Stammdaten

Register
Amtsgericht Ulm HRB 552655
Eingetragen
12.11.2004
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit aktivem Versicherungsgeschäft
Gegenstand
Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an Versicherungsunternehmen und sonstigen Unternehmen. Der Handel mit Beteiligungen ist nicht Unternehmensgegenstand. Die Gesellschaft kann ferner Hilfsgeschäfte jeder Art durchführen, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie kann auch andere Unternehmen unter ihrer Leitung zusammenfassen. Sie schließt jedoch keine Unternehmensverträge mit solchen Unternehmen, die versicherungsfremde Geschäfte betreiben, und gibt diesen gegenüber keine Patronatserklärungen oder sonstigen haftungsrelevanten Garantiezusagen ab.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Jochen Hägele
seit 23.1.2026
Prokura
Anja Emde
seit 22.7.2025
Vorstandsmitglied
Hartmut Schöch
seit 22.1.2025
Vorstandsmitglied
Ralf J. Fuchs
seit 13.7.2020
Prokura
Klaus Dr. Brachmann
seit 9.12.2008
Vorstandsmitglied

Beteiligungen

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

WGV Holding AG

Ravensburg

Jahresabschluss zum 31.12.2023

Organe

Aufsichtsrat

Roger Kehle

Präsident des Gemeindetags

Baden-Württemberg a.D.

- Vorsitzender -

Joachim Walter

Landrat des Landkreises Tübingen

- 1. stellvertretender Vorsitzender -

Helmut Reitemann

Oberbürgermeister der Stadt Balingen a.D.

- 2. stellvertretender Vorsitzender -

Christine Eismann

Sachbearbeiterin

- 3. stellvertretende Vorsitzende-

Benjamin Binder

Produktmanager

- Arbeitnehmervertreter -

Markus Binder

Direktionsbevollmächtigter

- Arbeitnehmervertreter -

Steffen Bühler

Bürgermeister der Gemeinde Besigheim

Dr. Michael Frisch

Oberkirchenrat beim Evangelischen Oberkirchenrat Stuttgart

Prof. Dr. Felix Hammer

Diözesanjustitiar beim Bischöflichen Ordinariat Rottenburg i.R.

Gudrun Heute-Bluhm

Oberbürgermeisterin a.D.

Steffen Jäger

Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg

Ljiljana Jakovljevic

Teamleiterin

- Arbeitnehmervertreterin -

Hans-Martin Kempter

Betriebsratsvorsitzender

- Arbeitnehmervertreter -

Sylvia Kern

Sachbearbeiterin

- Arbeitnehmervertreterin -

Ingomar Lange

Mitarbeiter IT-Betrieb

- Arbeitnehmervertreter -

Bernd Mangold

Bürgermeister der Gemeinde Berghülen

Jochen Müller

Bürgermeister der Gemeinde Korb

Dr. Matthias Neth

Landrat des Hohenlohekreises

Dr. Daniel Rapp

Oberbürgermeister der Stadt Ravensburg

Stephan Scholl

Vorsitzender des Vorstands der Sparkasse Pforzheim Calw i.R.

Dr. Heinz-Werner Schulte

Vorsitzender des Vorstands der Kreissparkasse Ludwigsburg

Vorstand

Dr. Klaus Brachmann

Nürtingen

- Vorsitzender -

Ralf Pfeiffer

Talheim

Dr. Frank Welfens

Pforzheim

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

2023
2022
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
Kunstgegenstände und Kunstdenkmäler 350.000,00 350.000,00
II. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 152.583.378,08 152.583.378,08
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 20.000.000,00 20.000.000,00
3. Beteiligungen 91.610.543,09 95.285.918,64
4. Wertpapiere des Anlagevermögens 277.482.372,49 253.143.583,60
5. Sonstige Ausleihungen 47.891.200,00 49.891.200,00
589.567.493,66 570.904.080,32
589.917.493,66 571.254.080,32
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 22.737.754,76
2. Sonstige Vermögensgegenstände 12.308.933,58 8.152.735,25
12.308.933,58 30.890.490,01
II. Guthaben bei Kreditinstituten 56.675.848,89 46.526.985,53
68.984.782,47 77.417.475,54
658.902.276,13 648.671.555,86

Passiva

2023
2022
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000.000,00 25.000.000,00
II. Kapitalrücklage 85.629.410,85 85.629.410,85
III. Gewinnrücklagen
Andere Gewinnrücklagen 534.935.774,21 514.083.776,18
IV. Bilanzgewinn 4.121.403,61 16.730.594,42
649.686.588,67 641.443.781,45
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 4.206.304,60 7.144.829,76
2. Sonstige Rückstellungen 68.500,00 75.383,00
4.274.804,60 7.220.212,76
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 8.659,57 0,00
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 4.910.037,52 7.561,65
3. Sonstige Verbindlichkeiten 22.185,77 0,00
4.940.882,86 7.561,65
658.902.276,13 648.671.555,86

Anhang

Vorbemerkung

Der Jahresabschluss der WGV Holding AG, Ravensburg, ist in Übereinstimmung mit den Vorschriften des HGB und des AktG aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gemäß § 275 Absatz 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine Kleinstkapitalgesellschaft gem. § 267a Absatz 1 HGB, die wie eine kleine Kapitalgesellschaft bilanziert.

Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Gegenstände des Sachanlagevermögens sind zu den Anschaffungskosten angesetzt.

Anteile an verbundenen Unternehmen, Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen, Wertpapiere des Anlagevermögens sowie sonstige Ausleihungen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt und bei dauerhaften Wertminderungen entsprechend abgeschrieben.

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände lauten auf €; sie werden grundsätzlich mit den Nominalbeträgen angesetzt. Wertberichtigungen waren nicht erforderlich.

Die dem Umlaufvermögen zugeordneten Wertpapiere sind nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet.

Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nominalwerten angesetzt.

Rückstellungen sind mit ihrem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt und, soweit die Laufzeiten mehr als ein Jahr betragen, mit dem der Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen ausgewiesen

Angaben und Erläuterungen zur Bilanz

Aktiva

Stille Lasten

Aktivposten Stille Last
Zugeordneter Buchwert
A II. Finanzanlagen
2. Beteiligungen 0,00 0,00
3. Wertpapiere des Anlagevermögens
Aktien, Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 396.670,78 35.135.952,56
Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 1.794.879,43 28.063.660,64
4. Sonstige Ausleihungen
Namensschuldverschreibungen 4.753.190,71 34.891.200,00
Schuldscheinforderungen und Darlehen 5.028.256,96 28.000.000,00
Übrige Ausleihungen 0,00 0,00

Bei den stillen Lasten handelte es sich jeweils um rein zinsbedingte Wertminderungen; ein Emittentenausfall war nicht ersichtlich.

Anteile an Unternehmen

Name und Sitz des Unternehmens Höhe des Anteils am Kapital
%
Eigenkapital 31.12.2023
Ergebnis des Geschäftsjahres 2023
WGV-Versicherung AG, Stuttgart 1) 100 170.000.000,00 0,00 1)
WGV Rechtsschutz-Schadenservice GmbH, Stuttgart 100 124.009,71 13.441,22
WGV-Lebensversicherung AG, Stuttgart 100 24.854.384,04 -297.871,38
WGV-Informatik und Media GmbH, Stuttgart 100 17.866.141,69 974.323,99
ESB GmbH, Coburg 21,36 343.924.580,25 41.155.981,62

1) Ergebnisabführungsvertrag

Angabe zu Investmentfonds

Buchwert
Marktwert nach § 36 Investmentgesetz
Differenz Marktwert zu Buchwert
Ausschüttung des Geschäftsjahres
Tägliche Rückgabe möglich Unterlassene Abschreibungen
Immobilienfonds (Deutschland) 4.828,78 4.828,78 0,00 0,00 Nein Nein
Immobilien-Dachfonds (international) 64.568.016,32 65.350.665,90 782.649,58 294.673,00 Ja Nein
Mischfonds (Europa) 14.948.301,64 14.769.381,00 -178.920,64 172.260,00 Ja Ja
Mischfonds (Global) 13.437.704,00 13.386.184,00 -51.520,00 167.440,00 Ja Ja
Private Debt-Fonds 50.407.505,76 52.606.346,68 2.198.840,92 1.875.000,00 Nein Nein
Rentenfonds (International) 5.749.946,92 5.672.316,78 -77.630,14 252.341,80 Ja Ja

Abschreibungen

Außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund voraussichtlich dauerhafter Wertminderung 6.095.873,48

Mittelbare Beteiligungen

Name und Sitz des Unternehmens Höhe des Anteils am Kapital
%
Anteilsbesitz gehalten von Eigenkapital 2023
Ergebnis des Geschäftsjahres 2023
WGV-Beteiligungsgesellschaft mbH, Stuttgart 33,33 WGV-Versicherung AG 49.433.554,75 750.885,32

B.I.2. Sonstige Vermögensgegenstände

2023
2022
Mit Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0,00

Passiva
A. Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital beträgt 25.000 T€ und ist eingeteilt in 25.000 nennbetragslose Namensaktien. Das gezeichnete Kapital befindet sich vollständig im Eigentum der Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G., Stuttgart.

01.01.2023
Einstellungen aus dem Bilanzgewinn 2022
Einstellungen aus dem Jahresüberschuss 2023
31.12.2023
A. II. Kapitalrücklage 85.629.410,85 0,00 0,00 85.629.410,85
A. III. Gewinnrücklagen 514.083.776,18 16.730.594,42 4.121.403,61 534.935.774,21

C.1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

2023
2022
Mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr 8.659,57 0,00

C.2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

2023
2022
Mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr 4.910.037,52 7.561,65
Aus Lieferungen und Leistungen 4.910.037,52 7.561,65

C.3. Sonstige Verbindlichkeiten

2023
2022
Mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr 22.185,77 0,00
Mit Restlaufzeit bis zu fünf Jahre 0,00 0,00
Aus Steuern 3.982,77 0,00

Weitere Angaben

Personal

Die WGV Holding AG beschäftigt keine eigenen Mitarbeiter. Mitarbeiter der Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G. sind teilweise auch für die WGV Holding AG tätig.

Organe

Die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstandes sind im Abschnitt Organe namentlich aufgeführt.

2023
Bezüge des Aufsichtsrats 243.550,00
Bezüge des Vorstands 144.000,00

Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

Alleinaktionärin der WGV Holding AG ist die Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G., Stuttgart. Somit ist die WGV Holding AG gemäß § 17 AktG ein abhängiges Unternehmen.

Nach § 312 AktG wurde ein Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgestellt und darin abschließend erklärt:

,,Der Vorstand erklärt, dass die Gesellschaft nach den Umständen, die dem Vorstand zu dem Zeitpunkt bekannt waren, zu dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Maßnahmen im Interesse oder auf Veranlassung des herrschenden Unternehmens oder der mit ihm verbundenen Unternehmen sind nicht getroffen und auch nicht unterlassen worden."

Firma, Sitz und Registergericht

WGV Holding AG

Sitz der Gesellschaft: Ravensburg
Registergericht: Amtsgericht Ulm HRB 552655

Angaben zur Konzernzugehörigkeit

Die WGV Holding AG ist Teil der WGV Gruppe, deren Obergesellschaft die Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G., Stuttgart ist. Der Abschluss der WGV Holding AG wird in den befreienden Konzernabschluss der Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G. einbezogen.

Der Konzernabschluss wird im Unternehmensregister offengelegt.

Mit der WGV-Versicherung AG besteht seit dem 01.01.2004 ein Ergebnisabführungsvertrag.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Aus Beteiligungen und Investmentanteilen bestanden Einzahlungsverpflichtungen in Höhe von 69.370 T€.

Nachtragsbericht

Nach Schluss des Berichtsjahres sind Vorgänge von besonderer Bedeutung nicht eingetreten. In den ersten Monaten des Jahres 2024 konnte das Geschäft des Unternehmens planmäßig weiterentwickelt werden.

Vorschlag für die Gewinnverwendung

Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn von 4.121.403,61 € in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen.

 

Ravensburg, 15. März 2024

WGV Holding AG

Der Vorstand

Dr. Brachmann

Pfeiffer

Dr. Welfens

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss der WGV Holding AG, Ravensburg - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Sonstige Informationen

Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrates verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden, für den Geschäftsbericht vorgesehenen Bestandteile, von denen wir eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erlangt haben, insbesondere den Bericht des Aufsichtsrates, aber nicht den Jahresabschluss und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.

Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerungen hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben;

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Stuttgart, 18. März 2024

EY GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Dr. Kagermeier, Wirtschaftsprüfer

Offizier, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat im Berichtszeitraum die Geschäftsführung des Vorstands intensiv überwacht und sich durch den Vorstand regelmäßig und eingehend über den Gang der Geschäfte und die Lage der Gesellschaft unterrichten lassen. In Entscheidungen von grundlegender Bedeutung hat sich der Aufsichtsrat angemessen einbinden lassen. Darüber hinaus standen der Vorsitzende des Aufsichtsrats und der Vorstand in laufendem Kontakt zu wesentlichen Fragestellungen.

Der Aufsichtsrat hat sich mit den Entwicklungen auf den Versicherungs- und Kapitalmärkten, den Folgen von Inflation und Zinsanstieg sowie den Änderungen der regulatorischen Anforderungen und deren Auswirkungen auf die WGV Holding AG und deren Tochtergesellschaften beschäftigt.

Geschäfte, die der Zustimmung des Aufsichtsrates bedürfen, wurden vor der Beschlussfassung eingehend beraten.

Die einzelnen Themen hat der Aufsichtsrat jeweils ausführlich im Plenum diskutiert und beurteilt.

Der Aufsichtsrat hat sich beim Vorstand regelmäßig und umfassend über alle relevanten Fragen der Geschäftsentwicklung informiert. Dies beinhaltete auch die zeitnahe Unterrichtung über die Risikolage und das Risikomanagement.

Zu seiner Unterstützung hat der Aufsichtsrat einen Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten eingerichtet. Der Vorstandsausschuss befasst sich mit der Vorbereitung von Entscheidungen über die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und über deren dienstvertragliche Angelegenheiten, soweit die Grundsätze für die Bezüge gemäß § 87 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 und 2 AktG betroffen sind, sowie mit der Entscheidung über sonstige dienstvertragliche Angelegenheiten der Vorstandsmitglieder.

Der Jahresabschluss 2023 ist durch den Abschlussprüfer, die EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, in Ordnung befunden und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Der Bericht des Abschlussprüfers vom 18. März 2024 hat dem Aufsichtsrat vorgelegen.

Den Jahresabschluss und den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns hat der Aufsichtsrat geprüft. Nach dem Ergebnis seiner Prüfung sind Einwendungen nicht zu erheben. Er billigt den Jahresabschluss, der damit gemäß § 172 AktG festgestellt ist, und schließt sich dem Vorschlag des Vorstands für die Gewinnverwendung an.

Der Aufsichtsrat hat den Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und den Bericht des Abschlussprüfers geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung sind Einwendungen gegen den Bericht des Vorstands nach § 312 AktG und den Bericht des Abschlussprüfers hierzu, insbesondere aber zu den Erklärungen des Vorstands im Schluss des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen, nicht zu erheben.

 

Stuttgart, 11. April 2024

Der Aufsichtsrat

Roger Kehle, Vorsitzender

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes

Entsprechend dem Vorschlag des Vorstands beschloss der Aufsichtsrat am 11.04.2024 einstimmig, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 4.121.403,61in voller Höhe in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen.

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