AGERE
GmbH
Wedemark
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
51.170,00 |
57.635,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
51.169,00 |
57.634,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.502.693,77 |
673.000,99 |
| I.
Vorräte |
1.439.530,00 |
584.305,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
34.680,01 |
13.469,36 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
28.483,76 |
75.226,63 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.244,68 |
8.664,00 |
| Aktiva |
1.558.108,45 |
739.299,99 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
110.042,56 |
89.861,02 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
64.861,02 |
10.329,22 |
| III.
Jahresüberschuss |
20.181,54 |
54.531,80 |
| B.
Rückstellungen |
12.308,01 |
10.719,99 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.435.757,88 |
638.718,98 |
| Summe
Passiva |
1.558.108,45 |
739.299,99 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der AGERE GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
B.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis EUR 800,00 wurden in voller
Höhe abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten über EUR 800,00 werden über
die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Die Ermittlung der
Herstellungskosten für die in Arbeit befindlichen
Aufträge erfolgte zu Vollkosten gemäß
§ 255 Abs. 2 HGB durch Einbeziehung der Material- und
Fertigungseinzelkosten sowie der notwendigen Gemeinkosten
und anderer Kostenbestandteile nach § 255 Abs. 2 Satz
3 und 4 HGB durch Aufschläge in den
Lohnverrechnungssätzen.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden fand nicht statt.
C.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt EUR 0,00
(Vorjahr: EUR 0,00).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR
1.435.757,88 (Vorjahr EUR 638.718,98).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
EUR 0,00(Vorjahr EUR 0,00).
Verbindlichkeiten die durch Pfandrechte oder
ähnliche Rechte gesichert wurden, bestehen zum
Bilanzstichtag nicht.
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 des
Handelsgesetzbuches bestehen nicht.
D.
Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Herr Andre Baumgart, 30900 Wedemark
sonstige Berichtsbestandteile
30900 Wedemark, den
18.12.2024
gez.
Andre Baumgart
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.12.2024
festgestellt.
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