MI Hausverwaltung GmbH
Selbe AdresseVerwaltung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Heike Sattler seit 3.6.2009 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 37.50% | |
| 37.50% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
E. Tec GmbHMainleus (vormals: Kulmbach)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015BilanzAktiva
AnhangA. Allgemeine Angaben a. Die Gesellschaft ist eine kleine GmbH im Sinne des § 267 I HGB. Der Jahresabschluss wurde nach den deutschen handelsrechtlich geltenden Vorschriften aufgestellt. b. In dem Jahresabschluss ergeben sich gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen in der Darstellung. c. Die in dem Jahresabschluss angegebenen Vorjahresbeträge sind mit den Beträgen des Geschäftsjahres vergleichbar. d. Zur Darstellung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind keine zusätzlichen Angaben notwendig B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen werden ausschließlich linear und auch bei unterjährigen Zugängen stets zeitanteilig vorgenommen. Zuschüsse werden von den Anschaffungskosten abgesetzt. Lag der am Bilanzstichtag beizulegende Wert dauerhaft niedriger, so wurde eine außerplanmäßige Abschreibung auf diesen Wert vorgenommen. Sachanlagen werden mit den um planmäßige Abschreibungen verminderten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. In die Herstellungskosten der selbst erstellten Anlagen werden die Einzelkosten (Fertigungsmaterial und Fertigungslöhne), die Fertigungs- und die Materialgemeinkosten sowie die durch die Fertigung veranlassten Abschreibungen einbezogen. Lag der am Bilanzstichtag beizulegende Wert dauerhaft niedriger, so wurde eine außerplanmäßige Abschreibung auf diesen Wert vorgenommen. Zuschüsse werden von den Anschaffungs-/Herstellungskosten abgesetzt. "Geringwertige Wirtschaftsgüter", d.h. bewegliche Anlagegegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs-/Herstellungskosten EUR 150,- (ohne Umsatzsteuer) nicht übersteigen, werden im Jahr des Zugangs als Aufwand behandelt. Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs-/Herstellungskosten mehr als EUR 150,- und bis 410 EUR betragen, werden im Jahr des Zugangs als Aufwand behandelt. Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs-/Herstellungskosten mehr als EUR 410,- und bis EUR 1.000,- betragen, werden über die planmäßige Nutzungsdauer abgeschrieben. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die allgemeinen Nutzungsdauern und Abschreibungssätze betragen:
Gebrauchte Wirtschaftsgüter werden mit einer geringeren Nutzungsdauer und damit einem höheren Abschreibungssatz angesetzt. Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden angabegemäß mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten oder mit den niedrigeren Tageswerten bewertet. Unfertige Erzeugnisse und Leistungen sowie fertige Erzeugnisse werden angabegemäß mit den Herstellungskosten bewertet. In die Herstellungskosten werden die Einzelkosten (Fertigungsmaterial und Fertigungslöhne), angemessene Teile der notwendigen Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie des durch die Fertigung veranlassten Wertverzehrs des Anlagevermögens einbezogen. Lag der Börsen- oder Marktwert niedriger, wird der sich daraus ergebende Wert bei den fertigen Erzeugnissen zugrundegelegt. Bei den unfertigen Erzeugnissen und Leistungen wird der niedrigere Wert angesetzt, wenn der Verkaufserlös abzüglich der bis zur Fertigstellung anfallenden Kosten geringer als die Herstellungskosten ist. Erkennbare Bestandsrisiken werden angemessen berücksichtigt. Waren werden angabegemäß mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten oder mit den niedrigeren Verkaufspreisen bewertet. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Zweifelhafte Forderungen werden auf den niedrigeren beizulegenden Wert zum Stichtag einzeln wertberichtigt. Uneinbringliche Forderungen werden voll abgeschrieben. Das allgemeine Forderungsrisiko wird ausreichend durch Pauschalwertberichtigungen in anerkannter Höhe unter Berücksichtigung von Erfahrungswerten der Vergangenheit berücksichtigt. Kassenbestände und Bankguthaben werden zu Nominalwerten angesetzt. Aktive Rechnungsabgrenzungen und Passive Rechnungsabgrenzungen werden mit dem Nennwert angesetzt. Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten sowie für Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtung werden Rückstellungen in Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung der Verpflichtung notwendig ist. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten in ausreichender Höhe. Die Rückstellungsbeträge beinhalten die künftigen Preissteigerungen und werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Geschäftsjahre abgezinst, wenn die zugrundeliegenden Verbindlichkeiten eine Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr besitzen. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 4 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen. Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird im Geschäftsjahr gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen. C. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem diesem Anhang beigefügten Anlagenspiegel ersichtlich. Darin sind, ausgehend von den gesamten Anschaffungs- und Herstellungskosten, die Zugänge, Abgänge, Umbuchungen, Zuschreibungen, Abschreibungen und Sonderabschreibungen des Geschäftsjahrs sowie die Abschreibungen und Sonderabschreibungen in ihrer gesamten Höhe gesondert aufgeführt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände In den Forderungen sind folgende Beträge enthalten, die Ausleihungen oder Forderungen gegen Gesellschafter sind:
Die Forderungen gegen Gesellschafter werden mit 2% p. a. verzinst. Eigenkapital • Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe von 388.650,13 € enthalten. • Das Stammkapital in Höhe von 25.000 € ist in voller Höhe eingezahlt. Verbindlichkeiten • Von den Verbindlichkeiten haben 1.035.573,66 € eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr (Vorjahr: 1.220.794,80 €). • Von den Verbindlichkeiten haben 0,00 € eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren (Vorjahr: 0,00 €). • Für Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte. D. Ergebnisverwendungsvorschlag Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 weist einen Jahresüberschuss in Höhe von EUR 35.067,25 aus. Die Gesellschafter haben beschlossen, diesen Betrag und den Vortrag aus dem Vorjahr in Höhe von insgesamt EUR 388.650,13 auf neue Rechnung vorzutragen. E. Sonstige Angaben Mitglieder der Geschäftsführung:
Zum Bilanzstichtag betrugen die Forderungen gegenüber den Mitgliedern der Geschäftsführung 109.613,10 €.
Mainleus, 11. Juli 2016 Gez. die Geschäftsführung Heike Bachmann Olaf Bachmann Datum der Feststellung Die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015 erfolgte in der Gesellschafterversammlung am 11. Juli 2016. |
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