Meyer
Feinkost GmbH
Frankfurt
am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
287.557,00 |
282.576,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
7.150,00 |
4.099,00 |
| II.
Sachanlagen |
267.857,00 |
265.927,00 |
| III.
Finanzanlagen |
12.550,00 |
12.550,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.257.017,23 |
1.323.716,75 |
| I.
Vorräte |
184.314,27 |
171.474,57 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
488.106,39 |
659.839,53 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
87.760,00 |
87.760,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
584.596,57 |
492.402,65 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
19.956,32 |
6.620,00 |
| Aktiva |
1.564.530,55 |
1.612.912,75 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
840.231,14 |
628.568,19 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
603.568,19 |
507.396,68 |
| III.
Jahresüberschuss |
211.662,95 |
96.171,51 |
| B.
Rückstellungen |
193.629,00 |
167.629,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
530.670,41 |
816.715,56 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
522.626,36 |
808.781,51 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
8.044,05 |
7.934,05 |
| Passiva |
1.564.530,55 |
1.612.912,75 |
Anhang
der Meyer Feinkost GmbH
Frankfurt am Main
für das Geschäftsjahr
2023
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Meyer Feinkost GmbH hat ihren Sitz in Frankfurt
am Main und ist beim Amtsgericht Frankfurt
am Main im Handelsregister, Abteilung B,
unter der Nr.85954 eingetragen.
II. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen
des GmbH-Gesetzes beachtet.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt.
III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Immaterielle Vermögensgegenstände
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung war die jeweilige
voraussichtliche Nutzungsdauer.
Sachanlagen
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibung bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen linear vorgenommen.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 150 wurden
gemäß § 6 II 1 EStG im Erwerbsjahr voll
abgeschrieben.
Vorräte
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
sowie Waren erfolgte zu den Anschaffungskosten.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und Sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden abgezinst. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die Steuerrückstellungen enthalten die noch
nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres.
IV. Erläuterungen zur Bilanz
Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
V. Sonstige Pflichtangaben
Aus der Bilanz nicht ersichtliche
Haftungsverhältnisse bestanden am Stichtag nicht.
Die Anzahl der im Jahresdurchschnitt
beschäftigten Arbeitnehmer betrug 53.
Der Geschäftsführung gehörte im
Berichtsjahr an:
Herr Gregor Meyer, Frankfurt am Main
Die Geschäftsführer sind
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Frankfurt am Main, den 17. Oktober 2024
Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.10.2024
festgestellt.
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