WINDSTAR Aktiengesellschaft
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Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Patrick Roth seit 4.2.2021 | Vorstandsmitglied |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Circle of Merlin AGLangenaltheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 31.12.2012I. Allgemeine Angaben 1. Grundlagen der RechnungslegungDie Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. 2. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDie Wertansätze in der Vorjahresbilanz der Firma zum 31.12.2011 wurden unverändert als Bilanzvorträge auf neue Rechnung übernommen. Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht. Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt. Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet. Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen. 3. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und BewertungsmethodenBeim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. II. Erläuterungen zur Bilanz1. AnlagevermögenDie Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem als Anlage zum Anhang dargestellten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB). Im elektronisch offen gelegten Jahresabschluss ist der Anlagenspiegel nicht enthalten. 2. Forderungen und sonstige VermögensgegenständeDie Restlaufzeiten der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich gemäß § 268 Abs. 4 HGB wie folgt dar:
3. Gezeichnetes Kapital und BilanzverlustGrundkapital Das Grundkapital der Gesellschaft besteht seit der Gründung der Gesellschaft vom 15. Februar 1999 ( am 26. April 1999 in das Handelsregister eingetragen ) in Höhe von Euro 50.000,00. Das Grundkapital ist eingeteilt in 50.000 nennbetragslose Inhaber-Stückaktien. Bilanzverlust In der Position Bilanzverlust ist ein Verlustvortrag in Höhe von 40.850,89 EUR enthalten. 5. Laufzeiten der VerbindlichkeitenDie Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich gemäß § 268 Abs. 5 HGB wie folgt dar:
6. HaftungsverhältnisseHaftungsverhältnisse i. S. des § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. 7. Sonstige finanzielle VerpflichtungenZum Bilanzstichtag bestanden gemäß § 285 Abs. 3a HGB keine sonstigen finanzielle Verpflichtungen. III. Sonstige Angaben1. Vorstand / AufsichtsratVorstand Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Jürgen K. Herrmannsdörfer, Langenaltheim Als alleinvertretungsberechtigter Vorstand geführt. Aufsichtsrat Herr Rüdiger Reuß, Zirndorf - Vorsitzender - Frau Doris Henke, Langenaltheim - stellvertretende Vorsitzende Herr Heinrich Hausmann, Nürnberg 2. ErgebnisverwendungAuf Beschluss des Aufsichtsrates und des Vorstandes wird der Jahresfehlbetrag und Verlustvortrag als Bilanzverlust auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Feststellung des JahresabschlussesDer vorliegende Jahresabschluss wurde von Aufsichtsrat und Vorstand am 24. Januar 2014 festgestellt. 4. Weitere AngabenDie Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Langenaltheim, den 24. Januar 2014 .......................................................................... gez. Jürgen K. Herrmannsdörfer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 24.1.2014. |
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