Heinz
Hartmann GmbH
Hagen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.178,00 |
14.823,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.564,00 |
7.458,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.614,00 |
7.365,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.286.210,54 |
1.462.038,35 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
418.107,07 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
19.573,88 |
427.674,65 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.266.636,66 |
616.256,63 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.385,14 |
6.769,97 |
| Summe
Aktiva |
1.296.773,68 |
1.483.631,32 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
366.327,64 |
334.535,06 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
308.970,47 |
373.055,53 |
| III.
Jahresüberschuss |
31.792,58 |
-64.085,06 |
| B.
Rückstellungen |
311.082,20 |
255.289,53 |
| C.
Verbindlichkeiten |
619.363,84 |
893.806,73 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
619.363,84 |
893.806,73 |
| Summe
Passiva |
1.296.773,68 |
1.483.631,32 |
Anhang 2020
Allgemeine Angaben
Die Heinz Hartmann GmbH hat Ihren Sitz in Hagen und
ist beim Amtsgericht Hagen im Handelsregister Abteilung B
unter der Nummer 987 eingetragen.
Der Jahresabschluss der Heinz Hartmann GmbH zum 31.
Dezember 2020 ist unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung nach den
Vorschriften der §§ 242 bis 256a und der
§§ 264 bis 288 HGB in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungs-gesetzes (BilRUG) und den
Sondervorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt worden.
Die Gesellschaft erfüllt die
Größenkriterien für kleine
Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 i.V.m. §
267 Abs. 3 HGB. Die entsprechenden
größenabhängigen Erleichterungen werden
teilweise in Anspruch genommen.
Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätzen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des
Vorjahres wurden beibehalten. Die Grundsätze der
Darstellungsstetigkeit wurden gewahrt. Bei der Bewertung
wurde von der Fortführung des Unternehmens
ausgegangen.
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen nach den steuerlichen
Vorschriften in Anlehnung an die amtlichen AfA-Tabellen
vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert
bis zu € 150,00 werden im Jahr des Zugangs sofort als
Aufwand erfasst. Für abnutzbare bewegliche
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit
Anschaffungskosten von € 150,01 bis € 800,00
wurde im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt.
Vorräte, Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Börsen- oder
Marktpreise am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese
angesetzt. Für Verwendungsrisiken wurden angemessene
Wertberichtigungen auf die Vorräte vorgenommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert
ausgewiesen worden. Den in den Forderungen aufgrund von
Lieferungen und Leistungen enthaltenen Ausfallrisiken wird
durch die Bildung angemessener dotierter Pauschalwert- und
Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.
Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller
übrigen Gläubiger entzogen sind und
ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus
Altersversorgungsverpflichtungen dienen, werden mit diesen
Schulden verrechnet. Ergibt sich ein
Verpflichtungsüberhang, wird dieser unter den
Rückstelllungen erfasst. Übersteigt der Wert der
Vermögensgegenstände die Verpflichtungen, erfolgt
der Ausweis als Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung.
Die Bank- und Kassenguthaben wurden mit dem
Nominalwert angesetzt.
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie
Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach dem
Bilanzstichtag darstellen. Sie werden mit dem anteiligen
Nennwert der vor dem Bilanzstichtag geleisteten Zahlungen
aktiviert.
Eigenkapital
Die Gesellschaft ist mit einem gezeichneten Kapital
von € 25.564,59 ausgestattet, das voll eingezahlt ist.
Die Ausschüttungssperre im Sinne des § 253 Abs. 6
Satz 2 HGB beträgt 59.209,00 €.
Rückstellungen
Die Pensionsrückstellung wurde in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die
Höhe des Erfüllungsbetrages wurde nach der
Projected Unit Credit Methode (IAS 19.65) berechnet. Als
Rechnungsgrundlage dienten die Richttafeln 2018 G von Klaus
Heubeck. Die Rückstelllungen werden pauschal mit dem
Rechnungszinssatz abgezinst, der sich bei einer
angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren auf Basis des
durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen 10 Jahre
ergibt. Der Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 HGB
beträgt 63.774,00 €. Um diesen Betrag werden
aufgrund der geänderten gesetzlichen Vorschriften des
BilRUG zum Zinssatz für Altersvorsorgeverpflichtungen
die Netto-Rückstellung und der entsprechende Aufwand
niedriger ausgewiesen. Als Berechnungsparameter wurden der
Rechnungszins mit 3,21 % p.a., die Gehaltsdynamik mit 0,0 %
p.a. die Rentendynamik mit 2,0 % p.a. und die Fluktuation
mit 0,0 % p.a. zu Grunde gelegt.
Durch die Umstellung der Bewertung der
Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergab sich ein
zusätzlicher einmaliger Rückstellungswert in
Höhe von 20.025,00 €, welcher im
Geschäftsjahr den Pensionsrückstellungen in
Höhe von 1/15 zugeführt und als Personalaufwand
ausgewiesen wurde.
Die Aktivwerte, der zur Absicherung der
Pensionszusagen abgeschlossenen
Rückdeckungsversicherungen, werden gem. § 253
Abs. 1 Satz 4 HGB mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet.
Eine Verrechnung mit den zugrunde liegenden Verpflichtungen
gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB erfolgte ab 2010.
31.12.2020
€
Erfüllung der Verpflichtung aus der
Pensionszusage 489.385,00
Beizulegender Zeitwert der
Rückdeckungsversicherung
211.888,26
Nettowert der Pensionszusage
(Netto-Rückstellung)
277.496,74
Als beizulegender Zeitwert der
Rückdeckungsversicherung wurde der vom
Versicherungsgeber mitgeteilte Aktivwert zum Bilanzstichtag
angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie
wurden in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt und ermittelt (§ 253
Abs. 1 S. 2 HGB). Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins
der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst
(§ 253 Abs. 2 S. 2 HGB). Zum aktuellen Bilanzstichtag
wurde keine Abzinsung vorgenommen, da entweder die
Rückstellungen eine Restlaufzeit von weniger als einem
Jahr haben oder aber eine Abzinsung aufgrund der absoluten
Höhe von geringem Aussagewert ist (z.B. bei den
Archivierungsrückstellungen) und deshalb der Aspekt
des Gläubigerschutzes nicht gefährdet erscheint.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zu Ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zu den Arbeitnehmern
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 10
Arbeitnehmer ohneGeschäftsführung
beschäftigt.
Angaben zu den Geschäftsführern, zu
Beteiligungsverhältnissen u.ä.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende
Personen geführt:
Frau Ilse Hartmann, Geschäftsführer,
alleinvertretungsberechtigt, Befreiung § 181 BGB
(verstorben im Mai 2020)
Herr Jörg Hartmann. Geschäftsführer,
alleinvertretungsberechtigt, Befreiung § 181 BGB
Angabe der Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt € 619.073,52 €
(Vorjahr € 785.451,12).
Weitere Angaben (Haftungsverhältnisse,
Eventualverbindlichkeiten, sonstige Verpflichtungen)
Haftungsverbindlichkeiten i. S. d. § 251 HGB
liegen nicht vor. Es bestehen Leasing- und
Pachtverträge, die vertragsgemäß bedient
werden.
Die Schutzklausel gemäß § 268 IV HGB
wurde in Anspruch genommen. Von den Erleichterungen der
§§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
3.5 Nachtragsbericht
Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2020 sind
keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.
Hagen, den 11.10.2022
gez. Jörg Hartmann
sonstige Berichtsbestandteile
Hagen, den 11.10.2022
gez Jörg Hartmann, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 11.10.2022
festgestellt.
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