RISA Design
GmbH
Ransbach-Baumbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
183.180,56 |
99.248,56 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
8.959,00 |
450,00 |
| II.
Sachanlagen |
174.196,00 |
98.773,00 |
| III.
Finanzanlagen |
25,56 |
25,56 |
| B.
Umlaufvermögen |
272.092,09 |
256.694,54 |
| I.
Vorräte |
223.458,67 |
228.790,53 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
31.300,34 |
14.068,85 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
17.333,08 |
13.835,16 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
16.458,22 |
0,00 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
|
169.316,80 |
| Aktiva |
471.730,87 |
525.259,90 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
139.780,58 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
43.000,00 |
43.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
100.000,00 |
|
| III.
Verlustvortrag |
212.316,80 |
266.785,71 |
| IV.
Jahresüberschuss |
209.097,38 |
54.468,91 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
|
169.316,80 |
| B.
Rückstellungen |
4.232,96 |
3.932,96 |
| C.
Verbindlichkeiten |
327.717,33 |
521.326,94 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
36.318,11 |
117.370,60 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
291.399,22 |
403.956,34 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
99.958,94 |
388.121,88 |
| Passiva |
471.730,87 |
525.259,90 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der RISA Design GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Tatsächliches Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage (§ 264 Abs. 2 HGB)
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§
284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 800,00 Euro wurden im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB)
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
II. Angaben zur Bilanz
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
größer 5 Jahre und der Sicherungsrechte (§
285 Nr. 1a + 1b HGB)
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
beträgt 218.958,94 Euro (Vorjahr:
337.757,57 Euro).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt 81.816,96 Euro.
Die nachfolgenden Sicherungsarten und
Sicherungsformen sind mit den Verbindlichkeiten verbunden:
Als Sicherheit dient eine Grundschuld und eine
selbstschuldnerische Bürgschaft der Eheleute Klaus und
Monika Sackewitz.
Erläuterung der Aufwendungen und Erträge von
außergewöhnlicher Größenordnung oder
außergewöhnlicher Bedeutung (§ 285 Nr. 31
HGB)
|
|
Euro
|
Darlehensverzicht
Gesellschafter Klaus Sackewitz
|
|
280.000,00
|
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42
Abs. 3 GmbHG / § 264 c Abs. 1 HGB)
Sachverhalte
|
Betrag
|
|
Euro
|
Darlehen Klaus Sackewitz
|
99.958,94
|
III. Angaben zu Mitarbeitern und Organen
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
(§ 285 Nr. 7 HGB)
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 6.
IV. Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer:
Michael Sackewitz
Herr Sackewitz ist einzelvertretungsberechtigt und
von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Mit Wirkung vom 01.01.2023 wurde Herr Klaus Sackewitz
als Geschäftsführer abberufen und Herr Michael
Sackewitz zum neuen Geschäftsführer bestellt.
Unterschrift der Geschäftsführung
RISA Design GmbH
Ransbach-Baumbach, den 20.09.2024
Michael Sackewitz
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.09.2024 festgestellt.
festgestellt durch Michael Sackewitz
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