SolarVoltaik Limited
Erding
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
0,00 |
2.889,00 |
| I.
Sachanlagen |
0,00 |
2.889,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
30.584,32 |
27.846,85 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
27.132,36 |
19.737,41 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.451,96 |
8.109,44 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
30.584,32 |
30.735,85 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
24.751,73 |
14.533,48 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
148,42 |
148,42 |
| II.
Gewinnvortrag |
14.385,06 |
5.873,12 |
| III.
Jahresüberschuss |
10.218,25 |
8.511,94 |
| B.
Rückstellungen |
1.830,54 |
2.329,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.002,05 |
13.873,37 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
4.002,05 |
13.873,37 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
30.584,32 |
30.735,85 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2010
der
SolarVoltaik Ltd. i.L.
Inhalt
I. Allgemeine Angaben
1. Gliederung
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
3. Grundlagen der Währungsumrechnung
II. Erläuterungen zur Bilanz
1. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
2. Gezeichnetes Kapital
3. Rückstellungen
4. Verbindlichkeiten
5. Forderungen Gesellschafter
III. Sonstige Pflichtangaben
1. Geschäftsführer
I. Allgemeine Angaben
1. Gliederung
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren (§275 HGB)
unter Aufnahme von weiteren Unterpositionen, soweit dadurch
die Aussagekraft verbessert werden konnte.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der SolarVoltaik Ltd. i.L. ist
nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der
Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom
25.05.2009 (BilMoG) aufgestellt. Gemäß Art. 67
Abs. 8 Satz 2 EGHGB wurden die Vorjahreszahlen nicht an die
neuen Vorschriften des BilMoG angepasst. Nach den in §
267 HGB angegebenen Größenklassen ist die
Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Bilanz ist vor Verwendung des Jahresergebnisses
aufgestellt.
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Hierbei
werden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
überwiegend in Anlehnung an die von der
Finanzverwaltung aufgestellte Abschreibungstabelle oder
entsprechend der geschätzten Nutzungsdauer nach der
linearen Methode auf die Geschäftsjahre verteilt.
Erworbene immaterielle Anlagewerte werden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterliegen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Geringwertige Anlagegüter werden im Jahr
des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Ohne
Rücksicht auf die zeitlich begrenzte Nutzung, erfolgen
bei Vermögensgegenständen des
Anlagevermögens bei voraussichtlich dauernder
Wertminderung außerplanmäßige
Abschreibungen auf den niedrigeren am Abschlussstichtag
beizulegenden Wert.
Die
Vorräte werden zu Anschaffungskosten bzw.
Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB
aktiviert. In die Herstellungskosten werden die
angemessenen Teile der Materialgemeinkosten, der
Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des
Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung
veranlasst ist, einbezogen. Wenn der beizulegende Wert
gemäß § 253 Abs. 4 HGB niedriger ist, wird
dieser Wert angesetzt.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennwert
bewertet. Allen erkennbaren Risiken wird durch angemessene
Wertberichtigungen auf den am Bilanzstichtag beizulegenden
Wert Rechnung getragen.
Aktive latente Steuern werden gemäß
§ 274 HGB für bestehende Differenzen zwischen den
handelsrechtlichen und den steuerlichen Wertansätzen
gebildet, soweit diese sich in späteren
Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Steuerliche
Verlustvorträge wurden bei der Berechnung in Höhe
der innerhalb der nächsten fünf Jahre zu
erwartenden Verlustverrechnung berücksichtigt. Die
Beträge der sich ergebenden Steuerentlastung sind mit
den unternehmensindividuellen Steuersätzen im
Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und
unterliegen keiner Abzinsung.
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung
auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als
Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der
Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssätze der vergangenen sieben
Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen
Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten in
Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein
Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am
Bilanzstichtag bewertet. Alle übrigen
Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit ihrem
Umrechnungskurs bei Rechnungstellung oder dem höheren
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.
Passive latente Steuern werden gemäß
§ 274 HGB für bestehende Differenzen zwischen den
handelsrechtlichen und den steuerlichen Wertansätzen
gebildet, soweit diese sich in späteren
Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Steuerliche
Verlustvorträge werden bei der Berechnung in Höhe
der innerhalb der nächsten fünf Jahre zu
erwartenden Verlustverrechnung berücksichtigt. Die
Beträge der sich ergebenden Steuerbelastung sind
mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im
Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und
unterliegen keiner Abzinsung.
3. Grundlagen der Währungsumrechnung
Die Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten
in fremder Währung sowie von
Devisentermingeschäften und anderen
Währungsderivaten erfolgt nach der Methode der
eingeschränkten Marktbewertung. Hierzu werden
Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten mit
den Devisenkassamittelkursen und die zu ihrer Kurssicherung
abgeschlossenen Währungsderivate mit den
Marktterminkursen zum Abschlussstichtag bewertet. Aus der
Bewertung resultierende Gewinne und Verluste werden je
Währung miteinander verrechnet. Für
Verlustüberhänge werden
Drohverlustrückstellungen gebildet. Gewinne werden nur
berücksichtigt, soweit sie Forderungen und
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
betreffen.
II. Erläuterungen zur Bilanz
1. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
In den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen sind Forderungen in
Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00) enthalten, die
eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr aufweisen.
2. Gezeichnetes Kapital
Das Stammkapital beträgt EUR 148,42 und ist voll
eingezahlt.
3. Rückstellungen
Die
Steuerrückstellungen berücksichtigen die
zu erwartenden Zahlungen aus noch nicht veranlagten
Steuern.
Die
sonstigen Rückstellungen umfassen Vorsorgen und
berücksichtigen alle übrigen erkennbaren Risiken.
4. Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten haben - wie im
Vorjahr - eine Restlaufzeit von unter fünf Jahren.
5. Forderungen Gesellschafter
In den Forderungen wird eine Forderung gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von EUR 19.055,23 (Vorjahr:
EUR 13.944,22) ausgewiesen.
III. Sonstige Pflichtangaben
1. Geschäftsführer
Geschäftsführer ist seit 1.7.2009 Herr
Joachim Pfaffinger, Erding.
Erding, den 30. August 2011
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Joachim
Pfaffinger
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.08.2011 festgestellt.
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