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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dirk Weber seit 26.6.2023 | Prokura |
Iris Meder seit 24.10.2018 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Paasche AGGosen-Neu ZittauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde auf Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Die Ausweis- und Gliederungsbestimmungen der §§ 238 bis 263 HGB sowie die ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß § 264 ff. HGB unter Berücksichtigung der entsprechenden Regelungen des Aktiengesetzes (AktG) wurden befolgt. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Aufstellungserleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften wurden vollständig in Anspruch genommen. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr, die Vorjahreszahlen sind vergleichbar. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss sind die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vollständig übernommen worden. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Bei der Bilanzierung und Bewertung wurde der Grundsatz der Unternehmensfortführung beachtet. Zur Bewertung der einzelnen Vermögens- und Schuldposten bemerken wir Folgendes: Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten unter EUR 800,00 wurden aus Vereinfachungsgründen auch in der Handelsbilanz sofort abgeschrieben. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihren Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Wertberichtigungen Rechnung getragen. Liquide Mittel sind mit dem Nennbetrag bewertet. Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennbetrag und in Übereinstimmung mit dem Ausweis im Handelsregister ausgewiesen. Rückstellungen wurden gem. § 253 Abs.1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Passive latenter Steuern wurden i. S. d. § 274 Abs. 1 Satz 1 HGB bilanziert. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen wurden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen wurden verrechnet. Angaben zur Bilanz Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr in Höhe von EUR 2.453.750,77 (Vorjahr: EUR 2.592.925,07) ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um sonstige Darlehen in Höhe von EUR 4.169,03 (Vorjahr: EUR 7.056,98) sowie um Darlehen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 964.202,49 (Vorjahr: EUR 1.001.742,63) und Forderungen gegenüber sonstigen Gesellschaftern in Höhe von EUR 1.485.379,25 (Vorjahr: EUR 1.584.125,46). Latente Steuern Aktive und passive latente Steuern resultieren aus den Bewertungsdifferenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz bei dem Sachanlagevermögen sowie Urlaubsrückstellungen. Der zur Berechnung angewendete Ertragsteuersatz beträgt 27,69 %. Die latenten Steuern resultieren zum Stichtag in einem passiven Saldo im Umfang von 1EUR 153.900,00 1Kunzmann, StenGgf. noch anzupassen wegen Anpassung selbst erstellte immaterielle VG (Vorjahr: EUR 76.000,00). Die passiven latenten Steuern sind im Wesentlichen auf steuerlich zuläsige Sonderabschreibungen des Sachanlagevermögens zurückzuführen. Eigenkapital Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR 989.349,79 und ist mit dem Nennbetrag bilanziert. Ergebnisverwendung Der Bilanzgewinn wird entpsrechen der Satzungsmäßigen Vorgaben verwendet. Verbindlichkeiten In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 400.000,00 (Vorjahr: EUR 400.000,00) enthalten. Der Betrag der Verbindlichkeiten (einschließlich erhaltene Anzahlungen) mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 164.849,36 (Vorjahr: EUR 241.83,72). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 16.342.453,70 (Vorjahr: EUR 16.774.669,55) und besteht im wesentlichen gegenüber Kreditinstituten. Alle Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Grundpfandrechte und Sicherungsübereignungen gesichert. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gesellschaft beendet das Geschäftsjahr mit einem Jahresüberschuss in Höhe von EUR 408.960,62 (Vorjahr: EUR 445.688,25) . Sonstige Angaben Mitglieder des Vorstandes Vorstand im Berichtszeitraum war Frau Iris Meder. Der Vorstand war befugt, die Gesellschaft allein zu vertreten. Auf die Angabe der Vergütungen wird mit Hinweis auf die Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 288 Abs. 1 HGB verzichtet. sonstige Berichtsbestandteile
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