Autohaus
Roll GmbH
Auggen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2023
EUR |
30.6.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
718.326,00 |
675.126,39 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4.180,00 |
5.225,00 |
| II.
Sachanlagen |
714.146,00 |
669.901,39 |
| B.
Umlaufvermögen |
5.436.526,81 |
5.093.906,42 |
| I.
Vorräte |
2.480.700,00 |
1.773.650,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.072.536,75 |
1.801.837,68 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
883.290,06 |
1.518.418,74 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
10.500,00 |
12.000,00 |
| Aktiva |
6.165.352,81 |
5.781.032,81 |
Passiva
|
|
30.6.2023
EUR |
30.6.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.824.472,86 |
3.578.702,73 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
3.710.650,00 |
3.526.900,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
63.822,86 |
1.802,73 |
| B.
Rückstellungen |
451.582,67 |
475.029,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.889.297,28 |
1.727.301,08 |
| Passiva |
6.165.352,81 |
5.781.032,81 |
Anhang
1.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Anlagevermögen
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und -sofern sie der Abnutzung
unterlagen- um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen
bewertet. Bei der Ermittlung der Abschreibungen kommt nur
die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung.
Geringwertige Wirtschaftsgüter sind im
Erwerbsjahr voll abgeschrieben worden, wobei aus
Vereinfachungsgründen im Jahr des Zugangs ein Abgang
unterstellt wurde.
Umlaufvermögen
Die Vorräte sind mit den Anschaffungs- und
Herstellungskosten bewertet. Die Ermittlung erfolgte durch
Einzelfeststellung unter Berücksichtigung
gängiger und branchenüblicher Abschläge.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt
und wurden unter Berücksichtigung von erkennbaren und
latent vorhandenen Ausfallrisiken bewertet.
Die liquiden Mittel werden zum Nennwert angesetzt.
Rückstellungen
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit der
Rückstellungen mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungssätze verwendet.
Die Berechnung der Pensions-Rückstellungen wurde
für die Handelsbilanz nach den Bestimmungen des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25.05.2009
unter Anwendung der "Projected Unit Credit Method"
durchgeführt. Die Berechnungen erfolgten mit den
Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck. Für die
Abzinsung wurde pauschal eine durchschnittliche
Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt und der von der
Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag ermittelte
Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre von 1,80% angesetzt
(im Vorjahr: Durchschnittlicher Marktzinssatz der
vergangenen 7 Jahre von 1,57%).
Künftige Gehalts- und Rentenentwicklungen wurden
für die Bewertung nicht berücksichtigt.
Aus der Abzinsung der Rückstellungen für
Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen 10 Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung
mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7
Jahre ein Unterschiedsbetrag iHv. € € 9.097,00
Dieser Unterschiedsbetrag ist für die
Ausschüttung gesperrt.
Es erfolgte eine Saldierung mit dem
Rückdeckungsvermögen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
2.
Angaben zur Bilanz
Forderungen
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt € 209.547,00
(Vorjahr: € 261.470,00).
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu
einem Jahr.
Mitzugehörigkeit zu anderen Bilanzposten
Forderungen gegenüber Gesellschaftern sind unter
den sonstigen Vermögensgegenständen iHv. €
768.704,38 (im Vorjahr € 506.848,84) enthalten.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind
unter den sonstigen Rückstellungen iHv. €
216.245,67 (im Vorjahr € 272.241,00) enthalten.
3. Sonstige Angaben
Anzahl der Arbeitnehmer
Die Gesellschaft beschäftigte im abgelaufenen
Geschäftsjahr 41 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Geschäftsführung
Zu einzelvertretungsberechtigten
Geschäftsführern sind bestellt:
Alexander Roll, Kfz-Mechanikermeister Bülent
Bilgic, Automobilkaufmann
Sie sind von den Beschränkungen des § 181
BGB befreit.
Auggen, den 02. Juli
2024
gez.
Alexander Roll, Kfz-Mechanikermeister
Bülent Bilgic, Automobilkaufmann
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.07.2024
festgestellt.
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