Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 335045
Vorher
Gerhard Sattler GmbH, Fleisch- und Wurstgroßhandel und Geflügel
Eingetragen
24.10.1994
Branche
BeteiligungsgesellschaftenGroßhandel mit Fleisch und FleischwarenKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: Der Verkauf von Fleisch-, Wurstwaren und Geflügel. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten, sich an anderen Unternehmen des gleichen oder ähnlichen Geschäftszweiges in jeder geeigneten Form zu beteiligen, solche Unternehmen zu erwerben sowie andere Unternehmen zu gründen und die Geschäftsführung und die persönliche Haftung in Kommanditgesellschaften zu übernehmen. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Hedwig Sattler
seit 15.3.2023
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
52.38%
47.62%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Wiesenbach
55.000 €
52.38%
Wiesenbach
50.000 €
47.62%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Gerhard Sattler GmbH

Wiesenbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 3.896,00 109.828,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 1,00
II. Sachanlagen 3.396,00 109.327,00
III. Finanzanlagen 500,00 500,00
B. Umlaufvermögen 293.289,98 273.850,80
I. Vorräte 0,00 15.206,27
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 141.678,13 165.217,90
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 151.611,85 93.426,63
C. Rechnungsabgrenzungsposten 388,34 995,83
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen 78.163,20 0,00
Summe Aktiva 375.737,52 384.674,63

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 0,00 1.769,70
I. Gezeichnetes Kapital 105.000,00 105.000,00
II. Kapitalrücklage 120.000,00 120.000,00
III. Verlustvortrag 223.230,30 221.443,08
IV. Jahresfehlbetrag 79.932,90 1.787,22
V. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 78.163,20 0,00
B. Rückstellungen 364.367,00 358.507,00
C. Verbindlichkeiten 6.629,28 24.397,93
D. Rechnungsabgrenzungsposten 4.741,24 0,00
Summe Passiva 375.737,52 384.674,63

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gem. § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Die Gliederung der Bilanz erfolgt gem. § 266 HGB. Von der Erleichterung für kleine Kapitalgesellschaften gem. § 266 (1) S.3 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen.

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen überwiegend zunächst degressiv und später linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 800,00) wurden gem. § 6 Abs. 2 S. 1 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Anlagenspiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde.

Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden zulässigen Wert angesetzt.

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen.

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Pensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischer Methode nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren bilanziert.

Die Berechnung erfolgte unter folgenden Annahmen:

Zinssatz 1,82 %
erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen 0,00 %
zugrunde gelegte Sterbetafel Klaus Heubeck 2018

Der Abzinsungsfaktor wurde auf Basis eines 10 Jahreszeitraumes ermittelt; im Vergleich zur Abzinsung mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahren ergibt sich ein Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB. Dieser Unterschiedsbetrag beträgt € 4.241,00 und unterliegt der Ausschüttungssperre.

Währungsumrechnung

Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Es bestanden Forderungen mit einer Restlaufzeit mehr als ein Jahr i.H.v. 128.788,57 € (VJ: 128.731,07 €) (§ 268 Abs. 4 S.1 HGB).

Es bestanden Forderungen gegenüber Gesellschaftern i.H.v. 123.428,64 € (VJ: 121.200,33 €) (§ 42 Abs. 3 GmbHG).

Es bestanden Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern i.H.v. 0,00 € (VJ: 0,00 €) (§ 42 Abs. 3 GmbHG).

Es bestanden Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr i.H.v. 6.629,28 € (VJ: 24.397,93 €) (§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB).

Es bestanden Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit mehr als ein Jahr i.H.v. 0,00 € (VJ: 0,00 €) (§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB).

Es bestanden Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren i.H.v. 0,00 € (VJ: 0,00 €) (§ 285 S.1 Nr.1a HGB).

Es bestanden keine Verbindlichkeiten, der durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind (§ 285 S.1 Nr. 1b HGB).

Es lagen keine weiteren Sachverhalte vor, über die gem. §§ 284, 285 HGB zu berichten wäre.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB.

Ergänzende Angaben

Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

(1) Geschäftsführer (bis 27.02.23)

Conrad Sattler, Metzgermeister

(2) Geschäftsführerin

Hedwig Sattler

Sonstige Verpflichtungen

Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 15.05.2025 wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 genehmigt und festgestellt.

Die bilanzielle Überschuldung der Gesellschaft wurde durch eine positive Fortführungsprognose beseitigt.

Den Geschäftsführern wurde Entlastung erteilt.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

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Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

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2 nahegelegene Organisationen

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