KEB Immo GmbH
Försterweg 38, 32683 Barntrup, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Dipl.-Ing. Brinkmann seit 8.4.2016 | Geschäftsführer |
Ralf Lutter seit 8.4.2016 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Brinkmann GmbH & Co. KGBarntrupKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018Konzernabschluss zum 31.12.2018 und Konzernlagebericht 2018KONZERNBILANZ zum 31. Dezember 2018Brinkmann GmbH & Co. KG, BarntrupAKTIVA
KONZERNGEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018Brinkmann GmbH & Co. KG, Barntrup
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2018der Brinkmann GmbH & Co. KG, BarntrupA. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDie Brinkmann GmbH & Co. KG ist nach den handelsrechtlichen Kriterien eine kleine Personengesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 i. V. m. § 264a Abs. 1 HGB. Die Brinkmann GmbH & Co. KG - im Folgenden auch Brinkmann KG genannt - hat einen Konzernabschluss aufzustellen, da die größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 293 HGB nicht einschlägig sind. Der Konzernabschluss ist prüfungspflichtig nach § 316 Abs. 2 HGB. Die Brinkmann GmbH & Co. KG als Muttergesellschaft hat aus den handelsrechtlichen Jahresabschlüssen der Brinkmann GmbH & Co. KG und aus sechs inländischen und zehn ausländischen Tochtergesellschaften sowie aus zwei Gemeinschaftsunternehmen und drei assoziierten Unternehmen den Konzernabschluss nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften (§§ 290 ff. HGB i. V. m. § 264a HGB) erstellt. Das Geschäftsjahr umfasst den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2018. Die Bilanzierung erfolgt nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften gem. §§ 290 ff. HGB. Die Gliederung der Konzernbilanz erfolgt gem. § 266 Abs. 2 i.V.m. § 264a HGB für Kapitalgesellschaften & Co.. Für die Konzerngewinn- und Verlustrechnung wird das Gliederungsschema des Gesamtkostenverfahrens gem. § 275 Abs. 2 HGB angewandt. Alle Beträge werden in Euro angegeben. Die verschiedenen Posten der Konzernbilanz und Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung sind im Konzernanhang gesondert dargestellt und erläutert. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Angaben zum Konsolidierungskreis einschließlich Anteilsbesitz In den Konzernabschluss der KEB-Firmengruppe sind neben der Obergesellschaft Brinkmann GmbH & Co. KG sämtliche Tochterunternehmen einbezogen, bei denen die Brinkmann GmbH & Co. KG unmittelbar oder mittelbar über die Mehrheit der Stimmrechte verfügt. Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, handelt es sich um 100 %-ige Beteiligungen. In den Konzernabschluss sind insgesamt sechs inländische und zehn ausländische Tochterunternehmen im Rahmen der Vollkonsolidierung und zwei Unternehmen im Rahmen der Quotenkonsolidierung einbezogen. Drei weitere Unternehmen gehen als assoziierte Unternehmen nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss ein. Die folgende Aufstellung gibt einen Überblick über Name, Sitz und Anteil am Kapital der jeweiligen Gesellschaft.
Im Geschäftsjahr 2018 hat die Brinkmann Holding GmbH mit Vertrag vom 26. März 2018 100 % der Anteile an der KEB Bulgaria EOOD mit Sitz in Plovdiv und mit Vertrag vom 22. November 2018 30 % der Anteile an der Brusatori S.r.l. mit Sitz in Cuggiono/Mailand erworben. KEB Bulgaria EOOD wird im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konsolidierungskreis aufgenommen. Die Beteiligung an der Brusatori S. r. I. in Höhe von 30 % wird nach der Equity-Methode konsolidiert. Im Geschäftsjahr 2017 hat die Karl E. Brinkmann GmbH 80 % der Anteile an der Stamm AG, Pfäffikon, Schweiz, erworben. Die Gesellschaft wurde in die KEB Automation AG umfimiert. Im Rahmen der Vollkonsolidierung wurde die Gesellschaft in den Konsolidierungskreis aufgenommen. Die Innelekt GmbH mit Sitz in Lemgo wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 04.08.2017 von der Karl E. Brinkmann GmbH mit einer 50 % - Beteiligung gegründet und als Gemeinschaftsunternehmen ab dem Geschäftsjahr 2017 in den Konsolidierungskreis aufgenommen. Das gezeichnete Kapital in Höhe von 25,0 TEuro wurde entsprechend der Beteiligung von je 50 % eingezahlt. Die Anteile am Kapital entsprechen den anteiligen Stimmrechten. Seit dem 01.06.2012 beträgt die Beteiligung an der ASEM S.p.A. 25,0 %. Die Anteile am Kapital entsprechen den anteiligen Stimmrechten. Mit Gesellschafterversammlungsbeschluss vom 07.07.2016 wurde die Brinkmann Holding GmbH berechtigt einen Anteil in Höhe von 20 % an der GIANT Motors Ltd., Huzhou, China, zu erwerben. Mit der am 27.06.2017 beschlossenen Kapitalerhöhung bei der GIANT Motors Ltd. sowie der gleichzeitigen Beitrittsvereinbarung der Brinkmann Holding GmbH wurde der Anteilserwerb geregelt. Seit dem 01.12.2017 wird die Beteiligung an der GIANT Motors Ltd. im Konsolidierungskreis berücksichtigt. Die Beteiligung in Höhe von 20 % wird nach der Equity-Methode konsolidiert. Die Brinkmann Holding GmbH ist von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses gemäß § 291 HGB befreit, da das Mutterunternehmen, die Brinkmann GmbH & Co. KG, einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht einschließlich des Bestätigungsvermerks in deutscher Sprache aufstellt und offen legt. Die Offenlegung erfolgt bis zum 31.12.2019. Die Karl E. Brinkmann GmbH, die KEB Immo GmbH, die KEB Verwaltungs-GmbH, die Brinkmann Holding-GmbH und die KEB Antriebstechnik GmbH sind gemäß § 264 Abs. 3 HGB von ihrer Verpflichtung befreit, einen Jahresabschluss nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufzustellen und offen zu legen. Des Weiteren ist die Brinkmann GmbH & Co. KG gemäß § 264b HGB ebenfalls von ihrer Verpflichtung befreit, einen Jahresabschluss nach den für Kapitalgesellschaften und Co. geltenden Vorschriften aufzustellen und offen zu legen. Konzernabschlussstichtag und Konsolidierungsmethoden Dem Konzernabschluss liegen die Jahresabschlüsse der Muttergesellschaft Brinkmann GmbH & Co. KG, sowie der einbezogenen Tochterunternehmen zugrunde. Sämtliche Jahresabschlüsse und der Konzernabschluss sind auf den Stichtag 31.12.2018 erstellt (§ 299 HGB). Die Kapitalkonsolidierung wird bei der Vollkonsolidierung nach der Neubewertungsmethode gem. § 301 Abs. 1 HGB durchgeführt. Dabei werden die Anschaffungskosten der Beteiligungen mit dem anteiligen Buchwert des Eigenkapitals zum Zeitpunkt des Erwerbs bzw. zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung des Tochterunternehmens in den Konzernabschluss aufgrund der Aufstockung von Beteiligungen verrechnet. Ein verbleibender aktiver Unterschiedsbetrag wird als Geschäfts- und Firmenwert ausgewiesen. Entsteht der Unterschiedsbetrag auf der Passivseite, wird er als "Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung" ausgewiesen (§ 301 Abs. 3 HGB). Bei der Konsolidierung werden Forderungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen gem. § 303 Abs. 1 HGB nicht berücksichtigt. Auf konzerninterne Lieferungen und Leistungen basierende Gewinne und Verluste sind gemäß § 304 Abs. 1 HGB zu eliminieren. Zum Stichtag war dies auf den Bestand der Vorräte erforderlich. Umsätze sowie Aufwendungen und Erträge insbesondere Zinsaufwendungen, Zinserträge, Mieten und Pachten zwischen den einbezogenen Gesellschaften werden eliminiert (§ 305 HGB). Neben den Differenzen auf Ebene der Einzelabschlüsse, die zu unterschiedlichen Wertansätzen in der Handels- und der Steuerbilanz führen, werden latente Steuern auch auf Konsolidierungsmaßnahmen gemäß § 306 HGB gebildet, soweit sich der zu hohe oder zu niedrige Steueraufwand in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich ausgleicht (§ 306 HGB). Die aktiven und passiven latenten Steuern werden im Wesentlichen mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen der betroffenen Gesellschaften von ca. 26 % ermittelt und auf der Aktivseite und der Passivseite der Konzernbilanz ausgewiesen. In der Konzernbilanz ist für nicht der KEB-Firmengruppe gehörende Anteile an in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen ein Ausgleichsposten gemäß § 307 Abs. 1 HGB für die Nicht beherrschenden Anteile in Höhe ihres Anteils am Eigenkapital unter entsprechender Bezeichnung innerhalb des Eigenkapitals gesondert zu bilden. In der Gewinn- und Verlustrechnung ist der den anderen Gesellschaftern zustehende Gewinn unter dem Posten "Nicht beherrschende Anteile" nach dem Posten Jahresüberschuss auszuweisen. Die gesondert ausgewiesenen Beträge entfallen auf Gesellschafter in Deutschland sowie der Schweiz. Die Beteiligungen an den assoziierten Unternehmen gehen gemäß § 312 HGB mit der Equity-Methode in den Konzernabschluss ein. Währungsumrechnung Die Jahresabschlüsse der Gesellschaften: - KEB Japan Ltd. - KEB America Inc. - KEB America LLC. - KEB UK - KEB Power Transmission Technology (Shanghai) Co. Ltd. - KEB Automation AG - GIANT Motors Ltd., China - KEB Bulgaria EOOD die auf ausländische Währungen lauteten, wurden gemäß § 308a HGB wie folgt in Euro umgerechnet: Die Zahlen der Bilanz wurden zum mittelbaren Devisenkassamittelkurs (Stichtag 31.12.2018) auf Euro umgerechnet. Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung wurden nach den Monatsdurchschnittskursen umgerechnet. Das Eigenkapital wird entsprechend dem Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung in den Konzernabschluss umgerechnet. Die aus der Anwendung unterschiedlichen Kurse resultierenden Unterschiedsbeträge werden erfolgsneutral als Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung im Eigenkapital ausgewiesen. B. Angaben zu den Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDer Grundsatz der Stetigkeit gem. § 246 Abs. 3 HGB und § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB wurde eingehalten. Die in den Konzernabschluss übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden grundsätzlich nach den auf den Jahresabschluss des Mutterunternehmens anzuwendenden Bewertungsmethoden einheitlich bewertet (§ 308 Abs. 1 HGB). In den Fällen, in denen die Auswirkungen der einheitlichen Bewertung für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns nur von untergeordneter Bedeutung sind (§ 308 Abs. 2 Satz 3 HGB), wurde auf eine Anpassung der Bewertung verzichtet. Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen werden mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt, die um planmäßige Abschreibungen vermindert werden. Die planmäßigen Abschreibungen werden grundsätzlich nach der linearen Methode vorgenommen. Bei der Ermittlung der planmäßigen Abschreibungen werden in der Regel die nachstehenden betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern zu Grunde gelegt:
Die Abschreibung der Vermögensgegenstände erfolgt pro rata temporis. Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten einen Nettobetrag zwischen 250,01 Euro und 1.000,00 Euro (Vorjahr: 150,01 und 1.000,00 Euro) haben, wird in der Regel ein Sammelposten gebildet, welcher im Wirtschaftsjahr der Bildung und den vier folgenden Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst wird. Erhaltene Investitionszuschüsse und nach steuerlichen Vorschriften vorgenommene Abschreibungen wurden mit den betreffenden Anlagegegenständen verrechnet. Die Finanzanlagen sind mit ihrem Nennwert angesetzt. Posten in Fremdwährungen werden mit dem Stich-tagskurs auf Euro umgerechnet. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die Handelswaren werden zu Anschaffungskosten bewertet. Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse der Gesellschaft erfolgt zu Herstellungskosten. In die Herstellungskosten werden die Material- und Fertigungseinzel- und -gemeinkosten sowie die planmäßigen Abschreibungen, soweit sie durch die Fertigung veranlasst sind, einbezogen. Die Zurechnung der Fertigungseinzel- und -gemeinkosten sowie der Abschreibungen erfolgt über so genannte Minutenfaktoren. Für länger lagernde Artikel werden angemessene Gängigkeitsabschreibungen gebildet. Die Risiken aus technischer Überalterung werden durch entsprechende Bewertungsabschläge berücksichtigt. Die in dem Konzernabschluss übernommenen Vorräte, die ganz oder teilweise auf Lieferungen zwischen in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen beruhen, sind in der Konzernbilanz mit einem Betrag angesetzt worden, zu dem sie in der auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellten Jahresbilanz dieses Unternehmens angesetzt werden könnten, wenn die in dem Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen auch rechtlich ein einziges Unternehmen bilden. Die Forderungen werden mit dem Nennwert angesetzt, wobei das in den Forderungen latent vorhandene oder erkennbare Ausfallrisiko durch Pauschal- oder Einzelabschläge berücksichtigt wird. In die Ermittlung der Pauschalwertberichtigungen werden die allgemeinen Ausfallrisiken, die Zinsverluste, die Mahn- und Beitreibungskosten sowie die Erlösschmälerungen entsprechend den betrieblichen Verhältnissen mit ihren Dreijahresdurchschnitten einbezogen. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit ihren Nennwerten angesetzt. Unter dem Posten Rechnungsabgrenzung werden Ausgaben ausgewiesen, die Aufwand für die kommende Rechnungslegungsperiode darstellen; er wird nur für wesentliche Posten gebildet. Die Pensionsrückstellungen werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Der Erfüllungsbetrag der inländischen Gesellschaften wird auf Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen zehn Jahre ermittelt. Dabei wird gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB eine Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen werden für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zu Stichtagskursen umgerechnet. Erhaltene Anzahlungen sind mit dem Betrag angesetzt, der der Gesellschaft zugeflossen ist. C. Angaben zur KonzernbilanzAnlagevermögen Unter den immateriellen Vermögensgegenständen werden überwiegend Auftragsentwicklungen für die Herstellung elektronischer Erzeugnisse ausgewiesen. Der Produktlebenszyklus dieser Erzeugnisse ist in den letzten Jahren zurückgegangen, sodass die Nutzungsdauer der Auftragsentwicklungen ebenfalls deutlich geringer ist. Die immateriellen Vermögensgegenstände enthalten neben der bisherigen EDV-Software auch die Software-Lizenzen und Kosten des Customizing für das neue SAP R/3 System. Seit dem Geschäftsjahr 2013 werden selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte für die Entwicklung von Sicherheitssteuerungen ausgewiesen. Die Entwicklungsphase wird voraussichtlich im Geschäftsjahr 2019 abgeschlossen. Das Sachanlagevermögen in Höhe von 68.618,1 TEuro umfasst mit 36.976,0 TEuro Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken und mit 14.798,8 TEuro technische Anlagen und Maschinen. Die wesentlichen Investitionen in das Sachanlagevermögen erfolgten in der Brinkmann GmbH & Co. KG in Höhe von 7.800,8 TEuro. Auf den Grund und Boden der japanischen Tochtergesellschaft KEB Japan Ltd. wurde in 2003 im Konzernabschluss eine außerplanmäßige Abschreibung wegen des gesunkenen beizulegenden Wertes vorgenommen. Unter den Finanzanlagen werden insbesondere die Anteile an den assozierten Unternehmen, mit ASEM S.p.A. (11.055,7 TEuro), mit Brusatori S.r.l. (2.761,8 TEuro) und mit GIANT Motors Ltd. (2.407,6 TEuro), sowie Wertpapiere des Anlagevermögens in Höhe von 36.843,7 TEuro ausgewiesen. Das nicht verpfändete Deckungskapital wird seit dem Geschäftsjahr 2012 gesondert unter dem Posten sonstige Finanzanlagen geführt. Seit dem Geschäftsjahr 2012 wird die Beteiligung an der ASEM S.p.A. als assoziiertes Unternehmen gehalten. Im Geschäftsjahr 2016 wurde nach Rückabwicklung des Erwerbs der Beteiligung, die Beteiligung zu einem Kaufpreis in Höhe von 11.055,7 TEuro erneut erworben. Der Bilanzansatz des assoziierten Unternehmens beträgt zum 31.12.2016 11.286,9 TEuro. Im Erwerbszeitpunkt beläuft sich der Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert und dem anteiligen Eigenkapital auf 5.673,6 TEuro, hier ist ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 5.084,3 TEuro enthalten. Dieser wird über eine Laufzeit von 10 Jahren linear abgeschrieben. Im Geschäftsjahr 2017 wurde die Beteiligung an der GIANT Motors Ltd. durch den Erwerb der Brinkmann Holding GmbH realisiert. Die Beteiligung zu einem Kaufpreis in Höhe von 2.407,6 TEuro führte zu einem Bilanzansatz des assoziierten Unternehmens zum 31.12.2017 in gleicher Höhe. Im Erwerbszeitpunkt beläuft sich der Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert und dem anteiligen Eigenkapital auf 635,2 TEuro. Es handelt sich um einen Geschäfts- oder Firmenwert in entsprechender Höhe. Dieser wird über eine Laufzeit von 10 Jahre linear abgeschrieben. Im Geschäftsjahr 2018 wurde die Beteiligung an der Brusatori S.r.l. durch den Erwerb der Brinkmann Holding GmbH realisiert. Die Beteiligung zu einem Kaufpreis in Höhe von 2.761,8 TEuro führte zu einem Bilanzansatz des assoziierten Unternehmens zum 31.12.2018 in gleicher Höhe. Im Erwerbszeitpunkt beläuft sich der Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert und dem anteiligen Eigenkapital auf 1.638,9 TEuro. Es handelt sich im Wesentlichen um einen Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe 1.589,8 TEuro. Dieser wird über eine Laufzeit von 10 Jahre linear abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen werden vorgenommen, wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderungen vorliegt. Darstellung der Entwicklung des Konzern-Anlagevermögens zum 31.12.2018
Weitere Aktivposten Die unter den Vorräten ausgewiesenen fertigen Erzeugnisse enthalten auch fertige Komponenten von Erzeugnissen, die noch nicht zum Endprodukt montiert sind, weil ein erheblicher Teil der fertigen Komponenten im demontierten Zustand verkauft wird. Für die Risiken aus der technischen Überalterung wurde ein Wertabschlag gebildet. Der Pauschalwertberichtigungssatz bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde entsprechend den betrieblichen Verhältnissen gebildet. Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind Forderungsverluste einschließlich der Bildung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen in Höhe von 429,3 TEuro (Vorjahr: 94,3 TEuro) entstanden. In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind keine Beträge mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten. Unter der aktiven Steuerabgrenzung wurden aktive latente Steuern in Höhe von 835,3 TEuro auf Zwischengewinne gebildet. Der Ausweis der aktiven latenten Steuern resultiert mit 3.499,8 TEuro aus erwarteten künftigen Steuerbelastungen aus Ansatz- und Bewertungsunterschieden zwischen der Steuer- und Handelsbilanz (Handelsbilanz II) bei einzelnen Konzerngesellschaften (§ 274 Abs. 1, § 308 Abs. 1 HGB). Diese Bewertungsunterschiede resultieren im Wesentlichen aus Vorräten sowie auf unterschiedliche Ansätze von Rückstellungen. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgte mit dem für die einzelnen Konzerngesellschaften geltenden Steuersätzen. Eigenkapital (einschließlich Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung) Das Kommanditkapital der Brinkmann GmbH & Co. KG beträgt 1.000,00 TEuro. Die Entwicklung der einzelnen Posten des Eigenkapitals ergibt sich aus dem Eigenkapitalspiegel. Rückstellungen Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurde bei der Berechnung für die inländischen Gesellschaften nach der versicherungsmathematischen PUC-Methode gebildet. Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt (§ 314 Abs. 1 Nr. 16 HGB):
Die Unterdeckung der Pensionsrückstellung zum 31.12.2018 beträgt 2.337,8 TEuro (Art. 67 Abs. 2 EGHGB). Bei den Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von 5.961,4 Euro. In dieser Höhe besteht gemäß § 253 Abs. 6 HGB eine Ausschüttungssperre bei den Tochtergesellschaften. Die Steuerrückstellungen werden im Wesentlichen für die laufenden Ertragsteuern des KEB-Konzerns gebildet. Die sonstigen Rückstellungen betreffen Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen, Urlaubsansprüche, Altersteilzeit, Jubilare, Tantiemen etc. Ferner sind unter den sonstigen Rückstellungen die sonstigen zum Bilanzstichtag dem Grunde und der Höhe nach noch nicht genau abzuschätzenden Verpflichtungen ausgewiesen. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen die KEB Japan Ltd. sowie die Innelekt GmbH. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern stehen tatsächlich mittel- bis langfristig zur Verfügung. Unter den sonstigen Verbindlichkeiten werden diverse Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt, aus Steuern und Sozialversicherung sowie übrige kurzfristige Verbindlichkeiten ausgewiesen. Konzern- Verbindlichkeitenspiegel für die Zeit vom 01.01. bis 31.12.2018
Die Nummern der Sicherungsvermerke bedeuten: 1 = Eigentumsvorbehalt D. Angaben zur Konzern- Gewinn- und VerlustrechnungDie KEB-Gruppe erwirtschaftete Umsatzerlöse in Höhe von 251.778,1 TEuro. Eine Aufteilung der Umsatzerlöse nach geographischen Märkten (Inland / Ausland) ist in den nachfolgenden Tabellen dargestellt (§ 314 Abs. 1 Nr. 3 HGB):
Elektronische Erzeugnisse werden häufig in technische Anlagen eingebaut. Diese technischen Anlagen, deren Herstellung im Inland erfolgt, gelangen vielfach über den Export in das Ausland. Neben dem direkten Absatz elektronischer Erzeugnisse im Ausland hat der indirekte Absatz über den Anlagen- und Maschinenbau eine erhebliche Bedeutung für den KEB-Konzern. Die Exportabhängigkeit wird damit deutlich. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten als periodenfremde Erträge die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, Erträge aus abgeschriebenen Forderungen sowie die Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen. Die periodenfremden Erträge und Aufwendungen waren im Einzelnen:
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von 262,8 TEuro. Infolge der Einführung des BilMoG wurde bei der Karl E. Brinkmann GmbH ein Zuführungsbetrag zur Pensionsrückstellung in Höhe von 5.950 TEuro ermittelt. Von der Übergangsregelung gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht. Dementsprechend wird jährlich 1/15 des Betrages, also 397 TEuro den Pensionsrückstellungen zugeführt und als sonstiger betrieblicher Aufwand ausgewiesen. Unter den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind Zinsen aus der Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von 1.319,9 TEuro enthalten. Unter den Steuern vom Einkommen und Ertrag sind die in den einzelnen Ländern gezahlten oder geschuldeten Steuern auf Einkommen und Ertrag ausgewiesen. Zusätzlich sind unter den Steuern vom Einkommen und Ertrag auch die Erträge aus dem Abbau der passiven latenten Steuern in Höhe von 6,2 TEuro und der Erhöhung aktiver latenter Steuern in Höhe von 969,4 TEuro erfasst. Die Bildung latenter Steuern beruht im Wesentlichen auf der Zwischengewinneliminierung, auf der unterschiedlichen steuerlichen und handelsrechtlichen Bewertung von Wertpapieren des Umlaufvermögens sowie von Pensions-, Altersteilzeit-, Urlaubs- und Gleitzeitrückstellungen. Ausgehend von einer erwarteten Ertragsteuerbelastung in Höhe von 26,0 % hat sich die tatsächliche Steuerbelastung wie folgt entwickelt:
E. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Mit einer Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen und den sonstigen finanziellen Verpflichtungen wird nicht gerechnet, da die betroffenen Unternehmen über ausreichend Liquidität verfügen, um ihren Verpflichtungen nachkommen zu können. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die weder in der Bilanz noch in den Bilanzvermerken erscheinen, die aber für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, bestehen in folgendem Umfang:
F. Sonstige AngabenAnzahl der Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr 2018 waren durchschnittlich 1.346 (Vorjahr 1.326) Arbeitnehmer bei der KEB-Firmengruppe (ohne Auszubildende) beschäftigt, davon entfielen auf:
Die Arbeitnehmer der quotal konsolidierten Unternehmen und der per Equity-Methode konsolidierten Unternehmen werden nicht einbezogen. Gesellschaftsorgane Persönlich haftende Gesellschafterin der Muttergesellschaft Brinkmann GmbH & Co. KG ist die Brinkmann Verwaltungs GmbH mit einem gezeichneten Kapital von 50.000,00 Euro und Sitz ebenfalls in Barntrup. Geschäftsführer sind
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Es sind keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag eingetreten, die einer Erläuterung bedürfen.
Barntrup, 24.05.2019 Brinkmann Verwaltungs-GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer: gez. Thomas Brinkmann gez. Vittorio Tavella gez. Ralf Lutter KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNGder Brinkmann GmbH & Co. KG, Barntrup
KONZERNEIGENKAPITALSPIEGEL 2018der Brinkmann GmbH & Co. KG
KONZERNEIGENKAPITALSPIEGEL 2017der Brinkmann GmbH & Co. KG
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2018der Brinkmann GmbH & Co. KG, BarntrupI. Grundlagen des Unternehmens1. Geschäftsmodell des Unternehmens Die KEB-Unternehmensgruppe ist seit 1972 Anbieter hochwertiger Automatisierungslösungen. Die Gesellschaft befindet sich unverändert im Familienbesitz. Die Gesellschafter sind sich ihrer regionalen Verantwortung bewusst und haben am Standort in Barntrup erneut erhebliche Investitionen getätigt. Die Brinkmann GmbH & Co. KG ist Besitzgesellschaft und damit zugleich auch Führungsgesellschaft der KEB-Unternehmensgruppe. Als solche ist sie dafür verantwortlich, die strategischen Unternehmensziele festzulegen und zu verfolgen. Zudem verantwortet sie das Führungs-, Steuerungs- und Kontrollinstrumentarium einschließlich des Risikomanagements. Sie führt die wesentlichen Investitionen innerhalb des Konzerns durch. Organisatorisch ist KEB in vier Unternehmensbereiche gegliedert:
Der Unternehmensbereich Elektrotechnik umfasst die Herstellung von elektronischen Umrichtern unterschiedlicher Größe. Zum Produktionsprogramm der Magnettechnik gehören elektromagnetische Kupplungen und Bremsen. Der Bereich Automotive befasst sich mit der Herstellung von Kupplungen für die Automobilindustrie. Im Unternehmensbereich Getriebe werden Getriebe, Getriebemotoren und Servomotoren für den Maschinen- und Anlagenbau entwickelt, hergestellt und vertrieben. Der Vertrieb erfolgt weltweit über verbundene Unternehmen oder Vertriebspartner. 2. Forschung und Entwicklung Die Stärke der Unternehmensgruppe liegt in der ausgeprägten Kundenorientierung. Dabei hat die Umsetzung von kundenspezifischen Lösungen große Bedeutung. Hierfür hat die Unternehmensgruppe die erforderlichen personellen und materiellen Ressourcen bereitgestellt. II. Wirtschaftsbericht1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen Regionale Schwerpunkte der Geschäftstätigkeit von KEB sind Europa - im wesentlichen West-Europa - als auch Asien und Nordamerika. Ein entscheidender Indikator für die Beurteilung der Geschäftsentwicklung in den entsprechenden Regionen der Welt ist das allgemeine Wirtschaftswachstum (Entwicklung des Bruttoinlandsproduktes (BIP)). Der Aufschwung der Weltwirtschaft verlief 2018 ähnlich positiv wie im Jahr 2017. Auch das Wachstum in den großen Wirtschaftsräumen USA und China verhalf der KEB Gruppe zu einer deutlichen Steigerung im Berichtszeitraum. Nach einem so nicht erwarteten guten Start in das Jahr 2018 hat auch die deutsche Konjunktur trotz der geopolitischen Risiken, aber der nach wie vor günstigen Entwicklung im Euro-Raum erheblich zum Wachstum beigetragen. Trotz der Belastungen durch den beschlossenen Austritt Großbritanniens aus der EU wies die Eurozone im Geschäftsjahr 2018 ein Wachstum des BIP von 3,2% gegenüber 2,5% im Vorjahr aus. Entsprechend legte die Entwicklung in der Elektroindustrie auch signifikant zu. Mit großer Aufmerksamkeit wird die Entwicklung auf den Rohstoffmärkten beobachtet. Die sehr starke Nachfrage nach Rohstoffen und die Spekulationen an den Weltmärkten mit Stahl- und Kupferprodukten haben sich auf die Preisentwicklung in 2018 ausgewirkt. Die anhaltend expansive Geldpolitik der europäischen Zentralbank führt auch speziell für die deutsche Wirtschaft zu positiven Impulsen. Das bestätigt sich mit der weiterhin sehr hohen Wettbewerbsfähigkeit beim Export. Die aktuelle Diskussion um das Thema "Industrie 4.0" wird zunehmend für den Bereich der Systemlösungen im Maschinen- und Anlagenbau an Bedeutung gewinnen. Mit dem gezielten Einsatz der zur Verfügung stehenden KEB-Produktpalette und der weiteren Ausrichtung der Unternehmensgruppe sich als kompetenter Systemanbieter von Automatisierungslösungen am Markt zu etablieren, ist KEB für die Zukunft sehr gut aufgestellt! 2. Geschäftsverlauf Ein großer Teil der Produkte der Gesellschaft wird von Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus abgenommen. Aufgrund der sehr positiven Entwicklung auf den Weltmärkten im ersten Halbjahr 2018, konnten deutliche Umsatzsteigerungen im Ausland erzielt werden. In 2018 steigerten die europäischen Kernländer Italien und Frankreich ihre Umsätze erheblich. Nachdem in 2013 und 2014 in Österreich eine komplette Umstrukturierung stattgefunden hatte, konnte in den Folgejahren sowie auch in 2018 eine erfreuliche Umsatzsteigerung erzielt werden. Die direkte bzw. indirekte Belieferung Chinas konnte 2018 erheblich gegenüber dem Vorjahreszeitraum gesteigert werden. Für 2019 ist von einer Abkühlung der Weltwirtschaft auszugehen. Der anstehende Brexit, sowie die Handelskonflikte zwischen den USA und China und dem zu erwartenden Konflikt zwischen den USA und der EU führen in der Investitionsgüterindustrie zu erheblichen Verunsicherungen. Mögliche, weitere Eskalationen zwischen den beteiligten Wirtschaftsmächten werden auch den europäischen Maschinenbau nachhaltig beeinflussen. Der Dollar ist gegenüber dem Euro im Geschäftsjahr 2018 um 4,6 % gesunken. Der Materialbeschaffung fällt hierbei eine besondere Bedeutung zu und steht daher im Fokus der Geschäftsleitung. 3. Lage a) Vermögenslage Die Bilanzsumme der Unternehmensgruppe stieg im Geschäftsjahr 2018 um 22.271 TEuro auf 289.286 TEuro. Vom gesamten Anlagevermögen der Gesellschaft in Höhe von 126.852 TEuro entfallen auf die Finanzanlagen 59.976 TEuro. Dabei handelt es sich überwiegend um Wertpapiere des Anlagevermögens. Im Vergleich zum Vorjahr verringerte sich die Anlagenintensität von 49,0 % auf 43,9 %. Die Vorräte wurden zur Erfüllung des entsprechenden Nachfrageverhaltens unserer Kunden angepasst. Die Vorräte der Unternehmensgruppe erhöhten sich im Jahr 2018 von 53.351 TEuro im Jahr 2017 auf 68.672 TEuro. Der Anteil der Vorräte an der Bilanzsumme erhöhte sich leicht von 20,0 % auf 23,7 %. Die hohe Lieferfähigkeit der Unternehmensgruppe konnte nur mit einer entsprechenden Lagerbevorratung in 2018 gewährleistet werden. Trotz gestiegener Umsatzerlöse sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände zum Bilanzstichtag um 1.571 TEuro auf 41.539 TEuro gesunken. Die liquiden Mittel einschließlich der Wertpapiere des Umlaufvermögens stellen die jederzeitige Zahlungsfähigkeit der Unternehmensgruppe sicher. Das Eigenkapital beträgt zum Bilanzstichtag 203.323 TEuro bzw. 70,3 % der Bilanzsumme. An Fremdkapital steht der Gesellschaft insgesamt ein Betrag von 85.962 TEuro zur Verfügung. Dieser Betrag teilt sich auf in 38.564 TEuro Pensionsrückstellungen und 47.398 TEuro sonstiges Fremdkapital, insbesondere für Rückstellungen, Lieferantenverpflichtungen sowie Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. b) Finanzlage Die finanzielle Ausstattung der Gesellschaft war auch in 2018 sehr stabil. Lediglich eine ausländische und eine inländische Tochtergesellschaft haben Bankkredite in Anspruch genommen. c) Ertragslage Die KEB-Unternehmensgruppe erzielte im Geschäftsjahr 2018 einen Gesamtumsatz von 251.778 TEuro. Dies entspricht einem Umsatzanstieg von 16.112 TEuro gegenüber dem Vorjahr. Mit 73,0 % wurde der wesentliche Teil der Erlöse im Ausland erwirtschaftet. Im Inland wurden 27,0 % des Umsatzes erzielt. Der Anteil am Umsatz der einzelnen Produktbereiche hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr nur geringfügig geändert. Das Rohergebnis (inkl. sonstige betriebliche Erträge) des Konzerns erhöhte sich im Geschäftsjahr 2018 um 12.147 TEuro auf 151.363 TEuro. Der Anteil an der bereinigten Gesamtleistung minderte sich um 0,6 % auf 58,4 %. Der Betriebsaufwand hat sich im Geschäftsjahr 2018 um 11,5 % bzw. 12.194 TEuro auf insgesamt 118.423 TEuro erhöht. Gemessen an der Gesamtleistung erhöhte sich der Betriebsaufwand von 45,0 % auf 45,7 %. Der Personalaufwand (inklusive der Aufwendungen für Leiharbeiter) stieg um 11.143 TEuro auf 94.521 TEuro. Die Personalaufwandsquote betrug in 2018 36,5 % (Vorjahr 35,3 %). Die wesentlichen Gründe für die Personalaufwandserhöhung liegen in der erhöhten Anzahl von Beschäftigten sowie an Lohn- und Gehaltssteigerungen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (abzüglich der Aufwendungen für Leiharbeiter) stiegen um 1.051 TEuro auf 23.902 TEuro. Durch die Investitionen im laufenden Jahr bzw. in den vorangegangenen Geschäftsjahren beliefen sich die Abschreibungen auf 9.602 TEuro. Der Anteil der Abschreibungen an der Gesamtleistung betrugen in 2018 3,7 % (Vorjahr: 3,7 %). Von den Investitionen entfiel der überwiegende Teil auf die im Inland tätigen Unternehmen Brinkmann GmbH & Co. KG und KEB Automation KG. Das EBT betrug im Geschäftsjahr 2018 22.039,9 TEuro und beläuft sich auf 8,5 % der Gesamtleistung. Der Vorjahreswert belief sich auf 10,1 %. Das niedrigere Ergebnis ist insbesondere auf den überproportionalen Anstieg des Personalaufwandes zurückzuführen. Der Steueraufwand in 2018 beträgt 6.481 TEuro (Vorjahr: 5.881 TEuro). Der konsolidierte Jahresüberschuss beträgt 15.558,9 TEuro bzw. 6,0 % der Gesamtleistung (Vorjahr: 7,6%). 4. Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren Die Anzahl der Beschäftigten lag gem. HGB im Jahresdurchschnitt 2018 bei 1.346 Personen (Vorjahr: 1.326). Hinzu kommen 33 Auszubildende. Diese werden in verschiedenen kaufmännischen und technischen Berufen ausgebildet. Diese hohe Anzahl der Auszubildenden soll im Hinblick auf die soziale Verantwortung des Unternehmens auch in den kommenden Jahren beibehalten werden. Zur Förderung des Nachwuchses insbesondere in technischen Berufen bietet die Unternehmensgruppe 23 jungen Menschen eine duale Ausbildung in Form eines Studiums mit Praxisbezug an. In den kommenden Jahren soll diese Art der Ausbildung zur weiteren Sicherung qualifizierter Arbeitskräfte nicht nur aufrechterhalten, sondern ausgebaut werden. III. NachtragsberichtIm neuen Geschäftsjahr haben sich bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses keine Vorgänge von besonderer Bedeutung ereignet. IV. PrognoseberichtDie zunehmend instabile konjunkturelle Situation in den wichtigsten europäischen und asiatischen Abnehmerländern, speziell in Deutschland, Italien, Österreich, Frankreich und China, hat den Umsatz in 2019 (1. Quartal) stagnieren lassen. Gerade vom sehr wichtigen chinesischen Markt geht eine große Verunsicherung bezgl. des Handelskonfliktes mit den USA aus. Die weitere Entwicklung der chinesischen Wirtschaft in 2019 wird auch für Deutschland, als Exportnation, von elementarer Bedeutung sein. Zudem führt der anstehende BREXIT zu einer weiteren Verunsicherung an den Märkten. Eine positive Ausnahme in 2019 bildet die wirtschaftliche Entwicklung mit zweistelligen Zuwachsraten auf dem amerikanischen Kontinent. Das zu erwartende Ergebnis der KEB Gruppe für 2019 wird zurzeit als verhalten eingestuft. Die Geschäftsführung geht von einer Konsolidierung der wichtigsten betriebswirtschaftlichen Kennzahlen für 2019 aus. Der Auftragseingang für das erste Quartal 2019 liegt unter dem Vorjahreswert für das erste Quartal 2018. Der Umsatz konnte im 1. Quartal 2019 im Vergleich zum Zeitraum 2018 stabil gehalten werden. Nach Einschätzung der Gesellschafter und der Geschäftsführung wird das Ergebnis 2019 unter dem Vorjahresniveau liegen. V. Chancen- und RisikoberichtDie Gesellschaft verfügt über ein System zur Erfassung, Bewertung und Kontrolle von geschäftlichen und finanziellen Risiken. Als Ergebnis der von der Geschäftsführung durchgeführten Risikoinventur wurde festgestellt, dass sich die in den Vorjahren eingeleiteten Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung positiv ausgewirkt haben. Die für einzelne Qualitätsrisiken gebildeten Rückstellungen konnten dadurch reduziert werden. Das eingeführte Risikomanagement ist so strukturiert, dass potentielle Risiken frühzeitig erkannt werden und gegebenenfalls steuernd entgegengewirkt werden kann. Das eingerichtete System beinhaltet insbesondere das Kommunikationsnetzwerk, um den Informationsfluss zu den Prozessverantwortlichen und der Geschäftsführung zu sichern und ermöglicht erforderlichenfalls Maßnahmen kurzfristig einzuleiten. Die Grundsätze, Richtlinien, Prozesse und die Verantwortlichkeiten für das interne Kontrollsystem legt die Geschäftsführung fest. Die Einhaltung des Systems, die Angemessenheit und die Effizienz werden vom Controlling und vom Abschlussprüfer in regelmäßigen Zeitabständen überprüft. Die Geschäftsführung wird laufend über die aktuelle Risikosituation unterrichtet. Bei den kurzfristigen Finanzanlagen wurde Wert auf eine hohe Kapitalrückzahlungssicherheit gelegt. Entstehenden Risiken wurde konsequent begegnet. Eventuelle Währungskursverschiebungen, insbesondere zum Dollar werden stetig beobachtet. Durch gezielte Steuerung der Zahlungsströme in Dollar wird das Risiko begrenzt. VI. Bericht über ZweigniederlassungenDie Unternehmensgruppe unterhält unselbstständige Vertriebs- und Servicebüros an verschiedenen Standorten in Deutschland sowie im Ausland.
Barntrup, 24.05.2019 Brinkmann Verwaltungs-GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer: gez. Thomas Brinkmann gez. Vittorio Tavella gez. Ralf Lutter Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Brinkmann GmbH & Co. KG Eingeschränktes Prüfungsurteil zum Konzernjahresabschluss und Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht Wir haben den Konzernabschluss der Brinkmann GmbH & Co. KG, Barntrup, - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Kapitalflussrechnung und dem Konzern-Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Brinkmann GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr 2018 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung mit Ausnahme der genannten Einschränkungen des Prüfungsurteils zum Konzernabschluss zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für das eingeschränkte Prüfungsurteil zum Konzernabschluss und für das Prüfungsurteil zum Lagebericht Entgegen § 314 Nr. 6 und Nr. 9 HGB wurden im Anhang die Angaben zur Vergütung der Geschäftsführung und des Beirates sowie zur Höhe des Abschlussprüferhonorars nicht angegeben. Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser eingeschränktes Prüfungsurteil zum Konzernabschluss und unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Detmold, 29. Mai 2019 HWP
Hinrichs & Partner mbB
Gerhard Hinrichs, Wirtschaftsprüfer Jochen Mischer, Wirtschaftsprüfer |
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