"ASTRA
Managementberatung GmbH"
Bingen am
Rhein
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2008 bis zum 30.06.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2009
EUR |
30.6.2008
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
30.243,00 |
34.132,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.170,00 |
2.048,00 |
| II.
Sachanlagen |
29.073,00 |
32.084,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
34.292,49 |
36.615,02 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
19.239,42 |
11.763,19 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
15.053,07 |
24.851,83 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
64.535,49 |
70.747,02 |
Passiva
|
|
30.6.2009
EUR |
30.6.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
14.008,46 |
33.291,97 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzverlust |
11.556,13 |
-7.727,38 |
| B.
Rückstellungen |
6.540,00 |
8.746,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
43.987,03 |
28.709,05 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
43.987,03 |
28.709,05 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
64.535,49 |
70.747,02 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
1. Größenklasse
Nach den Merkmalen zu Beurteilung der
Größenklasse ist die Firma ASTRA
Managementberatug GmbH nach § 267 Abs. 1 HGB
eine kleine Kapitalgesellschaft.
2. Gliederung
Die Gliederung der Bilanz und die der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275
HGB, sowie § 42 GmbHG. Die Gewinn- und Verlustrechnung
wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten
aktiviert und über den Zeitraum der Nutzung
planmäßig abgeschrieben.
2. Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, solche
mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer vermindert um
planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die
Abschreibungen werden nach der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer ermittelt. Die Anlagegüter werden nach
Maßgabe der steuerlich für zulässig
gehaltenen Nutzungsdauer linear abgeschrieben.
3. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert,
bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren
Werten angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit
mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene
Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen
werden abgeschrieben.
4. Die sonstigen Rückstellungen werden in
Höhe des Betrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist, um alle zum Bilanzstichtag
drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten
abzudecken.
5. Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
6. Die Ausübung von Bilanzierungs-, Bewertungs-
und Ausweiswahlrechten erfolgte unverändert zum
Vorjahresabschluss.
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