsratsDem Aufsichtsrat gehörten im Berichtszeitraum die Herren Udo Zimmer (Vorsitzender), Werner Paletschek (stellv. Vorsitzender) und Christian Fürst an. Aufgrund der Anzahl von nur drei Aufsichtsratsmitgliedern behandelt der Aufsichtsrat alle relevanten Themen jeweils im gesamten Gremium. Der Aufsichtsrat hat entsprechend den gesetzlichen Vorgaben einen Prüfungsausschuss errichtet, der sich personenidentisch aus den drei Mitgliedern des Aufsichtsrats zusammensetzt. Der Aufsichtsrat bzw. der Prüfungsausschuss tagte auch regelmäßig ohne den Vorstand. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat keine weiteren Ausschüsse eingerichtet. Sitzungen des Aufsichtsrats und des PrüfungsausschussesAlle Mitglieder des Aufsichtsrats waren bei sämtlichen Sitzungen des Aufsichtsrats bzw. des Prüfungsausschusses, mit Ausnahme der Sitzungen am 24. Juli 2024 und am 02. Dezember 2024, anwesend. Zur Sitzung am 24. Juli 2024 und am 02. Dezember 2024 war Herr Christian Fürst entschuldigt. Termine und Schwerpunkte dieser Sitzungen waren wie folgt: 23.02.2024: Sitzung des Aufsichtsrats ohne den Vorstand - Bewertung des Führungsmodells der Gesellschaft und Besprechung des bestehenden Vergütungsmodells. 01.03.2024: Besprechung des Status zum Jahresabschluss 2023; Darstellung der aktuellen Geschäftsentwicklung 2024; Bericht über aktuelle Vertriebsprojekte und Detailbetrachtung der Kunden; Bericht über den aktuellen Status der Weiterentwicklung der Strategie; Betrachtung der Finanzierungs- und Liquiditätsentwicklung; Statusupdate über die Einführung von SAP; Bericht über den Standort in der Ukraine. 05.04. u. 06.04.2024: Aufsichtsratssitzung am 05. April und Strategiemeeting von Aufsichtsrat und Vorstand am 06. April; Status zum Konzern- und Einzelabschluss 2023; Bericht über die aktuelle Geschäftsentwicklung 2024; Statusbericht zu Vertriebs- und Kundenentwicklung; Finanzierung und Liquidität; Besprechung kapitalrechtlicher Themen. 28.05.2024: Bericht der Abschlussprüfer Rödl u. Partner zum Jahresabschluss 2023. 06.06.2024: Feststellung u. Billigung des Jahres- und des Konzernabschlusses 2023. 14.06.2024: Besprechung der aktuellen Geschäftsentwicklung 2024; Statusbericht des Vertriebs über wesentliche Kundenprojekte; Bericht zur Finanzierungs- und Liquiditätsentwicklung; Besprechung Vorbereitung Jahresabschlussprüfung 2024; Veränderung und Anpassung der Ressortzuständigkeit des Vorstands, Diskussion über Außenauftritt und Veränderung der Segmente. 24.07.2024: Aufsichtsratssitzung mit Bericht über die laufende Entwicklung des Geschäftsjahrs 2024; Bericht über die Standorte Mexiko und Ukraine und deren Geschäftsentwicklung; Finanzierung und Liquidität. 25.10.2024: Besprechung der aktuellen Geschäftsentwicklung 2024; Bericht über den Status der Budgetplanung 2025 durch den Vorstand; Status der wesentlichen Vertriebsentwicklungen; Bewertung der Finanzierungs- und Liquiditätsentwicklung; Besprechungen über die Vorbereitungen zur Jahresabschlussprüfung 2024 und der ESG-Berichtserstattung; Status SAP nach erfolgtem Go-Live. 02.12.2024: Besprechung und Bewertung der Budgetvorlage 2025; Statusbericht zur aktuellen Geschäftsentwicklung 2024; Beurteilung der Finanzierungs- und Liquiditätsentwicklung; Statusbericht Jahresabschlussprüfung 2024 und ESG-Berichterstattung; Status gerichtliche Bestellung Abschlussprüfer 2024; Statusbericht SAP. Jahres- und KonzernabschlussDie Hauptversammlung der InTiCa Systems SE hat im Geschäftsjahr 2024 keinen Beschluss über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers gefasst. Die ursprünglich der Hauptversammlung zur Wahl als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 vorgeschlagene Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg, die auch bereits als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 tätig war, hatte der Gesellschaft kurzfristig mitgeteilt, dass sie als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 nicht mehr zur Verfügung stehe. Dementsprechend hat der Vorstand am 2. Dezember 2024 gemäß § 318 Abs. 4 Satz 1 HGB einen Antrag an das zuständige Amtsgericht Passau gestellt, die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Nürnberg (nachfolgend auch "Baker Tilly"), zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zu bestellen. Mit Beschluss vom 3. Januar 2025 hat das Amtsgericht Passau Baker Tilly gemäß § 318 Abs. 4 Satz 1 HGB zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2024 bestellt. Auf dieser Grundlage hat der Aufsichtsrat den entsprechenden Prüfungsauftrag erteilt. Der unter Beachtung der HGB-Grundsätze aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht der InTiCa Systems SE für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 sind ordnungsgemäß von der Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Nürnberg, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Dies gilt auch für den auf der Grundlage der internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellten und um weitere Erläuterungen ergänzten Konzernabschluss und Konzernlagebericht der InTiCa Systems SE zum 31. Dezember 2024. Im Beisein des Abschlussprüfers wurden in einer Sitzung des Aufsichtsrats - zugleich in seiner Funktion als personenidentisch besetzter Prüfungsausschuss - am 13. Mai 2025 die vorläufigen Zahlen des Jahres- und Konzernabschlusses 2024 erörtert. In einer weiteren Sitzung am 26. Mai 2025 behandelte der Aufsichtsrat den jeweils vom Abschlussprüfer mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss der Gesellschaft, den Konzernabschluss und die jeweiligen Lageberichte für die InTiCa Systems SE und den Konzern, den vorliegenden Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung und die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f, 315d HGB, einschließlich des Berichts über die Corporate Governance. Zur Vorbereitung standen den Aufsichtsratsmitgliedern umfangreiche Unterlagen, teilweise im Entwurf, zur Verfügung, unter anderem der Geschäftsbericht mit dem Konzernabschluss nach IFRS, der Jahresabschluss der InTiCa Systems SE, die Lageberichte für die InTiCa Systems SE und den Konzern sowie die Erklärung zur Unternehmensführung, der Vergütungsbericht und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers für den Einzel- und den Konzernabschluss. Der Aufsichtsrat hat diese Unterlagen eingehend behandelt und im Beisein des Abschlussprüfers, der über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtete und für ergänzende Fragen und Auskünfte zur Verfügung stand, intensiv erörtert. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung schloss sich der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses durch den Abschlussprüfer an, stellte fest, dass Einwendungen nicht zu erheben waren, und billigte die vom Vorstand aufgestellten Abschlüsse und jeweiligen Lageberichte. Mit der Billigung des Jahresabschlusses 2024 der InTiCa Systems SE ist dieser festgestellt. Auch hat der Aufsichtsrat den vorliegenden Bericht des Aufsichtsrats sowie den Vergütungsbericht und die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f, 315d HGB, einschließlich des Berichts über die Corporate Governance, in der vorliegenden Fassung verabschiedet. Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand und den Mitarbeitern des InTiCa Systems-Konzerns für die erbrachten Leistungen und ihr hohes Engagement im Geschäftsjahr 2024 seinen Dank aus. Besonderer Dank gilt auch den Kunden und Partnern der InTiCa Systems SE für das entgegengebrachte Vertrauen und die stets gute Zusammenarbeit. Für die weitere Unternehmensentwicklung wünscht der Aufsichtsrat im neuen Geschäftsjahr viel Erfolg.
Passau, den 26. Mai 2025 InTiCa Systems SE Der Aufsichtsrat Udo Zimmer, Vorsitzender Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f, 315d HGB, einschließlich Bericht über die Corporate GovernanceDie gemäß §§ 289f, 315d HGB abzugebende Erklärung zur Unternehmensführung für die InTiCa Systems SE und den Konzern, einschließlich des Berichts über die Corporate Governance, ist auch im Internet unter www.intica-systems.com unter der Rubrik Investor Relations / Corporate Governance zugänglich. Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB und Konzernerklärung zur Unternehmensführung gemäß § 315d HGB für das Geschäftsjahr 2024In der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f des Handelsgesetzbuchs (HGB) und der Konzernerklärung zur Unternehmensführung gemäß § 315d HGB stellen Vorstand und Aufsichtsrat Informationen zu den wichtigsten Bestandteilen der Unternehmensführung der InTiCa Systems SE und des Konzerns bereit. Sie umfassen neben der jährlichen Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG) relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken sowie weitere Aspekte der Unternehmensführung, wie insbesondere eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat. EntsprechenserklärungVorstand und Aufsichtsrat der InTiCa Systems SE haben am 30. Januar 2025 die nachfolgende Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben: 1. Die Gesellschaft hat seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 30. Januar 2024 den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 ("DCGK") mit Ausnahme der folgenden Abweichungen entsprochen:
2. Die Gesellschaft wird mit Ausnahme der vorstehend beschriebenen Abweichungen weiterhin den Empfehlungen des DCGK entsprechen. Allerdings hält der Aufsichtsrat im Hinblick auf die Abweichung von der Empfehlung C.2 DCGK (Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder) an seiner bisherigen Praxis, der Hauptversammlung nur solche Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat vorzuschlagen, die bei Beginn der Amtsperiode das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in Zukunft nicht mehr fest. Auch insoweit möchte sich der Aufsichtsrat im Hinblick auf bevorstehende Wahlen zum Aufsichtsrat die Möglichkeit offenhalten, auf die besondere Berufs- und Lebenserfahrung älterer Kandidaten - auch jenseits des 70. Lebensjahres - zurückzugreifen. Relevante Angaben zu UnternehmensführungspraktikenDie Erfüllung der Corporate Governance Richtlinien, insbesondere gemäß den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, ist für die InTiCa Systems SE und den Konzern die wesentliche Basis verantwortungsvoller und werteorientierter Unternehmensführung und zugleich Voraussetzung für die effiziente Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Schaffung von Transparenz in der Berichterstattung und der Implementierung eines funktionierenden Risikomanagements. InTiCa Systems verfügt durch den direkten Kontakt zum Kunden immer über einen Blick auf neue Märkte und sich verändernde Anforderungen. Durch eine Verknüpfung der Kernkompetenzen über alle Geschäftsfelder gelingt es InTiCa Systems permanent, neue Produkte für die verschiedensten Geschäftsfelder und Markterfordernisse zu entwickeln. Zufriedene Kunden, langfristige Geschäftsbeziehungen und marktgerechte, zukunftsweisende Produkte sind das oberste Ziel von InTiCa Systems. Qualität wird von allen Mitarbeitern durch "Denken und Handeln" täglich gelebt. Die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts ist Leitlinie des Handelns der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat der InTiCa Systems SE. Das Vertrauen der Investoren und weiterer am Unternehmen beteiligter Gruppen in eine effektive und transparente Unternehmensführung ist von vorrangiger Bedeutung. Ziel der Investor Relations-Arbeit bei InTiCa Systems ist es, den Erwartungen der Kapitalmärkte nach Transparenz zu genügen und den Aktionären ein richtiges Bild des Unternehmens (True and Fair View) zu vermitteln. Dabei werden, dem Prinzip des "Fair Disclosure" folgend, alle Aktionäre und wesentlichen Zielgruppen informationell grundsätzlich gleichbehandelt. Die zugrundeliegende Regel ist, die Eigentümer der Gesellschaft zuverlässig und zeitnah über wesentliche Ereignisse in ihrem Unternehmen zu informieren; insbesondere erfolgt dies über die Internetseite der Gesellschaft und die gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichungsmedien. Transparenz zu zeigen bedeutet auch, die Chance zu haben, neue Investoren im In- und Ausland zu gewinnen. Daher arbeiten Vorstand und Aufsichtsrat laufend daran, die Kommunikation zu optimieren, um eine nachhaltige und angemessene Bewertung der InTiCa Systems-Aktie zu erzielen. Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und AufsichtsratDie InTiCa Systems SE verfügt über ein dualistisches Leitungs- und Aufsichtssystem, bestehend aus dem Vorstand als Leitungsorgan und dem Aufsichtsrat als Aufsichtsorgan. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle der Gesellschaft eng und vertrauensvoll zusammen. Der Vorstand leitet die Gesellschaft, richtet die Gesellschaft strategisch aus, führt deren Geschäfte, plant das Budget, legt es fest und kontrolliert die Geschäftsbereiche. Er stellt ein im Hinblick auf den Umfang der Geschäftstätigkeit und die Risikolage des Unternehmens angemessenes und wirksames internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem (Compliance Management System) im Unternehmen sicher. Die systematische Kontrolle und das systematische Risikomanagement im Rahmen der wertorientierten Unternehmensführung sorgt dafür, dass Risiken frühzeitig erkannt, analysiert und bewertet sowie Risikopositionen optimiert werden. Vorstand und Aufsichtsrat stehen in regelmäßigem Gedankenaustausch. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat zeitnah und umfassend über die Entwicklungen der Gesellschaft, die aktuelle Lage der Gesellschaft sowie bestehende Risiken und deren Entwicklung. Gemeinsam wird die vom Vorstand erarbeitete Strategie erörtert und abgestimmt. Der Stand der Umsetzung der strategischen Planung und mögliche Abweichungen werden an den Aufsichtsrat berichtet. Wesentliche Entscheidungen sind an dessen Zustimmung gebunden. Der Vorstand unterrichtet den Aufsichtsrat über das Chancen- und Risikomanagement des Konzerns. Der Aufsichtsrat überwacht den Vorstand bei seinen Tätigkeiten und ist in Entscheidungen von fundamentaler Bedeutung für die Gesellschaft unmittelbar eingebunden. Über die Entwicklung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage erhält der Aufsichtsrat monatlich schriftliche Berichte. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Plänen werden dem Aufsichtsrat detailliert erläutert. Der Aufsichtsratsvorsitzende wird darüber hinaus regelmäßig und unmittelbar über die aktuelle Situation, wichtige Geschäftsvorfälle und bevorstehende bedeutsame Entscheidungen unterrichtet. Der Aufsichtsrat hat einen Prüfungsausschuss eingerichtet, der sich aus den Mitgliedern des Aufsichtsrats zusammensetzt, da der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus drei Personen besteht. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind dementsprechend Herr Udo Zimmer, Herr Werner Paletschek und Herr Christian Fürst. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Udo Zimmer, führt im Sinne einer raschen, sachgerechten und effizienten Aufgabenwahrnehmung zugleich den Vorsitz im Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit der Prüfung der Rechnungslegung, der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems sowie der Abschlussprüfung und der Compliance. Die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut. Nach dem Aktiengesetz muss mindestens ein Mitglied sowohl des Aufsichtsrats wie auch des Prüfungsausschusses über Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung und mindestens ein weiteres Mitglied sowohl des Aufsichtsrats wie auch des Prüfungsausschusses über Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung verfügen. Nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex sollen der Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung in besonderen Kenntnissen und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und interner Kontroll- und Risikomanagementsysteme und der Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung in besonderen Kenntnissen und Erfahrungen in der Abschlussprüfung bestehen, wobei zur Rechnungslegung und Abschlussprüfung auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung gehören. Dem Aufsichtsrat und dessen Prüfungsausschuss gehören jeweils mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses, Herrn Udo Zimmer, mindestens ein Mitglied mit Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung und mit Herrn Werner Paletschek mindestens ein weiteres Mitglied mit Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung an. Herr Zimmer verfügt aufgrund seiner Ausbildung zum Diplom-Betriebswirt sowie seiner langjährigen beruflichen Tätigkeit als Mitglied in Geschäftsleitungen börsennotierter und nicht börsennotierter Unternehmen, einschließlich der Positionen als Finanzvorstand und Aufsichtsratsmitglied, über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Abschlussprüfung. Herr Paletschek bringt besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und interner Kontroll- und Risikomanagementsysteme in die Gesellschaft ein, die er im Rahmen seiner Ausbildung als Diplom-Betriebswirt und seiner langjährigen Berufserfahrung als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft sowie als Geschäftsführer sammeln konnte. Dabei verfügen sowohl Herr Zimmer wie auch Herr Paletschek auf ihren jeweiligen Gebieten insbesondere aufgrund ihrer langjährigen Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Gesellschaft auch über besondere Kenntnisse und Erfahrungen mit Blick auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung. Nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex soll der Vorsitzende des Prüfungsausschusses zumindest auf einem der beiden Gebiete entsprechend sachverständig und unabhängig sein. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Herr Udo Zimmer, erfüllt diese Anforderungen. Der Sachverstand von Herrn Zimmer auf dem Gebiet Abschlussprüfung beruht, wie soeben dargestellt, insbesondere auf seiner Ausbildung und seiner langjährigen Berufserfahrung auf diesem Gebiet. Neben dem Prüfungsausschuss hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft keine weiteren Ausschüsse eingerichtet. Der Vorstand nimmt regelmäßig an den Sitzungen des Aufsichtsrats und gegebenenfalls des Prüfungsausschusses teil, berichtet schriftlich und mündlich zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und Beschlussvorlagen und beantwortet die Fragen der Aufsichtsrats- bzw. Ausschussmitglieder. Gemäß den Regelungen des Aktiengesetzes und der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) ("SE-VO") bestellt der Aufsichtsrat die Mitglieder des Vorstands. Der Aufsichtsrat entscheidet nach § 6 der Satzung der InTiCa Systems SE, wie viele Mitglieder der Vorstand haben soll; laut Satzung besteht der Vorstand aus einer oder mehreren Personen. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstands ernennen. Der Aufsichtsrat erlässt eine Geschäftsordnung und einen Geschäftsverteilungsplan für den Vorstand. Die Geschäftsordnung für den Vorstand enthält neben den in § 7 Abs. 2 der Satzung der InTiCa Systems SE genannten Arten von Geschäften einen Katalog weiterer zustimmungsbedürftiger Geschäfte. Der Aufsichtsrat entscheidet, ob die Vorstandsmitglieder an den Sitzungen des Aufsichtsrats teilnehmen sollen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erläutert jedes Jahr die Tätigkeit des Aufsichtsrats in seinem Bericht an die Aktionäre und auf der Hauptversammlung. Für die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder besteht eine D&O-Versicherung mit gesetzlichem Selbstbehalt für die Mitglieder des Vorstands. Zielgrößen für den Frauenanteil in Vorstand und Aufsichtsrat sowie in den Führungsebenen unterhalb des VorstandsGemäß §§ 76 Abs. 4, 111 Abs. 5 AktG sind jeweils Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, im Vorstand sowie in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands zu bestimmen. Zielgröße für den Anteil von Frauen im AufsichtsratDer Aufsichtsrat der InTiCa Systems SE besteht derzeit aus drei männlichen Mitgliedern. Mit Beschluss vom 6. März 2025 hat der Aufsichtsrat die Zielgröße für den Anteil von Frauen im Aufsichtsrat - wie bereits bisher - auf Null (0 %) festgelegt. Diese Zielgröße soll bis zum 6. März 2030 gelten. Die derzeitige Besetzung des Aufsichtsrats entspricht der Zielgröße. Die wesentlichen Erwägungen des Aufsichtsrats für die Festlegung der Zielgröße lauten wie folgt: Wesentliches Ziel bei der Auswahl von Aufsichtsratsmitgliedern ist, dass der Aufsichtsrat seine Überwachungs- und Beratungsaufgaben im Interesse der Gesellschaft bestmöglich erfüllen kann. Maßgeblich für die Auswahl von Aufsichtsratsmitgliedern sind daher deren Qualifikation, fachliche Eignung, Erfahrung und Kompetenz unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen persönlichen Eigenschaften. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats soll für seine Aufsichtsratstätigkeit über Kenntnisse verfügen, die diese Zielsetzung fördern und damit dem Unternehmen dienlich sind. Ferner sollen sich die bei den Aufsichtsratsmitgliedern insgesamt vertretenen Kenntnisse und Fähigkeiten ergänzen, um für eine optimale Aufgabenerfüllung eine möglichst breitgefächerte Abdeckung von Fachwissen gewährleisten zu können. Daher hat im Einzelfall eine umfassende Interessenabwägung zu erfolgen, welche Voraussetzungen und Eigenschaften für die Erfüllung dieser Aufgaben aus Sicht der Gesellschaft am besten geeignet und somit vorrangig zu bewerten sind. Maßgeblich bei der Besetzung des Aufsichtsrats ist in erster Linie, dass die persönlichen Eigenschaften, Qualifikation, fachliche Eignung, Erfahrung und Kompetenz der Aufsichtsratsmitglieder für die Gesellschaft von bestmöglichem Nutzen sind und dem Aufsichtsrat eine optimale Erfüllung seiner Überwachungs- und Beratungsaufgaben ermöglichen. Aus Sicht des Aufsichtsrats werden diese Kriterien von den derzeitigen Aufsichtsratsmitgliedern erfüllt. Der Aufsichtsrat wird sorgfältig prüfen, wenn und sobald er der Hauptversammlung Vorschläge zur Besetzung des Aufsichtsrats zu unterbreiten hat, ob geeignete Kandidatinnen oder Kandidaten für den Aufsichtsrat zur Verfügung stehen. Der Aufsichtsrat wird sich bei der Auswahl von Kandidatinnen und Kandidaten für den Aufsichtsrat vorrangig an deren Qualifikation, fachlicher Eignung, Erfahrung und Kompetenz orientieren. Demgegenüber könnte die Festlegung einer bestimmten Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat - höher als Null - dazu führen, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats nicht mehr im bestmöglichen Interesse der Gesellschaft in erster Linie nach den maßgeblichen Kriterien Qualifikation, fachliche Eignung, Erfahrung und Kompetenz ausgewählt werden können. Die Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat soll daher weiterhin 0 % betragen. Zielgröße für den Anteil von Frauen im VorstandDer Vorstand der InTiCa Systems SE besteht derzeit aus zwei männlichen Mitgliedern. Mit Beschluss vom 6. März 2025 hat der Aufsichtsrat die Zielgröße für den Anteil von Frauen im Vorstand - wie bereits bisher - auf Null (0 %) festgelegt. Diese Zielgröße soll bis zum 6. März 2030 gelten. Die derzeitige Besetzung des Vorstands entspricht der Zielgröße. Die wesentlichen Erwägungen des Aufsichtsrats für die Festlegung der Zielgröße lauten wie folgt: Wesentliches Ziel bei der Auswahl von Vorstandsmitgliedern ist, dass der Vorstand seine Leitungsaufgaben im Interesse der Gesellschaft bestmöglich erfüllen kann. Maßgeblich für die Auswahl von Vorstandsmitgliedern sind daher deren Qualifikation, fachliche Eignung, Erfahrung und Kompetenz unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen persönlichen Eigenschaften. Jedes Mitglied des Vorstands soll für seine Vorstandstätigkeit über Kenntnisse verfügen, die diese Zielsetzung fördern und damit dem Unternehmen dienlich sind. Ferner sollen sich die bei den Vorstandsmitgliedern insgesamt vorhandenen Kenntnisse und Fähigkeiten ergänzen, um für eine optimale Aufgabenerfüllung eine möglichst breitgefächerte Abdeckung von Fachwissen gewährleisten zu können. Aus Sicht des Aufsichtsrats werden diese Kriterien von den gegenwärtigen Mitgliedern des Vorstands erfüllt. Aus derzeitiger Sicht besteht daher seitens des Aufsichtsrats kein Änderungsbedarf. Demgegenüber könnte die Festlegung einer bestimmten Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand - höher als Null - dazu führen, dass die Mitglieder des Vorstands nicht mehr im bestmöglichen Interesse der Gesellschaft in erster Linie nach den maßgeblichen Kriterien Qualifikation, fachliche Eignung, Erfahrung und Kompetenz ausgewählt werden können. Die Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand soll daher weiterhin 0 % betragen. Zielgröße für den Anteil von Frauen auf den Führungsebenen unterhalb des VorstandsBei der InTiCa Systems SE bestehen unterhalb des Vorstands die beiden Führungsebenen Senior Management und Heads of Department. Mit Beschluss vom 13. März 2025 hat der Vorstand die Zielgröße für den Anteil von Frauen auf der Führungsebene des Senior Management auf 0 % festgelegt; für den Anteil von Frauen auf der Führungsebene der Heads of Department hat der Vorstand die Zielgröße von 7,7 % festgelegt. Die Zielgrößen soll bis zum 13. März 2030 gelten. Der derzeitige Anteil von Frauen auf den genannten Führungsebenen entspricht jeweils der Zielgröße. Die wesentlichen Erwägungen des Vorstands für die Festlegung der Zielgrößen lauten wie folgt: Wesentliches Ziel bei der Auswahl von Mitarbeitern der dem Vorstand nachgeordneten Führungsebenen ist aus Sicht des Vorstands, dass eine Führungskraft ihre Leitungsaufgaben im Interesse der Gesellschaft bestmöglich erfüllen kann. Maßgeblich für die Auswahl von Führungskräften sind daher deren Qualifikation und fachliche Eignung sowie ihre Erfahrung und Kompetenz unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen persönlichen Eigenschaften. Jede Führungskraft soll für ihre Tätigkeit über Kenntnisse verfügen, die diese Zielsetzung fördern und damit dem Unternehmen dienlich sind. Zudem ist der Vorstand bei der Besetzung von Stellen rechtlich verpflichtet, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Die Besetzung von Führungspositionen erfolgt deshalb ausschließlich nach Qualifikation, fachlicher Eignung, Erfahrung und Kompetenz unter Berücksichtigung der persönlichen Eigenschaften der jeweiligen Bewerber. Da die zuletzt genannten Kriterien im Falle der Festsetzung einer höheren Zielgröße für den Frauenanteil als den derzeit bestehenden 0 % (auf der Ebene des Senior Management) und 7,7 % (auf der Ebene der Heads of Department) gegebenenfalls gegenüber dem Geschlecht als Auswahlkriterien zurücktreten müssten, jedoch das Abstellen auf Qualifikation, fachliche Eignung, Erfahrung und Kompetenz aus Sicht des Vorstands die bestmögliche Besetzung von Führungspositionen in der Gesellschaft sicherstellt, sollen die Zielgrößen für den Frauenanteil auf den genannten Führungsebenen weiterhin der derzeit jeweils bestehenden Frauenquote (0 % und 7,7 %) entsprechen. Ungeachtet dessen ist der Vorstand stets bestrebt, bei gleichwertiger Qualifikation, fachlicher Eignung und Kompetenz möglicher Kandidatinnen und Kandidaten für die Besetzung vakanter Positionen eine angemessene Beteiligung von Frauen zu erreichen. DiversitätskonzeptDer Vorstand und der Aufsichtsrat der InTiCa Systems SE müssen insgesamt über alle Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen, die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung und Erfüllung ihrer gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben und Pflichten erforderlich sind. Maßgeblich für die Auswahl von Kandidatinnen und Kandidaten als Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der InTiCa Systems SE sind daher in erster Linie deren Qualifikation, fachliche Eignung, Erfahrung und Kompetenz. Weitere Eigenschaften, wie etwa Alter, Geschlecht, Bildungs- oder Berufshintergrund, nationale und religiöse Zugehörigkeit, internationale Erfahrung u.Ä. werden im Grundsatz berücksichtigt, sind jedoch aus Sicht des Aufsichtsrats im Zweifel als nachrangig zu bewerten und nur im Falle mehrerer Kandidaten mit absolut gleichwertiger Qualifikation, fachlicher Eignung, Erfahrung und Kompetenz unter Berücksichtigung jeglicher Benachteiligungsverbote von Bedeutung und werden insoweit in Übereinstimmung mit den jeweiligen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex beachtet. Ziel dieses Konzepts und der Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat ist, dass die persönlichen Eigenschaften, Qualifikation, fachliche Eignung, Erfahrung und Kompetenz der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats eine optimale Erfüllung ihrer Aufgaben ermöglichen. Wenn und sobald Vorschläge zur Besetzung des Aufsichtsrats zu unterbreiten oder Vorstände neu zu bestellen sind, wird der Aufsichtsrat deshalb, wie bereits in der Vergangenheit, sorgfältig prüfen, welche der Kandidatinnen und Kandidaten für den Vorstand bzw. den Aufsichtsrat diese Kriterien am besten erfüllen. Im Jahr 2024 hat die Gesellschaft ihr geltendes Diversitätskonzept eingehalten. In dem genannten Rahmen sorgt der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung. Bei der Suche nach Kandidatinnen oder Kandidaten für die Position eines Vorstandsmitglieds sind daher - neben den gesetzlichen Anforderungen und den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex -namentlich die persönlichen Eigenschaften einer Kandidatin oder eines Kandidaten sowie die Qualifikation, fachliche Eignung, Erfahrung und Kompetenz die entscheidenden Auswahlkriterien. Bei Bedarf kann der Aufsichtsrat die Unterstützung externer Berater in Anspruch nehmen. Bericht über die Corporate GovernanceZiele für die Zusammensetzung des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat hat seinen Beschluss über die konkreten Ziele für seine Zusammensetzung am 6. März 2025 wie folgt gefasst: Kompetenzprofil für das Gesamtgremium:Der Aufsichtsrat muss insgesamt über alle Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen, die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung und Erfüllung seiner gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben und Pflichten erforderlich sind. Dazu soll in der Regel jeweils mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats über vertiefte Erfahrungen und Kenntnisse in der Überwachung von börsennotierten, international tätigen Unternehmen, im Industriegeschäft, in der Entwicklung von Unternehmensstrategien, auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung, in den Bereichen Produktion, Marketing, Vertrieb und Digitalisierung, auf den für das Unternehmen wesentlichen Märkten, im Bereich Rechnungslegung und Abschlussprüfung, auf dem Gebiet der Corporate Governance und Compliance sowie zu den für das Unternehmen bedeutsamen Nachhaltigkeitsfragen (ESG, CSR, Nachhaltigkeit und Sicherheit) verfügen. Konkrete Ziele für die Zusammensetzung des AufsichtsratsWesentliches Ziel bei der Auswahl von Kandidatinnen und Kandidaten für den Aufsichtsrat ist es, dass der Aufsichtsrat seine Überwachungs- und Beratungsaufgaben im Interesse der Gesellschaft bestmöglich erfüllen kann. Maßgeblich für die Auswahl von Aufsichtsratsmitgliedern sind daher in erster Linie deren Qualifikation, fachliche Eignung, Erfahrung und Kompetenz. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats soll für seine Aufsichtsratstätigkeit über Kenntnisse verfügen, die diese Zielsetzung fördern und damit dem Unternehmen dienlich sind, z.B. über besonderes Know-how und Erfahrung in den Branchen- und Technologiefeldern des Unternehmens sowie in der Unternehmensführung, Strategie, Vertrieb, Recht, Finanzierung und Steuern. Ferner sollen sich die bei den Aufsichtsratsmitgliedern insgesamt vertretenen Kenntnisse und Fähigkeiten ergänzen, um für eine optimale Aufgabenerfüllung eine möglichst breitgefächerte Abdeckung von Fachwissen gewährleisten zu können. Unter Berücksichtigung der vorstehend genannten und insbesondere auch der folgenden Kriterien hat daher im Einzelfall eine umfassende Interessenabwägung zu erfolgen, welche Voraussetzungen und Eigenschaften für die Erfüllung dieser Aufgaben aus Sicht der Gesellschaft am besten geeignet und somit vorrangig zu bewerten sind:
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Deutschland und ist mit Tochterunternehmen in Tschechien, Mexiko und der Ukraine vertreten. Ferner ist es Ziel, das Unternehmen auch weiterhin zu internationalisieren. Dies soll in Zukunft sowohl auf Absatz- wie auch auf Beschaffungs- und Produktionsseite stattfinden. Um den Aufsichtsratsmitgliedern ihre Aufgabenerfüllung, insbesondere die Kontrolle und Bewertung von Vorgängen und Entscheidungen zu ermöglichen, sind daher vertiefte Kenntnisse des deutschen und europäischen Rechts- und Wirtschaftsraumes, aber auch Grundkenntnisse der rechtlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten auf internationaler Basis erforderlich.
Der Aufsichtsrat wird bei Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung darauf achten, dass Interessenkonflikte von Aufsichtsratsmitgliedern ausgeschlossen sind. Die Gesellschaft folgt im Übrigen in diesem Zusammenhang sämtlichen Empfehlungen in Abschnitt E. des Deutschen Corporate Governance Kodex.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats ist es - insbesondere unter Berücksichtigung der Eigentümerstruktur der Gesellschaft - angemessen, wenn ihm stets mindestens ein unabhängiges Mitglied im Sinne der Empfehlung C.6 des Deutschen Corporate Governance Kodex angehört.
Neben den maßgeblichen Kriterien Qualifikation, fachliche Eignung, Erfahrung und Kompetenz werden weitere Eigenschaften, wie etwa Alter, Geschlecht, Bildungs- oder Berufshintergrund, nationale und religiöse Zugehörigkeit, internationale Erfahrung u.Ä. im Grundsatz berücksichtigt, sind jedoch aus Sicht des Aufsichtsrats im Zweifel als nachrangig zu bewerten und nur im Falle mehrerer Kandidaten mit absolut gleichwertiger Qualifikation, fachlicher Eignung, Erfahrung und Kompetenz unter Berücksichtigung jeglicher Benachteiligungsverbote von Bedeutung und werden insoweit in Übereinstimmung mit den jeweiligen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex beachtet. Maßgeblich bei der Besetzung des Aufsichtsrats ist in erster Linie, dass die persönlichen Eigenschaften, Qualifikation, fachliche Eignung, Erfahrung und Kompetenz der Aufsichtsratsmitglieder für die Gesellschaft von Nutzen sind und dem Aufsichtsrat eine optimale Erfüllung seiner Überwachungs- und Beratungsaufgaben ermöglichen. Wenn und sobald der Aufsichtsrat der Hauptversammlung Vorschläge zur Besetzung des Aufsichtsrats zu unterbreiten hat, wird der Aufsichtsrat sorgfältig prüfen, ob geeignete Kandidatinnen oder Kandidaten für den Aufsichtsrat zur Verfügung stehen. Der Aufsichtsrat wird sich bei der Auswahl von Kandidatinnen und Kandidaten für den Aufsichtsrat vorrangig an deren persönlichen Eigenschaften, Qualifikation, fachlicher Eignung, Erfahrung und Kompetenz orientieren.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats müssen über Expertise zu den für das Unternehmen bedeutsamen Nachhaltigkeitsfragen verfügen. Insbesondere müssen die Mitglieder des Aufsichtsrats in der Lage sein, zu überwachen, wie die ökologische und soziale Nachhaltigkeit bei der strategischen Ausrichtung des Unternehmens und der weiteren Unternehmensplanung berücksichtigt wird. Hierzu zählen unter anderem auch die Bereiche ESG (Environmental, Social and Governance) sowie CSR (Corporate Social Responsibility). Die aktuelle Zusammensetzung des Aufsichtsrats entspricht den Zielsetzungen des vorstehend wiedergegebenen Beschlusses vom 6. März 2025 und des entsprechenden früheren Beschlusses vom 23. März 2018. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats - der sich ausschließlich aus Anteilseignervertretern zusammensetzt - ist es angemessen, wenn ihm auf Anteilseignerseite stets mindestens ein unabhängiges Mitglied im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex angehört. Alle drei gegenwärtigen Mitglieder des Aufsichtsrats, die Herren Zimmer, Paletschek und Fürst, die sämtlich Anteilseignervertreter sind, sind unabhängige Mitglieder in diesem Sinne. Dies gilt auch angesichts der Tatsache, dass sämtliche gegenwärtigen Mitglieder des Aufsichtsrats dem Aufsichtsrat nunmehr seit mehr als zwölf Jahren angehören: Nach Ansicht des Aufsichtsrats kann von der Dauer der Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat kein Rückschluss auf die Abhängigkeit oder Unabhängigkeit des jeweiligen Aufsichtsratsmitglieds gezogen werden. Alleine eine langjährige Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat führt nach Ansicht des Aufsichtsrats nicht zum Verlust der Unabhängigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds, vielmehr kann und soll die Gesellschaft bestmöglich von der Erfahrung und Expertise langjähriger Aufsichtsratsmitglieder profitieren. Im Übrigen hat es bisher keine Anzeichen für eine fehlende Unabhängigkeit weder auf Seiten von Herrn Paletschek noch von Herrn Fürst noch von Herrn Zimmer gegeben, insbesondere auch angesichts des Umstands, dass weder Herr Paletschek noch Herr Fürst noch Herr Zimmer in einer persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur InTiCa Systems SE oder zum Vorstand stehen, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann. Vorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung sollen die vorstehend genannten Ziele berücksichtigen und gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium anstreben. Der Stand der Umsetzung der vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung benannten konkreten Ziele und des unter Berücksichtigung von Diversität erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium wird im Folgenden in Form einer Qualifikationsmatrix offengelegt:
Mitglieder des Vorstands der InTiCa Systems SEIm Geschäftsjahr 2024 und bis zu der vorliegenden Berichterstattung gab es die folgenden personellen Veränderungen in der Zusammensetzung des Vorstands: Das frühere Mitglied des Vorstands der Gesellschaft Herr Günther Kneidinger ist zum 30. September 2023 im Einvernehmen aus dem Vorstand ausgeschieden. Der Anstellungsvertrag mit Herrn Kneidinger wurde zum 31. Januar 2024 einvernehmlich beendet. Bis zur Bestellung eines Nachfolgers wurden die bisherigen Aufgaben von Herrn Kneidinger verantwortlich durch den Vorsitzenden des Vorstands Herrn Dr. Gregor Wasle wahrgenommen. Mit Wirkung zum 15. Januar 2024 wurde Herr Dipl.-Betriebswirt (FH) Bernhard Griesbeck zum neuen Mitglied des Vorstands bestellt. Seit diesem Zeitpunkt besteht der Vorstand der Gesellschaft wieder aus zwei Mitgliedern, Herrn Griesbeck und dem Vorstandsvorstandsvorsitzenden Herrn Dr. Wasle. Herr Griesbeck wurde für die Zeit bis zum Ablauf des 14. Januar 2027 bestellt; zu diesem Zeitpunkt endet auch sein Anstellungsvertrag. Der Vorstandsvorsitzende Herr Dr. Wasle war bereits zuvor bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 zum Mitglied und Vorsitzenden des Vorstands der Gesellschaft bestellt worden, ebenfalls mit einer entsprechend gleichlaufenden Dauer seines Anstellungsvertrages. Mit Beschluss vom 28. Juni 2024 hat der Aufsichtsrat die Bestellung von Herrn Dr. Wasle verlängert und Herrn Dr. Wasle erneut mit Wirkung ab dem 1. Januar 2025 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2027 zum Mitglied und Vorsitzenden des Vorstands der Gesellschaft bestellt. Damit einhergehend wurde mit Herrn Dr. Wasle ein neuer Anstellungsvertrag für die Dauer seiner erneuten Bestellung zum Mitglied und Vorsitzenden des Vorstands bis zum 31. Dezember 2027 geschlossen.
Altersgrenze für VorstandsmitgliederAus den in der Entsprechenserklärung genannten Gründen ist für die Mitglieder des Vorstands keine Altersgrenze vorgesehen. Mitglieder des Aufsichtsrats der InTiCa Systems SEIm Geschäftsjahr 2024 gab es keine Veränderung in der Zusammensetzung des Aufsichtsrats:
Altersgrenze für AufsichtsratsmitgliederAus den in der Entsprechenserklärung genannten Gründen ist für die Mitglieder des Aufsichtsrats keine Altersgrenze vorgesehen. Selbstbeurteilung des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat beurteilt regelmäßig im Rahmen seiner Sitzungen, wie wirksam er seine Aufgaben erfüllt und unterzieht seine Amtsführung einer kritischen Würdigung. Die letzte formale, umfassende Überprüfung hat der Aufsichtsrat im April 2025 vorgenommen. Die Überprüfung erfolgte anhand verschiedener Einzelfragen, insbesondere betreffend die Verfahrensabläufe im Aufsichtsrat und den Informationsfluss zwischen den Aufsichtsratsmitgliedern sowie zwischen Aufsichtsrat und Vorstand, auch und gerade im Hinblick auf die besonderen Herausforderungen aufgrund der sich verändernden globalen Marktentwicklungen, allgemeinen geopolitischen Entwicklungen und wesentlichen Krisenherde wie Nahost und dem Krieg in der Ukraine. Die Ergebnisse der Selbstbeurteilung wurden im Rahmen einer Aufsichtsratssitzung ausführlich besprochen. VergütungDer Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2021 erstmalig gemäß § 87a Abs. 1 Satz 1 AktG ein System zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands der InTiCa Systems AG beschlossen (das "Vorstandsvergütungssystem 2021") und der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 16. Juli 2021 zur Billigung vorgelegt. Die Hauptversammlung hat das Vorstandsvergütungssystem 2021 mit der erforderlichen Mehrheit gebilligt. Für detaillierte Informationen über das Vorstandsvergütungssystem 2021 wird insbesondere auf die Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 16. Juli 2021, dort Tagesordnungspunkt 6 sowie Abschnitt II. der Einladung, verwiesen. Die Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 16. Juli 2021 ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.intica-systems.com/pr/hauptversammlung.html zugänglich. Das Vorstandsvergütungssystem 2021 gilt nach der erfolgten Umwandlung der Gesellschaft in eine Societas Europaea (SE) unverändert für die Mitglieder des Vorstands der InTiCa Systems SE fort. Die Anstellungsverträge der gegenwärtigen Mitglieder des Vorstands, Herrn Dr. Wasle und Herrn Griesbeck, wurden in Übereinstimmung mit dem Vorstandsvergütungssystem 2021 geschlossen, ebenso der vormalige Anstellungsvertrag mit dem früheren Mitglied des Vorstands Herrn Kneidinger. Dementsprechend erhielten die im abgelaufenen Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitglieder des Vorstands Herr Dr. Wasle und Herr Griesbeck nach Maßgabe ihrer Anstellungsverträge eine vertraglich vereinbarte, feste Grundvergütung sowie Nebenleistungen. Daneben enthalten bzw. enthielten die Anstellungsverträge eine kurzfristig variable sowie eine langfristige variable Vergütungskomponente mit Koppelung an bestimmte finanzielle und nichtfinanzielle Leistungskriterien. Allerdings wurde mit dem zum Ablauf des 30. September 2023 ausgeschiedenen früheren Mitglied des Vorstands Herrn Kneidinger im Rahmen eines Aufhebungsvertrages vereinbart, dass Herrn Kneidinger keine Ansprüche auf Zahlung einer kurzfristig oder langfristig variablen Vergütung für das Jahr 2023 (und darüber hinaus) zustehen. Gemäß § 120a Abs. 1 Satz 1 AktG beschließt die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft bei jeder wesentlichen Änderung, mindestens jedoch alle vier Jahre, über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands. Turnusmäßig ist daher in der im laufenden Geschäftsjahr 2025 anstehenden ordentlichen Hauptversammlung eine erneute Beschlussfassung über das System zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands erforderlich. Ein das bisherige Vergütungssystem bestätigender Beschluss ist zulässig. Der Aufsichtsrat der InTiCa Systems SE beabsichtigt, der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft im Jahr 2025 das bestehende Vorstandsvergütungssystem 2021 zur Bestätigung vorzulegen. Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 16. Juli 2021 hat auch ein System zur Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der InTiCa Systems AG (das "Aufsichtsratsvergütungssystem 2021") sowie eine entsprechende Neufassung des § 11 der Satzung der InTiCa Systems AG mit Wirkung ab dem 1. Januar 2022 beschlossen. Für detaillierte Informationen über das Aufsichtsratsvergütungssystem 2021 wird insbesondere auf die Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 16. Juli 2021, dort Tagesordnungspunkt 7 sowie Abschnitt III. der Einladung, verwiesen. Die Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 16. Juli 2021 ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.intica-systems.com/pr/hauptversamm-lung.html zugänglich. Das Aufsichtsratsvergütungssystem 2021 gilt nach der zwischenzeitlich erfolgten Umwandlung der Gesellschaft in eine Societas Europaea (SE) unverändert für die Mitglieder des Aufsichtsrats der InTiCa Systems SE fort. § 11 der Satzung der InTiCa Systems AG wurde inhaltlich gleichlautend in § 12 der Satzung der InTiCa Systems SE übernommen. Hiernach erhielten die Mitglieder des Aufsichtsrats während des abgelaufenen Geschäftsjahres 2024 eine Vergütung für ihre Tätigkeit, die sich aus einem Festbetrag und einem Sitzungsgeld zusammensetzt. Gemäß § 113 Abs. 3 Satz 1 AktG ist bei börsennotierten Gesellschaften mindestens alle vier Jahre ein Beschluss der Hauptversammlung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats zu fassen. Turnusmäßig ist daher in der im laufenden Geschäftsjahr 2025 anstehenden ordentlichen Hauptversammlung eine erneute Beschlussfassung über das System zur Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats erforderlich Ein die bisherige Vergütung bestätigender Beschluss ist zulässig. Vorstand und Aufsichtsrat der InTiCa Systems SE beabsichtigen, der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft im Jahr 2025 das bestehende Aufsichtsratsvergütungssystem 2021 zur Bestätigung vorzulegen. Weitere Details enthält der Vergütungsbericht 2024 der InTiCa Systems SE gemäß § 162 AktG, der die im Geschäftsjahr 2024 an die gegenwärtigen und früheren Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft individuell gewährte und geschuldete Vergütung klar und verständlich darstellt und erläutert. Der Vergütungsbericht 2024 ist im Internet unter www.intica-systems.com unter der Rubrik Investor Relations / Corporate Governance zum Download verfügbar. Die Vergütungssysteme für Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft werden regelmäßig überprüft.
Passau, den 27. März 2025 Der Aufsichtsrat Udo Zimmer Werner Paletschek Christian Fürst Der Vorstand Dr. Gregor Wasle Bernhard Griesbeck |
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