Stammdaten

Register
Amtsgericht Düsseldorf HRB 55263
Vorher
DVF Digital-Video-Factory-GmbH
Eingetragen
7.12.2006
Branche
Vermittlung von KreditenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Geräten der UnterhaltungselektronikVermittlung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Gegenstand
Der Medientransfer und die Bearbeitung von Bild- und Tongeräten, die Recherche und die Detektei sowie die Vermittlung von Immobilien und die Vermittlung von Versicherungen und Finanzierungen.

Historie

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Management

NameRolle
Hans-Joachim Severing
seit 2.11.2020
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Hans-Joachim Severing
Düsseldorf
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

DVF GmbH

Düsseldorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 23.921,00 25.595,00
I. Sachanlagen 23.921,00 25.595,00
B. Umlaufvermögen 50.570,82 42.533,67
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 14.716,69 7.467,44
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 35.854,13 35.066,23
C. Rechnungsabgrenzungsposten 199,20 1.624,50
Bilanzsumme, Summe Aktiva 74.691,02 69.753,17

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 38.573,74 44.870,44
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 19.870,44 8.533,97
III. Jahresfehlbetrag 6.296,70 -11.336,47
B. Rückstellungen 3.230,00 8.426,00
C. Verbindlichkeiten 31.812,28 16.456,73
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 31.812,28 16.456,73
D. Passive latente Steuern 1.075,00 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 74.691,02 69.753,17

Anhang für das Geschäftsjahr 2010


I. Allgemeine Angaben


Die DVF GMBH ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2010 eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.
Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesell­schaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB in Anspruch.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


II. Angaben zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismethoden
1. Allgemeine Angaben


Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt.
Das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts, das so genannte Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (im nachfolgenden "BilMoG"), ist in Bezug auf Ansatz- und Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 der Gesellschaft anzuwenden. Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung Abs. 3 wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Einführung des BilMoG kann in der so genannten BilMoG-Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2010 zu Bewertungs- und Ausweisänderungen von Bilanzposten des Vorjahres führen. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen im Rahmen der erstmaligen Anwendung ist nach Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB unterblieben.
Durch die BilMoG-Erstanwendung wurde die Gliederung der Bilanz um folgende Positionen erweitert:

Passive latente Steuern

Erträge und Aufwendungen aus der Veränderung bilanzierter latenter Steuern unter dem Posten "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag"

  
2. Bilanzierung und Bewertung der Aktivposten

Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger line­arer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensge­genstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außer­planmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.
In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirt­schaftsgüter wird seit dem 1. Januar 2008 handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutz­baren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut € 150 nicht überstei­gen. Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermin­dert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, mehr als € 150 und bis zu € 1.000 betragen, wird ein jährlicher Sammelposten im Sinne des § 6 Abs. 2a EStG gebildet. Der jährliche Sam­melposten wird über fünf Jahre gewinnmindernd aufgelöst. Scheidet ein Wirtschaftsgut vorzeitig aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert.
In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirt­schaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthalte­nen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut € 410 nicht übersteigen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstel­len.

3. Bilanzierung und Bewertung der Passivposten

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung not­wendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Für zukünftige Aufwendungen aus der Erfüllung von Garantieleistungen wurden entsprechende Rückstellungen gebildet.
Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Latente Steuern
Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bi­lanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen..
Der Aufwand und Ertrag aus der Veränderung der bilanzierten latenten Steuern seit dem 1. Januar 2010 wird in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" ausgewiesen.
Der Berechnung der latenten Steuern liegt ein effektiver Steuersatz von 30,0 % zugrunde, der sich voraussichtlich im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen ergeben wird. Erläuterungen zu Bilanzposten
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden bezüglich ihrer Laufzeit in der Bilanz dargestellt.
Eigenkapital
Das im Handelsregister eingetragene und voll eingezahlte gezeich­nete Kapital beträgt € 25.000,00.
Das Jahresergebnis für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden bezüglich ihrer Laufzeit in der Bilanz dargestellt.


Passive latente Steuern
Die Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz, welche zu passiven latenten Steuern führen, resultieren im Wesentlichen aus

abweichenden Abschreibungen (Grundstücke und Bauten sowie Technische Anlagen und Maschinen),



III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

IV. Sonstige Angaben

Geschäftsführung
Geschäftsführer war im Geschäftsjahr 2010
Herr Hans-Joachim Severing.

  

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2010 - 31.12.2010

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 20.640,70 EUR.

1.1.2009 - 31.12.2009

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 5.685,22 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.07.2011 festgestellt.

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