Meyer Recycling GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Lutz Mösken seit 8.12.2022 | Prokura |
Sabrina Kaleta seit 8.12.2022 | Prokura |
Thomas Meyer seit 21.9.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 26.35% | |
R*** S**** | 10.34% |
D*** S**** | 10.34% |
| Name | Anteil |
|---|---|
JLH GmbHEigenbeteiligung | 0.54% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Meyer Erdbau GmbHSchönwalde-GlienJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtI. Grundlagen des Unternehmens1. Geschäftsmodell Die Meyer Erdbau GmbH, Schönwalde-Glien, bietet als regionaler Fachbetrieb Erd- und Aushubarbeiten aller Art, Abbruch und Abräumarbeiten sowie Spezialtiefbauarbeiten in Berlin und Umland an. Rechtliche Struktur Hauptsitz der Meyer Erdbau GmbH ist Schönwalde-Glien. Vertreten wird die Gesellschaft durch den Geschäftsführer Thomas Meyer. II. Wirtschaftsbericht1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Überblick Markt, Branche, Konjunktur Im Jahr 2023 hatte die Bauwirtschaft mit einem Auftragseinbruch im Wohnungsbau zu kämpfen, der allerdings noch nicht voll auf die Umsatzentwicklung durchgeschlagen ist. Während der Umsatz aller im Bauhauptgewerbe tätigen Betriebe im Jahr 2023 nominal um 2,3 Mrd. Euro auf 162,6 Mrd. Euro gestiegen ist, muss aufgrund der gestiegenen Baupreise festgehalten werden, dass der Umsatz real um 5,0 % gesunken ist. Trotz dieser Entwicklung konnten die Bauunternehmen im Jahr 2023 die Anzahl der Beschäftigten auf Vorjahresniveau halten. Aufgrund des weiterhin hohen Auftragsbestandes sind die Aussichten für die Meyer Erdbau weiterhin als gut zu bezeichnen. Dem Auftragseinbruch im Wohnungsbau steht im Jahr 2023 eine positive Entwicklung im Tiefbau insbesondere durch Projekte aus dem Gewerbebau, zur Mobilitätswende sowie zur Energiewende gegenüber. 2. Geschäftsverlauf und Lage Mit ihrer langjährigen Erfahrung als Erdbauunternehmen ist die Meyer Erdbau vorwiegend in Berlin und Umland tätig. Die beschriebene gesamtkonjunkturelle Lage in der Bauwirtschaft spiegelt sich insbesondere in der Region Berlin wider. Aufgrund der sich immer mehr zur europäischen Metropolregion entwickelnden Stadt Berlin besitzt der Wohnungsbau eine tragende Rolle in der Region. Allerdings musste auch in Berlin im Jahr 2023 ein Auftragseinbruch im Bereich Wohnungsbau verzeichent werden. Trotz dieser Entwicklung im Wohnungsbau konnte sich die Meyer Erdbau aufgrund ihrer guten Reputation am Berliner Markt im Jahr 2023 an einer Vielzahl von gewerblichen Projekten beteiligen und somit den Schwierigkeiten am Markt trotzen. a) Ertragslage
Die Meyer Erdbau erwirtschaftete im Jahr 2023 eine um 14,23 % höhere Gesamtleistung und es konnte mit einem Jahresüberschuss von T€ 1.495 ein zufriedenstellendes Ergebnis erzielt werden. Das im Branchenvergleich hohe Umsatzwachstum wurde im Wesentlichen durch zwei umsatzstarke Projekte beeinflusst. Das Zinsergebnis, welches im Wesentlichen Zinsen zur Finanzierung des Anlagevermögens enthält, hat sich um T€ 18 verbessert. b) Finanzlage Die Finanzlage wird als gut eingeschätzt. Der vereinfachte Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit (Jahresüberschuss zuzüglich Abschreibungen) beträgt im Berichtsjahr T€ 3.874. Die Gesellschaft ist stets liquide und jederzeit in der Lage ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Der ständig wachsende Maschinenpark wird im wesentlichen durch Darlehen finanziert. c) Vermögenslage
Das Anlagevermögen ist im Vergleich zum Vorjahr um T€ 1.280 gesunken. Dabei stehen den Investitionen in Sachanlagen in Höhe von T€ 1.336 andererseits Abgänge in Höhe von T€ 238 sowie Abschreibungen in Höhe von T€ 2.378 gegenüber. Die liquiden Mittel sind stichtagsbezogen deutlich auf T€ 6.495 gestiegen. Das Eigenkapital beläuft sich zum Ende des Geschäftsjahres auf T€ 6.030. Die vorhandenen Kontokorrentlinien wurden, wie bereits in den Vorjahren, nicht beansprucht. Die Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich im Geschäftsjahr aufgrund der geringeren Neuinvestitionen um T€ 2.285 verringert. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben sich im Berichtsjahr um T€ 455 auf T€ 4.394 erhöht. 3. Gesamtaussage Unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage schätzen wir als gut ein. Unsere Umsatz- und Ergebnisentwicklung ist insbesondere mit Blick auf das Ergebnis als positiv zu bewerten. Unser Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten stets innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen. Wir konnten im Berichtsjahr bei vielen Lieferverbindlichkeiten durch kurzfristige Zahlungen Skontoabzüge realisieren. III. PrognoseberichtDie Geschäftslage für 2024 wird trotz der weiter anhaltenen konjunkturellen Unwägbarkeiten sowie der negativen Auswirkungen des im Vergleich zu den letzten Jahren verhältnismäßig hohen Zinsniveaus weiterhin positiv gesehen. Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe hat für das Jahr 2024 einen um 3,0 % sinkenden realen Umsatz im Bauhauptgewerbe prognostiziert, der von einem prognostizierten Preisrückgang für Bauleistungen in Höhe von 2,0 % begleitet wird. Die im Verlauf des Jahres immer weiter einbrechenden Auftragseingänge im Wohnungsbau könnten durch in der zweiten Jahreshälfte erwartete Zinssenkungen der EZB wieder etwas eingebremst werden. Somit wird aufgrund der nicht zu prognostizierenden Entwicklungen eine verlässliche Voraussage der Geschäftslage der Meyer Erdbau erschwert. Der Aufragsbestand der Branche befand sich trotz den Einbruches im Wohnungsbau auch zum Jahreswechsel auf einem konstant hohen Niveau. Auch die Meyer Erdbau konnte zu diesem Zeitpunkt einen guten Auftragsbestand verzeichnen. Bedingt durch die hohen Zinsen sind sowohl die Auftragseingänge im Baugewerbe als auch die Baugenehmigungen insbesondere im Wohnungsbausektor im ersten Quartal 2024 deutlich zurückgegangen. Mehr als die Hälfte der Unternehmen im Wohnungsbau mussten ihre geplanten Bauprojekte auf unbestimmte Zeit verschieben bzw. absagen. Trotz der krisenhaften Gesamtlage und anhaltender negativer Einflüsse geht die Geschäftsführung der Gesellschaft aufgrund der aktuell unverändert guten Auftragslage und der guten Marktpositionierung der Gesellschaft von einer nahezu konstanten Gesamtleistung aus. IV. Chancen- und Risikobericht1. Chancen Aufgrund der in Bearbeitung befindlichen und der neu erhaltenen Aufträge sowie der abgegebenen Angebote erachten wir die Aussichten für das am 01.01.2024 begonnene Geschäftsjahr als gut. Zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung hat die Meyer Erdbau die zum Ende 2023 bestehenden Bauvorhaben weiter vorangetrieben sowie weitere neue Projekte gewonnen. Positiv in diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass es gelungen ist, einige Großprojekte zu erhalten, die erfahrungsgemäß höhere Gewinne ermöglichen. Auch in 2024 ist eine weiterhin hohe Nachfrage nach Wohn- und Gewerberaum in der Metropolregion Berlin zu erwarten, wobei es jedoch bedingt durch das hohe Zinsniveau zu Verschiebungen kommen kann. Trotz des schwierigen Marktumfeldes wird für das Geschäftsjahr 2024 erneut mit einem positiven operativen Ergebnis sowie einem Jahresüberschuss auf Vorjahresniveau gerechnet. 2. Risiken Wie beschrieben verfügt die Meyer Erdbau über eine gute Auftragslage, weshalb für den Geschäftsbetrieb der Gesellschaft mit Ausnahme der branchenüblichen Schwankungen keine Risiken gesehen werden. Für bereits bestehende Rechtsrisiken wurden Rückstellungen in angemessener Höhe gebildet. Darüber hinaus entfällt für die Meyer Erdbau das Währungsrisiko, da sämtliche Geschäfte in Euro abgewickelt werden. Weitere Risiken für die Meyer Erdbau existieren aus externen Faktoren, die die Gesellschaft nicht beeinflussen kann. Die Gesellschaft konnte aber die Krisenauswirkungen der letzten Jahre - insbesondere gestiegene Energiepreise und Materialknappheit - gut bewältigen. Allerdings hat die EZB aufgrund der stark angestiegenen Inflation ihren Leitzins bis 2023 in mehreren Schrite deutlich erhöht. Die Folge daraus ist ein deutlicher Rückgang der Bauinvestitionen insbesondere im Wohnungsbau. Sollte das Zinsniveau weiter in der aktuellen Höhe bestehen bleiben und die Politik keine Förderungen für den Wohnungsbau verabschieden, wird sich diese Entwicklung weiter negativ auf die Baubranche - auch in Berlin - auswirken. Darüber hinaus können sich aufgrund der weiterhin wirksamen Sanktionen gegen russische Investoren weitere negative Auswirkungen auf die Branche ergeben. 3. Einschätzung der Chancen- und Risikolage Insgesamt haben sich Umfang und Gefährdungspotential der Risiken nach Einschätzung der Geschäftsführung im Vergleich zum Vorjahr erhöht. Die zukünftigen Perspektiven für die Entwicklung des Unternehmens sind aus Sicht der Geschäftsführung, insbesondere mit Blick auf den Berliner Markt, aufgrund der mittlerweile erreichten Marktposition dennoch als gut zu bewerten. Nach Einschätzung der Geschäftsführung ist auch in den kommenden Geschäftsjahren mit einer positiven Unternehmensentwicklung zu rechnen. Bestandsgefährdende Risiken sind aktuell nicht ersichtlich. HandelsbilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangA. Grundlegende Angaben zum Unternehmen und zur Bilanzierung I. Registerdaten zum Unternehmen, Gliederung, VorjahresbeträgeDer Jahresabschluss der Meyer Erdbau GmbH, Schönwalde-Glien (Amtsgericht Potsdam, HRB 19726 P) wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. II. Angaben zu den Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDas Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten (§ 255 II, III HGB) bilanziert. Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von bis zu fünf Jahren) bewertet. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden nicht aktiviert. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (Nutzungsdauern zwischen zwei und 33 Jahren) angesetzt. Die Herstellungskosten der Sachanlagen werden i. H. der handelsrechtlichen Untergrenze bemessen (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung veranlasst). Einbeziehungswahlrechte werden nicht ausgeübt. Auch Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Steuerlich sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Zugangszeitpunkt sofort vollständig abgeschrieben. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung veranlasst) bewertet, sofern nicht nach § 253 IV HGB um noch anfallende Aufwendungen geminderte Verkaufswerte anzusetzen sind. Im Jahr 2023 wurde das Ausweiswahlrecht der erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen ausgeübt. So sind die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen im Jahr 2023 auf der Aktivseite von den Vorräten abgesetzt. Unter der Position "unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen" hat sich zum Stichtag ein Bestand an unfertigen Bauprojekten in Höhe von T€ 38.990 ergeben. Die für diese Projekte erhaltenen Anzahlungen wurden von den Beständen offen abgesetzt (§ 268 Abs. 5 S. 2 HGB), so dass sich zum Bilanzstichtag ein Passivsaldo in Höhe von T€ 3.742 ergibt:
Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen werden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird zusätzlich durch eine ausreichend bemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils zum Nennwert angesetzt. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen werden i. H. des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Die pauschale Ermittlung der Rückstellung für Gewährleistung erfolgt anhand eines einheitlichen Prozentsatzes von 0,5 % auf den laufenden Jahresumsatz. Der daraus resultierende Ergebniseffekt beträgt T€ -16,5. Die Verbindlichkeiten werden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. B. Weitere Angaben zur BilanzI. Entwicklung der Posten des AnlagevermögensDie Entwicklung des Anlagevermögens zeigt der Anlagenspiegel.
II. Forderungen und sonstige VermögensgegenständeEs bestehen keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. III. Forderungen gegen GesellschafterDie Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände enthalten keine Forderungen gegen Gesellschafter. IV. VerbindlichkeitenVerbindlichkeitenspiegel Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben T€ 1.629 (i. Vj. T€ 2.556) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und T€ 2.100 (i. Vj. T€ 3.458) eine Restlaufzeit von über einem Jahr. Die übrigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. C. Weitere Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Sonstige betriebliche Erträge, sonstige betriebliche AufwendungenIn den sonstigen betrieblichen Erträgen i.H. von T€ 701 sind Erträge i. H. von T€ 286 aus dem Abgang von Sachanlagen sowie T€ 106 aus Versicherungsentschädigungen bzw. Schadensersatz enthalten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen i. H. von T€ 2.033 beinhalten im Wesentlichen Reparaturen und Instandhaltungen i.H. von T€ 505, Fahrzeugkosten i.H. von T€ 321 sowie Versicherungen und Beiträge i. H. von T€ 319. D. Sonstige Angaben I. Anzahl der Mitarbeiter Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich beschäftigt:
II. Angaben zu den Mitgliedern der Geschäftsführung Mitglied der Geschäftsführung ist: Thomas Meyer, Dipl.-Ing. (FH) Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. III. Haftungsverhältnisse (§ 251, § 268 Abs. 7 iVm § 285 Nr. 27 HGB) Die Meyer Erdbau GmbH hat für diverse Finanzierungen der Meyer Recycling GmbH Bürgschaften übernommen. Aus den aktuell zur Verfügung gestellten Zahlen geht hervor, dass die Meyer Recycling keine Zahlungsschwierigkeiten hat und sämtliche Kreditraten pünktlich bedient werden. Wir sehen daher zum aktuellen Bilanzstichtag keine Gefahr der Inanspruchnahme. IV. sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Nutzung der benötigten Maschinen und PkW wird zum Teil durch Leasingverträge sichergestellt. Deren Laufzeit beträgt noch maximal zwei Jahre. Aus den abgeschlossenen Leasingverträgen resultiert über die noch verbleibende Vertragslaufzeit eine finanzielle Belastung von insgesamt T€ 60, wobei T€ 53 eine Laufzeit von bis zu einem Jahr und T€ 7 von einem bis zu fünf Jahren haben. V. Ergebnisverwendung Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen den Jahresüberschuss 2023 auf neue Rechnung vorzutragen.
Schönwalde-Glien 14. Juni 2024 gez. Thomas Meyer, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 14.06.2024 festgestellt. Ergebnisverwendungsbeschluss: Die Ergebnisverwendung wurde wie von der Geschäftsführung vorgeschlagen beschlossen. Ergänzender Hinweis In dem vorstehenden, zur Offenlegung bestimmten verkürzten Jahresabschluss wurden die größenabhängigen Erleichterungen nach § 327 HGB zutreffend in Anspruch genommen. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht haben wir den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: BestätigungsvermerkAn die Meyer Erdbau GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Meyer Erdbau GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Meyer Erdbau GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Mainz, den 14. Juni 2024 Concept
Renkes & Partner mbB
gez. Joachim Wittlich, Wirtschaftsprüfer |
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