Margarete Steiff GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Spielwaren
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Dr. Ing. Uder seit 10.3.2014 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Blitz 17-136 GmbH | 100.00% |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sconvey GmbHGiengen an der BrenzJahresabschluss zum 31. März 2016BILANZ ZUM 31. MÄRZ 2016SCONVEY GMBH, GIENGEN/BRENZA K T I V A
P A S S I V A
SCONVEY GMBH, GIENGEN/BRENZ Anhang für das Geschäftsjahr 2015/16 A. Allgemeine Hinweise Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. B. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzie-rungs- und Bewertungsmethoden maßgebend, es sei denn, dass sich durch das Bilanz-rechtsmodernisierungsgesetz Änderungen ergeben haben. Anlagevermögen Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden gemäß § 255 Abs. 2a HGB mit bei dessen Entwicklung anfallenden Aufwendungen (Entwicklungskosten) bewertet. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige lineare Abschreibungen auf der Grundlage steuerlich anerkannter Höchstsätze vermindert. Die selbständig nutzbaren beweglichen Gegenstände des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, werden bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 410,00 im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Umlaufvermögen Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind mit den Anschaffungskosten oder den niedrigeren Tageswerten bewertet. Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse wird zu Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB vorgenommen. Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie freiwillige soziale Leistungen sind i.H.v. TEUR 137 (Vj. 215 TEUR) berücksichtigt worden. Zinsen für Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen worden. Soweit niedriger, werden unfertige Bestände mit den vereinbarten Verkaufspreisen abzüglich noch anfallender Kosten bewertet. Dem Lagerbestandsrisiko wird durch besondere Wertabschläge Rechnung getragen. Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen werden grundsätzlich mit dem Bestand an unfertigen Erzeugnissen verrechnet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Flüssige Mittel und die sonstigen Aktiva sind zum Nennwert angesetzt. Für die Bewertung der Pensionsverpflichtungen gemäß BilMoG wurden die Richttafeln "2005 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Die versicherungsmathematischen Berechnungen wurden nach der "Projected Unit Credit Method" durchgeführt. Es sind ein Rechnungszinsfuß von 4,24 %, ein Gehaltstrend von 1,50 % sowie ein Rententrend von 1,50 % zum Ansatz gekommen. Ebenfalls in die Berechnung mit eingeflossen ist eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze von 1,50 %. Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) gebildet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. C. Erläuterungen zum Jahresabschluss Eigenkapital Im Posten Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag von 37.042,49 EUR enthalten. Rückstellungen Die Gesellschaft hat versicherungsmathematische Gutachten unter Berücksichtigung der nach BilMoG geltenden Bewertungsvorschriften für Pensionsrückstellungen nach der Projected Unit Credit Methode (PUC) erstellen lassen. Bei der Feststellung des laufzeitkongruenten Rechnungszinssatzes wurde von dem Wahlrecht nach § 253 Abs. 2 S.2 HGB Gebrauch gemacht. Dabei dürfen Rückstellungen für Altersvorsorgeverpflichtungen oder vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen pauschal mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst werden, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Durch die Neufassung des § 253 Abs. 2 HGB wurde der Zinsermittlungszeitraum für Pensionsrückstellungen von bisher sieben auf zehn Jahre ausgeweitet. Die Gesellschaft hat sich für die Ausübung des Wahlrechts nach Art. 75 Abs. 6 EGHGB entschieden. Zum 01.04.2010 ergab sich aus der Neubewertung der Pensionsverpflichtungen eine Unterdotierung in Höhe von EUR 148.867,00. Die Gesellschaft hat sich für die Ausübung des Wahlrechts nach Art. 67 Abs. EGHGB und eine Verteilung der erforderlichen Zuführung über einen Zeitraum von 15 Jahren entschieden. Daraus folgt, dass, beginnend mit dem Geschäftsjahr 2010/2011, in jedem Jahr ein Betrag von EUR 9.925,00 den Pensionsrückstellungen erfolgswirksam zugeführt wird. Zum 31. März 2016 beträgt der noch nicht in der Bilanz ausgewiesene Betrag der Unterdotierung EUR 89.317,00. Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für Verpflichtungen aus dem Personalbereich, für Nacharbeiten und Gewährleistungsansprüche gebildet. Verbindlichkeiten Alle Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Ausschüttungssperre Durch die Anwendung des Wahlrechts die Pensionsverpflichtungen künftig mit dem Durchschnittszinssatz der letzten zehn Jahre abzuzinsen, ergibt sich gemäß 253 Abs. 6 HGB eine Gewinnausschüttungssperre in Höhe von EUR 81.930,00. D. Sonstige Angaben Geschäftsführung und Vertretung Zum alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer ist bestellt: Dr. Stefan Uder,Geschäftsführer, Ellwangen-Eigenzell Die Angabe der Geschäftsführerbezüge unterbleibt gemäß § 286 Abs. 4 HGB in Verbindung mit § 285 Nr. 9 HGB. Giengen/Brenz, den 04. Mai 2016 Die Geschäftsführung Der Jahresabschluss zum 31.03.2016 wurde von der Gesellschafterversammlung am 01. August 2016 festgestellt. |
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