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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ilko Thun seit 19.3.2024 | Vorstandsmitglied |
Renè Wienholtz seit 19.3.2024 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
LOOMPACT AG (vormals: LOOM Impact AG)Berlin (vormals: München)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtNicht prüfungspflichtig BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Grundlagen Die LOOMPACT AG (vormals LOOM IMPACT AG) wird beim Registergericht Charlottenburg unter der Handelsregisternummer HRB 262086 geführt und hat ihren Geschäftssitz in Berlin. Beides, Umfirmierung und Registersitzwechsel von München nach Berlin, erfolgten mit Registereintrag in Berlin am 19.03.2024. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute ("RechKredV") aufgestellt worden. Die Vorschriften des Aktiengesetzes wurden beachtet. Der Bilanzstichtag ist der 31. Dezember 2023. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr und zum Zweck der Übersichtlichkeit sind die Werte in Tausend € (T€) ausgewiesen. Die Gesellschaft hat die ihr von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zugestandenen Erlaubnisse für Wertpapierdienstleistungen nach §15 WpIG zum 16.11.2023 zurückgeben. II. Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismethoden Bei der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden werden die allgemeinen Bewertungsgrundsätze (§§ 252 ff. HGB), die besonderen Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie die für Kredit- bzw. Wertpapierinstitute geltenden besonderen Bewertungsvorschriften (§§ 340 ff. HGB) beachtet. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, insgesamt im Anhang aufgeführt. Soweit einzelne Posten in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst werden, erfolgt eine Aufgliederung im Anhang. Im Einzelnen werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet: Forderungen Forderungen sind mit dem Nominalbetrag ausgewiesen. Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte werden mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Während bei der Markenbildung um LOOM Impact/LOOMPACT weiterhin keine Abschreibungen vorgenommen werden, nimmt die Gesellschaft bei Anschaffungskosten für die LOOMPACT Reporting Plattform planmäßige Abschreibungen über 5 Jahre und bei voraussichtlich dauernden Wertminderungen entsprechend außerplanmäßige Abschreibungen vor. Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibung erfolgt pro rata temporis. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von € 800,00 (netto) werden sofort aufwandswirksam erfasst. Darüber hinaus werden geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von € 1.000,00 in einem jährlichen Sammelposten erfasst und über 5 Jahre linear abgeschrieben. Die tatsächliche Nutzungsdauer der im Sammelposten zusammengefassten geringwertigen Wirtschaftsgüter oder deren Abgänge bleiben unberücksichtigt. Verbindlichkeiten und Rückstellungen Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Nachdem die Wandeldarlehen der Aktionäre bis auf einen Restbetrag i.H.v. knapp T€ 0,4 im Berichtszeitraum gewandelt wurden, bestehen die nachrangigen Verbindlichkeiten aus Darlehen i.H.v. T€ 62,9 quasi vollständig ggü. einem externen Darlehensgläubiger. Während für das Wandeldarlehen ein Zinsverzicht ausgesprochen wurde, ist das Nachrangdarlehen mit 8,5% p.a. verzinst. Eine frühzeitige Rückzahlungsverpflichtung kann hier nicht entstehen. Die Nachrangigkeit besteht jeweils ggü. allen anderen Gläubigern. Mit ebenfalls zurückgetretenen Gläubigern besteht Gleichrang. Für das nachrangige Darlehen sind im Geschäftsjahr T€ 5,3 Zinsaufwendungen angefallen. Eine Wandlung des Nachrangdarlehens in Kapital oder eine andere Schuldform ist nicht vorgesehen. Die Rückstellungen für Steuern und andere Rückstellungen sind in Höhe ihres notwendigen Erfüllungsbetrags bemessen, der sich in Übereinstimmung mit § 253 Absatz 1 HGB gemäß den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ergibt. Sofern die voraussichtliche Restlaufzeit der jeweiligen Rückstellung länger als ein Jahr ist, erfolgt eine Abzinsung der Rückstellung mit dem jeweiligen von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssatz. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital wird zum Nennbetrag bewertet. III. Änderungen von Bewertungs-, Bilanzierungs- und Ausweismethoden Im Geschäftsjahr 2023 ergaben sich keine Änderungen von Bewertungs-, Bilanzierungs- und Ausweismethoden. IV. Erläuterungen zur Bilanz Forderungen an Kreditinstitute Die Forderungen an Kreditinstitute bestehen aus täglich fälligen Guthaben in Höhe von T€ 68,5. Anlagevermögen Als immaterieller Vermögensgegenstand wurden die Entwicklungskosten des LOOMPACT MVPs aus 2020 mit T€ 15,0 gesondert aktiviert. Für die laufend in der Weiterentwicklung befindliche und seit Juni 2021 für Kunden verfügbare LOOMPACT Plattform betrugen die aktivierten Anschaffungskosten im Geschäftsjahr T€ 40,2. Diese werden planmäßig über einen Zeitraum von 5 Jahren abgeschrieben. Die Entwicklung und Zusammensetzung des Anlagevermögens zeigt das Anlagengitter als Anlage am Ende dieses Anhangs. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Zum Bilanzstichtag bestehen keine Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten. Sonstige Verbindlichkeiten In den Sonstigen Verbindlichkeiten sind enthalten:
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind keine Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten (Vorjahr: T€ 0). Andere Rückstellungen Die anderen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Eigenkapital Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklage Zum Geschäftsjahresende 2023 beträgt das gezeichnete Kapital (Grundkapital) T€ 65,8 und besteht aus 65.827 Stück auf den Namen lautende Stückaktien. Die Kapitalrücklage beträgt T€ 5.613. Während eine im Dezember 2023 angestossene Kapitalerhöhung aufgrund von Registeranmerkungen zurückgezogen wurde und in Q2 2024 neu umgesetzt wird, wurden die bestehenden Wandeldarlehen bis auf einen Restbetrag i.H.v. T€ 0,4 vollumfänglich in die Kapitalrücklage gewandelt. Ergänzend zu diesem Schritt ist für die zweite Jahreshälfte 2024 eine weitere Erhöhung geplant. Durchgeführt werden soll diese dann weiterhin aus bereits in 2020 genehmigtem Kapital, woraus dem Vorstand aktuell noch ein Nennbetrag i.H.v. T€ 17 (unter Berücksichtigung der geplanten Erhöhung Q2 2024 T€ 8) zur Verfügung steht. Eigene Aktien wurden nicht gehalten. Kapitalrücklage
Die Zugänge zur Kapitalrücklage betreffen Einzahlungen der Aktionäre in die Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 HGB. Bilanzverlust
Der ordentlichen Hauptversammlung wird vorgeschlagen, den Bilanzverlust in Höhe von T€ 5.563 auf neue Rechnung vorzutragen. V. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte Angaben nach § 285 Nr. 3a HGB Im Rahmen ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ist die LOOMPACT AG keine finanziellen Verpflichtungen eingegangen, die über die in der Bilanz zum 31. Dezember 2023 ausgewiesenen Verbindlichkeiten hinausgehen. Sonstige wesentliche finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz enthalten sind und nach §§ 251 oder 285 Nr. 3a HGB anzugeben sind, bestehen nicht. VI. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Provisionserträge Die Provisionserträge in Höhe von T€ 105 (Vorjahr T€ 102) enthalten ausschließlich im Rahmen des aktuellen Geschäftsmodells erzielte Beratungs- und Vermittlungsgebühren. Provisionsaufwendungen Die Provisionsaufwendungen sind im Geschäftsjahr nicht angefallen (Vorjahr T€ 0). Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge sind im Geschäftsjahr nicht angefallen (Vorjahr T€ 5,1). Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen In den Abschreibungen sind außerplanmäßige Abschreibungen i.H.v. T€ 2,3 enthalten. Wertberichtigungen fanden nicht statt. Für die Zusammensetzung der Abschreibungen wird auf das Anlagengitter verwiesen. Sonstige betriebliche Aufwendungen Sonstige betriebliche Aufwendungen sind nicht angefallen. VII. Ergänzende Angaben Basierend auf den bisherigen Erfahrungen und dem Markt in 2023 sind das allgemeine Umfeld und die Möglichkeiten des Fundraisings für StartUps weiterhin als schwierig zu bezeichnen. Mit der Fokussierung auf Verbriefung und Produktisierung von geschaffener Nachhaltigkeit erhofft sich der Vorstand eine konkretere Investorenansprache und für diese ein attraktiveres, mehrheitlich digitales Gesamtgeschäftsfeld. Die Rückgabe der §15 WpIG Erlaubnisse, die umgesetzte Brückenfinanzierung und -kapitalisierung aber auch die beschriebene Geschäftsfeldfokussierung auf das Thema "digitale Verbriefung von Impact" tragen dazu bei, schneller Umsetzungspotential zu heben und die geplante Seedkapitalisierung mit grösseren Erfolgschancen anzugehen. Mehrheitsbeteiligung Eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft lag zum Bilanzstichtag nicht vor. Geschäfte mit nahestehenden Personen/Unternehmen Im Berichtszeitraum wurde ein Wandeldarlehen mit der Beteiligungsgesellschaft eines Vorstandsmitglieds i.H.v. T€ 100 (inkl. Aufstockungen) abgeschlossen. Das Darlehen wurde vollumfänglich in die Rücklage gewandelt. Mit Wandlung entfiel, wie vereinbart, die Verpflichtung der Gesellschaft zur Zinszahlung. Der Darlehensgeber ist einer von zwei wesentlichen Aktionären der Gesellschaft. Weitere Geschäfte mit nahestehenden Personen/Unternehmen wurden im Berichtszeitraum nicht getätigt. Mitarbeiter Im Geschäftsjahr 2023 wurden 2 (Vorjahr: 2) Mitarbeiter beschäftigt. Gesamtbezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats Der Vorstand erhielt im Geschäftsjahr Gesamtbezüge i.H.v. T€ 82,5 (VJ T€ 121,5). Abschlussprüfung Aufgrund der Einstufung als kleine Kapitalgesellschaft und der Rückgabe der Erlaubnisse n. §15 WpIG im Laufe des Geschäftsjahrs ist eine Abschlussprüfung des Jahresabschlusses nicht vorgeschrieben. Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat auf Vorschlag des Aufsichtsrats in einer ausserordentlichen Versammlung vom 07.12.2023 den Verzicht auf eine Prüfung beschlossen. Organe der LOOM Impact AG Vorstand Ilko Thun, Oberursel (Taunus) Rene Wienholtz, Berlin Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien von großen Kapitalgesellschaften Rene Wienholtz - Mitglied des Aufsichtsrats der Ableton AG, Berlin Aufsichtsrat Dr. Andreas Rickert (Vorsitzender), Berlin - CEO Phineo gAG Bettina Gereth, Bad Soden (am Taunus) - unabh. Finanzierungsberaterin Dr. Andreas Dartsch, Mülheim a.d. Ruhr - CFO/CRO Sparkasse KölnBonn (bis 07.12.2023) Nicolas Peters, Berlin - Unternehmer (ab 07.12.2023)
Berlin, den 04.06.2024 LOOM Impact AG Der Vorstand Anlage zum Anhang / Anlagegitter
Bericht des AufsichtsratsJahresabschluss 2023LOOMPACT AGDer Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat sich vom Vorstand regelmäßig über die Lage der LOOMPACT AG (während des Geschäftsjahrs LOOM Impact AG) unterrichten lassen und dessen Arbeit überwacht und begleitet. Der Vorstand hat dabei den Aufsichtsrat zeitnah und umfassend über die Geschäftspolitik, grundsätzliche Fragen der künftigen Geschäftsführung, über die wirtschaftliche Lage und strategische Weiterentwicklung, die Risikolage und das Risikomanagement sowie über bedeutsame Geschäftsvorfälle unterrichtet und mit ihm hierüber beraten. Abweichungen des Geschäftsverlaufs und der Ergebnisentwicklung von den Plänen und Zielen wurden im Einzelnen erläutert und vom Aufsichtsrat geprüft. In Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung war der Aufsichtsrat eingebunden. Im Berichtsjahr haben fünf Sitzungen des Aufsichtsrats stattgefunden (23.03., 23.06., 09.10., 06.11. und 06.12.). Gegenstand der Beratungen waren vor allem die Unternehmenszahlen, hier insbesondere die Liquiditäts-/Kapitalisierungsentwicklung und mögliche Anpassungen innerhalb der Geschäftsfelder. Ab dem vierten Quartal lag dann der Fokus auf der Überbrückung von Liquiditäts- und Kapitallücke sowie der Beschlussfassung zum Strategieschwenk mit einhergehender Rückgabe der vorhandenen Lizenzen als Wertpapierinstitut (zum 16.11. erfolgt). Soweit auf Grund gesetzlicher oder satzungsmäßiger Vorschriften oder nach der Geschäftsordnung erforderlich, erteilte der Aufsichtsrat nach gründlicher Prüfung und Beratung seine Zustimmung zu den zustimmungspflichtigen Einzelvorgängen. Der Aufsichtsratsvorsitzende wurde zudem zeitnah über Vorhaben bzw. Entwicklungen von besonderer Bedeutung informiert. Er hat sich darüber hinaus in regelmäßigen Gesprächen mit der Geschäftsleitung über wichtige Entscheidungen und besondere Geschäftsvorfälle berichten lassen. Dem Aufsichtsrat war die weiterhin herausfordernde Liquiditäts- und Kapitalisierungslage durch die schleppende Ertragsentwicklung bewusst. Erörtert wurden die Gründe dieser Situation (Investment-Verlangsamung durch globale Krisen & zu geringe Gesamtfokussierung auf die Kernthese "Handelbarkeit von Impact") wie auch die geplanten Gegenmaßnahmen für 2023 (Fokussierung auf Impact-Monetarisierung via NFTs sowie Vor- und nachgelagerte Serviceleistungen). Sowohl die Brückenfinanzierung im Dezember 2023 als auch die darauf aufbauende Fundraising-Strategie für 2024 wurden ebenfalls diskutiert, um auch im Jahr 2024 eine positive Fortführungsprognose stellen zu können. Aufgrund der erfolgten Lizenzrückgabe und des damit einhergehenden Wegfalls der Prüfungspflicht (Größe der Gesellschaft erzwingt diese ebenfalls nicht) hat eine außerordentliche Hauptversammlung auf Vorschlag des Aufsichtsrats im Dezember 2023 den Prüfungsverzicht beschlossen. Allen Mitgliedern des Aufsichtsrats wurden die Jahresabschlussunterlagen der Vorschlag des Vorstands für den Vortrag des Bilanzverlustes übermittelt. Der Aufsichtsrat hat in der heutigen Bilanzsitzung den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss geprüft. An der Sitzung hat der Vorstand teilgenommen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 2023 in seiner heutigen Sitzung gebilligt. Der Jahresabschluss 2023 ist danach festgestellt. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Vorschlag des Vorstandes an, den Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen. Binnen des Geschäftsjahres 2023 ergaben sich folgende personellen Änderungen oder Änderungen der Zuständigkeiten im Aufsichtsratsgremium. Mit Hauptversammlung vom 07.12.2023 ersetzt Nicolas Peters (Berlin) Dr. Andreas Dartsch (Mülheim a.d.R.) als ordentliches Aufsichtsratsmitglied. In diesem Zusammenhang wurden auch sämtliche Aufsichtsratsmandate bis zur ordentlichen Hauptversammlung des Jahres 2026 verlängert. Der Aufsichtsrat dankt allen Beteiligten für die verantwortungsbewusste Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr.
Berlin, 04. Juni 2024 Dr. Andreas Rickert, Aufsichtsratsvorsitzender Einladung / TO HauptversammlungNicht prüfungspflichtig sonstige BerichtsbestandteileNicht prüfungspflichtig
Berlin, den 04. Juni 2024 LOOMPACT AG Der Vorstand Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 04.06.2024 festgestellt. BestätigungsvermerkNicht prüfungspflichtig |
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