Orga
Consult GmbH
Bonn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
97.594,00 |
84.641,00 |
| I.
Sachanlagen |
905,00 |
3,00 |
| II.
Finanzanlagen |
96.689,00 |
84.638,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
32.857,82 |
37.459,95 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
20.504,73 |
27.828,34 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
12.353,09 |
9.631,61 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
130.451,82 |
122.100,95 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
38.163,69 |
32.361,80 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
13.163,69 |
7.361,80 |
| davon
Gewinnvortrag |
7.361,80 |
831.637,23 |
| B.
Rückstellungen |
91.179,00 |
89.331,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.109,13 |
408,15 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.109,13 |
408,15 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
130.451,82 |
122.100,95 |
Anhang
Vorbemerkung
Der Jahresabschluss der Orga Consult GmbH für
das Geschäftsjahr 2011 wurden nach den
Vorschriften der §§ 264 ff. HGB aufgestellt.
Das Unternehmen gilt als kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf die
Größe des Unternehmens nicht alle Angaben
entsprechend den §§ 265 bis 285 HGB in den Anhang
aufgenommen wurden.
Es wurde vielmehr von den
größenabhängigen Erleichterungen Gebrauch
gemacht.
Die Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) gelangten zur
Anwendung.
Soweit in Vorjahren die Aufstellung des
Jahresabschlusses erstmals unter Beachtung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erfolgte, wurden unter
Ausübung des Wahlrechts nach Art. 67 Abs. 8 Satz 2
EGHGB die Vorjahresvergleichszahlen nicht angepasst.
I. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die angewendeten Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze sind gegenüber dem Vorjahr
grundsätzlich unverändert.
Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgte zu
Anschaffungs- und Herstellungskosten unter Abzug
planmässiger Abschreibungen.
Die Abschreibungen sind in Anlehnung an die von der
Finanzverwaltung aufgestellten Abschreibungstabellen oder
entsprechend der geschätzten Nutzungsdauer nach der
linearen Methode ermittelt worden.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit bis zu
einem Jahr wurden zum Nennwert abzüglich
Abzinsungen bilanziert (§ 253 HGB).
Der Ansatz des gezeichneten Kapitals erfolgte zum
Nennbetrag (§ 283 HGB).
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ( §
253 HGB).
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
II. Erläuterungen zur Bilanz zum 31.12.2011
Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als
fünf Jahren (§ 285 Nr. 1 a HGB) sowie
Verbindlichkeiten, die durch Grundpfandrechte oder
ähnliche Rechte gesichert sind (§ 285 Nr. 1 b
HGB).
Es bestanden keine Verbindlichkeiten mit Laufzeiten
von mehr als fünf Jahren.
Es bestanden keine grundpfandrechtlichen
Absicherungen.
III. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Personalaufwand
In der Position "Soziale Abgaben und Aufwendungen
für Altersversorgung und für Unterstützung"
sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe
von Euro -2.085,00 enthalten.
IV. Sonstige Angaben
Gesamtbezüge der Geschäftsführung
Auf die Angabe der Gesamtbezüge der
Geschäftsführung wurde gem. § 286 Abs. 4 HGB
verzichtet.
Geschäftsführung
Alleinvertretungsberechtigte
Geschäftsführer und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit waren im Geschäftsjahr:
Herr Hans-Günter Charl, Rechtsanwalt
Bonn, den 30. November 2012
Hans-Günter Charl
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.11.2012 festgestellt.
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