LIFO
GmbH
Schloß Holte-Stukenbrock
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
11.423,00 |
16.957,00 |
| I.
Sachanlagen |
11.423,00 |
16.957,00 |
| II.
Finanzanlagen |
0,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
47.419,22 |
31.659,37 |
| I.
Vorräte |
14.840,22 |
19.352,01 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
32.579,00 |
10.339,17 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
0,00 |
1.968,19 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
58.842,22 |
48.616,37 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
47.824,39 |
39.053,76 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
13.053,76 |
91,37 |
| III.
Jahresüberschuss |
8.770,63 |
12.962,39 |
| B.
Rückstellungen |
5.200,00 |
9.062,61 |
| C.
Verbindlichkeiten |
5.817,83 |
500,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
5.817,83 |
500,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
58.842,22 |
48.616,37 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der LiFo GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Die neuen Vorschriften zur Rechnungslegung durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) werden in vollem
Umfang für das Geschäftsjahr beginnend zum 1.
Januar 2010 angewendet.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zu Nominalwerten unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bilanziert.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Angabe zu Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind nicht besichert.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
Die Geschäftsführung wird der
Gesellschafterversammlung vorschlagen, das Ergebnis auf
neue Rechnung vorzutragen.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
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Herr Mario
Fortkort, Schloß Holte-Stukenbrock
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Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden ungesicherten Rechte und Pflichten:
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind
Forderungen gegenüber dem Gesellschafter in Höhe
von Euro 30.310,33 enthalten.
Unterschrift der Geschäftsführung
Schloß
Holte-Stukenbrock, 23. Mai 2011
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Mario Fortkort
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.05.2011 festgestellt.
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