VaKo-Druck GmbH
Wierlings Busch 73, 48249 Dülmen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sven Vadder seit 15.3.2005 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
VaKo-Druck GmbHDülmenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
Anhang zur OffenlegungDer Grundsatz der Darstellungsstetigkeit gemäß § 265 Abs. 1 HGB wurde im Geschäftsjahr beachtet. Bei der Gesellschaft handelt es sich um ein kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB, da nicht mindestens zwei der dort aufgeführten Größenmerkmale zum Ende des Geschäftsjahres überschritten werden. Auf die Erstellung eines Lageberichtes wird aufgrund des § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB verzichtet. Darüber hinaus macht die Gesellschaft von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gmäß §§ 274a, 276, 288, 326 HGB teilweise Gebrauch. Die Vorschriften des ab dem 01.01.2016 geltenden BilRUG wurden beachtet. Die vergleichsweise Gegenüberstellung mit den Vorjahreszahlen entsprechend § 265 Abs. 2 HGB ist im Geschäftsjahr erfolgt. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses sind die Vorschriften des HGB für kleine Kapitalgesellschaften über die Gliederung und den Ausweis der Posten der Bilanz sowie des GmbHG beachtet worden. Zugänge auf Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten aktiviert. Die Anschaffungskosten umfassen auch die einzeln zuordenbaren Anschaffungsnebenkosten und nachträgliche Anschaffungskosten. Anschaffungspreisminderungen wurden abgesetzt. Abschreibungen auf Immaterielle Vermögensgegenstände sind nach der linearen Methode erfolgt. Die Abschreibung auf Zugänge wurde zeitanteilig vorgenommen. Die Abschreibungen auf Sachanlagen wurden grundsätzlich nach der linearen Methode entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Wirtschaftsgüter vorgenommen. Für gebraucht angeschaffte Wirtschaftsgüter wird eine entsprechend verkürzte Nutzungsdauer zugrunde gelegt. Die Abschreibung auf Zugänge an beweglichen Anlagegegenständen erfolgte zeitanteilig. Bewegliche Wirtschaftsgüter über € 250 bis € 1.000 wurden in den Sammelposten gemäß § 6 Abs. 2 EStG eingestellt. Die Anschaffungskosten dieser Wirtschaftsgüter werden gleichmäßig über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter im Werte bis € 250 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Vorräte wurden mit den Anchaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips und evtl. erforderlicher Abwertungen wegen Alters oder Ungängigkeit. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden zu Nennwerten unter Abzug von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen aktivirt. Der Ansatz der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zu Nennwerten. Die flüssigen Mittel sind zu Nennwerten bilanziert. Die Steuerrückstellungen sind in Höhe der voraussichtlich zu leistenden Zahlungen ausgewiesen. Bei Bildung der sonstigen Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen. Sie sind in der Höhe bemessen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig erscheint. Soweit es sich um Beträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr handelt, wurde eine Abzinsung mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre gemäß § 253 Abs. 2 Nr. 1 HGB vorgenommen, sofern die Abzinsung Beträge von wesentlicher Höhe ergibt. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestandn in Höhe von T€ 36,0 (Vorjahr T€ 45,0). Verpflichtungen aus Miet- und Leasingvrträgen bestehen zum 31.12. des Geschäftsjahres in Höhe von T€ 50,4 (Vorjahr: T€ 125,6). Davon sind innerhalb eines Jahres fällig: T€ 45,4 (Vorjahr: T€ 40,8). Geschäftsführer der Gesellschaft war im Geschäftsjahr: Druckermeister Sven Vadder. Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Die Geschäftsführung der Gesellschaft schlägt der Gesellschafterversammlung vor, das Jahresergebnis 2023 mit dem Bilanzverlust des Vorjahres zu verrechnen und den verbleibenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen.
48249 Dülmen, den 21. Mai 2025 gez. Druckermeister Sven Vadder Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 21. Mai 2025 |
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