DLR
GmbH
(vormals:
DLR Dienstleistungs- und Rechte-Vertriebs GmbH)
Baunatal
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.267,00 |
2.379,00 |
| I.
Sachanlagen |
642,00 |
1.004,00 |
| II.
Finanzanlagen |
1.625,00 |
1.375,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
89.888,06 |
132.882,94 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
89.256,52 |
34.416,59 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
1.586,82 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
631,54 |
98.466,35 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
92.155,06 |
135.261,94 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
39.805,03 |
46.530,62 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
77.000,00 |
77.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
30.469,38 |
48.890,28 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
6.725,59 |
-18.420,90 |
| B.
Rückstellungen |
38.940,00 |
38.940,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
13.410,03 |
49.791,32 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
13.410,03 |
49.791,32 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
92.155,06 |
135.261,94 |
Anhang
a)
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten. Die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
(BilMoG) eingetretenen Rechtsänderungen wurden
angewandt.
Nach den Größenklassen des § 267 Abs.
1 HGB ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft,
so dass kein Lagebericht aufzustellen ist (§ 264 Abs.
1 Satz 3 HGB) und auch keine Prüfung des
Jahresabschlusses vorgenommen werden muss (§ 316 Abs.
1 HGB).
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Eine gesonderte Steuerbilanz ist nicht erstellt
worden. Die Ermittlung des steuerlichen Ergebnisses bzw.
der steuerlichen Bemessungsgrundlagen erfolgten daher im
Rahmen einer Überleitungsrechnung.
b)
Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Die Zugänge zum Sachanlagevermögen sind zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert.
Anschaffungskostenminderungen werden berücksichtigt.
Das Anlagevermögen wird linear entsprechend der
jeweiligen Nutzungsdauer des einzelnen
Vermögensgegenstandes planmäßig
abgeschrieben - im Jahr des Zugangs pro rata temporis. Den
planmäßigen Abschreibungen liegen die der
geschätzten Nutzungsdauer entsprechenden
Abschreibungssätze zugrunde, die auch steuerlich
geltend gemacht wurden.
Angeschaffte geringwertige Wirtschaftsgüter
werden in voller Höhe als Aufwand abgeschrieben,
sofern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für
das einzelne Wirtschaftsgut € 410,00 nicht
übersteigen. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten zwischen € 410,00 und €
1.000,00 werden im Jahr des Zugangs in einen Sammelposten
eingestellt und einheitlich über einen Zeitraum von 5
Jahren abgeschrieben.
Die Entwicklung des Anlagevermögens im Sinne von
§ 268 Abs. 2 HGB (Anlagenspiegel) ist aus der
Anlage ersichtlich.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
wurde allen erkennbaren Einzelrisiken Rechnung getragen.
Andere Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit ihrem Nennbetrag
oder ihren Anschaffungskosten ausgewiesen.
Ein Unterschiedsbetrag im Sinne des § 250 Abs. 3
HGB ist in den Rechnungsabgrenzungsposten auf der
Aktivseite nicht enthalten.
Die Passivierung von Verbindlichkeiten erfolgt zu dem
jeweiligen Erfüllungsbetrag.
Die Rückstellungen werden in Höhe der
Beträge angesetzt, die nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. Sie tragen
den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
Rechnung.
Die sonstigen Rückstellungen enthalten die
voraussichtlichen Kosten für die Erstellung des
Jahresabschlusses und der Steuererklärungen, für
bezogene Lieferungen und sonstige Leistungen,
Gewährleistungsverpflichtungen und für die
Aufbewahrung von Unterlagen.
Aufwandsrückstellungen im Sinne von § 249
Abs. 2 HGB sind nicht gebildet worden.
c)
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert (§ 275 Abs. 2 HGB).
d)
Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch den
alleinigen, von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreiten Geschäftsführer, Herrn Walter
Reinhardt, Dessauer Straße 10, 35444 Biebertal,
geführt.
Zum Bilanzstichtag bestanden folgende Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern:
Forderungen gegen Gesellschafter € 52.000,00
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter
€ 2.656,01
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren und Eventualverbindlichkeiten liegen zum
Bilanzstichtag nicht vor.
Eine von der Gesellschaft in 2011 beschlossene und
beurkundete Kapitalherabsetzung in Höhe von €
52.000,00 wird im Jahresabschluss des Jahres, in dem die
Handelsregistereintragung erfolgt, berücksichtigt.
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.05.2013 festgestellt.
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