Fameco
Diagnostics GmbH (vormals: Diamond Diagnostics GmbH)
Vaterstetten
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
31.900,00 |
12.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
278.376,49 |
324.073,48 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.338,16 |
1.441,77 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
135.460,25 |
14.235,26 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
450.074,90 |
352.250,51 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
5.000,00 |
4.970,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
445.074,90 |
347.280,51 |
| davon
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
206.742,69 |
99.292,01 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
36.742,62 |
49.598,01 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
450.074,90 |
352.250,51 |
sonstige Berichtsbestandteile
ANGABEN ZUR BILANZIERUNG UND BEWERTUNG EINSCHLIESSLICH
DER VORNAHME STEUERRECHTLICHER MASSNAHMEN
A. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB
Der Jahresabschluss der Firma
Fameco Diagnostics GmbH wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches unter Beachtung der Vorschriften des
GmbHG sowie des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Bei der Kapitalgesellschaft handelt es sich um eine
kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Aus
diesem Grunde hat die Gesellschaft bei der Aufstellung des
Anhangs von den Erleichterungen für kleine
Kapitalgesellschaften Gebrauch gemacht.
Die Aufstellung erfolgte nach folgenden
Grundsätzen und Methoden:
Die
Vermögensgegenstände sind mit den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet worden. Bei
abnutzbaren Vermögensgegenständen sind
planmäßige Abschreibungen vorgenommen worden.
Soweit erforderlich, sind die niedrigeren beizulegenden
Werte angesetzt worden.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit
Anschaffungskosten bis 410 € wurden im
Anschaffungsjahr grundsätzlich aktiviert und in voller
Höhe abgeschrieben.
In die Ermittlung der Herstellungskosten wurden die
unmittelbar zurechenbaren Kosten, sowie die notwendigen
Gemeinkosten und die durch die Fertigung veranlasste
Abschreibung einbezogen.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die
Forderungen wurden zum Nominalbetrag angesetzt.
Für Einzelrisiken wurden angemessene
Einzelwertberichtigungen gebildet.
Sonstige
Rückstellungen für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
B. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden im Wesentlichen übernommen.
Ein Wechsel fand nicht statt.
C. Besondere Angaben zu Bewertungsvereinfachungen
Zur Bewertung des Vorratsvermögens wurden
gemäß § 256 HGB das
Verbrauchsfolgeverfahren bzw. gem. § 240 Abs. 4 HGB
das Durchschnittswert- bzw. Gruppenbewertungsverfahren
angewandt.
D. Abschreibungen auf den niedrigeren Wert von
Gegenständen des Umlaufvermögens
Abschreibungen auf den niedrigeren Wert von
Gegenständen des Umlaufvermögens wurden in diesem
Geschäftsjahr nicht vorgenommen.
E. Angabe von Haftungsverhältnissen
§ 268 Abs. 7 HGB
Weitere nicht bilanzierte sonstige Verbindlichkeiten
gem. § 251 HGB in Form von
a. Wechseln,
b. Bürgschaften;
c. Gewährleistungsverträgen und
d. Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten
bestehen zur Zeit nicht.
F. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
Der Jahresabschluss wurde vor Verwendung aufgestellt.
G. Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Der Geschäftsführer schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das
Jahresergebnis in voller in das nächste Jahr
vorzutragen.
H. Beschluss über die Ergebnisverwendung
Der Vorschlag des Geschäftsführers wurde
einstimmig angenommen.
I. Sonstige Pflichtangaben
Folgende Angaben zur Vermittlung eines besseren
Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
werden gemacht:
Angabe der Mitglieder des
Geschäftsführerorganes
§ 285 Nr. 10 HGB
Der Geschäftsführer der Firma Fameco
Diagnostics GmbH (ehem. Diamond Diagnostics GmbH) ist:
Hubert Kulzer
Nach § 245 HGB wird der vorliegende
Jahresabschluss 2015 bestehend aus
1. Bilanz
2. Anhang
unterzeichnet.
gez. Hubert Kulzer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.03.2017 festgestellt.
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