HanseMerkur Holding SE
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Stein seit 13.1.2020 | Prokura |
Johannes Ganser seit 26.8.2019 | Vorstandsmitglied |
Thorsten Wodarz seit 30.6.2014 | Prokura |
Raik Mildner Mildner seit 15.10.2013 | Vorstandsmitglied |
Eric Joachim Bussert seit 9.7.2012 | Vorstandsmitglied |
Tobias Blodau seit 31.5.2011 | Prokura |
Alexander Oelze seit 31.5.2011 | Prokura |
Holger Ehses seit 17.1.2008 | Vorstandsmitglied |
Eberhard Reinhold Sautter seit 5.2.2007 | Vorstandsmitglied |
Hans Geisberger seit 3.5.2002 | Vorstandsmitglied |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 52.00% | |
| 49.99% | |
| 49.00% | |
| 8.55% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
HanseMerkur Holding AGHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
AnhangBilanzierungs-, Bewertungs- und Ermittlungsmethoden Aktiva Die Anteile an verbundenen Unternehmen und die Beteiligungen wurden mit den Anschaffungskosten, bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen. Wertpapiere des Anlagevermögens sind dazu bestimmt, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen und wurden mit den fortgeführten Anschaffungskosten ausgewiesen. Im Anlagevermögen wurde nach dem Wahlrecht gemäß § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB auch bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung zum 31. Dezember 2023 grundsätzlich der niedrigere beizulegende Wert angesetzt. Soweit Gründe für eine in der Vergangenheit vorgenommene Abschreibung nicht mehr bestanden, wurden gemäß § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB Zuschreibungen auf den Börsenkurs bis höchstens zum Anschaffungswert vorgenommen. Die Schuldscheinforderungen und Darlehen wurden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Abschreibungen werden nur bei verminderter Bonität des jeweiligen Darlehensnehmers vorgenommen. Wertpapiere, die nicht dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen und somit nicht dem Anlagevermögen zugeordnet sind, wurden zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nominalbetrag ausgewiesen. Die Bewertung der aktiven latenten Steuern erfolgte mit einem Steuersatz von 32,28 %, hierbei wurde für Zwecke der Gewerbesteuer ein Hebesatz von 470 % zugrunde gelegt. Das Ansatzwahlrecht, bestehende Bewertungsunterschiede von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten zwischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen auszuweisen, wurde gemäß § 274 Abs. 1 HGB ausgeübt. Alle übrigen Aktiva wurden zu Nennwerten angesetzt. Passiva Die Pensionsrückstellungen für arbeitgeberfinanzierte Pensionszusagen sind nach dem modifizierten Teilwertverfahren mit den nachfolgenden Rechnungsgrundlagen berechnet worden. Für die Pensionsverpflichtungen arbeitgeberfinanzierter Pensionszusagen wurden die Heubeck-Richttafeln 2018 G mit einer um 20 Prozentpunkte verminderten Sterbewahrscheinlichkeit verwendet. Zur Abzinsung der künftigen Leistungen bei der Ermittlung der Rückstellungen wird gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 ff. HGB ein durchschnittlicher Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren angewendet. Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB aus der Rückstellungsbewertung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre und der vergangenen sieben Geschäftsjahre beträgt 572.061,00 EUR. Für die Bewertung zum 31. Dezember 2023 wurde der Marktzinssatz von 1,83 % p. a. (Vj: 1,79 % p. a.) verwendet. Der Gehaltstrend wurde aus der Gehaltsentwicklung der Vergangenheit abgeleitet und mit 2,75 % p. a. (Vj: 2,75 % p. a.) angesetzt. Als Rententrend wurden 2,50 % p. a. (Vj: 2,50 % p. a.) bzw. für einen Teilbestand 2,00 % p. a. (Vj: 2,00 % p. a.) verwendet. Als Pensionierungsalter wurde das vertragliche Endalter zugrunde gelegt. Eine die Bewertung wesentlich beeinflussende Fluktuation wurde bisher nicht beobachtet und deshalb nicht berücksichtigt. Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Für kurzfristige Rückstellungen unter einem Jahr erfolgt keine Abzinsung. Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Währungsumrechnung Soweit relevant, werden Jahresabschlussposten, die auf fremde Währung lauten, zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Vermögensgegenstände/ Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von nicht mehr als einem Jahr werden gegebenenfalls mit dem Devisenkassamittelkurs umgerechnet, ohne das Anschaffungskosten- und Realisationsprinzip zu beachten (§ 256a Satz 2 HGB). Zeitwertermittlung Bei der Ermittlung der Zeitwerte wurden in Abhängigkeit von der jeweiligen Anlageart verschiedene Bewertungsmethoden angewandt. Die Zeitwertermittlung für Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen erfolgte zum Teil auf der Basis der Zeitwerte der von der Gesellschaft gehaltenen Immobilien, nach dem Substanzwertverfahren, den Ertragswertverfahren, den Net Asset Values oder Buchwert gleich Marktwert. Sowohl Dividendenwerte als auch die zu Anschaffungskosten bilanzierten festverzinslichen Wertpapiere wurden mit den Börsenjahresabschlusskursen, zum Rücknahmepreis oder durch einen durchgerechneten beizulegenden Wert bewertet. Bei Spezialfonds wurde der Rücknahmewert als Zeitwert angesetzt. Bei den festverzinslichen Wertpapieren wurden, sofern erforderlich, Abschreibungen bis zur Höhe Nominalwert/Buchwert vorgenommen. Durch den deutlichen Zinsanstieg haben sich insbesondere bei den langlaufenden bonitätsstarken festverzinslichen Wertpapieren zinsinduzierte Lasten eingestellt. Diese Lasten werden als nicht dauerhaft erachtet, weil geplant ist, diese Anlagen bis zur Endfälligkeit zu halten und der Marktwert zum Laufzeitende gegen den Rückzahlungswert konvergiert. Ferner erfolgten Abschreibungen nur bei dauerhafter Wertminderung. Da für nicht börsennotierte festverzinsliche Kapitalanlagen mit fester Laufzeit keine Marktpreise aus einem aktiven Markt abgeleitet werden können, erfolgt die Ermittlung der Zeitwerte mittels Discounted Cashflow Methode unter Berücksichtigung risikoadäquater Zinsstrukturkurven zzgl. Spreadaufschlag. Die verwendeten Spreads wurden anhand von Vergleichspapieren gleicher Bonität, Region und Sicherheitenstruktur ermittelt. Erläuterungen zur Bilanz Aktiva Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023
A.1./2. Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1) Die Angaben zum Eigenkapital und Ergebnis sind vom
31.12.2022
Auf die Angaben zu weiteren Beteiligungen wurde gemäß § 286 Abs. 3 Nr. 1 HGB verzichtet. Es bestanden zum Jahresbeginn zwei Beteiligungen an Luxemburger Immobilien-RAIF in Höhe von insgesamt 52.433.840,53 EUR, diese wurden vollständig verkauft. Ebenso bestehen drei Luxemburger Private Debt-RAIF in Höhe von 139.498.169,04 EUR. Hieraus wurden Erträge in Höhe von 3.629.104,50 EUR erzielt. Es bestehen keine Abnahmeverpflichtungen. A.3. Wertpapiere des Anlagevermögens - Angaben zu Finanzinstrumenten, die über ihrem Zeitwert ausgewiesen werden
Wir gehen davon aus, dass die ausgewiesenen Stillen Lasten nicht von Dauer sind. A.3. Wertpapiere des Anlagevermögens - Angaben zu derivativen Finanzinstrumenten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden
A.3. Wertpapiere des Anlagevermögens - Investmentvermögen
Die Anteile an Wertpapiersondervermögen können täglich an die das Sondervermögen verwaltende Kapitalanlagegesellschaft zurückgegeben werden. Für Anteile an Immobiliensondervermögen ist eine Rückgabe im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der verfügbaren Liquidität (§§ 253 ff. KAGB) möglich. A.4. Sonstige Ausleihungen Bei den Schuldscheinforderungen und Darlehen besteht eine Abnahmeverpflichtung in Höhe von 0,00 EUR (Vj. 0,00 EUR). C. Aktive latente Steuern Zum 31. Dezember 2023 errechnen sich saldiert künftige Steuerentlastungen, die aus abweichenden Wertansätzen zwischen Handels- und Steuerbilanz resultieren; im Wesentlichen bei den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen. Grundlage der Ermittlung der latenten Steuern sind aktivische Abweichungen in Höhe von 49.004.108,38 EUR, die mit passivischen Abweichungen in Höhe von 4.255.906,32 EUR verrechnet, einen Gesamtsaldo der Abweichung von 44.748.202,06 EUR ergeben. Im Rahmen der Steuerabgrenzung wurden passive latente Steuern 23.498,33 EUR (Vj. 2.010.000,00 EUR, Veränderungen im Geschäftsjahr -1.986.501,67 EUR) mit aktiven latenten Steuern 10.417.611,92 EUR (Vj. 9.613.000,00 EUR, Veränderungen im Geschäftsjahr 804.611,92 EUR) verrechnet. Bei der Bewertung latenter Steuern wurden die Folgewirkungen aus § 8b KStG und § 20 InvStG berücksichtigt. Aufgrund des ausgeübten Wahlrechts (§ 274 Abs. 1 Satz 2 HGB) erfolgt ein Ausweis in der Bilanz. In Höhe des Ansatzes besteht eine Ausschüttungssperre. Die HanseMerkur Holding AG, Hamburg, wird in den Konzernabschluss der HanseMerkur Krankenversicherung a. G. einbezogen. Da die HanseMerkur Versicherungsgruppe einen Konzernumsatz von mehr als 750 Mio EUR ausweist, ist sie von den Regelungen der sog. Globalen Mindestbesteuerung betroffen, die in Deutschland durch das zum 1. Januar 2024 in Kraft getretene Mindeststeuergesetz umgesetzt wurde. Gruppenträgerin der Mindeststeuergruppe ist die HanseMerkur Krankenversicherung a. G. Für das Jahr 2023 ergibt sich aus dem Mindeststeuergesetz keine Auswirkung auf den tatsächlichen Steueraufwand. Wir gehen nach einer ersten Einschätzung davon aus, dass die Safe Harbour-Regelungen Anwendung finden. Passiva A. I. Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital in Höhe von 50.000.100,00 EUR ist eingeteilt in 500.001 auf den Namen lautende Stückaktien, die voll eingezahlt sind. Sämtliche Aktien werden von der HanseMerkur Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit gehalten. Sie können nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragen werden. A.II Kapitalrücklage Aus der Kapitalrücklage in Höhe von 18.100.000,00 EUR wurden im Geschäftsjahr 1.414.352,48 EUR entnommen. A. III. Gewinnrücklagen Aus dem Bilanzgewinn des Vorjahres von 70.659.000,00 EUR wurden durch den Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 25. April 2023 70.600.000,00 EUR in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. B. 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Gesellschaft hat im Wege des Schuldbeitritts einen Teil ihrer Pensionsverpflichtungen an die Advigon Versicherung AG, Vaduz, übertragen. Zum Jahresende 2023 ergibt sich ein Rückstellungsbetrag von 48.947.818,00 EUR (Vj. 43.057.774,00 EUR), hiervon entfallen 36.906.955,00 EUR (Vj. 30.497.442,00 EUR) auf selbst begründete bzw. 12.040.863,00 EUR (Vj. 12.560.332,00 EUR) auf übernommene Pensionsverpflichtungen. B. 3. Sonstige Rückstellungen
Sonstige Angaben Firma Sitz der HanseMerkur Holding AG ist Hamburg. Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg, Abteilung B, unter der Nr. 44127 eingetragen. Konzernzugehörigkeit Zum 31. Dezember 2023 werden von der HanseMerkur Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit, Hamburg, ein Konzernabschluss und -lagebericht für den größten und kleinsten Kreis der Unternehmen erstellt, in den die HanseMerkur Holding AG, Hamburg, einbezogen wird. Der Konzernabschluss und -lagebericht werden beim Unternehmensregister eingereicht und dort offengelegt. Diese haben befreiende Wirkung für die eigene Konzernrechnungslegungspflicht der HanseMerkur Holding AG, Hamburg. Organe/Organbezüge Ein Verzeichnis der Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands der Gesellschaft befindet sich auf den Seiten 2 und 3 dieses Geschäftsberichts. Für aktive Mitglieder des Vorstandes wird eine Pensionsrückstellung von 27.454.067,00 EUR ausgewiesen. Der nicht in der Bilanz ausgewiesene Fehlbetrag (Art. 67 Abs. 2 EGHGB) beträgt 0,00 EUR. Für ehemalige Mitglieder des Vorstandes wird eine Pensionsrückstellung von 9.452.888,00 EUR ausgewiesen. Aus den im Wege des Schuldbeitritts übernommenen Pensionsverpflichtungen wurden an frühere Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebene 1.235.040,00 EUR an Gesamtbezügen gezahlt. Die dafür gebildete Pensionsrückstellung beträgt 7.837.499,00 EUR. An ehemalige Mitglieder des Vorstands von Tochterunternehmen wurde von der HMH 1.234.276,00 EUR (Vj. 1.202.304,00 EUR) gezahlt. Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats betrugen 225.000,00 EUR. Beschäftigte Das Unternehmen beschäftigt keine Angestellten. Die anfallenden Arbeiten werden im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung von den Mitarbeitern der HanseMerkur Krankenversicherung AG ausgeführt. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Gegenüber der HanseMerkur Trust AG besteht aufgrund eines Beherrschungsvertrags (§ 291 Abs. 1 Satz 1 AktG) die Verpflichtung zum Verlustausgleich (§ 302 Abs. 1 AktG). Die Gesellschaft hat im Wege des Schuldbeitritts einen Teil ihrer Pensionsverpflichtungen an die Advigon Versicherung AG, Vaduz, übertragen. Die Eventualverbindlichkeit aus dem Erfüllungsbetrag beträgt zum Jahresende 6.476.220,00 CHF. Mit einer Inanspruchnahme ist nicht zu rechnen, da an der Bonität der Advigon Versicherung AG, Vaduz, keine Zweifel bestehen. Gegenüber der HanseMerkur Krankenversicherung AG besteht aufgrund einer Vereinbarung vom 01.09.2022 die Verpflichtung, einen Rabatt in Höhe von 204 TEUR, welchen die HanseMerkur Krankenversicherung AG für die ersten 10.000 Versicherungsnehmer beim Tarif Krebs-Scan gewährt, zu finanzieren. Abschlussprüferhonorar Die Angaben zum Gesamthonorar des Abschlussprüfers nach § 285 Nr. 17 HGB erfolgen im Konzernabschluss der HanseMerkur Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit, Hamburg. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Nach dem Ablauf des Geschäftsjahres sind keine gemäß § 285 Nr. 33 HGB berichtspflichtigen Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.
Hamburg, den 20. Februar 2024 Der Vorstand Sautter Bussert Ehses Ganser Mildner Bestätigungsvermerk Der vollständige Geschäftsbericht enthält einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers, der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover. Feststellung JA Auf ihrer Sitzung am 23. April 2024 hat die Gesellschafterversammlung zusammen mit dem Aufsichtsrat den Jahresabschluss der HanseMerkur Holding AG betreffend das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 festgestellt. |
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