MediaGEN GmbH
Selbe AdresseDruck- und Medienvorstufe
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Winfried Walter Geck seit 11.9.2003 | Prokura |
Gerd Baumann seit 11.9.2003 | Geschäftsführer |
Klaus-Dieter Horn seit 11.9.2003 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
3 von 4 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Indata Softwareentwicklung und Support GmbHUsingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 2022Allgemeine Angaben Die Indata Softwareentwicklung und Support GmbH hat ihren Sitz in Usingen und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Bad Homburg v.d.H. (Reg.Nr. 8439). Der vorliegende Jahresabschluss erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags. Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang (einschließlich Anlagespiegel, Rücklagenspiegel, Verbindlichkeitenspiegel). Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung/Erläuterungen zur Bilanz und GuV Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben. Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Rückdeckungsversicherungen werden mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital bewertet sofern keine Verrechnung mit ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen vorzunehmen ist. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden. Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt. Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz Zur Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände sowie der Sach- und Finanzanlagen wird auf den Anlagespiegel verwiesen. Eigenkapital Das Stammkapital von € 25.564,59 ist mit dem Nennbetrag angesetzt. Der aktivische Ausweis "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" ist gleichzusetzen mit der bilanziellen Überschuldung, nicht jedoch mit der Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts. Ein Teil des "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" ergibt sich aufgrund des noch nicht voll eingeforderten Stammkapitals. Der andere Teil resultiert aus den Pensionsverpflichtungen gegenüber den beiden Geschäftsführern. Die Geschäftsführung hat im März 2023 erneut den zuständigen Versicherungsberater für betriebliche Altersversorgung beauftragt, eine juristische Expertise vorzunehmen und einen Fachanwalt für Insolvenzrecht zu beauftragen, um zu prüfen, in wie weit Maßnahmen nach dem Insolvenzrecht zu ergreifen sind. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach dem international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren bewertet. Bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen werden gemäß einem versicherungsmathematischen Gutachten künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie Rentenanpassungen berücksichtigt. Zur Ermittlung der Verpflichtungen werden die Sterbetafeln nach Prof. Dr. Klaus Heubeck (Richttafeln 2005 G) zugrunde gelegt. Die Rückstellungen werden pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt und der von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird. Der im Rahmen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes ermittelte Zuführungsbetrag (12.299,00 €) wird seit dem Geschäftsjahr 2010 gleichmäßig auf den Zeitraum bis 2024 mit mindestens 1/15 p. a. verteilt. Die zum 31.12.2022 aufgrund der Anwendung des Art. 67 Abs. 1 EGHGB nicht bilanzierte Pensionsverpflichtung beträgt 1.639,91 €. Für sämtliche Pensionsverpflichtungen sind Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen, die an die Berechtigten verpfändet sind. Die Pensionsverpflichtungen wurden deshalb mit dem Deckungsvermögen gemäß § 246 Abs. 2 HGB verrechnet. Die folgende Tabelle zeigt die in der Bilanz verrechneten Beträge:
Die Zeitwerte der Rückdeckungsversicherungen entsprechendem vom Versicherer nachgewiesenen Deckungskapital. Eine Saldierung erfolgte jeweils für jede einzelne Zusage getrennt, womit sich folgender Bilanzausweis ergibt:
Entsprechend werden die zugehörigen Aufwendungen und Erträge aus der Abzinsung und aus dem zu verrechnenden Vermögen saldiert:
Aufgrund der Hochsetzung des Durchschnittszeitraums für die Zinsermittlung von 7 auf 10 Jahren ergibt sich eine Ausschüttungssperre gemäß des versicherungsmathematischen Gutachtens in Höhe von 67.999,00 €. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von 9.392,77 € ausgewiesen. Sonstige Angaben Nachtragsbericht Nach Abschluss des Geschäftsjahres 31.12.2022 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten. Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 9.5.2023. |
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