Stammdaten

Register
Amtsgericht Ansbach HRB 2922
Vorher
CIRCLE OF MERLIN Aktiengesellschaft
Eingetragen
29.4.1999
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieEntwicklung und Programmierung von AnwendungssoftwareErbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Gegenstand
Gegenstand geändert, nun: - Entwicklung und Vertrieb von technischer Hard- und Software, - Programmierung von Software für verschiedenste Plattformen, -Beratung im Bereich der Bedarfsermittlung von Hard- und Software, - Inbetriebnahme und Service von technischen Hard- und Sofwaresystemen, - Entwicklung von Schulungsmaterialien, Durchführung von Seminaren, Workshops und Vorträgen.

Historie

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Management

NameRolle
Patrick Roth
seit 4.2.2021
Vorstandsmitglied

Konzern- und Jahresabschlüsse

Circle of Merlin AG

Langenaltheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Anlagevermögen 2.452,00 815,00
I. Sachanlagen 2.452,00 815,00
B. Umlaufvermögen 33.085,61 36.046,55
I. Vorräte 28.267,65 28.465,70
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 216,70 4,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 4.601,26 7.576,85
Bilanzsumme, Summe Aktiva 35.537,61 36.861,55

Passiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 7.467,90 9.149,11
I. gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Bilanzverlust 42.532,10 40.850,89
B. Rückstellungen 10.360,00 10.360,00
C. Verbindlichkeiten 17.709,71 17.352,44
Bilanzsumme, Summe Passiva 35.537,61 36.861,55

Anhang für das Geschäftsjahr 31.12.2012

I. Allgemeine Angaben

1. Grundlagen der Rechnungslegung

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Wertansätze in der Vorjahresbilanz der Firma zum 31.12.2011 wurden unverändert als Bilanzvorträge auf neue Rechnung übernommen.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt.

Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

3. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

II. Erläuterungen zur Bilanz
1. Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem als Anlage zum Anhang dargestellten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB).

Im elektronisch offen gelegten Jahresabschluss ist der Anlagenspiegel nicht enthalten.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Restlaufzeiten der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich gemäß § 268 Abs. 4 HGB wie folgt dar:

  gesamt davon mit von 1 bis 5 von mehr als
    Restlaufzeit Jahren 5 Jahren
    bis 1 Jahr    
Forderungen und sonstige 216,70 216,70 0,00 0,00
Vermögensgegenstände EUR EUR EUR EUR
3. Gezeichnetes Kapital und Bilanzverlust

Grundkapital

Das Grundkapital der Gesellschaft besteht seit der Gründung der Gesellschaft vom 15. Februar 1999 ( am 26. April 1999 in das Handelsregister eingetragen ) in Höhe von Euro 50.000,00.

Das Grundkapital ist eingeteilt in 50.000 nennbetragslose Inhaber-Stückaktien.

Bilanzverlust

In der Position Bilanzverlust ist ein Verlustvortrag in Höhe von 40.850,89 EUR enthalten.

5. Laufzeiten der Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich gemäß § 268 Abs. 5 HGB wie folgt dar:

  gesamt davon mit von 1 bis 5 von mehr als
    Restlaufzeit Jahren 5 Jahren
    bis 1 Jahr    
  17.709,71 17.709,71 0,00 0,00
Verbindlichkeiten EUR EUR EUR EUR
6. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. des § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

7. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden gemäß § 285 Abs. 3a HGB keine sonstigen finanzielle Verpflichtungen.

III. Sonstige Angaben
1. Vorstand / Aufsichtsrat

Vorstand

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft von

Herrn Jürgen K. Herrmannsdörfer, Langenaltheim

Als alleinvertretungsberechtigter Vorstand geführt.

Aufsichtsrat

Herr Rüdiger Reuß, Zirndorf - Vorsitzender -

Frau Doris Henke, Langenaltheim - stellvertretende Vorsitzende

Herr Heinrich Hausmann, Nürnberg

2. Ergebnisverwendung

Auf Beschluss des Aufsichtsrates und des Vorstandes wird der Jahresfehlbetrag und Verlustvortrag als Bilanzverlust auf neue Rechnung vorgetragen.

3. Feststellung des Jahresabschlusses

Der vorliegende Jahresabschluss wurde von Aufsichtsrat und Vorstand am

24. Januar 2014 festgestellt.

4. Weitere Angaben

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Langenaltheim, den 24. Januar 2014

..........................................................................

gez. Jürgen K. Herrmannsdörfer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 24.1.2014.

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