Team4
GmbH
Aachen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.04.2020 bis zum 31.03.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.3.2021
EUR |
31.3.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
446.351,00 |
87.061,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
369.954,00 |
|
| II.
Sachanlagen |
76.397,00 |
87.061,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
208.665,45 |
478.077,55 |
| I.
Vorräte |
45.425,99 |
255.907,74 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
106.202,80 |
220.607,29 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
57.036,66 |
1.562,52 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
3.536,98 |
| Aktiva |
655.016,45 |
568.676,03 |
Passiva
|
|
31.3.2021
EUR |
31.3.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
135.875,23 |
73.109,25 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
75.710,00 |
75.710,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
36.701,63 |
36.701,63 |
| III.
Verlustvortrag |
39.302,36 |
62.228,83 |
| IV.
Jahresüberschuss |
62.765,96 |
22.926,45 |
| B.
Rückstellungen |
45.200,00 |
41.300,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
397.188,62 |
359.243,17 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
184.688,62 |
359.243,17 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
212.500,00 |
|
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
76.752,60 |
95.023,61 |
| Passiva |
655.016,45 |
568.676,03 |
Anhang
A. Allgemeine Hinweise
Die Gesellschaft ist unter der Firma Team4 GmbH mit
Sitz in Aachen im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen
unter der Nummer HRB 6540 eingetragen.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff.
und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen
Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gesellschaft weist
zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer
kleinen Kapitalgesellschaft gemäß
§ 267 HGB auf. Für den Jahresabschluss
gelten die Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften.
Die Gesellschaft macht von den ihr eingeräumten
größenabhängigen Erleichterungen
entsprechend § 288 HGB teilweise
Gebrauch.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Die
selbst geschaffenen immateriellen
Vermögensgegenstände sind auf der Basis von
Einzelkalkulationen, die auf der aktuellen
Betriebsabrechnung beruhen, zu Herstellungskosten bewertet,
wobei neben den Fertigungslöhnen auch
Fertigungsgemeinkosten sowie Abschreibungen und anteilige
Kosten der allgemeinen Verwaltung berücksichtigt
werden. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet.
Die Abschreibung beginnt nach Abschluss der
Entwicklungsphase.
Das
Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar,
nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen auf Zugänge des
Sachanlagevermögens werden zeitanteilig vorgenommen.
Geringwertige Anlagegüter bis zu einem
Netto-Einzelwert von EUR 250,00 sind im Jahr des Zugangs
voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden; ihr
sofortiger Abgang wurde unterstellt. Für
Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als
EUR 250,00 bis EUR 1.000,00 wird das steuerliche
Sammelpostenverfahren aus Vereinfachungsgründen auch
in der Handelsbilanz angewandt. Der Sammelposten wird
pauschalierend jeweils mit 20 Prozent p.a. im
Zugangsjahr und in den vier darauffolgenden Jahren
abgeschrieben.
Die
unfertigen Leistungen sind auf der Basis von
Einzelkalkulationen, die auf der aktuellen
Betriebsabrechnung beruhen, zu Herstellungskosten bewertet,
wobei neben den Fertigungslöhnen auch
Fertigungsgemeinkosten sowie Abschreibungen und anteilige
Kosten der allgemeinen Verwaltung berücksichtigt
werden. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände sind zum
Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch
die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung
getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale
Abschläge berücksichtigt.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetragsangesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden abgezinst.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Aktive latente Steuern aus dem Verlustvortrag werden
nur insoweit berücksichtigt, als passive latente
Steuern vorhanden sind. Darüber hinaus wurde das
Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB
in Anspruch genommen.
C. Erläuterungen zur Bilanz
Passive latente Steuern werden auf den
Unterschiedsbetrag zwischen den handels- und steuerlichen
Wertansätzen im Anlagevermögen gebildet.
Gleichzeitig werden
aktive latente Steuern aufgrund des bestehenden
Verlustvortrages bis zur Höhe der passiven latenten
Steuern saldiert.
Die Gesellschaft aktiviert
selbst geschaffene Werte in Form von
Entwicklungskosten in Höhe von EUR 369.954,00
(Vorjahr: EUR 0,00). Die Ausschüttungssperre
gemäß § 268 Abs. 8 beläuft sich auf
EUR 369.954,00.
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich
aus der Bilanz.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
sind durch Festgeldkonten gesichert.
D. Sonstige Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Aufwendungen für Miet- und
Leasingverträge für die Jahre 2020/2021 und
folgende belaufen sich insgesamt auf TEUR 272.
Der Gesellschafter und die Alt-Gesellschafter haben
auf ihre Forderungen gegenüber der Gesellschaft in
Höhe von insgesamt TEUR 524 verzichtet. Im Falle der
Besserung der wirtschaftlichen und finanziellen
Verhältnisse hat sich die Gesellschaft verpflichtet,
die Forderung zzgl. Zinsen zurückzuzahlen.
Geschäftsführung
Als Geschäftsführer war im
Geschäftsjahr 2020/2021 die folgende Person bestellt:
| • |
Detmar Przybylski, Simmerath
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Den Geschäftsführern ist gestattet, mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten ein
Rechtsgeschäft vorzunehmen.
Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr beläuft sich die
durchschnittliche Mitarbeiterzahl auf 18 Angestellte.
E. Nachtragsbericht
Zum Erstellungsdatum dieser Bilanz befinden wir uns
in der 4. Welle der weiterhin grassierenden
Corona-Virus-Pandemie (SARS-CoV-2).
Die im Zusammenhang mit dem Corona-Virus von der
Politik in Deutschland getroffenen Maßnahmen haben in
vielen Wirtschaftsbereichen zu erheblichen
Beeinträchtigungen geführt.
Im letzten Jahr schätzte Team4, dass der Markt
für die Entwicklung von Software eher weniger stark
von den wirtschaftlichen Konsequenzen der Corona-Pandemie
betroffen sein würde (im Vergleich zum Gesamtmarkt).
Mit fortschreiten der Krise haben sich jedoch auch
für die Team4 GmbH negative Auswirkungen in Form von
Umsatzeinbußen ergeben. Diese wurden in Teilen durch
Kostenersparnisse, Personalreduzierung und neue
Geschäftsideen kompensiert.
Das genaue Ausmaß der weiteren Entwicklung in
Abhängigkeit der politischen Maßnahmen und damit
einhergehenden Marktsituation kann heute nicht
abschließend beurteilt werden.
Aufgrund der neuen Geschäftsideen sieht die
Team4 GmbH derzeit jedoch kein bestandsgefährdendes
Risiko.
sonstige Berichtsbestandteile
Aachen, 10. September 2020
Detmar Przybylski
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.09.2021 festgestellt.
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