Indata Softwareentwicklung und Support GmbH

Herzbergstraße 30, 61250 Usingen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bad Homburg HRB 8439
Eingetragen
29.4.1996
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieGroßhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und SoftwareEinzelhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Software- Entwicklung, der Vertrieb von EDV-Hardt und Software, die Erbringung von Supportleistungen und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Winfried Walter Geck
seit 11.9.2003
Prokura
Gerd Baumann
seit 11.9.2003
Geschäftsführer
Klaus-Dieter Horn
seit 11.9.2003
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

4 Gesellschafter

GmbH-Struktur

3 von 4 angezeigt

Thierystraße 21, 66482 Zweibrücken
15000
30.00%
Merenbergerstr. 21, 35781 Weilburg
15000
30.00%
Herzbergstr. 30, 61250 Usingen
15000
30.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Indata Softwareentwicklung und Support GmbH

Usingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 103,00 377,00
I. Sachanlagen 103,00 377,00
B. Umlaufvermögen 254.267,48 240.801,69
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 103.225,71 100.926,92
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 151.041,77 139.874,77
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.945,10 1.075,94
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen 486.039,58 473.155,52
Summe Aktiva 742.355,16 715.410,15

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.782,30 -12.782,30
III. eingefordertes Kapital 12.782,29 12.782,29
IV. Bilanzverlust 498.821,87 485.937,81
V. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 486.039,58 473.155,52
B. Rückstellungen 677.960,39 652.671,64
C. Verbindlichkeiten 64.394,77 62.738,51
Summe Passiva 742.355,16 715.410,15

Anhang für das Geschäftsjahr 2022

Allgemeine Angaben

Die Indata Softwareentwicklung und Support GmbH hat ihren Sitz in Usingen und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Bad Homburg v.d.H. (Reg.Nr. 8439).

Der vorliegende Jahresabschluss erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags.

Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang (einschließlich Anlagespiegel, Rücklagenspiegel, Verbindlichkeitenspiegel). Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung/Erläuterungen zur Bilanz und GuV

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Rückdeckungsversicherungen werden mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital bewertet sofern keine Verrechnung mit ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen vorzunehmen ist.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Zur Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände sowie der Sach- und Finanzanlagen wird auf den Anlagespiegel verwiesen.

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.564,59 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Der aktivische Ausweis "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" ist gleichzusetzen mit der bilanziellen Überschuldung, nicht jedoch mit der Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts. Ein Teil des "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" ergibt sich aufgrund des noch nicht voll eingeforderten Stammkapitals. Der andere Teil resultiert aus den Pensionsverpflichtungen gegenüber den beiden Geschäftsführern.

Die Geschäftsführung hat im März 2023 erneut den zuständigen Versicherungsberater für betriebliche Altersversorgung beauftragt, eine juristische Expertise vorzunehmen und einen Fachanwalt für Insolvenzrecht zu beauftragen, um zu prüfen, in wie weit Maßnahmen nach dem Insolvenzrecht zu ergreifen sind.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach dem international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren bewertet.

Bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen werden gemäß einem versicherungsmathematischen Gutachten künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie Rentenanpassungen berücksichtigt. Zur Ermittlung der Verpflichtungen werden die Sterbetafeln nach Prof. Dr. Klaus Heubeck (Richttafeln 2005 G) zugrunde gelegt. Die Rückstellungen werden pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt und der von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird.

Der im Rahmen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes ermittelte Zuführungsbetrag (12.299,00 €) wird seit dem Geschäftsjahr 2010 gleichmäßig auf den Zeitraum bis 2024 mit mindestens 1/15 p. a. verteilt. Die zum 31.12.2022 aufgrund der Anwendung des Art. 67 Abs. 1 EGHGB nicht bilanzierte Pensionsverpflichtung beträgt 1.639,91 €.

Für sämtliche Pensionsverpflichtungen sind Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen, die an die Berechtigten verpfändet sind. Die Pensionsverpflichtungen wurden deshalb mit dem Deckungsvermögen gemäß § 246 Abs. 2 HGB verrechnet.

Die folgende Tabelle zeigt die in der Bilanz verrechneten Beträge:

T€
Zeitwerte Rückdeckungsversicherungen 406
Pensionsrückstellungen 1.084
Differenz 678

Die Zeitwerte der Rückdeckungsversicherungen entsprechendem vom Versicherer nachgewiesenen Deckungskapital. Eine Saldierung erfolgte jeweils für jede einzelne Zusage getrennt, womit sich folgender Bilanzausweis ergibt:

T€
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 0
Pensionsrückstellungen 678

Entsprechend werden die zugehörigen Aufwendungen und Erträge aus der Abzinsung und aus dem zu verrechnenden Vermögen saldiert:

T€
Personalanteil Rückdeckungsversicherungen 35
Zinsaufwand aus der Abzinsung von Pensionsrückstellungen 19
Saldo 54

Aufgrund der Hochsetzung des Durchschnittszeitraums für die Zinsermittlung von 7 auf 10 Jahren ergibt sich eine Ausschüttungssperre gemäß des versicherungsmathematischen Gutachtens in Höhe von 67.999,00 €.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

31.12.2022 davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit über 1Jahr davon Restlaufzeit über 5 Jahre
Verbindlichkeiten 64.394 64.394 0 0

Unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von 9.392,77 € ausgewiesen.

Sonstige Angaben

Nachtragsbericht

Nach Abschluss des Geschäftsjahres 31.12.2022 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 9.5.2023.

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