HFH Wohnbau-GmbH
Dettenried 2, 73453 Abtsgmünd, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Daniel Belinsky seit 15.6.2010 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Daniel Belinsky | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
HFH Wohnbau-GmbHAbtsgmündJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 26.04.2014 bis zum 25.04.2015BILANZ
ANHANGAllgemeine Angaben Der Jahresabschluss der HFH Wohnbau GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungs-vorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Es wurden alle Wahlrechte zur Vereinfachung der Darstellung bei kleinen Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuchs angewendet. Mit Beschluss des Amtsgerichts Aalen - Insolvenzgericht - vom 26.04.2010 wurde über das Vermögen der Berichtsfirma das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde RA Michael Pluta bestellt. Der Geschäftsbetrieb ist eingestellt. Die Gesellschaft befindet sich in Liquidation. Besonderheiten des Jahresabschlusses Das Geschäftsjahr geht vom 26.04. bis 25.04. einen jeden Jahres. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerlicher Maßnahmen Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend dazu waren die Vorschriften des GmbH-Gesetzes anzuwenden. Aufgrund der im Jahr 2010 eintretenden Insolvenz und der Einstellung des Geschäftsbetriebes erfolgte die Bewertung zu Buchwerten respektive zu niedrigeren Zeitwerten. Von den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen gemäß § 252 Abs. 1 HGB wird insofern abgewichen, dass nicht mehr von einer Fortführung der Unternehmertätigkeit auszugehen ist. Das handelsrechtliche Vorsichtsprinzip wurde beachtet, insbesondere das Anschaffungskosten-, Realisations- und Imparitätsprinzip. Ebenso wurden der Einzelbewertungsgrundsatz und das Stichtagsprinzip beachtet. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen. Die Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu niedrigeren Tageswerten angesetzt. Dem Lagerbestands- und Verwertungsrisiko wurde durch Wertabschläge angemessen Rechnung getragen. In die Herstellungskosten werden neben den direkt zurechenbaren Kosten in steuerlich erforderlichem Umfang auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen einbezogen. Zinsen für Fremdkapital werden hierbei nicht angesetzt. Forderungen sind zu Nominalbeträgen angesetzt. Bei den Forderungen werden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nominalwert bewertet. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Soweit im Jahresabschluss Posten enthalten sind, denen Beträge zu Grunde liegen, die auf fremde Währung lauten, erfolgte die Umrechnung in Euro zu dem historischen bzw. ungünstigeren Kurs am Bilanzstichtag. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Positionen der Bilanz Die ausgewiesenen Forderungen haben sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Aufgrund der Insolvenz haben sämtliche Verbindlichkeiten eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Sonstige Pflichtangaben Sicherheiten oder Bürgschaften für fremde Verbindlichkeiten wurden nicht gestellt. Im Geschäftsjahr war zum Geschäftsführer bestellt: Herr Daniel Belinski Es bestehen keine Vertrags- oder Haftungsverhältnisse mit, gegen oder für Mitglieder der Geschäftsführung. Zum Insolvenzverwalter ist Herr Michael Pluta, Rechtsanwalt, Ulm, bestellt. Ulm, 22.08.2016 gez. Michael Pluta Rechtsanwalt vereidigter Buchprüfer Fachanwalt für Insolvenzrecht - Insolvenzverwalter - |
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