WGV Holding AG
Meersburger Straße 3, 88213 Ravensburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jochen Hägele seit 23.1.2026 | Prokura |
Anja Emde seit 22.7.2025 | Vorstandsmitglied |
Hartmut Schöch seit 22.1.2025 | Vorstandsmitglied |
Ralf J. Fuchs seit 13.7.2020 | Prokura |
Klaus Dr. Brachmann seit 9.12.2008 | Vorstandsmitglied |
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 100.00% | |
| 40.00% | |
| 21.36% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
WGV Holding AGRavensburgJahresabschluss zum 31.12.2023OrganeAufsichtsratRoger KehlePräsident des Gemeindetags Baden-Württemberg a.D. - Vorsitzender - Joachim WalterLandrat des Landkreises Tübingen - 1. stellvertretender Vorsitzender - Helmut ReitemannOberbürgermeister der Stadt Balingen a.D. - 2. stellvertretender Vorsitzender - Christine EismannSachbearbeiterin - 3. stellvertretende Vorsitzende- Benjamin BinderProduktmanager - Arbeitnehmervertreter - Markus BinderDirektionsbevollmächtigter - Arbeitnehmervertreter - Steffen BühlerBürgermeister der Gemeinde Besigheim Dr. Michael FrischOberkirchenrat beim Evangelischen Oberkirchenrat Stuttgart Prof. Dr. Felix HammerDiözesanjustitiar beim Bischöflichen Ordinariat Rottenburg i.R. Gudrun Heute-BluhmOberbürgermeisterin a.D. Steffen JägerPräsident des Gemeindetags Baden-Württemberg Ljiljana JakovljevicTeamleiterin - Arbeitnehmervertreterin - Hans-Martin KempterBetriebsratsvorsitzender - Arbeitnehmervertreter - Sylvia KernSachbearbeiterin - Arbeitnehmervertreterin - Ingomar LangeMitarbeiter IT-Betrieb - Arbeitnehmervertreter - Bernd MangoldBürgermeister der Gemeinde Berghülen Jochen MüllerBürgermeister der Gemeinde Korb Dr. Matthias NethLandrat des Hohenlohekreises Dr. Daniel RappOberbürgermeister der Stadt Ravensburg Stephan SchollVorsitzender des Vorstands der Sparkasse Pforzheim Calw i.R. Dr. Heinz-Werner SchulteVorsitzender des Vorstands der Kreissparkasse Ludwigsburg VorstandDr. Klaus BrachmannNürtingen - Vorsitzender - Ralf PfeifferTalheim Dr. Frank WelfensPforzheim Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
AnhangVorbemerkungDer Jahresabschluss der WGV Holding AG, Ravensburg, ist in Übereinstimmung mit den Vorschriften des HGB und des AktG aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gemäß § 275 Absatz 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine Kleinstkapitalgesellschaft gem. § 267a Absatz 1 HGB, die wie eine kleine Kapitalgesellschaft bilanziert. Angaben zu den Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Gegenstände des Sachanlagevermögens sind zu den Anschaffungskosten angesetzt. Anteile an verbundenen Unternehmen, Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen, Wertpapiere des Anlagevermögens sowie sonstige Ausleihungen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt und bei dauerhaften Wertminderungen entsprechend abgeschrieben. Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände lauten auf €; sie werden grundsätzlich mit den Nominalbeträgen angesetzt. Wertberichtigungen waren nicht erforderlich. Die dem Umlaufvermögen zugeordneten Wertpapiere sind nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nominalwerten angesetzt. Rückstellungen sind mit ihrem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt und, soweit die Laufzeiten mehr als ein Jahr betragen, mit dem der Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen ausgewiesen Angaben und Erläuterungen zur BilanzAktivaStille Lasten
Bei den stillen Lasten handelte es sich jeweils um rein zinsbedingte Wertminderungen; ein Emittentenausfall war nicht ersichtlich. Anteile an Unternehmen
Angabe zu Investmentfonds
Abschreibungen
Mittelbare Beteiligungen
B.I.2. Sonstige Vermögensgegenstände
Passiva
|
|
01.01.2023
€ |
Einstellungen aus dem Bilanzgewinn 2022
€ |
Einstellungen aus dem Jahresüberschuss 2023
€ |
31.12.2023
€ |
|
| A. II. Kapitalrücklage | 85.629.410,85 | 0,00 | 0,00 | 85.629.410,85 |
| A. III. Gewinnrücklagen | 514.083.776,18 | 16.730.594,42 | 4.121.403,61 | 534.935.774,21 |
C.1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
|
2023
€ |
2022
€ |
|
| Mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 8.659,57 | 0,00 |
C.2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
|
2023
€ |
2022
€ |
|
| Mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 4.910.037,52 | 7.561,65 |
| Aus Lieferungen und Leistungen | 4.910.037,52 | 7.561,65 |
C.3. Sonstige Verbindlichkeiten
|
2023
€ |
2022
€ |
|
| Mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 22.185,77 | 0,00 |
| Mit Restlaufzeit bis zu fünf Jahre | 0,00 | 0,00 |
| Aus Steuern | 3.982,77 | 0,00 |
Weitere Angaben
Personal
Die WGV Holding AG beschäftigt keine eigenen Mitarbeiter. Mitarbeiter der Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G. sind teilweise auch für die WGV Holding AG tätig.
Organe
Die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstandes sind im Abschnitt Organe namentlich aufgeführt.
|
2023
€ |
|
| Bezüge des Aufsichtsrats | 243.550,00 |
| Bezüge des Vorstands | 144.000,00 |
Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
Alleinaktionärin der WGV Holding AG ist die Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G., Stuttgart. Somit ist die WGV Holding AG gemäß § 17 AktG ein abhängiges Unternehmen.
Nach § 312 AktG wurde ein Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgestellt und darin abschließend erklärt:
,,Der Vorstand erklärt, dass die Gesellschaft nach den Umständen, die dem Vorstand zu dem Zeitpunkt bekannt waren, zu dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Maßnahmen im Interesse oder auf Veranlassung des herrschenden Unternehmens oder der mit ihm verbundenen Unternehmen sind nicht getroffen und auch nicht unterlassen worden."
Firma, Sitz und Registergericht
WGV Holding AG
| Sitz der Gesellschaft: | Ravensburg |
| Registergericht: | Amtsgericht Ulm HRB 552655 |
Angaben zur Konzernzugehörigkeit
Die WGV Holding AG ist Teil der WGV Gruppe, deren Obergesellschaft die Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G., Stuttgart ist. Der Abschluss der WGV Holding AG wird in den befreienden Konzernabschluss der Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G. einbezogen.
Der Konzernabschluss wird im Unternehmensregister offengelegt.
Mit der WGV-Versicherung AG besteht seit dem 01.01.2004 ein Ergebnisabführungsvertrag.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Aus Beteiligungen und Investmentanteilen bestanden Einzahlungsverpflichtungen in Höhe von 69.370 T€.
Nachtragsbericht
Nach Schluss des Berichtsjahres sind Vorgänge von besonderer Bedeutung nicht eingetreten. In den ersten Monaten des Jahres 2024 konnte das Geschäft des Unternehmens planmäßig weiterentwickelt werden.
Vorschlag für die Gewinnverwendung
Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn von 4.121.403,61 € in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen.
Ravensburg, 15. März 2024
WGV Holding AG
Der Vorstand
Dr. Brachmann
Pfeiffer
Dr. Welfens
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
Wir haben den Jahresabschluss der WGV Holding AG, Ravensburg - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.
Sonstige Informationen
Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrates verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden, für den Geschäftsbericht vorgesehenen Bestandteile, von denen wir eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erlangt haben, insbesondere den Bericht des Aufsichtsrates, aber nicht den Jahresabschluss und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerungen hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― |
wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― |
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; |
| ― |
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben; |
| ― |
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; |
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; |
| ― |
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, 18. März 2024
EY
GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dr. Kagermeier, Wirtschaftsprüfer
Offizier, Wirtschaftsprüfer
Bericht des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat im Berichtszeitraum die Geschäftsführung des Vorstands intensiv überwacht und sich durch den Vorstand regelmäßig und eingehend über den Gang der Geschäfte und die Lage der Gesellschaft unterrichten lassen. In Entscheidungen von grundlegender Bedeutung hat sich der Aufsichtsrat angemessen einbinden lassen. Darüber hinaus standen der Vorsitzende des Aufsichtsrats und der Vorstand in laufendem Kontakt zu wesentlichen Fragestellungen.
Der Aufsichtsrat hat sich mit den Entwicklungen auf den Versicherungs- und Kapitalmärkten, den Folgen von Inflation und Zinsanstieg sowie den Änderungen der regulatorischen Anforderungen und deren Auswirkungen auf die WGV Holding AG und deren Tochtergesellschaften beschäftigt.
Geschäfte, die der Zustimmung des Aufsichtsrates bedürfen, wurden vor der Beschlussfassung eingehend beraten.
Die einzelnen Themen hat der Aufsichtsrat jeweils ausführlich im Plenum diskutiert und beurteilt.
Der Aufsichtsrat hat sich beim Vorstand regelmäßig und umfassend über alle relevanten Fragen der Geschäftsentwicklung informiert. Dies beinhaltete auch die zeitnahe Unterrichtung über die Risikolage und das Risikomanagement.
Zu seiner Unterstützung hat der Aufsichtsrat einen Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten eingerichtet. Der Vorstandsausschuss befasst sich mit der Vorbereitung von Entscheidungen über die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und über deren dienstvertragliche Angelegenheiten, soweit die Grundsätze für die Bezüge gemäß § 87 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 und 2 AktG betroffen sind, sowie mit der Entscheidung über sonstige dienstvertragliche Angelegenheiten der Vorstandsmitglieder.
Der Jahresabschluss 2023 ist durch den Abschlussprüfer, die EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, in Ordnung befunden und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Der Bericht des Abschlussprüfers vom 18. März 2024 hat dem Aufsichtsrat vorgelegen.
Den Jahresabschluss und den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns hat der Aufsichtsrat geprüft. Nach dem Ergebnis seiner Prüfung sind Einwendungen nicht zu erheben. Er billigt den Jahresabschluss, der damit gemäß § 172 AktG festgestellt ist, und schließt sich dem Vorschlag des Vorstands für die Gewinnverwendung an.
Der Aufsichtsrat hat den Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und den Bericht des Abschlussprüfers geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung sind Einwendungen gegen den Bericht des Vorstands nach § 312 AktG und den Bericht des Abschlussprüfers hierzu, insbesondere aber zu den Erklärungen des Vorstands im Schluss des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen, nicht zu erheben.
Stuttgart, 11. April 2024
Der Aufsichtsrat
Roger Kehle, Vorsitzender
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes
Entsprechend dem Vorschlag des Vorstands beschloss der Aufsichtsrat am 11.04.2024 einstimmig, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 4.121.403,61in voller Höhe in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen.
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