Stammdaten

Register
Amtsgericht Hildesheim HRB 200849
Eingetragen
12.10.2007
Branche
BeteiligungsgesellschaftenHerstellung von Fahrrädern sowie von BehindertenfahrzeugenLuft- und Raumfahrzeugbau für zivile Zwecke
Gegenstand
Gegenstand von Amts wegen berichtigt, nun: Herstellung von Ultraleichtflugzeugen und Tragschraubern nebst allen damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Hani Yamani
seit 8.7.2025
Geschäftsführer
Aleksandra Witkowska
seit 6.12.2019
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
AutoGyro Investment Holding Ltd., do Fides Ltd.MLT
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
AutoGyro Investment Holding Ltd., do Fides Ltd.
Malta
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

AutoGyro GmbH

Hildesheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2021 bis zum 31.05.2021

Bilanz zum 31. Mai 2021

AKTIVA

31.5.2021 31.3.2021
EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 469.549,00 487.377,00
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 53.692,54 55.644,54
523.241,54 543.021,54
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 3.192,00 3.259,00
2. Technische Anlagen und Maschinen 122.893,00 126.929,00
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 532.606,46 559.231,46
658.691,46 689.419,46
1.181.933,00 1.232.441,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 1.036.039,17 962.243,18
2. Unfertige Erzeugnisse, unfertige
Leistungen 2.480.960,55 2.894.025,51
3. Fertige Erzeugnisse und Waren 97.926,67 97.926,67
4. Geleistete Anzahlungen 84.673,27 232.865,84
3.699.599,66 4.187.061,20
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 46.010,70 123.866,61
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 387.037,25 374.810,68
3. Sonstige Vermögensgegenstände 297.838,49 155.903,01
730.886,44 654.580,30
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 432.833,25 953.044,60
4.863.319,35 5.794.686,10
C. Rechnungsabgrenzungsposten 17.245,13 14.157,98
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 10.878.528,14
6.062.497,48 17.919.813,22

PASSIVA

31.5.2021 31.3.2021
EUR EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 100.000,00
II. Bilanzgewinn (Vj. Bilanzverlust) 4.541.569,18 -10.978.528,14
III. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 10.878.528,14
4.566.569,18 0,00
B. Rückstellungen
1. Sonstige Rückstellungen 258.771,83 365.237,90
C. Verbindlichkeiten 258.771,83 365.237,90
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,00 205.435,45
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 0,00 (Vj: EUR 205.435,45)
2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 385.447,96 1.710.918,32
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 385.447,96 (Vj: EUR 1.710.918,32)
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 153.832,88 444.820,95
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 153.832,88 (Vj: EUR 444.820,95)
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 484.236,89 13.291.318,16
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 484.236,89 (Vj: EUR 13.291.318,16)
5. Sonstige Verbindlichkeiten 67.022,06 1.749.898,97
davon aus Steuern: EUR 18.586,70 (Vj: EUR 730.129,02)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: EUR 0,00 (Vj: EUR 412.843,40)
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 67.022,06 (Vj: EUR 1.749.898,97) 1.090.539,79 17.402.391,85
D. Passive latente Steuern 146.616,68 152.183,47
6.062.497,48 17.919.813,22

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. April 2021 bis 31. Mai 2021

01.04.2021 - 31.05.2021 01.01.2021 - 31.03.2021
EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 1.760.037,16 1.366.717,58
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen -413.064,96 409.711,05
3. Sonstige betriebliche Erträge 15.291.698,51 501.870,47
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -258.579,29 -993.972,87
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -6.863,83 -12.052,60
-265.443,12 -1.006.025,47
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -218.647,26 -671.593,65
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -42.750,63 -128.261,32
-261.397,89 -799.854,97
6. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -50.506,00 -75.938,00
-50.506,00 -75.938,00
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen -817.497,53 -1.048.827,09
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 7.685,75
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -3.820,40 -120.324,34
davon an verbundene Unternehmen: EUR -3.820,40 (Vj: EUR -106.468,94)
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 5.566,79 -542.812,91
davon Erträge aus der Zuführung und Auflösung latenter Steuern: EUR 5.566,79 (Vj: EUR 8.350,50)
11. Ergebnis nach Steuern 15.245.572,56 -1.307.797,93
12. Sonstige Steuern -475,24 -478,50
13. Jahresüberschuss (Vj. Jahresfehlbetrag) 15.245.097,32 -1.308.276,43
14. Verlustvortrag aus dem Vorjahr -10.978.528,14 -9.670.251,71
15. Verwendung der Kapitalrücklage 175.000,00 0,00
16. Ertrag aus Kapitalherabsetzung 100.000,00 0,00
17. Bilanzgewinn 4.541.569,18 -10.978.528,14

Anhang zum Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. April 2021 bis 31. Mai 2021

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des GmbH-Gesetzes (GmbHG) aufgestellt. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 und 4 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Der Ausweis erfolgt - soweit nicht anders angegeben - in Tausend Euro (TEUR).

Nach Insolvenzantrag durch die Geschäftsführung von AutoGyro im November 2020 wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Hildesheim vom 1. April 2021 das Insolvenzverfahren über das Vermögen von AutoGyro eröffnet. Nachdem die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin dem Insolvenzplan mit diversen Sanierungsmaßnahmen zugestimmt hatten, wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Hildesheim vom 27. Mai 2021 das Insolvenzverfahren mit Wirkung zum Ablauf des 31. Mai 2021 aufgehoben. Mit Beschluss des Amtsgerichts Hildesheim vom 12. August 2022 wurde in der Folge die Planüberwachung aufgehoben.

Aufgrund der zuvor dargestellten insolvenzrechtlichen Maßnahmen bestand im Kalenderjahr 2021 die Pflicht, Jahresabschlüsse für die folgenden Zeiträume aufzustellen:

1)

Zeitraum bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens (1.1. bis 31.3.2021)

2)

Zeitraum von der Eröffnung bis zur Beendigung des Insolvenzverfahrens (1.4. bis 31.5.2021)

3)

Zeitraum von der Beendigung des Insolvenzverfahrens bis 31.12.2021 (1.6. bis 31.12.2021)

Die Berichterstattung der rechnungslegungsrelevanten Informationen im Rahmen von drei Rumpfgeschäftsjahren hat zur Folge, dass die Vergleichbarkeit der Vorjahreswerte insbesondere im Bereich der Gewinn- und Verlustrechnung nicht gegeben ist.

Mit Beschluss vom 12. Mai 2021 haben die Gläubiger und die Schuldnerin dem Insolvenzplan zugestimmt, der zu einer weitestgehenden Restschuldbefreiung infolge der beschlossenen Insolvenzquote und damit zur Beseitigung der bilanziellen Überschuldung führt. Darüber hinaus wird die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft durch die finanzielle Unterstützung der Gesellschafter sichergestellt. Vor diesem Hintergrund erfolgt die Bilanzierung unter der Annahme der Unternehmensfortführung.

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmensitz laut Registergericht: Hildesheim
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Hildesheim
Register-Nr.: HRB 200849

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden mit den Entwicklungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Nutzungsdauer beträgt 8 Jahre.

In den Herstellungskosten der selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände und des Sachanlagevermögens wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.

Immaterielle Vermögensgegenstände in Entwicklung wurden ebenfalls zu Herstellungskosten bewertet.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Nutzungsdauer des Sachanlagevermögens beträgt, beispielsweise für sonstige Transportmittel 2 bis 11 Jahre, für Werkzeuge 2 bis 16 Jahre und für Betriebsausstattungen 2 bis 15 Jahre. Bei unterjährigen Anlagenzugängen erfolgt die Abschreibung pro rata temporis.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Der Ansatz erfolgte in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangen sieben Jahre abgezinst.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten, die eine Laufzeit von unter einem Jahr haben, werden nach § 256a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Angaben zur Bilanz

Anlagespiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens

Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.

Entwicklung des Anlagevermögens für das Geschäftsjahr vom 1. April 2021 bis 31. Mai 2021

Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Stand 1.4.2021 Zugänge Abgänge Stand 31.5.2021
EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 2.179.739,76 0,00 0,00 2.179.739,76
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 130.427,83 0,00 0,00 130.427,83
2.310.167,59 0,00 0,00 2.310.167,59
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 5.414,66 0,00 0,00 5.414,66
2. Technische Anlagen und Maschinen 543.242,60 0,00 0,00 543.242,60
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.290.004,72 0,00 2.871,42 2.287.133,30
2.838.661,98 0,00 2.871,42 2.835.790,56
5.148.829,57 0,00 2.871,42 5.145.958,15
Abschreibungen
Stand 1.4.2021 Abschreibungen Berichtsjahr Änderung der gesamten Abschreibungen i. Z. m. Abgängen Stand 31.5.2021
EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 1.692.362,76 17.828,00 0,00 1.710.190,76
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 74.783,29 1.952,00 0,00 76.735,29
1.767.146,05 19.780,00 0,00 1.786.926,05
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2.155,66 67,00 0,00 2.222,66
2. Technische Anlagen und Maschinen 416.313,60 4.036,00 0,00 420.349,60
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.730.773,26 26.623,00 2.869,42 1.754.526,84
2.149.242,52 30.726,00 2.869,42 2.177.099,10
3.916.388,57 50.506,00 2.869,42 3.964.025,15
Buchwerte
Stand 31.5.2021 Stand 31.3.2021
EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 469.549,00 487.377,00
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 53.692,54 55.644,54
523.241,54 543.021,54
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 3.192,00 3.259,00
2. Technische Anlagen und Maschinen 122.893,00 126.929,00
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 532.606,46 559.231,46
658.691,46 689.419,46
1.181.933,00 1.232.441,00

Kapitalrücklage

Gemäß Insolvenzplan wurde die im Berichtsjahr zugeführte Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 175 aufgelöst und zur Verlustdeckung beziehungsweise zum Ausgleich von Wertminderungen verwendet (§ 59 GmbHG).

Ausschüttungssperre

Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt TEUR 323. Der Betrag resultiert aus der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens gemindert um die passiven latenten Steuern.

Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten vor allem Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten in Höhe von TEUR 113 (Vergleichsstichtag: TEUR 85), Personalkostenrückstellungen in Gesamthöhe von TEUR 81 (Vergleichsstichtag: TEUR 72), Gewährleistungsrückstellungen in Höhe von TEUR 9 (Vergleichsstichtag: TEUR 7), Rückstellungen für mögliche Zahlungsverpflichtungen in Höhe der Insolvenzquote auf nicht zur Insolvenz angemeldete Forderungen in Höhe von TEUR 36 (Vergleichsstichtag: TEUR 0) und Rückstellungen für die Kosten des Insolvenzverfahrens in Höhe von TEUR 0 (Vergleichsstichtag: TEUR 166).

Angabe zu Restlaufzeitvermerken

Alle Verbindlichkeiten haben eine voraussichtliche Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten zum Vorjahresstichtag hatten unter Berücksichtigung des zum 1. April 2021 eröffneten Insolvenzverfahrens eine voraussichtliche Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Im Berichtsjahr gab es einen Gesellschafterwechsel. Zum 31. Mai 2021 bestanden Verbindlichkeiten gegenüber der aktuellen Alleingesellschafterin in Höhe von TEUR 320 (Vergleichsstichtag: TEUR 9.580). Die Verbindlichkeiten gegenüber der ehemaligen Alleingesellschafterin zum 31. Mai 2021 betrugen TEUR 0 (Vergleichsstichtag: TEUR 1.024). Ein direkter Vergleich der Vorjahreswerte ist daher nur eingeschränkt möglich. Diese Verbindlichkeiten werden in der Bilanzposition Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen.

Sonstige Verbindlichkeiten

Latente Steuern

Latente Steuern wurden für zeitliche Differenzen zwischen den handels- und steuerrechtlichen Bilanzansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Die passiven latenten Steuern zum Ende des Rumpfgeschäftsjahres resultieren dabei ausschließlich aus der Aktivierung der Entwicklungskosten für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens.

Mitzugehörigkeitsvermerk

In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen werden Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 164 (Vergleichsstichtag: TEUR 1.123) ausgewiesen.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Sonstige betriebliche Erträge

Innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge werden Erträge im Sinne von § 285 Nr. 31 HGB in Höhe von TEUR 15.282 ausgewiesen, die aus der mit dem Insolvenzplan beschlossenen Restschuldbefreiung resultieren.

Steuern vom Einkommen und Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag resultieren im Geschäftsjahr im Wesentlichen aus der Auflösung latenter Steuern.

Sonstige Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen gem. § 285 Nr. 3a HGB

Die finanziellen Verpflichtungen aus Leasingverträgen betragen bis zum Ende der Laufzeit von durchschnittlich rund 12 Monaten insgesamt TEUR 48.

Des Weiteren ergeben sich finanzielle Verpflichtungen aus Dauerschuldverhältnissen ohne festes Ende, aber mit entsprechendem Kündigungsrecht. Im Einzelnen betrifft dies folgende Sachverhalte:

Mietverträge mit einer jährlichen Verpflichtung von TEUR 470.

Markenlizenzverträge mit einer jährlichen Verpflichtung von TEUR 296.

Durchschnittliche Zahl der während des Rumpfgeschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer

Während des Rumpfgeschäftsjahres waren im Unternehmen durchschnittlich 75 (Vergleichszeitraum: 76) Arbeitnehmer beschäftigt

Geschäftsführung

Aleksandra Witkowska Finanzen, Personal, Einkauf
Gerald Speich Vertrieb, Produktion, Entwicklung

Vergütungen der Geschäftsführer

Auf die Angabe der Vergütung der Geschäftsführung wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Vorgänge von besonderer Bedeutung i.S.v. § 285 Nr. 33 HGB (Nachtragbericht)

Das im Berichtszeitraum grassierende Coronavirus SARS-CoV-2 und die damit einhergehende Atemwegserkrankung COVID-19 konnte bis zum Aufstellungszeitpunkt eingedämmt werden. Die WHO hat im Mai 2023 den "internationalen Gesundheitsnotstand" aufgehoben. Für weitere Ausführungen verweisen wir auf unsere Lageberichterstattung.

Mit Datum vom 1. April 2021 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Es wurde ein Insolvenzplan erstellt und dieser wurde von der Gläubigerversammlung genehmigt. Mit Beschluss vom 27. Mai 2021 wurde das Insolvenzverfahren mit Wirkung zum Ablauf des 31. Mai 2021 aufgehoben.

Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor: Der Jahresüberschuss zum 31. Mai 2021 beträgt TEUR 15.245. Mit Berücksichtigung des Verlustvortrages in Höhe von TEUR 10.979 ergibt sich ein Betrag von TEUR 4.542, der vollständig auf neue Rechnung vorgetragen wird.

 

Hildesheim, 25. März 2025

AutoGyro GmbH

Geschäftsführung

gez. Gerald Speich

gez. Aleksandra Witkowska

LAGEBERICHT für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. April 2021 bis 31. Mai 2021 (2021-2)

AutoGyro GmbH

Hildesheim

A. Geschäfts- und Rahmenbedingungen

1. Unternehmensstruktur und Geschäftstätigkeit

Die AutoGyro GmbH (im Folgenden: "AutoGyro") wurde am 7. September 2007 in Hildesheim gegründet. AutoGyro ist seit Juni 2021 eine 100%-ige Tochtergesellschaft der AutoGyro Investment Holding Ltd. mit Sitz in Valetta, Malta. Die AutoGyro Investment Holding Ltd. hat die Anteile an der AutoGyro im Zuge der Beendigung des zwischenzeitlichen Insolvenzverfahrens im Mai 2021 von der bisherigen Alleingesellschafterin AutoGyro advanced concepts Holding AG, Zug (Schweiz), erworben (vgl. zum Insolvenzverfahren den Abschnitt A.4 dieses Lageberichts). Der Geschäftszweck von AutoGyro besteht unverändert in der Entwicklung, der Produktion und dem Vertrieb von Tragschraubern.

Als Weltmarktführer in der Tragschraubertechnologie ist AutoGyro mit Entwicklungs-, Produktions- und Vertriebsstandort in Hildesheim weltweit aktiv. Die Geschichte des Unternehmens im Bereich der Tragschraubertechnologie begann mit der Zulassung des MT-03 Tragschraubers in Deutschland im Jahr 2003. Im Jahr 2004 wurden die ersten Tragschrauber produziert und verkauft.

Durch die starke Vernetzung mit Flugschulen in Deutschland wurde ein erster Wachstumsschub erreicht, der eine Steigerung des Jahresabsatzes auf über 100 Einheiten ermöglichte. Mit der Produktdifferenzierung seit 2007 und dem Eintritt in den internationalen Markt durch die Teilnahme an der AERO-Messe in Friedrichshafen wurden rund 40 Vertriebspartner weltweit an das Unternehmen gebunden und ein weiterer Wachstumsschub auf über 200 verkaufte Geräte pro Jahr in den ersten Jahren des Betriebs erreicht.

Die Produktpalette wurde mit der Einführung des Modells MTOsport 2010, des geschlossenen Tandemsitzmodells Calidus und des Cavalon mit nebeneinander platzierten Sitzen im Jahr 2012 erweitert. Im Jahr 2017 wurde ein völlig neues Modell MTOsport eingeführt, eine Luxusversion des Modells 2010. 2019 brachte Rotax (als Motorenlieferant von AutoGyro) einen wesentlich leistungsstärkeren Motor heraus, den 915 iS. Dieser wurde in den Modellen MTOsport 2017 und Cavalon eingebaut und zugelassen. Der Anfang 2024 von Rotax auf den Markt gebrachte Motor der neuen Generation 916 iS wird derzeit in drei Hauptmodellen eingebaut und zugelassen: Calidus, Cavalon und MTOsport 2017.

Mittlerweile schätzt das Unternehmen seinen weltweiten Marktanteil auf rund 40%. Den verbleibenden Markt teilen sich die langjährigen Konkurrenten Magni aus Italien, ELA aus Spanien und DTA aus Frankreich, wobei sich jedes Jahr neue Anbieter mit eigenen Produkten den Weg in den Markt bahnen. Insgesamt spielen diese neuen Anbieter jedoch keine nennenswerte Rolle, was vor allem an der fehlenden Zertifizierung und den damit verbundenen Marktbeschränkungen liegt.

Die Zertifizierung ist ein wesentliches Kriterium für die Akzeptanz im Markt und die Grundlage für den Marktzugang vor allem im kommerziellen Bereich. Anders als bei den meisten Luftfahrzeugen gibt es bei Tragschraubern keine internationale Norm. Das bedeutet, dass jedes Land seine eigenen Standards für die Zulassung der Produkte mit sehr unterschiedlichen Anforderungen an die Dokumentation festlegt, deren Erfüllung teilweise Jahre benötigt. Ohne diese Zulassungen sind die Vertriebschancen auf den jeweiligen Märkten deutlich begrenzt. Während es auf dem französischen Markt nur wenige Anforderungen gibt, ist in Deutschland die Typgenehmigung nach der BUT-Norm erforderlich, die in anderen Ländern der Welt teilweise anerkannt wird. Im Vereinigten Königreich wird in der Sektion T ein deutlich höherer Qualitätsstandard gefordert, der durch erhöhte Dokumentationsanforderungen und eine Auditierung der Produktion gekennzeichnet ist. Dieser Standard wird auch von anderen Märkten, wie China, als Vorbild genommen. In den USA ist seit einigen Jahren der Vertrieb von Tragschraubern als Experimental-Kategorie nur als Bausatz (51% Eigenbau des Kunden) möglich. Mitte 2019 und Anfang 2020 erhielt AutoGyro in den USA Zulassungen der Standard Primary Category für die Werksmodelle MTOsport 2017 und Cavalon. Diese Zulassungen waren und sind entscheidend für die Geschäftsentwicklung des Unternehmens, da die AutoGyro-Tragschrauber die einzigen Tragschrauber sind, die in den USA landesweit als vollständig vom Hersteller produzierte Tragschrauber vermarktet werden können.

Der in den einzelnen Märkten genannte Zulassungsrahmen bezieht sich auf die sogenannten Ultraleichtflugzeuge oder leichten Sportflugzeuge. Für Deutschland, Großbritannien und Teile der USA lag das maximale Gesamtgewicht bei 560 kg, das im Jahr 2022 auf 600 kg erhöht wurde. In diesen Nutzlastbereich fällt auch der spezielle Bereich der kommerziellen Nutzung in Luftfahrtunternehmen in den Bereichen Behörden, Rundfunk, Luftfahrtdienste usw., was AutoGyro den Eintritt in wachsende kommerzielle Märkte ermöglicht. Das Unternehmen hat mit kommerziellen Aktivitäten auf der Grundlage des Modells Cavalon Pro begonnen, das mit einem vollständigen Lufttüchtigkeitszeugnis der Standardkategorie betrieben wird.Eine wichtige Voraussetzung für den zukünftigen Markterfolg ist die aktive Zusammenarbeit mit Flugschulen und Wartungsdiensten auf der ganzen Welt, um den Piloten ein integriertes Servicepaket zu bieten, egal wo und welches Modell diese fliegen.

2. Forschung und Entwicklung

AutoGyro ist traditionell ein stark technologiegetriebenes Unternehmen, das mit technisch herausragenden Lösungen und den damit verbundenen Wettbewerbsvorteilen sowie durch erfolgreiche Produktdiversifikation und globale Marktentwicklung seinen Wachstumserfolg weltweit ausgebaut hat.

Im Geschäftsjahr 2015 hatte der erste vollelektrisch betriebene Cavalon seinen Erstflug als Weltpremiere für die gesamte Branche, 2016 war geprägt von der Entwicklung eines Cavalon Pro und 2017 haben wir den Nachfolger des MTOsport, den MTOsport 2017, vorgestellt. Die Entwicklung des MTOsport 2017 Terminator-Modells, das speziell zum Besprühen von Heuschrecken mit umweltfreundlichen Pestiziden entwickelt wurde und für den Flug innerhalb von Heuschreckenschwärmen in Afrika gepanzert ist, wurde im Januar 2020 abgeschlossen. Darüber hinaus war AutoGyro der erste Hersteller von Tragschraubern, der ein dreiachsiges Autopilotsystem integriert hat und im Jahr 2022 eine zertifizierte Version auf den Markt brachte. Dies erhöht die Flugsicherheit und reduziert die Arbeitsbelastung des Piloten, was für das kommerzielle Segment von entscheidender Bedeutung ist.

Die Entwicklung des neuesten Rotax 916iS-Motors mit 160 PS steigert die Leistung und Leistungsfähigkeit des Flugzeugs. Die fortlaufende Integration des neuen Motors in die drei Flugzeugmodelle des Unternehmens ermöglicht eine höhere Nutzlast und den Betrieb in großen Höhen. Auch dies ist für den kommerziellen Betrieb, den AutoGyro bedient, von entscheidender Bedeutung.

In den Folgejahren haben und werden wir weiterhin intensive Entwicklungsarbeit, insbesondere im Bereich der Motoren und der Vibrationsreduzierung, leisten, um unsere Produkte stetig zu verbessern.

Für die Zukunft wird die Verbreitung der Tragschraubertechnologie auch in höheren Anwendungsbereichen des kommerziellen Geschäfts erwartet, die viel preiswerter bedient werden können, ohne auf die ausgereiften Möglichkeiten, die ein Hubschrauber bietet, verzichten zu müssen.

3. Geschäftsentwicklung

Auf technischer Seite waren das Rumpfgeschäftsjahr 2021-2 wie das gesamte Jahr 2021 von der Insolvenz und der anhaltenden Covid-Pandemie geprägt, was zu sehr begrenzten Ressourcen für die Entwicklungsprojekte führte. Obwohl wir die Produktion im Laufe des Jahres nie wirklich einstellten, hatten die Kosten, die durch Erkrankungen der Mitarbeiter und entsprechende Isolationsanforderungen, verbesserte persönliche Schutzausrüstungen, Tests und andere Durchsetzungsanforderungen entstanden, insgesamt erhebliche Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung. Darüber hinaus wurden die meisten Flugzeug-shows abgesagt. Die Ausbildung von Flugzeugpiloten war in den meisten Ländern verboten, was bedeutete, dass es keine neuen Piloten oder Möglichkeiten zum Testen unserer Produkte gab. Das unvermeidliche Ergebnis war, dass der Auftragsbestand dramatisch zurückging.

Nach Abschluss der Insolvenz hat das Streben nach kommerziellen Projekten zum Verkauf von Cavalon Sentinels an die türkische Polizei geführt, die diese bei der Autobahnpolizei, beim Zoll und bei der Grenzkontrolle einsetzen. Die Flugzeuge sind mit mehreren Polizeisystemen ausgestattet, darunter einer 4K-Kamera, mit der Fahrzeuge verfolgt und Live-Daten an die Basisstation übertragen werden können. Dieses Projekt hat AutoGyro und seinen Tragschraubern letztlich den kommerziellen Markt geöffnet und stellt für das Unternehmen einen großen Schritt nach vorne dar. Die ersten Anzahlungen wurden von der türkischen Polizei im Juli 2022 geleistet.

4. Abgeschlossenes Insolvenzverfahren

Nach Insolvenzantrag durch die Geschäftsführung von AutoGyro im November 2020 wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Hildesheim vom 1. April 2021 das Insolvenzverfahren über das Vermögen von AutoGyro eröffnet. Nachdem die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin dem Insolvenzplan mit diversen Sanierungsmaßnahmen (Umsatzsteigerung durch Ausbau des kommerziellen Absatzbereichs, Beendigung von diversen Dauerschuldverhältnissen und Verringerung der angemieteten Produktionsflächen, Optimierungen im Beschaffungs- und Produktionsprozess, Bereitstellung neuer Finanzmittel durch Investoren, Darlehensverzichte von Altgesellschaftern und weiterer verbundener Unternehmen) zugestimmt hatten, wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Hildesheim vom 27. Mai 2021 das Insolvenzverfahren aufgehoben. Mit Beschluss des Amtsgerichts Hildesheim vom 12. August 2022 wurde in der Folge die Planüberwachung aufgehoben.

Bei den nachfolgenden Erläuterungen zur Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage, beim Prognosebericht und bei der Darstellung der Chancen und Risiken sind daher stets die zwischenzeitliche Insolvenz und aufgrund des späten Aufstellungszeitpunkts von Jahresabschluss und Lagebericht die zeitliche Perspektive zu beachten.

B. Darstellung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

Die folgenden Beurteilungen der Ertragslage sind unter Berücksichtigung der eingeschränkten Vergleichbarkeit aufgrund des verkürzten Rumpfgeschäftsjahres zu betrachten.

1. Ertragslage

Der im Rumpfgeschäftsjahr 2021-2 (1. April bis 31. Mai 2021) erzielte Umsatz belief sich auf 1,8 Mio. Euro nach 7,0 Mio. Euro im Gesamtvorjahr 2020. Der Gesamtumsatzrückgang ist auf Covid und seine Nebenwirkungen sowie auf die Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens Ende November 2020 zurückzuführen, die zu einem Vertrauensverlust am Markt führten. Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 15.292 resultieren im Wesentlichen aus der Restschuldbefreiung aufgrund des im Mai 2021 abgeschlossenen Insolvenzverfahrens.

Der deutliche Umsatzrückgang resultierte aus Covid-Auswirkungen und folgenden Zusatzeffekten:

Scheitern im Rahmen des ausgehandelten chinesischen Joint Ventures, entsprechende Verkäufe zu tätigen aufgrund der Covid-bedingten Schließung des chinesischen Marktes und der endgültigen Beendigung des Projekts.

Durch Covid verursachte Marktbeschränkungen wie die Schließung des Luftraums und keine Schulungen der Flugbesatzungen mehr.

Eröffnung des Insolvenzverfahrens, das die Absatzmärkte erheblich störte.

Vor diesem Hintergrund entwickelten sich die Betriebskosten in 2021-2, im Vergleich zum Gesamtvorjahr wie folgt:

Relative Minderung des Materialaufwands auf 0,3 Mio. Euro (Gesamtvorjahr 2020: 3,4 Mio. Euro),

Relative Minderung des Personalaufwands auf 0,3 Mio. Euro (Gesamtvorjahr 2020: 2,9 Mio. Euro),

Relative Minderung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen auf 0,8 Mio. EUR (Gesamtvorjahr 2020: 1,9 Mio. Euro).

Aufgrund der sonstigen betrieblichen Erträge durch die Restschuldbefreiung nach dem Insolvenzplan in Höhe von TEUR 15.282 weist die Gesellschaft für das für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. April 2021 bis 31. Mai 2021 insgesamt einen Jahresüberschuss in Höhe von 15,2 Mio. Euro (Gesamtvorjahr 2020: -2,5 Mio. EUR) aus.

2. Finanzlage

Das Unternehmen verfügte im Rumpfgeschäftsjahr 2021-1 nicht über ausreichende Liquidität, um jederzeit die Zahlungsfähigkeit sicherzustellen. Die Finanzierung durch die Gesellschafter wurde zwar bereitgestellt, reichte jedoch nicht aus, um die aktuellen und historischen Verbindlichkeiten zu decken. Nach Insolvenzantrag durch die Geschäftsführung wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Hildesheim vom 1. April 2021 das Insolvenzverfahren eröffnet. Aufgrund der im Rumpfgeschäftsjahr 2021-2 erfolgten Restschuldbefreiung konnten die Verbindlichkeiten um rd. EUR 15 Mio. abgebaut werden. Insoweit konnte die Finanzlage der Gesellschaft entsprechend verbessert werden. Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft wir durch die finanzielle Unterstützung der Gesellschafter sichergestellt.

3. Vermögenslage

Die Bilanzsumme von AutoGyro belief sich zum Bilanzstichtag des Rumpfgeschäftsjahres 2021-2 auf 6,1 Mio. EUR (Vergleichsstichtag: 17,9 Mio. EUR). Der zum Vergleichsstichtag in Höhe von 10,9 Mio. EUR bestehende nicht durch Eigenkapital gedeckte Jahresfehlbetrag konnte aufgrund der Restschuldbefreiung in voller Höhe beseitigt werden.

Die langfristigen Vermögensgegenstände beinhalten immaterielle Vermögensgegenstände sowie technische Vermögenswerte einschließlich Maschinen, Werkzeuge, IT-Software und Büroausstattung. Sämtliche vom Unternehmen genutzten Gebäude und Produktionsanlagen sind gemietet.

Die Vorräte verminderten sich im Berichtszeitraum um 487 TEUR auf 3,7 Mio. EUR, was vor allem auf die Minderung bei den unfertigen Erzeugnissen zurückzuführen ist (413 TEUR).

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen vermindern sich von 124 TEUR zum Vorjahresstichtag auf 46 TEUR. Der Kassenbestand inklusive sämtlicher Bankguthaben betrug 433 TEUR.

Die Verbindlichkeiten haben sich insgesamt um 16,3 Mio. EUR auf 1,1 Mio. EUR reduziert. Ursächlich hierfür ist wiederum die Restschuldbefreiung im Rahmen des Insolvenzverfahrens.

4. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage

Die Zahl der Zulassungen für Deutschland zeigt, dass der Markt für die Sportfliegerei begrenzt ist und das Wachstum im Freizeitbereich eher langsam ausfällt. AutoGyro konzentriert sich daher zunehmend auf die Erschließung internationaler Märkte und die Ausweitung kommerzieller Anwendungsbereiche, um das geplante Wachstum zu realisieren.

Darüber hinaus wurden während und unmittelbar nach der Covid-Pandemie nur wenige neue Pilotenlizenzen erteilt, da viele Piloten neue Beschäftigungen am Boden fanden und mehrere ältere Fluglehrer in den Ruhestand gingen, ohne dass ein Ersatz für diese gefunden wurde. Dies hat zu einem Nachfragerückgang geführt, dessen Erholung einige Jahre dauern wird.

Neben den Tragschrauberanbietern versuchen auch Anbieter von Hubschraubern in den Bereich der Sportfliegerei einzusteigen und die notwendige Marktzulassung zu erhalten. Diese haben jedoch derzeit ein Preisniveau, das weit über dem des Tragschraubers liegt, was der komplizierten Technik geschuldet ist und auch auf Dauer so bleiben wird. Der Hubschrauber hat zwar den Startvorteil gegenüber dem Tragschrauber, aber auch viele Nachteile gegenüber dem Tragschrauber. Im Vergleich zu Hubschraubern kann nur der Tragschrauber mit geringem Kraftaufwand auf dem Boden rollen und gleichzeitig im Vergleich zu Fluggeräten mit starren Flügen ohne größere Demontagearbeiten über Straßen und Wege transportiert werden. In der Luft hat der Tragschrauber ähnliche Fähigkeiten wie ein Hubschrauber, ohne den Nachteil des hohen Energieverbrauchs. Im Vergleich zu Starrflüglern kann der Tragschrauber auch bei Turbulenzen noch sicher geflogen werden und eignet sich auch für extrem langsame Flüge. Zudem ergeben sich aus wirtschaftlicher Sicht klare Vorteile.

Hohe technische Sicherheit, ein vergleichsweise geringer Preis für Anschaffung, Ausbildung und Wartung sowie hubschrauberähnliche Flugeigenschaften machen den Tragschrauber zu einer echten Alternative im gewerblichen Bereich. Von der Grenzkontrolle über die Verkehrsüberwachung bis hin zu Kontrollflügen und landwirtschaftlichen Einsätzen bietet AutoGyro mit seinem Flugzeug eine echte und kostengünstige Alternative im kommerziellen Bereich. Die Herausforderung besteht darin, diese kommerziellen und staatlichen Betreiber von den Fähigkeiten des Flugzeugs zu überzeugen.

Die sich schnell entwickelnde Drohnentechnologie stellt auch in vielerlei Hinsicht eine ernsthafte Herausforderung dar. Eine Drohne ist ein Luftfahrzeug (Flugzeug, Tragschrauber, Hubschrauber oder ein anderes Fluggerät mit vertikalem Hub) mit einem autonomen oder halbautonomen, pilotenlosen (im Fahrzeug befindlichen) Steuerungssystem. Die Reichweite und Größe dieser Luftfahrzeuge ist in den meisten Anwendungsbereichen begrenzt, aber diese werden auf lange Sicht zwangsläufig in der Lage sein, Überwachungstätigkeiten über große Entfernungen auszuführen. Wir müssen die Alleinstellungsmerkmale von pilotierten Tragschraubern mit großer Reichweite nutzen, da die menschliche Steuerung direkt im Fluggerät echte Vorteile bietet.

C. Prognosebericht

Voraussichtliche Entwicklung mit ihren Chancen und Risiken

AutoGyro ist der einzige Hersteller von Tragschraubern, der die Tragschraubertechnologie über den Freizeitmarkt hinaus vorantreibt. Dies begann mit dem zertifizierten Modell Cavalon Pro, dem einzigen Flugzeug, das weltweit in dieser Kategorie fliegt. Dieses Spitzenmodell ermöglichte den Übergang zum Tragschrauber Nachtflugbetrieb in Großbritannien und ebnete den Weg zur Zulassung in der US Primary Category. Die Zertifizierung für die Primärkategorie ist ein wichtiger Schritt, denn sie erlaubt ein breites Spektrum an Arbeiten in der Luft, die im Rahmen einer normalen UL- Zulassung nicht erlaubt sind.

Auf dem chinesischen Markt, der sich im Bereich der allgemeinen Luftfahrt mit ersten Flugplätzen, Flugschulen und Wartungszentren in den letzten Jahren etabliert hat, ist AutoGyro einer der ersten Anbieter, der über ein zugelassenes Flugzeug verfügt. Nach der Gründung einer eigenen Vertriebsgesellschaft im Jahr 2016, der AutoGyro China Holding Co. Ltd., wird die Erschließung dieses riesigen Marktes nun beschleunigt. Das Unternehmen verfügt bereits über Freigaben für die Modelle MTOsport 2010, MTOsport 2017 und Calidus in den Varianten 912 und 914. Die Zulassungen für den Cavalon 915 iS und den MTOsport 2017 915 iS sind jedoch noch im Gange, wir erwarteten sie im Jahr 2021, sie wurden aber schließlich für den Cavalon aufgrund von Covid-bedingten Verzögerungen erst im Jahr 2023 erteilt. Die MTOsport 2017 915 iS - Zulassung steht noch aus.

In den USA war AutoGyro der erste Tragschrauberhersteller, der für den US-Markt lizenziert wurde. Der Zulassungsprozess für die Modelle Cavalon 915 iS und MTOsport 2017 915 iS wurde Anfang 2020 abgeschlossen. Auf dieser Basis ist das Unternehmen in der Lage, weitere amerikanische Märkte zu erschließen. Auch hier wurde aus marketingtechnischen und rechtlichen Gründen ein lokales Vertriebsbüro gegründet. Alle Zulassungen für den US-Markt werden von der Schwestergesellschaft AutoGyro Certification Ltd, Bishops Castle (UK), (vormals RotorSport UK Ltd) gehalten und verwaltet.

Regelmäßige technische Innovationen und Weiterentwicklungen unserer Produkte sorgen dafür, dass AutoGyro technologischer Marktführer bleibt. Kein Wettbewerber ist derzeit in der Lage, die von AutoGyro gesetzten Standards zu erreichen. Es ist daher zu erwarten, dass AutoGyro auch im gewerblichen Bereich die Marktführerschaft übernehmen wird. Insbesondere mit der gesteigerten Motorleistung der 915 i S-Motoren können auch gewerbliche Märkte mit anspruchsvollen technischen Aufgaben erschlossen werden.

Ein weiterer Mittelzufluss wird auch in den Folgejahren erforderlich sein, um die eingeleiteten strategischen Maßnahmen im Unternehmen abzuschließen. Soweit diese Mittel nicht aus Umsatzsteigerungen gedeckt werden können, geht das Management weiterhin davon aus, dass zusätzliche Mittel von den Gesellschaftern zur Verfügung gestellt werden. Diese Mittelbereitstellung ist von den Gesellschaftern bis zum Aufstellungszeitpunkt erfolgt.

In der ursprünglichen Planung für das Geschäftsjahr 2020 ist die Geschäftsführung von Umsatzerlösen in Höhe von rund EUR 11 Mio. und einem Verkauf von rund 140 Tragschraubern ausgegangen. Nach dieser Planung sollte sich das Jahresergebnis gegenüber 2019 deutlich verbessern, aber noch weiterhin deutlich negativ bleiben. Diese Erwartung basierte auf der Prämisse, dass sich die Verkäufe in den neuen Märkten USA und China in 2020 positiv entwickeln würden und die im Laufe des Jahres 2019 verhandelten Großaufträge realisiert werden könnten. Allerdings hat die nicht absehbare Covid-Pandemie die weltweiten Märkte insbesondere in 2020 und 2021 deutlich negativ - in China bereits Ende 2019 - beeinflusst. Neben den allgemeinen Einschränkungen im privaten und wirtschaftlichen Leben war unsere Branche insbesondere von den erheblichen Einschränkungen beim Flugunterricht und bei Privatflügen betroffen. Die tatsächlich im Geschäftsjahr 2020 realisierten Umsatzerlöse betrugen vor diesem Hintergrund EUR 7,0 Mio. Der Jahresfehlbetrag 2020 beträgt EUR 2,5 Mio.

In der ursprünglichen Planung für das Geschäftsjahr 2021 ging die Geschäftsführung von einem Umsatzanstieg auf rund 13,5 Mio. Euro und einer Ergebnisverbesserung gegenüber dem Vorjahr aus. Auch vor dem Hintergrund der vorstehenden Erläuterungen sind die kumulierten Umsatzerlöse in den ersten beiden Perioden des Jahres 2021 (2021-1 und 2021-2) auf 3,1 Mio. EUR eingebrochen. Die in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesenen außerordentlichen Erträge aus der Restschuldbefreiung (15,3 Mio. EUR) aufgrund des im Mai 2021 abgeschlossenen Insolvenzverfahrens führten in den ersten fünf Monaten des Jahres 2021 zu einem positiven Ergebnis in Höhe von insgesamt 13,9 Mio. Die Gesellschaft erzielte im Gesamtjahr 2021 Umsatzerlöse in Höhe von 6,8 Mio. Euro, das Ergebnis für das gesamte Kalenderjahr betrug aufgrund der Restschuldbefreiung 12,7 Mio. Euro

Im Geschäftsjahr 2022 erzielte das Unternehmen einen Umsatz von 6,4 Mio. Euro bei einem vorläufigen Jahresfehlbetrag von 2,1 Mio. Euro, während im Jahr 2023 der Umsatz 9,3 Mio. Euro und der vorläufige Jahresfehlbetrag 1,5 Mio. Euro betrug. In 2024 erzielte AutoGyro einen Umsatz von 8,9 Mio. Euro bei einem vorläufigen Jahresfehlbetrag von 2,6 Mio. Euro.

Für das Geschäftsjahr 2025 plant das Management einen Umsatz von rund 13,9 Mio. Euro und einen Jahresfehlbetrag in Höhe von ca. TEUR 260.

D. Risikobericht

1. Ziele und Maßnahmen des Risikomanagements

Das Unternehmen verfügt über Maßnahmen zur Risikoerkennung, Risikoanalyse und Risikokommunikation.

Zur Erfassung und Steuerung der Risiken gibt es zahlreiche Instrumente (u.a. monatliche Plan-Ist- Vergleiche und kurzfristige Liquiditätsplanung), die ständig weiterentwickelt werden.

Unser Unternehmen verfügt über umfangreiche Planungs- und Kontrollinstrumente, um Geschäftsrisiken frühzeitig zu erkennen und wirksame Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

2. Preisänderungs-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken

Preisänderungsrisiken sind grundsätzlich nicht auszuschließen. Bislang konnten wir Preiserhöhungen unserer Lieferanten an unsere Kunden weitergeben. Wir gehen davon aus, dass diese Preispolitik auch in Zukunft umgesetzt wird, wenn die Nachfrage nach unseren Produkten hoch bleibt.

Durch die zunehmend internationale Ausrichtung unserer Geschäftstätigkeit sind Zahlungsströme in unterschiedlichen Währungen zu erwarten. Nach wie vor sind wir bestrebt, Geschäfte in Euro zu tätigen. Sollten Fremdwährungen auf den Beschaffungs- und Absatzmärkten in Zukunft eine zunehmende Rolle spielen, werden wir geeignete Währungssicherungsmaßnahmen in Erwägung ziehen.

Die Materialkosten und -lieferungen waren eine neue, zunehmende Herausforderung seit dem Jahr 2020 und darüber hinaus aufgrund der Covid-Pandemie und der damit verbundenen globalen Transportschwierigkeiten und zuletzt durch den Krieg in der Ukraine, der zu Energiepreissteigerungen führte. Diese treiben die Inflation voran und führen zu erheblichen Materialpreiserhöhungen von teilweise 60 % und mehr, die größtenteils an unsere Kunden weitergegeben werden, unsere Planungsrechnungen sind jedoch deutlich rückläufig ausgefallen.

Die Diversifizierung in Richtung kommerzielle Nutzung und neue Wachstumsmärkte ist entscheidend für das kurzfristige Überleben und das langfristige Wachstum.

3. Entwicklungs-Risiken

Eine wesentliche Voraussetzung für die langfristige Erhaltung der Marktführerschaft ist die kontinuierliche Weiterentwicklung unserer Produkte und die Evaluierung verschiedener Neuentwicklungen. Alle relevanten Entwicklungsprojekte werden mit dem Projektfortschritt bewertet und für die Bilanzierung aktiviert. Gerade bei Neuentwicklungen ist es nicht immer möglich, im Voraus abzuschätzen, ob und in welcher Höhe ein Marktpotenzial vorhanden ist. Dementsprechend wird die Bewertung von Entwicklungsprojekten regelmäßig überprüft, und es werden notwendige Korrekturmaßnahmen ergriffen.

4. Investitions-/Finanzierungsrisiken

Risiken, die sich aus wesentlichen Investitionen ergeben, werden anhand einheitlicher Investitionsrechnungen bewertet.

Wie im Berichtsjahr hatte die Gesellschaft auch in den Geschäftsjahren bis zum Zeitpunkt der Berichterstellung des vorliegenden Berichts einen Finanzbedarf, der nicht aus dem laufenden Geschäft gedeckt werden konnte. Vor diesem Hintergrund musste die Geschäftsführung im November 2020 Insolvenz anmelden. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass auch nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens der Finanzmittelbedarf der Gesellschaft zumindest bis Ende 2025 nicht vollständig aus dem laufenden Geschäft gedeckt werden kann und die Gesellschaft bis zum Abschluss der strategisch eingeleiteten Maßnahmen auch von der Bereitstellung von Finanzmitteln durch die Gesellschafter abhängig sein wird.

Sollte der künftige zusätzliche Finanzmittelbedarf nicht durch die Anteilseignergruppe gedeckt werden, kann eine existenzbedrohende Situation nicht ausgeschlossen werden.

5. Personelle Risiken

AutoGyro ist auf qualifizierte Fach- und Führungskräfte angewiesen, um seine strategischen Ziele zu erreichen. Wir sind daher ständig auf der Suche nach qualifizierten Mitarbeitern, stellen aber nur bei akutem Bedarf neue Mitarbeiter ein. Wir sind ein interessanter Arbeitgeber für den Raum Hildesheim, was sich auch in der Anzahl der Initiativbewerbungen widerspiegelt.

Darüber hinaus haben wir durch Kontakte zu Hochschulen sowie zu politischen Entscheidungsträgern in Stadt und Land einen "state of the art" - Zugang zu einem Pool von geeigneten Bewerbern.

Aufgrund dieses zukunftsorientierten Ansatzes erwarten wir in unserer weiteren Wachstumsphase keine negativen Auswirkungen eines Fachkräftemangels, selbst wenn sich die Situation auf dem Arbeitsmarkt verschlechtern sollte.

6. Pandemie-Risiko

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 waren zwar erste Anzeichen des Covid-Virus in China erkennbar, die weitere Entwicklung hin zu einer weltweiten Pandemie jedoch nicht absehbar. Dieses Risiko wurde bis zum Bilanzstichtag nie bewertet, muss aber jetzt im Rückblick auf die Jahre 2020 und 2021 sowie die Entwicklung und die Auswirkungen der Covid-Pandemie berücksichtigt werden.

Es hat sich gezeigt, dass dieses Risiko mehrere schwerwiegende Auswirkungen für AutoGyro hatte und auch künftig haben kann.

1.

Weltweite Umsatzeinbußen, weil Piloten nicht trainieren oder fliegen können;

2.

Längere Genehmigungszeiten für Änderungen und für neue Flugzeuge aufgrund mangelnderRessourcen in allen Luftfahrtbehörden weltweit;

3.

Auswirkungen der Pandemie-Distanzvorschriften;

4.

Kosten für krankes und genesendes Personal und Isolationszeiten;

5.

Kosten für persönliche Schutzausrüstung und Tests;

6.

Erholung der Märkte, gemessen in Jahren, nicht in Monaten.

Die Auswirkungen von Covid auf diesen aufkeimenden Freizeitmarkt waren sehr gravierend, aber das Ergebnis, nämlich die Nachfrage nach kostengünstigen Flugzeugen für Behörden mit knappen Kassen, könnte die Erschließung neuer Märkte für das Unternehmen vorantreiben. Als Herausforderung verbleibt das kurzfristige Überleben.

7. Sonstige wesentliche Risiken

Wettbewerbs-Risiken

Wir glauben, dass wir durch eigene Entwicklungen und die Zusammenarbeit mit anderen Marktinnovatoren unseren Know-how- und Innovationsvorsprung gegenüber unseren Wettbewerbern ausbauen können. Unserer Meinung nach ist dies der Grund, warum wir unsere Marktführerschaft in der Vergangenheit ausbauen konnten und dies auch in den nächsten Jahren tun können. Unsere Wettbewerber lernen jedoch aus unseren Erfolgen und bieten durch den Einsatz neuer Fertigungstechniken und Designsysteme optisch sehr ansprechende Produkte an. Es gibt auch gute Innovationen. Dennoch verbleibt bei uns nach wie vor der entscheidende Wettbewerbsvorteil, insbesondere bei kommerziellen Anwendungen, da wir über weltweite Zertifizierungen und eine große, etablierte Flotte mit langer Servicehistorie verfügen, was Zuverlässigkeit und Sicherheit bedeutet.

Insgesamt kann das Wettbewerbsrisiko als mittel bis gering eingestuft werden.

Standort-Risiken

Der Firmenstandort Hildesheim Airport ist für uns ideal. Die Nutzung unserer Gebäudeflächen und des Flugplatzes ist durch langfristige Verträge gesichert. Mit den vorhandenen räumlichen Ressourcen verfügen wir über die Produktions- und Entwicklungsflächen, die in den nächsten Jahren für die Produktion der geplanten Stückzahlen, Verbesserung und Entwicklung der aktuellen und zukünftigen Produkte benötigt werden.

Insgesamt kann das Standortrisiko als gering eingestuft werden.

Produkt-Risiken

Die zukünftige Entwicklung des Unternehmens hängt vor allem von der weiteren Entwicklung innovativer Produkte ab.

Mit dem MTOsport 2017, dem Cavalon und dem Calidus verfügt AutoGyro über Gyrocopter, die vom Markt gut angenommen werden. Mit dem neuen 915 iS-Motor und nunmehr der Markteinführung des 916 iS-Motors wurde ein seit langem bekannter Wunsch nach mehr Leistung erfüllt. Innovationen und Weiterentwicklungen verringern das Risiko eines Nachfragerückgangs. Mit dem Modell Cavalon 916 iS, das sich an professionelle Gyrocopter-Anwender richtet, können wir eine Kundengruppe ansprechen, die für uns bisher nicht zugänglich war. Im Jahr 2023 gab es mit der türkischen Polizei die ersten ernsthaften Anwendungsfälle dieser Flugzeuge, die die Tür für viele weitere kommerzielle Anwendungen und Märkte öffneten. Für MTOsport 2017 und Calidus ist ein Produktupdate inklusive der Integration eines neuen, leistungsstärkeren Motors erforderlich.

Bei der kommerziellen und professionellen Nutzung eines Flugzeugs, die normalerweise acht Stunden am Tag und sieben Tage die Woche umfasst, werden unsere Flugzeuge erheblich stärker beansprucht als bei einer Freizeitnutzung. Diese anfänglich anspruchsvolle Umgebung stellt die Fähigkeiten von AutoGyro auf die Probe, wird aber auf lange Sicht eine allgemeine Produktverbesserung bedeuten.

Insgesamt schätzen wir das Produktrisiko als gering ein.

 

Hildesheim, 25. März 2025

AutoGyro GmbH

Geschäftsführung

gez. Gerald Speich

gez. Aleksandra Witkowska

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die AutoGyro GmbH, Hildesheim

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der AutoGyro GmbH, Hildesheim, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Mai 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. März 2021 bis zum 31. Mai 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der AutoGyro GmbH, Hildesheim, für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. April 2021 bis zum 31. Mai 2021 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Mai 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. April 2021 bis zum 31. Mai 2021 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wir verweisen auf die Angaben in den Abschnitten C. und D. des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter darauf hinweisen, dass die Gesellschaft zumindest bis Ende 2025 den Finanzmittelbedarf voraussichtlich nicht aus dem laufenden Geschäft decken kann, sondern auf die Bereitstellung weiterer Finanzmittel aus dem Gesellschafterkreis angewiesen ist. Diese Abhängigkeit von der Bereitstellung weiterer Finanzmittel aus dem Gesellschafterkreis besteht auch nach Abschluss des Insolvenzverfahrens, das in Abschnitt A. des Lageberichts ausführlich beschrieben wird. Wie in den Abschnitten C. und D. des Lageberichts dargelegt, deuten der weiterhin bestehende Finanzmittelbedarf auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Hannover, den 31. März 2025

ba audit gmbh
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Niederlassung Hannover

gez. Andreas Wenzel, Wirtschaftsprüfer

gez. Dr. Sören Peters, Wirtschaftsprüfer

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. April 2021 bis 31. Mai 2021 wurde mit Gesellschafterbeschluss vom 31. März 2025 festgestellt.

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