OHD
GmbH
Taucha
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
18.121,50 |
40.235,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
246.849,53 |
298.837,64 |
| davon
Forderungen gegen Gesellschafter |
870,65 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
264.971,03 |
339.073,14 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
215.834,42 |
251.638,65 |
| B.
Rückstellungen |
4.347,93 |
11.525,93 |
| C.
Verbindlichkeiten |
44.788,68 |
75.908,56 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
44.788,68 |
75.908,56 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
264.971,03 |
339.073,14 |
Anhang
zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung für
das
Geschäftsjahr 2019
1. Allgemeines
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Dritten Buches des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes und der Steuergesetze zu beachten.
Die OHD GmbH ist nach der
Größenklassifikation gemäß § 267
Abs. 1 HGB eine "kleine Kapitalgesellschaft".
Im Jahresabschluss sind nach den Angaben der
Geschäftsführung sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Das Verrechnungsverbot gemäß § 246 Abs. 2
HGB wurde beachtet.
2. Bilanzierungsvorschriften
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital
und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen
und hinreichend gegliedert.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
HGB gebildet worden.
Soweit Haftungsverhältnisse gemäß
§ 251 HGB bestehen, sind sie unter der Bilanz
gesondert dargestellt.
3. Bewertungsvorschriften
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit (going concern) ausgegangen. Dem
stehen auch die tatsächlichen und rechtlichen
Gegebenheiten nicht entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt.
Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden:
Die Zugänge des Sachanlagevermögens wurden
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die
Abschreibungen wurden planmäßig gemäß
§ 253 Abs. 1 und 2 HGB in Verbindung mit § 7
Absatz 1 bis 4 EStG vorgenommen. Sonderabschreibungen
wurden nicht in Anspruch genommen.
Im übrigen wird auf die beigefügte
Entwicklung des Anlagevermögens verwiesen.
Die Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens wurden nach Angaben des
Geschäftsführers entsprechend den Vorschriften
des § 253 Absatz 3 HGB bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit den
Anschaffungskosten ausgewiesen. Einzelwertberichtigungen
wurden nicht angesetzt. Der Kassenbestand sowie die
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.
Bei der Ermittlung der sonstigen Rückstellungen
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt; die
zurückzustellenden Beträge wurden nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bemessen.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
verarbeitet worden.
4. Sonstigen Pflichtangaben
Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane:
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den
Geschäftsführer,
Herrn Rainer Decho,
geführt.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. R. Decho
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.08.2020 festgestellt.
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