Zeller
ComputerS GmbH
Schramberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
12.340,00 |
12.433,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
9.187,00 |
9.546,00 |
| II.
Sachanlagen |
3.153,00 |
2.887,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
741.309,23 |
653.927,18 |
| I.
Vorräte |
15.124,08 |
28.285,27 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
469.597,11 |
435.579,41 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
256.588,04 |
190.062,50 |
| Aktiva |
753.649,23 |
666.360,18 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
319.677,45 |
289.837,25 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
293.677,45 |
263.837,25 |
| davon
Gewinnvortrag |
263.837,25 |
233.153,75 |
| B.
Rückstellungen |
289.627,00 |
264.781,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
144.344,78 |
111.741,93 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
144.344,78 |
111.741,93 |
| Passiva |
753.649,23 |
666.360,18 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
Die nachfolgenden zitierten Paragraphen beziehen
sich, wenn nichts anderes
angegeben ist, auf Vorschriften des
Handelsgesetzbuches.
Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungsmethoden (§ 246 bis § 251)
A.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 II Nr.
1)
1. Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungs-abgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2. Die Posten der Aktivseite sind nicht
mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit
Grundstückslasten verrechnet worden.
3. Das Anlage- und Umlaufvermögen,
das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungs-
abgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
4. Das Anlagevermögen weist nur
Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem
Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.
5. Rückstellungen sind nur im Rahmen
des § 249 HGB gebildet worden.
6. Rechnungsabgrenzungsposten sind nach
den Vorschriften des § 250 HGB gebildet worden.
7. Unter der Bilanz sind Verbindlichkeiten
aus der Begebung und Übertragung von Wechseln aus
Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und
aus Gewährleistungsverträgen sowie
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten in einem
Betrag vermerkt.
Haftungsverhältnisse sind auch angegeben, wenn
ihnen gleichwertige Rückgriffsforderungen
gegenüberstehen.
Bewertungsmethoden
8. Die Wertansätze der
Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit
denen der Schlussbilanz des vorhergehenden
Geschäftsjahres überein.
9. Bei der Bewertung wird von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen.
Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche
Gegebenheiten nicht entgegen.
10. Die Vermögensgegenstände und
Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet
worden.
11. Es ist vorsichtig bewertet worden,
namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur
berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag
realisiert sind.
12. Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen
bewertet. Bei der Bemessung der planmäßigen
Abschreibung sind die Anschaffungskosten oder
Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt
worden, in denen der Vermögensgegenstand
voraussichtlich genutzt wird.
13. Geringwertige Wirtschaftsgüter sind im
Erwerbsjahr voll abgeschrieben worden.
14. Von der Vereinfachungsregel der Richtlinie
44 Abs. 2 EStR wurde Gebrauch gemacht.
Zugänge an beweglichen
Vermögensgegenständen aus dem ersten Halbjahr
sind
dementsprechend mit dem vollen Abschreibungssatz und
Zugänge aus der zweiten Hälfte des
Geschäftsjahres mit dem halben Abschreibungssatz
abgeschrieben worden.
Umlaufvermögen
15. Bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen
erfolgte bei gleichartigen Vermögensgegenständen
die Ermittlung der Anschaffungspreise grundsätzlich
auf der Basis gewogener Durchschnittspreise. Ansonsten
wurden die Einzelanschaffungskosten festgestellt und
angesetzt. Bei den unfertigen Leistungen wurde der Wert
unter Einbeziehung der Material- und Fertigungskosten
entsprechend dem Baufortschritt festgestellt.
16. Die Forderungen sind grundsätzlich mit
dem Nennbetrag angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde
durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Passiva
17. Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
18. Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
19. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt worden.
20. Die in der G+V ausgewiesenen Steuern vom
Einkommen und vom Ertrag belasten nur das Ergebnis der
gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.
sonstige Berichtsbestandteile
Klaus Weinmann
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.04.2024
festgestellt.
|