ÜWG Stromnetze Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Daniel Gahr seit 23.10.2017 | Geschäftsführer |
Roland Brand oder Hofmeister seit 16.10.2009 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ÜWG Engineering GmbHGroß-GerauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023A. Geschäftsverlauf und RahmenbedingungenDie ÜWG Engineering GmbH mit Sitz in Groß-Gerau wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 19. September 2007 gegründet und am 12. Oktober 2007 in das Handelsregister eingetragen. Alleinige Gesellschafterin ist die Überlandwerk Groß-Gerau GmbH (ÜWG), Groß-Gerau. Die Tätigkeit der Gesellschaft besteht in der Realisierung von Projekten ergänzend zum Kerngeschäft der Unternehmensgruppe Mainzer Stadtwerke AG. Im Geschäftsjahr 2023 wurden die laufenden Projekte fortgeführt:
Darüber hinaus wurden weitere Beratungsleistungen erbracht und Konzepte erstellt. Auftraggeber waren hierbei überwiegend die MSW und weitere Gesellschaften der Stadt Mainz. B. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nebst Kennzahlen(1) Vermögenslage Bei einer Bilanzsumme von TEUR 343 (i. Vj. TEUR 239) beträgt die Eigenkapitalquote 48,0 % (i. Vj. 67,5 %). Auf der Aktivseite werden im Wesentlichen Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 324 (i. Vj. TEUR 214) ausgewiesen. Auf der Passivseite werden neben dem Eigenkapital von TEUR 165 (i. Vj. TEUR 162) vor allem sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 73 (i. Vj. TEUR 31) gezeigt. (2) Finanzlage Der Finanzmittelfonds, bestehend aus Forderungen bzw. Verbindlichkeiten aus dem konzerninternen Cash Pooling, ist auf TEUR -195 (i. Vj. TEUR -29) gesunken. Die Zahlungsfähigkeit war während des gesamten Geschäftsjahres gegeben.
Im Geschäftsjahr ergab sich ein negativer Cashflow aus operativer Tätigkeit in Höhe von TEUR 166 (i. Vj. positiv in Höhe von TEUR 26). Die Veränderung des Finanzmittelfonds ist somit negativ und beträgt TEUR 166 (i. Vj. positiv in Höhe von TEUR 26). (3) Ertragslage Der Jahresüberschuss ist die steuerungsrelevante Kennzahl der Gesellschaft. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 3 (i. Vj. TEUR 3) erwirtschaftet, was im Wesentlichen der im Vorjahr abgegebenen Prognose entspricht. Den Umsatzerlösen aus der Durchführung von Projekten in Höhe von TEUR 398 (i. Vj. TEUR 257) stehen die für die Projekte angefallenen Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von TEUR 194 (i. Vj. TEUR 56) und Personalaufwendungen in Höhe von TEUR 174 (i. Vj. TEUR 173) gegenüber. Daneben fielen sonstige betriebliche Aufwendungen in Höhe von TEUR 24 (i. Vj. TEUR 24) an. (4) Investitionen Im Berichtsjahr wurden keine Investitionen (i. Vj. TEUR 0) durchgeführt. (5) Mitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigt neben den Geschäftsführern einen Mitarbeiter (i. Vj. einen Mitarbeiter). C. Voraussichtliche Entwicklung mit Hinweisen auf wesentliche Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung sowie PrognoseberichtDie Gesellschaft verfügt auf Grund ihrer überschaubaren Größe über kein formalisiertes Risikomanagementsystem (RMS), sondern ist über die ÜWG in das RMS der MSW einbezogen. Im Geschäftsjahr 2024 wird die Gesellschaft die übernommenen Projekte fortführen. Zudem wird das Augenmerk weiterhin auf die Akquisition neuer Projekte gelegt. Für das Geschäftsjahr 2024 wird auf Grund der Fortführung der Projekte bzw. der Aufnahme neuer Projektarbeiten, in denen die Kosten der Gesellschaft zuzüglich eines Steuerungskostenzuschlags vergütet werden, mit einem Ergebnis auf dem Niveau des Geschäftsjahres 2023 gerechnet. Vor diesem Hintergrund sieht die Geschäftsführung keine Risiken, die den Bestand der Gesellschaft gefährden. Einige der im Lagebericht gemachten Angaben enthalten zukunftsbezogene Aussagen. Diese wurden auf Grundlage unserer Erwartungen und Einschätzungen über künftige, uns betreffende Ereignisse formuliert. Solche in die Zukunft gerichtete Aussagen unterliegen naturgemäß Risiken und Ungewissheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse abweichen oder schlechter ausfallen als beschrieben.
Groß-Gerau, den 10. Mai 2024 ÜWG Engineering GmbH, Groß-Gerau Geschäftsführung
Bilanz zum 31. Dezember 2023A k t i v a
P a s s i v a
Gewinn-
und Verlustrechnung für die Zeit
|
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| 2023 | 2022 | ||
| Anhang | EUR | EUR | |
| 1. Umsatzerlöse | (5) | 397.529,60 | 256.790,88 |
| 2. Sonstige betriebliche Erträge | (6) | 8.488,92 | 8.506,50 |
| 3. Materialaufwand | (7) | ||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 0,00 | 1.752,51 | |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | 194.287,35 | 55.538,89 | |
| 4. Personalaufwand | |||
| a) Gehälter | 142.343,26 | 141.956,78 | |
| b) Soziale Abgaben | 31.681,06 | 31.346,67 | |
| 5. Abschreibungen auf Sachanlagen | 6.552,00 | 6.553,00 | |
| 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen | (8) | 23.753,23 | 24.217,03 |
| 7. Betriebsergebnis | 7.401,62 | 3.932,50 | |
| 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 0,00 | 11,50 | |
| 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 2.696,88 | 0,00 | |
| davon aus verbundenen Unternehmen EUR 2.696,88 (i. Vj. EUR 0) | |||
| 10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 1.365,53 | 1.160,36 | |
| 11. Ergebnis nach Steuern | 3.339,21 | 2.783,64 | |
| 12. Sonstige Steuern | 180,00 | 180,00 | |
| 13. Jahresüberschuss | 3.159,21 | 2.603,64 |
| Firma | ÜWG Engineering GmbH |
| Sitz der Gesellschaft | Friedrichstraße 45, 64521 Groß-Gerau |
| Zuständiges Registergericht | Amtsgericht Darmstadt |
| Handelsregisternummer | HRB 86282 |
Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267a Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist aufgrund der ergänzenden Regelungen im Gesellschaftsvertrag nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) für große Kapitalgesellschaften sowie unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgestellt worden.
Um die Klarheit und Übersichtlichkeit des Jahresabschlusses zu vergrößern, wird vom Wahlrecht, bestimmte Angaben im Anhang zu machen, grundsätzlich Gebrauch gemacht.
Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich nach den §§ 265, 266 und 275 HGB. In der Gewinn- und Verlustrechnung wird zusätzlich der Posten Betriebsergebnis ausgewiesen.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt.
Anlagevermögen
Das Sachanlagevermögen ist mit Anschaffungskosten und - soweit abnutzbar - unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bewertet. Im Fall einer voraussichtlich dauernden Wertminderung erfolgt eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert.
Die Nutzungsdauer der beweglichen Anlagegüter bemisst sich grundsätzlich nach der betriebsgewöhnlichen durchschnittlichen Nutzungsdauer (sechs Jahre); die Abschreibung erfolgt pro rata temporis.
Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert unter Berücksichtigung angemessener Einzelwertberichtigungen bilanziert.
Bei Vorliegen einer Aufrechnungslage nach § 387 BGB werden Forderungen und Verbindlichkeiten gegen die bzw. gegenüber der Gesellschafterin, verbundenen Unternehmen sowie Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, miteinander saldiert.
Eigenkapital
Das Eigenkapital ist vollständig eingezahlt und wird zum Nennwert ausgewiesen.
Rückstellungen und Verbindlichkeiten
Bei den Rückstellungen werden alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten berücksichtigt. Sie werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden bei der Bewertung berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem fristgerechten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
(1) Anlagevermögen
Die Aufgliederung und die Entwicklung des Anlagevermögens sind im Anlagenspiegel dargestellt, der dem Anhang als Anlage beigefügt ist.
(2) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 324 (i. Vj. TEUR 214) resultieren, wie im Vorjahr, vollständig aus Lieferungen und Leistungen. In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen gegen die Gesellschafterin in Höhe von TEUR 59 (i. Vj. TEUR 18) enthalten, welche mit Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 2 (i. Vj. TEUR 2) verrechnet wurden, die aus Lieferungen und Leistungen resultieren.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
(3) Rückstellungen
Bei den sonstigen Rückstellungen handelt es sich im Wesentlichen um Rückstellungen für Jahresabschlusskosten in Höhe von TEUR 7 (i. Vj. TEUR 7). Die Steuerrückstellungen beinhalten Rückstellungen für laufende Steuern vom Einkommen und vom Ertrag.
(4) Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 65 (i.Vj. TEUR 2) resultieren im Wesentlichen aus dem Cash Pooling in Höhe von TEUR 195, welche mit Forderungen in Höhe von TEUR 132 verrechnet wurden. Die Forderungen ergeben sich, wie im Vorjahr, vollständig aus Lieferungen und Leistungen.
Die Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
(5) Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse betreffen neben Beratungsleistungen für die Stadt Mainz, die von der Gesellschaft an die Überlandwerke Groß-Gerau GmbH, Groß-Gerau (ÜWG), die Mainzer Stadtwerke AG, Mainz (MSW), und die Zentrale Beteiligungsgesellschaft der Stadt Mainz GmbH, Mainz (ZBM), berechnete Aufwendungen für Entwicklungs- und Ausschreibungsprojekte.
(6) Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge bestehen hauptsächlich aus Einnahmen aus Dienstwagennutzung in Höhe von TEUR 9 (i. Vj. TEUR 9).
(7) Materialaufwand
Die Materialaufwendungen resultieren im Wesentlichen aus den Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von TEUR 194 (i. Vj TEUR 56).
(8) Sonstige betriebliche Aufwendungen
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden periodenfremde Aufwendungen in Höhe von EUR 239,07 (i. Vj. EUR 450) ausgewiesen.
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschluss des Geschäftsjahres haben sich nicht ereignet.
Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt
Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr neben den Geschäftsführern einen Mitarbeiter (i. Vj. einen Mitarbeiter).
Konzernbeziehungen
Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der obersten Konzernmuttergesellschaft, der Zentrale Beteiligungsgesellschaft der Stadt Mainz mbH, Mainz (ZBM), einbezogen. Diese stellt den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis an Unternehmen auf. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Honorar des Abschlussprüfers
Die Gesellschaft macht, hinsichtlich der Angabe des Honorars des Abschlussprüfers, von der Erleichterung gemäß § 285 Nr. 17 HGB Gebrauch und verweist diesbezüglich auf den Konzernanhang der ZBM zum 31. Dezember 2023.
Organe der Gesellschaft
Geschäftsführung:
| • |
Daniel Gahr, Vorstandsvorsitzender der Mainzer Stadtwerke AG |
| • |
Roland Brand-Hofmeister, Geschäftsführer der ÜWG Engineering GmbH |
Bezüglich der Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wird von der Befreiungsvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.
Ergebnisverwendung
Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss in Höhe von EUR 3.159,21 sowie den Gewinnvortrag in Höhe von EUR 136.599,11 auf neue Rechnung vorzutragen.
Groß-Gerau, den 10. Mai 2024
ÜWG Engineering GmbH, Groß-Gerau
Geschäftsführung
Daniel Gahr
Roland Brand-Hofmeister
| Anschaffungskosten | |||||
| Um- | |||||
| 01.01.2023 | Zugänge | Abgänge | buchungen | 31.12.2023 | |
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 39.844,99 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 39.844,99 |
| 39.844,99 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 39.844,99 | |
| Kumulierte Abschreibungen | ||||
| Abschreibungen | ||||
| des | ||||
| 01.01.2023 | Geschäftsjahres | Abgänge | 31.12.2023 | |
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 22.371,99 | 6.552,00 | 0,00 | 28.923,99 |
| 22.371,99 | 6.552,00 | 0,00 | 28.923,99 | |
| Buchwerte | ||
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | |
| EUR | EUR | |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 10.921,00 | 17.473,00 |
| 10.921,00 | 17.473,00 | |
An die ÜWG Engineering GmbH, Groß-Gerau
Prüfungsurtei le
Wir haben den Jahresabschluss der ÜWG Engineering GmbH, Groß-Gerau, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der ÜWG Engineering GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| • |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und |
| • |
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
G rundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter f ür den Jahres abschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahres abschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| • |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| • |
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| • |
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| • |
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| • |
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| • |
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
| • |
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 10. Mai 2024
PricewaterhouseCoopers
GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Marc
Krizaj, Wirtschaftsprüfer
ppa. Xandra Schulte, Wirtschaftsprüferin
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 11.06.2024 festgestellt.
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