Josefs-Gesellschaft gAG
Selbe AdresseHeime und Wohngruppen für Kinder und Jugendliche, stationäre Hilfen zur Erziehung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Katrin Dittrich seit 7.4.2025 | Geschäftsführer |
Matthias Johannes Hartkamp seit 14.10.2022 | Geschäftsführer |
Martin Künemund seit 1.10.2021 | Prokura |
Anne Lins seit 2.4.2020 | Prokura |
Olaf Spiekermann seit 1.8.2018 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Josefsheim gGmbHOlsbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023I. Grundlagen der Gesellschaft Die Josefsheim gGmbH ist eine gemeinnützige Gesellschaft, die an den Standorten Olsberg-Bigge, Lippstadt-Lipperode und Sundern Einrichtungen der Behindertenhilfe betreibt. Das Josefsheim ist mit seinem Leistungsangebot ein wichtiger Teil des sozialpolitischen Dienstleistungsnetzwerkes in der Region. Das Josefsheim bietet in Olsberg eine Vielfalt von Rehabilitationsangeboten für Menschen mit Behinderungen. Die rund 830 Plätze verteilen sich auf einen heilpädagogischen Kindergarten, ein Schulinternat für Kinder und Jugendliche, ein Berufsbildungswerk (mit angeschlossenen Wohnmöglichkeiten), das Heinrich-Sommer-Berufskolleg, eine Werkstatt für behinderte Menschen sowie ein differenziertes Wohnangebot. Darüber hinaus werden im Rahmen von Josefsheim AMBULANT betreutes Wohnen, Pflegedienst und Familienpflege angeboten. Im Josefshaus in Lippstadt-Lipperode wird eine Nebenstelle der Werkstatt für behinderte Menschen mit zusätzlich 45 Plätzen betrieben. Im Bereich Wohnen beträgt die Sollplatzzahl 52 Plätze, daneben werden zusätzlich noch differenzierte Wohnformen angeboten. In Sundern wird im Rahmen eines inklusiven Wohnkonzepts eine besondere Wohnform mit 24 Plätzen betrieben. II. Wirtschaftsbericht 1. Entwicklung der Branche Allgemein geht der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in einer Konjunkturprognose für das Jahr 2024 von einem Wachstum von 1,3% (2023: 0,2%) aus. Für die am Verbraucherpreisindex (VPI) gemessene Inflation des kommenden Jahres wird ein Rückgang auf 3,0 % (2023: 6,6%) erwartet.[*] Für die Unternehmen und Träger im Gesundheits- und Sozialwesen war das Jahr 2023 aufgrund der immer noch anhaltenden Nachwirkungen der Corona-Pandemie mit vielfach ausbleibenden Belegungszahlen bei teils reduzierten Leistungsangeboten verbunden. Die fehlende Auslastung der vorhandenen Bereiche bis hin zum Schließen von ganzen Einrichtungen oder Wohngruppen, aufgrund von fehlendem Personal, stellt hierbei ein besonderes Problem dar. Wie in den Jahren zuvor stellt die weiterhin sehr hohe Belastung des Personals Unternehmen und Leistungserbringer vor erhebliche Herausforderungen, sodass die Aufrechterhaltung der Versorgungsaufträge zu erheblichen Anstrengungen in den Einrichtungen führte bzw. nur durch den, nicht voll-refinanzierten, Einsatz vom Leiharbeitern aufrecht erhalten werden konnte. Die ohnehin hohe Abhängigkeit von den jeweiligen Kosten- und Leistungsträgern im Gesundheitswesen sowie die sich verschlechternde finanzielle Situation der öffentlichen Haushalte wird weiterhin dazu führen, dass ein hoher Druck im Bereich der Finanzierung des sozialen Sektors bestehen bleibt. Verschärft wird der Druck durch eine zunehmende Bürokratisierung durch unterschiedliche Aufsichtsbehörden, welche ihrerseits jeweilige Prüfungen einfordern und festgestellte Defizite mit Rückforderungen bereits gezahlter Entgelte belegen können. Neben der in Teilen überschneidenden Prüfung führt die zunehmende Bürokratisierung seitens der öffentlichen Hand zu einem gestiegenen Verwaltungsaufwand Vor diesem Hintergrund der sich verändernden Rahmenbedingungen sowie den Herausforderungen des Mangels an Arbeitskräften besteht für Unternehmen in diesem Bereich die Notwendigkeit die jeweiligen Angebote weiter zu optimieren und die Systeme nachhaltig, effektiv und effizient aufzustellen. Neben diesen generellen Herausforderungen sehen sich die Unternehmen im Gesundheits- und Sozialwesen fortlaufend gesetzlichen Veränderungen gegenüber. Behindertenhilfe / Rehabilitation Die Bereiche der sozialen Teilhabe und Pflege standen im Berichtszeitraum fortwährend unter einem hohen personellen Druck. Zum einen, weil geeignete Fachkräfte nicht zu finden waren, andererseits, weil auch der Wettbewerb um das noch vorhandene Personal zwischen den Unternehmen massiv zugenommen hat. Gerade die Bereiche des Wohnens und der Pflege, welche sich durch eine 24/7 Betreuung auszeichnen, muss eine erhöhte Fluktuation festgestellt werden, welche auf die Arbeitszufriedenheit der noch vorhandenen Mitarbeitenden schlägt und die Belastungen im System weiter erhöht. Der Einsatz von Leiharbeitskräften in diesem Bereich mildert die Belastung nur in Teilen, da der Einsatz mit wiederholenden Neueinarbeitungsprozessen verbunden ist und sich die externen Kräfte nicht dauerhaft ins Teamgefüge einbringen. Gehaltsunterschiede sowie weitere Boni wie bspw. Wunschdienste seitens der Leiharbeiter, nach welchen sich dann die Stammbelegschaft zu richten hat, verschärfen dies zusätzlich. Diese personellen Engpässe führen zu weiteren Defiziten in der Leistungserbringung sowie der Dokumentation, weil sich die vorhandenen Kräfte nur auf das notwendige Maß konzentrieren. In dem Bereich der Werkstätten für Menschen mit Behinderung ist die Nachfrage weiterhin konstant auch hat die, durch das Bundesteilhabegesetz ermöglichte Konkurrenz, "andere Leistungsanbieter", noch zu keiner wesentlichen Änderung geführt. Jedoch sind die Werkstätten, nicht zuletzt durch die politische Diskussion um die Zahlung des Mindestlohns, in den Fokus geraten. Die finalen Auswirkungen bzw. politischen Reformen und Veränderungen in das System lassen sich zum Berichtszeitpunkt noch nicht absehen. Die befürchteten Auswirkungen der Inklusion auf die Belegung der Schulen sind nicht eingetreten. Die üblichen Schwankungen bei den Anmeldezahlen für die Schulen lassen sich nicht auf diesen Effekt zurückführen. Für den Bereich der beruflichen Bildung lässt sich festhalten, dass der Einbruch der Belegung aus dem Sommer 2020 zunehmend auswächst und sich die Gesamtbelegung wieder der Belegung aus der Zeit vor Corona nähert. Hier gilt es die wirtschaftliche Transformation zu antizipieren und auch die Ausbildungsmöglichkeiten an die zukünftigen Bedarfe des Arbeitsmarktes auszurichten. 2. Geschäftsverlauf Erläuterungen zum Geschäftsverlauf und zur wirtschaftlichen Lage Insgesamt stellt sich der Geschäftsverlauf des Jahres 2023 der Josefsheim gGmbH verbessert gegenüber dem Vorjahr dar. Das aktuelle Ergebnis weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von -788 TEUR (Vorjahr: -3.754 TEUR) aus. 3. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft Die nachfolgenden Ausführungen geben einen Überblick über die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft. Die bedeutendsten finanziellen Indikatoren für die interne Steuerung sind dabei für den Leistungsbereich die Umsatzerlöse und für den Aufwandsbereich der Personalaufwand. 3.1 Ertragslage Die Umsatzerlöse der Josefsheim gGmbH betrugen im Geschäftsjahr 51.542 TEUR und liegen damit um 4.174 TEUR über denen des Jahres 2022 und 1.600 TEUR unter den Planerlösen. Dies liegt vor allem daran, dass Verhandlungen für die besonderen Wohnformen Bigge im Januar 2024 beendet wurden und die entsprechenden Nachberechnungen in Höhe von 4.300 TEUR im Geschäftsjahr 2023 erfolgen konnten. Der Abschluss der Verhandlungen für die besondere Wohnform Lipperode und Sundern steht aber weiterhin aus. Weiterhin wurden die Planbelegungen der besonderen Wohnform Bigge, des Kinder- und Jugendbereichs und der Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) als auch die Sollbelegung des Berufsbildungswerks (BBW) nicht erreicht. Der Personalaufwand liegt um 1.235 TEUR unter Plan und 536 TEUR über dem Vorjahreswert. Gleichzeitig liegen die VK-Werte 12,7 VK unter Plan und 6,3 VK über dem Vorjahreswert. Den 12,7 VK unter Plan steht der Einsatz von rund 6,9 VK Fremdpersonal gegenüber. Nicht geplant im Bereich der Personalkosten war die Verringerung von Rückstellungen für Urlaubstage und Überstunden in Höhe von rund 946 TEUR. Zum Ende des Jahres 2023 waren bei der Josefsheim gGmbH 806 (Vorjahr: 854) Mitarbeiter:innen beschäftigt. Zusätzlich wurden 25 Auszubildende und Praktikanten ausgebildet. 16 Mitarbeiter:innen waren in Elternteilzeit bzw. in der Freiphase der Altersteilzeit. Das Arbeitsverhältnis der Beschäftigten erfolgt nach den Richtlinien für Arbeitsverträge in Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR). Die dort festgelegte betriebliche Altersversorgung erfolgt für alle Mitarbeitenden bei der Kommunalen Versorgungskasse Westfalen-Lippe (kvwl). Im Geschäftsjahr 2023 gab es für alle Mitarbeiter (inklusive der beamteten Lehrkräfte des Heinrich-Sommer-Berufskollegs) keine Tarifsteigerung. Es wurde eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie gezahlt, und zwar für die Beschäftigten der AVR im Juni 2023 in Höhe von 1.500 € je Vollzeitstelle und für die beamteten und angestellten Lehrer rückwirkend im Februar 2024 in Höhe von 1.800 € je Vollzeitstelle. Hier wurde im Berichtsjahr eine entsprechende Rückstellung gebildet. Im Bereich der Sachkosten lag der Aufwand für Fremdpersonal mit 693 TEUR um 425 TEUR unter dem Vorjahreswert. In den Vergütungsverhandlungen mit dem LWL wurden die Aufwendungen des Jahres 2022 für die besondere Wohnform Bigge (716 TEUR) über die Vergütungen des Jahres 2022 voll erstattet, ab dem Jahr 2023 sind 7,1 VK vergütungswirksam berücksichtigt. Insgesamt liegt der Aufwand an Sachkosten rund 1.830 TEUR unter den Vorjahreswerten. Der Bereich der Instandhaltungen liegt leicht unter dem Planwert (-230 TEUR) und dem Vorjahreswert (-143 TEUR). 3.2. Vermögenslage Die Bilanzsumme der Josefsheim gGmbH beträgt zum 31. Dezember 2023 48.727 TEUR.Es wurden Investitionen in Höhe von 1.088 TEUR aktiviert. Die Anlagenintensität beträgt 74,08%. Der Anteil der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beträgt 69,86% des Umlaufvermögens und 17,78% der Bilanzsumme. Diese vergleichsweise hohen Werte resultieren aus Nachberechnungen des Vergütungsabschlusses besondere Wohnform Bigge für die Jahre 2022 und 2023. Der Anteil der Sonderposten (aus Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens) an der Bilanzsumme beträgt 22,87%. Die Höhe der sonstigen Rückstellungen beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf 3.976 TEUR (Vorjahr 5.839 TEUR), was einem Anteil an der Bilanzsumme von 8,16% entspricht. Die Verbindlichkeiten betragen zum 31. Dezember 2023 20.779 TEUR entsprechend 42,64% der Bilanzsumme. Darin enthalten sind Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 8.766 TEUR, was 17,99% der Bilanzsumme entspricht. 3.3. Finanzlage Der bilanzierte Gesamtbestand an flüssigen Mitteln beträgt 2.853 TEUR. Zusammen mit den Forderungen beträgt, bezogen auf das kurzfristige (mit einer Restlaufzeit von einem Jahr) Fremdkapital die Liquidität 2. Grades 73,9%. Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war im Geschäftsjahr durch die Einbindung in das konzernweite Cash-Pooling der JG-Gruppe jederzeit gewährleistet. III. Prognosebericht Im Rahmen der prospektiven Planung sind für das Geschäftsjahr 2024 die Auswirkungen aufgrund der globalen Wirtschaftslage sowie der zu erwartenden Tarif- und Sachkostensteigerungen berücksichtigt. 1. Umsatzentwicklung Es wird mit leicht steigenden Umsätzen kalkuliert, welche sich insbesondere durch die noch laufenden Entgeltverhandlungen mit dem LWL in den besonderen Wohnformen an den Standorten Olsberg, Sundern sowie Lipperode begründen. Ebenfalls werden im laufenden Jahr die Einzelverhandlungen für den Bereich der WfbM am Standort Olsberg beginnen. Für den Bereich Josefsheim Ambulant werden durch die Optimierung der Touren -und Einsatzpläne höhere Umsätze erzielt werden können, ohne dass der Personaleinsatz steigen wird. Zur zweiten Jahreshälfte wird für den Bereich Wohnen mit einer gestiegenen Belegung kalkuliert, welche zum 31.12.2024 über dem Niveau des Vorjahres liegen wird. Aufgrund umfangreicher Sanierungsarbeiten in den Campushäusern in der ersten Jahreshälfte wird die Belegung zunächst auf dem niedrigen Niveau verbleiben. Durch den Ausbau des ambulant betreuten Wohnens wird die Belegung der WfbM, insbesondere des beruflichen Bildungsbereichs (BBB) gestärkt, was wiederum die positive Umsatzentwicklung unterstützen wird. 2. Personalaufwands- und Ergebnisentwicklung Für das Geschäftsjahr 2024 wird mit deutlich steigenden Personalaufwendungen gerechnet. Dieser Anstieg bezieht sich auf die geplanten Personalaufbau sowie die zu erwartenden Tariferhöhungen. Für 2024 ist der Tarifabschluss der AVR ab dem 1.3.2024 sowie eine geplante Steigerung des TVL-Tarifes ab dem 1.1.2024 von 11% berücksichtigt. Die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie ist für den Tarif der AVR sowie für den TVL-Tarif geplant. Das Jahresergebnis 2023 wurde insbesondere durch periodenfremde Einmaleffekte (Nachzahlung der Vergütung für den Standort Olsberg) geprägt. Für das Jahr 2024 muss daher von einer (geplanten) deutlichen Ergebnisverschlechterung ausgegangen werden. Dieser Trend wird sich insbesondere im ersten Halbjahr durch die schlechte Belegung im Bereich Wohnen verstärken. Zum zweiten Halbjahr wird dann die Belegung, und somit auch die Entwicklung der Erlöse, merklich ansteigen. Neben der dann gestiegenen Belegung wird das Ergebnis im Jahresverlauf auch aufgrund der abzuschließenden Entgeltverhandlungen für die Standorte Lipperode und Sundern verbessert werden. Die erheblichen Aufwendungen für Fremdpersonal gilt es durch bessere Dienst- und Einsatzpläne, verstärktes Personal-Recruiting sowie Mitarbeiterbindung zu reduzieren. Im Vergleich zum Vorjahr muss mit gestiegenen Energiekosten kalkuliert werden. Gleichzeitig kann die eingeleitete Reduzierung der Sachkosten fortgeführt werden. 3. Vermögens- und Finanzlage Für das Wirtschaftsjahr 2024 wird weiterhin mit einem deutlichen Jahresfehlbetrag geplant, welcher die Vermögens- und Finanzlage negativ beeinflusst. Mit dem vereinbarten Instandhaltungs- und Investitionsbudget werden weiterhin Sanierungsarbeiten forciert. Ein Fokus liegt hierbei auf der Kernsanierung des Hauptgebäudes der WfbM. Aufgrund der Einbindung in das Cash-Management der Zentrale der JG-Gruppe geht die Geschäftsführung davon aus, dass die Zahlungsfähigkeit für das Geschäftsjahr 2024 sichergestellt ist. IV. Risiko- und Chancenbericht Ausgehend von der Risikoanalyse sieht sich die Josefsheim gGmbH gleich mit mehreren Risiken unterschiedlicher Art konfrontiert. Diesen bedingen sich zum einen durch einen verschärften Wettbewerb als auch in der Weiterentwicklung von Kernprozessen im Zuge einer qualitätsgerechten Leistungserbringung gemäß der Anforderungen von Kostenträgern sowie Aufsichtsbehörden. Auslastungsrisiken und Marktchancen Risiken: Die geplante Durchführung von Instandhaltungen im Bereich der besonderen Wohnformen an den Standorten Bigge und Lipperode stellt ein Belegungsrisiko dar. Eine Wiederbelegung ist nach umfangreichen Modernisierungsmaßnahmen und Teamentwicklungsmaßnahmen für das zweite Halbjahr 2024 anvisiert. Die insgesamte Belegungsplanung wird dadurch verschärft, dass der Prozess der Wiederbelegung oft lange andauert, wodurch geplante Erträge nicht realisiert werden. Analog der Belegungsproblematik in der besonderen Wohnform spiegelt sich auch eine niedrigere Belegung in der WfbM inklusive dem beruflichen Bildungsbereich (BBB). Die fehlende Auslastung im BBB ist besonders zu betrachten, da neben den in diesem Bereich nicht gedeckten Personalkosten, zudem die zukünftigen Beschäftigten der WfbM fehlen. Die Überalterung der Bewohnerstruktur birgt mittelfristig ein weiteres Risiko für die WfbM, wenn nicht entsprechend junge Personen für dieses Segment inklusive BBB aufgenommen werden. Im BBW konnte die Belegung stabilisiert werden, auch wenn diese noch leicht unter der ursprünglich, geplanten Kapazität ist. Durch Anpassungen in der Belegung und Umwidmung von angemieteten Objekten wird der Leerstand im Bereich des BBW Wohnens reduziert. Neben einer alten Gebäudesubstanz ist auch die Aufteilung der Räumlichkeiten ein Problem in diesem Bereich. Die Unterbelegung in einzelnen Ausbildungsbereichen wird durch eine Ausweitung der berufsvorbereitenden Maßnahmen sowie der gezielten Lenkung und Steuerung der Angebote entgegengewirkt. Abschließend verstärkt der allgemeine Fachkräftemangel auf dem Arbeitsmarkt den Druck auf das System, sodass potenzielle Leistungsnehmer schneller den Weg in den ersten Ausbildungsmarkt finden als noch vor 10 Jahren. Chancen: Durch eine Akquiseoffensive können sich viele der o.g. Probleme lösen lassen, insbesondere im Bereich der besonderen Wohnformen ist die Nachfrage nach stationären Plätzen grundsätzlich vorhanden und die Platzanzahl der Wettbewerber gedeckelt. Für den Bereich des ambulant betreuten Wohnens und der ambulanten Pflege müssen durch optimierte Personal- und Toureneinsatzpläne zusätzliche Erträge, bei gleichem Personaleinsatz, generiert werden. Der Aufbau eines zentralen Kundenmanagements im Jahr 2024 wird einen übergreifenden Blick auf den Leistungsnehmer ermöglichen und dazu verhelfen, bereichsübergreifende Dienstleistungsketten zu entwickeln. Als Folge werden Synergien zwischen den bisherigen Bereichen besser genutzt und zu einem "inneren Wachstum" entwickelt werden, bspw. ambulante Betreuungsangebote für externe Leistungsnehmer des BBW. Zwingend notwendig für diesen Entwicklungsschritt ist eine Weiterentwicklung im Bereich der Datenqualität und der IT-Softwarelösungen sowie die Optimierung der Verwaltungsarbeiten. Risiken und Chancen im Personalbereich Risiken: Für den Bereich der besonderen Wohnform werden Organisationsstrukturen weiterentwickelt, welche beginnend mit Ende des Berichtszeitraums gezielt aufgebaut wurden. Erste Fortschritte der Entwicklung werden sich bereits in 2024 Ergebnisse zeigen. Ebenfalls wird der Personalmix nach VK-als auch Fachkraftanteilen an die Erfordernissen der jeweiligen Abteilungen angepasst. Darüber hinaus wird der Recruiting- und Einstellungsprozess neu strukturiert. Die Altersstruktur wird mittelfristig zum Risiko für das Unternehmen. Weiterhin ist ein eingeschränkter Wissenstransfer zwischen den Generationen als auch eine nicht immer adäquate Nachbesetzung vakanter Stellen risikobehaftet. Mit der Neuausrichtung der Personalabteilung im ersten Quartal 2024 gilt es eine zukunftsfähige Personalpolitik zu erarbeiten und nachhaltig zu implementieren. Chancen: Mit dem Wechsel der Geschäftsführung im dritten Quartal 2023 begann ein Umbruch in der Führungs- und Unternehmenskultur. Gleichzeitig wurde die zweite Leitungsebene neu aufgestellt und weitere personelle Veränderungen an signifikanten Stellen im Unternehmen vorgenommen. Um die Attraktivität des Josefsheims weiterhin zu verbessern werden stehende Zusatzleistungen und Benefits für Mitarbeitende noch mehr in den Vordergrund rücken und das betriebliche Gesundheitsmanagement weiter mit Leben gefüllt. Ausgehend von der Vielzahl an potenziellen Arbeitsfeldern im Josefsheim kann ein Wettbewerbsvorteil generiert werden, da Mitarbeitenden unterschiedliche Laufbahnen innerhalb des Unternehmens ermöglicht werden können. Die Ausbildungskapazitäten müssen im Wirtschaftsjahr 2024 ausgebaut werden, hierzu zählt auch die zum 01.09.2024 startende Kooperation mit dem BFW Hamm sowie der Elisabeth Klinik in Bigge zur übergreifenden Ausbildung von Pflegefachkräften. Risiken und Chancen der Gesetzgebung Risiken: Die neue Kernleistungsbeschreibung des BBW führt zu einer Ausweitung der personellen Intensität in der Leistungserbringung, welche sich zukünftig in der Refinanzierung entsprechend wiederfinden muss. Durch die Verhandlung von Maßnahmepreisen lässt sich die Tarifentwicklung nur begrenzt einpreisen. Es gilt die politische Entwicklung abzuwarten, ob der Wechsel zu jahresgenauer Vergütung erfolgen wird. Im Bereich Wohnen gilt es, die weitere Umsetzung des Landesrahmenvertrags in NRW abzuwarten, auch wenn seitens der DiCV in NRW die Umstellungsphase II als unmittelbar in der Umsetzung befindlich kommuniziert wird. Weiterhin ist die genauere Ausgestaltung nicht final einschätzbar, Kalkulationsparameter und Mengengerüste nicht abschließend geklärt. Gleiches gilt auch für den Prozess der Umwandlung der Außenwohngruppen hin zum IAW, hier sind bspw. die reduzierten Kosten der Unterkunft durch den Wegfall der 125% Grenze nicht geklärt und das Risiko der nicht gedeckten Mietkosten wird auf die Josefsheim gGmbH verlagert. Sowohl die geänderte Bedarfsermittlung als auch die verzögerte Bearbeitung von Aufnahme- bzw. Änderungsanträgen durch die Teilhabeplaner des LWL führen zu Verzögerungen sowie zu abweichenden Einstufungen, welche aufwändige Widersprüche erfordern. Durch die eigenen Qualitätsprüfungen des LWL, welche nach ersten Erfahrungen anderer Unternehmen mit erheblichen Rückforderungen einhergehen, muss hier mit einem Rückzahlungsrisiko kalkuliert werden. Sowohl die Qualität der Dokumentation und Teilhabeplanung als auch deren Umsetzung in der täglichen Arbeit stellen vor diesem Hintergrund ein Risiko von Rückforderungen dar. Die o.g. Risiken in der Zusammenarbeit mit dem LWL lassen sich auch auf den Bereich der WfbM übertragen. Die öffentliche Diskussion über den Stand der WfbM in Deutschland, Mindestlohn etc. gefährden sowohl das Image und könnten potenziell nicht absehbare politische Entwicklungen auslösen. Grundsätzlich können die Refinanzierungsstrukturen durch entsprechende Gesetzesänderungen oder auch zusätzliche Qualitäts- und Prüfanforderungen jederzeit zu neuen Risiken führen. Chancen: Ausgehend von der neuen Kernleistungsbeschreibung werden die eigenen Prozesse und Abläufe genau hinterfragt und wo immer nötig angepasst. Ausgehend von der Senkung des Fachkräfteschlüssels im Bereich des Berufsbildungswerks-Internats kann der Personalbedarf langfristig einfacher gedeckt werden. Der allgemeine Fachkräftemangel auf dem Arbeitsmarkt kann zu einer erhöhten Vermittlungsquote von Absolventen führen. Die gestiegenen Anforderungen an die Dokumentation sowie die Prüfungskataloge des LWL als auch der WTG Behörde erzeugen einen Entwicklungsdruck, wodurch auch in diesem Bereich Prozessoptimierungen unumgänglich werden. Der vorhandene Instandhaltungsstau sowie sich reduzierende Refinanzierungen führen unter Druck zu weiterem Innovationspotenzial, auch unter Beachtung der technischen Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung. Liquiditäts- und Risikomanagement Die Gesellschaft nimmt am konzernweiten Risikomanagement teil. Zur Erkennung der geschäftsspezifischen Risiken erfolgt eine jährliche Risikobewertung durch die Geschäftsführer der Tochtergesellschaften. Über die Ergebnisse erfolgt regelmäßig eine Berichterstattung gegenüber der Holding und den Aufsichtsgremien (Aufsichtsrat) der JG-Gruppe. Durch die zentrale Bündelung der liquiden Mittel (Cash-Management) in der Zentrale der JG-Gruppe und den monatlichen Liquiditätsstatus für den gesamten Konzern wird die Liquidität für alle Tochtergesellschaften sichergestellt.
Olsberg, 15. April 2024 gez. Matthias Hartkamp, (Geschäftsführer) gez. René Ehlen, (Geschäftsführer) [*] Vgl. o.V.: Sachverständigenrat für Wirtschaft: Konjunkturprognose 2023 und 2024 (sachverstaendigenrat-wirtschaft.de); abgerufen am 15.04.2024 Bilanz zum 31. Dezember 2023
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 20231. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Josefsheim gGmbH wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Die Josefsheim gGmbH hat ihren Sitz in Olsberg-Bigge und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Arnsberg (HRB 6613). Die Gliederungen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen grundsätzlich den §§ 266 und 275 HGB. Eine Erweiterung des Gliederungsschemas wurde nur vorgenommen, soweit dies zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung führt. Die Gesellschaft ist als steuerbegünstigte Körperschaft von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. Nicht befreit sind die steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe. Die für die Bewohner verwalteten Verwahrgelder (Taschengelder) werden als Treuhandvermögen bzw. Treuhandverbindlichkeit unter der Bilanz ausgewiesen. Die Josefsheim gGmbH ist zum Bilanzstichtag eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 2. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenImmaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen grundsätzlich linear auf der Basis der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern. Abnutzbare bewegliche Anlagegüter, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungskosten mindestens 250,00 EUR und maximal 800,00 EUR (ohne Umsatzsteuer) betragen, werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Von den Finanzanlagen werden die sonstigen Ausleihungen zum Nennwert bilanziert, die übrigen Finanzanlagen zu Anschaffungskosten bewertet. Abschreibungen auf einen niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen, soweit von einer dauerhaften Wertminderung auszugehen ist. Sofern die Gründe für die Wertminderung zwischenzeitlich ganz oder teilweise entfallen sind, erfolgt eine Wertaufholung bis höchstens zu den Anschaffungskosten. Die Vorräte betreffen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige Erzeugnisse sowie fertige Erzeugnisse und Waren und werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bilanziert. Ausfallrisiken werden durch Einzel- und Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Die Kassenbestände und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu ihren Nominalbeträgen angesetzt. Die Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens werden in Höhe der gewährten Zuwendungsbeträge gebildet und jährlich um den anteiligen Abschreibungsbetrag der geförderten Anlagegüter aufgelöst. Die Rückstellungen berücksichtigen sämtliche zum Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zum notwendigen Erfüllungsbetrag gebildet worden. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgte gemäß § 253 Abs. 1 und 2 HGB nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung der Heubeck-Richttafeln 2018 G im Wege der Einzelbewertung nach der Projected-Unit-Credit-Methode. Die Abzinsung erfolgte pauschal mit dem zehnjährigen Durchschnittszinssatz von 1,82 % (i. Vj. 1,87 %), der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Weitere Berechnungsgrundsätze sind, dass ein Trend für Renten und Anwartschaften von 0 % p. a. und keine Fluktuation angenommen werden. Die Differenz der Rückstellungen aus dem siebenjährigen und zehnjährigen Jahresdurchschnitt des Zinssatzes (Gewinn aus Zinssatzänderung) zum 31. Dezember 2023 beträgt 1 TEUR (i. Vj. 1 TEUR) und unterliegt einer Ausschüttungssperre. Die Bewertung der Rückstellungen für Verpflichtungen aus Altersteilzeit, Dienstjubiläen und gegenüber pensionierten Lehrern erfolgte jeweils zu ihrem nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen errechneten Barwert mittels des so genannten Anwartschaftsbarwertverfahrens. Als biometrische Rechnungsgrundlage wurden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Für die Verpflichtung gegenüber pensionierten Lehrern findet die Sterbetafel Anwendung. Der Bewertung liegt ein Rechnungszinssatz von 1,03 % (i. Vj. 0,52 %) für die Altersteilzeit, 1,74 % (i. Vj. 1,44 %) für die Dienstjubiläen und für die Verpflichtungen gegenüber pensionierten Lehrern zu Grunde. Als weitere Prämisse wird ein Gehaltstrend von 2,50 % für die Altersteilzeitverpflichtungen und 2,20 % für die Verpflichtung gegenüber pensionierten Lehrern unterstellt. Bei der Wahl des Rechnungszinssatzes für die Jubiläumsverpflichtung wurde von dem Wahlrecht nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht, welches die Anwendung eines durchschnittlichen Marktzinssatzes bei einer Restlaufzeit von 15 Jahren für alle Anspruchsberechtigten gestattet. Die nach § 8a Altersteilzeitgesetz vorzunehmende Insolvenzsicherung von Arbeitszeitguthaben zuzüglich der darauf entfallenden Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern, die sich in Altersteilzeit befinden, erfolgt für alle Gesellschaften der JG-Gruppe zentral durch die Konzernmuttergesellschaft Josefs-Gesellschaft gAG, Olsberg. Sämtliche Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Als Rechnungsabgrenzungsposten sind nur Zahlungen vor dem Bilanzstichtag, die Ertrag bzw. Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, ausgewiesen. 3. Erläuterungen zur BilanzDie Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im Anlagennachweis dargestellt, der diesem Anhang als abschließende Anlage beigefügt ist. Sämtliche Forderungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ist ein Disagio in Höhe von 15 TEUR (i. Vj. 18 TEUR) enthalten. Den Arbeitnehmern der Josefsheim gGmbH wird eine Zusatzversorgung gewährt, die über die Kommunale Versorgungskassen Westfalen-Lippe (kvw) abgewickelt wird. Diese mittelbare Pensionsver-pflichtung ist gemäß Artikel 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB nicht passiviert. Für das Geschäftsjahr 2023 betrug der laufende Beitrag an die kvw 2.203 TEUR (i. Vj. 2.136 TEUR), er beträgt 4,5 % zuzüglich 3,25 % Sanierungsgeld des beitragspflichtigen Entgelts und enthält Rückerstattungen für die Vorjahre in Höhe von 80 TEUR. Die Summe der beitragspflichtigen Gehälter beläuft sich im Jahr 2023 auf 29.060 TEUR. Für 2024 wird mit einem gleichbleibenden Beitragssatz gerechnet. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die Personalaufwendungen enthalten im Wesentlichen Verpflichtungen aus Altersteilzeit, Urlaub, Einmalzahlungen, Gleitzeit und Dienstjubiläen sowie Verpflichtungen gegenüber pensionierten Lehrern. Die in den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen 9.194 TEUR (Vorjahr 3.330 TEUR). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sowie gegenüber Gesellschaftern resultieren im Wesentlichen aus Lieferungen und Leistungen. Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten geht aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel hervor:
1) Sicherung durch Grundpfandrechte (Grundschulden, Hypotheken). 4. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Umsatzerlöse enthalten Erlöse aus Pflege und Betreuung in Höhe von 45.491 TEUR (i. Vj. 40.881 TEUR), Verkaufserlöse in Höhe von 2.382 TEUR (i. Vj. 3.140 TEUR) und Erträge aus Vermietung sowie Zuwendungen zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen für die von der Gesellschaft unterhaltenen Schulen in Höhe von 3.669 TEUR (i. Vj. 3.346 TEUR). In den Erlösen aus Pflege und Betreuung sind periodenfremde Erträge in Höhe von 1.528 TEUR (i. Vj. 289 TEUR) enthalten. Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich insbesondere aus Erstattungen der Sozialversicherungsbeiträge für behinderte Menschen und Personalkostenzuschüssen zusammen. Weiterhin sind in der Position periodenfremde Erträge in Höhe von 55 TEUR (i. Vj. 100 TEUR) enthalten. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Verwaltungskosten, Instandhaltungen, Versicherungen und Abgaben sowie Mieten, Pacht- und Leasingaufwendungen enthalten. Zudem beinhaltet der Posten periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 125 TEUR (i. Vj. 339 TEUR). Innerhalb des Postens Zinsen und ähnliche Aufwendungen werden Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von 7 TEUR (i. Vj. 7 TEUR) ausgewiesen. 5. Sonstige AngabenMitarbeiter Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 787 (i. Vj. 763) Arbeitnehmer (AN) beschäftigt. Sie verteilen sich wie folgt:
Auszubildende, Praktikanten, Volontäre und Personen im Bundesfreiwilligendienst (31) sowie Arbeitnehmer in der Freistellungsphase einer Altersteilzeit und Mitarbeiter in Elternzeit (16) sind hierbei nicht berücksichtigt. Geschäftsführung Zu hauptberuflichen Geschäftsführern der Gesellschaft waren im Berichtszeitraum Herr Matthias Hartkamp, Borken Frau Janine Rottler, Arnsberg (bis 29.08.2023) Herr René Ehlen, Pulheim (ab 29.08.2023) bestellt. Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wird unter Bezugnahme auf die Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen der Gesellschaft aus Leasing- und Mietverträgen belaufen sich auf rund 3.758 TEUR (i. Vj. 4.015 TEUR). Für das Jahr 2024 belaufen sich die sonstigen finanziellen Verpflichtungen auf 756 TEUR. Haftungsverhältnisse Mittelbare Versorgungszusagen gegenüber den Arbeitnehmern aus Altersversorgungsverpflichtungen bestehen bei den Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe (kvw) in Münster. Diese Zusagen werden durch entsprechendes Deckungsvermögen der kvw, laufende Beiträge und zusätzliche Sanierungsbeiträge der beteiligten Unternehmen vollständig finanziert. Ein Risiko der Inanspruchnahme besteht in Höhe einer eventuellen Deckungslücke. Bezüglich der mittelbaren Pensionsverpflichtungen bei der kvw verweisen wir auf unsere Ausführungen unter den Erläuterungen zur Bilanz. Konzernzugehörigkeit Die Josefsheim gGmbH wird in den Konzernabschluss der Josefs-Gesellschaft gAG, Olsberg, (eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht in Arnsberg unter HRB 15224) einbezogen, der im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt wird. Abschlussprüferhonorar Die Angaben zum Gesamthonorar des Abschlussprüfers werden im Anhang des Konzernabschlusses dargestellt. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Olsberg, 15. April 2024 gez. Matthias Hartkamp, (Geschäftsführer) gez. René Ehlen, (Geschäftsführer) Anlagennachweis für das Geschäftsjahr 2023
Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersAn die Josefsheim gGmbH, Olsberg Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Josefsheim gGmbH, Olsberg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Josefsheim gGmbH, Olsberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse · entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und · vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus · identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus do-losen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollu-sives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. · gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. · beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. · ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. · beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. · beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. · führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Köln, 12. Juni 2024 Solidaris Revisions-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Dr. Thomas Drove Stefan Wißler Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 2. September 2024 festgestellt worden. ErgebnisverwendungsbeschlussDie Gesellschafterversammlung beschloss am 2. September 2024 den Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 787.541,62 auf neue Rechnung vorzutragen. |
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