Johann
Peter Lay GmbH
Trier
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
119.251,51 |
140.912,51 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
5,00 |
220,00 |
| II.
Sachanlagen |
111.246,51 |
132.692,51 |
| III.
Finanzanlagen |
8.000,00 |
8.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.875.138,73 |
2.439.579,74 |
| I.
Vorräte |
2.130.334,26 |
1.739.097,18 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
384.441,54 |
352.954,37 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
360.362,93 |
347.528,19 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
23.705,44 |
17.834,47 |
| Aktiva |
3.018.095,68 |
2.598.326,72 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
824.609,63 |
783.705,49 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnrücklagen |
758.140,90 |
714.720,16 |
| III.
Jahresüberschuss |
40.904,14 |
43.420,74 |
| B.
Rückstellungen |
146.227,00 |
177.580,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.047.259,05 |
1.637.041,23 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
2.047.259,05 |
1.637.041,23 |
| Passiva |
3.018.095,68 |
2.598.326,72 |
Anhang
Die Gesellschaft erstellt den Jahresabschluss
für das Geschäftsjahr 2023 nach den
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
für Kapitalgesellschaften. Die Gesellschaft gilt als
kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267
Abs. 1 HGB.
Bestandsnachweise
Die
immateriellen Anlagegüter sowie das
Sachanlagevermögen ergeben sich in ihrem
Bestand, der Zusammensetzung und den Veränderungen aus
der Anlagenbuchhaltung.
Der Bestand der
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ist
durch Saldenlisten nachgewiesen.
Für die
übrigen Vermögensgegenstände, die
Rückstellungen sowie die sonstigen
Verbindlichkeiten sind entsprechende Nachweise, Belege
und Unterlagen der Gesellschaft oder von Dritten vorhanden.
Bilanzierungs‑ und Bewertungsmethoden
Die Vermögensgegenstände und
Verbindlichkeiten sind unter Berücksichtigung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
und der Generalnorm des § 264
Abs. 2 HGB bewertet worden.
Das
Anlagevermögen wird zu Anschaffungs‑ bzw.
Herstellungskosten aktiviert. Bewegliche
Vermögensgegenstände, deren Nutzung zeitlich
begrenzt ist, wurden entsprechend ihrer voraussichtlichen
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear
abgeschrieben.
Geringwertige Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens bis zu 800 Euro wurden im
Anschaffungsjahr gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1
EStG direkt in voller Höhe abgeschrieben. Sie sind in
der Entwicklung des Anlagevermögens bei den
Anschaffungs‑ oder Herstellungskosten und
Abschreibungen jeweils unter den Zugängen und
Abschreibungen des Geschäftsjahres ausgewiesen.
Der Ansatz der
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert
abzüglich Wertberichtigungen für individuell
ermittelte Einzelrisiken.
Die
Rechnungsabgrenzungsposten sind zeitanteilig
abgegrenzt.
Das
gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die ausgewiesenen
Rückstellungen sind so bemessen, dass sie allen
ungewissen Verbindlichkeiten und erkennbaren
Risiken in ausreichendem Umfang Rechnung tragen.
Die Bewertung der
Verbindlichkeiten erfolgt zum
Rückzahlungsbetrag.
Erläuterungen zur Bilanz
Die
Abschreibungen des Geschäftsjahres enthalten
lineare Abschreibungen sowie Abschreibungen nach § 6
Abs. 2 EStG (geringwertige Wirtschaftsgüter).
Der Betrag der Forderungen gegenüber
Gesellschaftern beträgt 20.452,77 Euro (Vorjahr:
Forderung 20.681,84 Euro).
Sonstige Angaben
Zur Geschäftsführung waren Herr Peter Lay,
Herr Dominik Lay sowie Herr Felix Walkembach bestellt
Trier, 11. September
2024
gez.
Peter Lay
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.09.2024
festgestellt.
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