Verbriefungszweckgesellschaften a. n. g.
stock5 GmbHLiquidiert
14089 Berlin, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Frank Hinrichs seit 11.2.2021 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 33.33% | |
| 33.33% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
stock5 GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
AnhangAnhang für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010Allgemeine AngabenGrundlagen der RechnungslegungDer vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen wurden in Anspruch genommen. Gemäß § 264 Abs. 1 HGB wurde für die Gesellschaft auf die Aufstellung eines Lageberichts zulässigerweise verzichtet. Grundsätze zur Bilanzierung und BewertungDie Wertansätze in der Bilanz der stock5 GmbH zum 31.12.2009 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen. Die Bewertung wurde unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen. Die immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt. Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung für Absetzung zur Anwendung. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigsten, beizulegenden Wert bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominal-wert angesetzt. Weder Wertberichtigungen zur Abdeckung von Einzelrisiken noch pauschale Wertberichtigungen im Rahmen des allgemeinen Ausfall- und Kreditrisikos waren vorzunehmen. Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden Zahlungen ausgewiesen, soweit sie Aufwand in Folgejahren sind. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Erläuterungen zur BilanzAnlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem nachfolgend dargestellten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB). Anteilsbesitz Aufstellung des Anteilsbesitzes gem. § 285 Abs. 11 HGB: An den nachfolgend aufgeführten Unternehmen besteht ein Anteilsbesitz von mindestens 20 %:
Ergebnisverwendung Der Jahresüberschuss des Jahres 2010 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten sowie die Veröffentlichungskosten im elektronischen Bundesanzeiger des Jahres 2010. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr und sind unbesichert. Sonstige AngabenGeschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei Herrn Frank Hinrichs, Berlin, Dipl.-Ingenieur mit der Befugnis, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabe-pflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten: Forderungen: Keine Verbindlichkeiten: EURO 450,00 Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betreffen u.a. drei Verbindlichkeiten von jeweils € 150,00. Die weiteren Einzahlungen der Gesellschafter stellen kurzfristige Liquiditätszuschüsse dar und unterliegen keiner Verzinsung. Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 1.8.2011. |
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