GFG SEIBT
AG
Burgkirchen
a. d. Alz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
70.689,16 |
46.577,01 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4,00 |
4,00 |
| II.
Sachanlagen |
61.964,00 |
38.133,00 |
| III.
Finanzanlagen |
8.721,16 |
8.440,01 |
| B.
Umlaufvermögen |
978.409,24 |
1.171.562,11 |
| I.
Vorräte |
736.736,00 |
706.840,95 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
213.812,02 |
411.997,01 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
5.600,54 |
8.135,32 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
27.861,22 |
52.724,15 |
| Aktiva |
1.049.098,40 |
1.218.139,12 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
327.601,01 |
340.372,26 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
227.601,01 |
240.372,26 |
| davon
Gewinnvortrag |
100.372,26 |
76.506,34 |
| B.
Rückstellungen |
16.400,00 |
14.900,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
705.097,39 |
862.866,86 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
295.024,19 |
363.203,98 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
410.073,20 |
499.662,88 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
156.587,40 |
126.869,02 |
| Passiva |
1.049.098,40 |
1.218.139,12 |
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.07.2024 festgestellt.
GFG Seibt
AG
BURGKIRCHEN
AN DER ALZ
ANHANG ZUR
BILANZ
FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR ZUM 31. DEZEMBER
2023
1. ALLGEMEINE ANGABEN
Der Jahresabschluss der GFG Seibt AG, Burgkirchen an
der Alz, für den Zeitraum 01. Januar 2023 bis 31.
Dezember 2023, wurde nach den geltenden handels- und
steuerrechtlichen Vorschriften sowie unter
Berücksichtigung der Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die Gesellschaft gilt
als kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB;
die größenabhängigen Erleichterungen
gemäß §§ 274a, 288 HGB wurden in
Anspruch genommen.
Soweit Angaben wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
zu machen sind, erfolgen diese Angaben im Anhang. Des
Weiteren bestehen keine berichtspflichtigen
Unternehmensverbindungen.
2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE
Der Jahresabschluss der GFG Seibt AG für den
Zeitraum 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 wird nach
den im Folgenden beschriebenen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden aufgestellt. Abweichungen zu den
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - im Verhältnis
zu den Vergleichswerten des Vorjahres - ergeben sich nicht.
Die
immateriellen Vermögensgegenstände
(Geschäfts- bzw. Firmenwert) sind zu
Anschaffungskosten bewertet. Die planmäßigen
Abschreibungen erfolgen linear über die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 15 Jahren, die
sich hier an der steuerrechtlichen Vorgabe orientiert.
Die Bewertung der Gegenstände des
Sachanlagevermögens erfolgte zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten und, soweit es sich um abnutzbare
Gegenstände handelt, vermindert um
planmäßige Abschreibungen. Die Abschreibungen
wurden ausschließlich linear vorgenommen, sie
orientieren sich an der voraussichtlich tatsächlichen
Nutzungsdauer der einzelnen Wirtschaftsgüter.
Im Geschäftsjahr 2023 angeschaffte abnutzbare
bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
mit einem Wert bis zu EUR 800 (
geringwertige Wirtschaftsgüter) werden im Jahr
des Zugangs voll abgeschrieben. Für in 2023 neu
angeschaffte Software wurde die durch BMF-Schreiben vom
22.2.2022 geschaffene Möglichkeit des Ansatzes einer
Nutzungsdauer von einem Jahr und der Abschreibung im
Anschaffungsjahr in voller Höhe in Anspruch genommen.
Finanzanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bewertet.
Die
Vorräte wurden mit Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet.
Die
Forderungen aus Lieferungen und sonstigen Leistungen
und die
sonstigen Vermögensgegenstände werden mit
den Nennwerten angesetzt.
Die
Barreserven und die
Forderungen an Kreditinstitute werden zum Nennwert
bilanziert. Die ausgewiesenen Bankguthaben stimmen mit den
Stichtagsauszügen der Kreditinstitute überein.
Steuerrückstellungen waren aufgrund der
geleisteten Vorauszahlungen nicht zu bilden.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen mit
dem Betrag der voraussichtlichen Inanspruchnahme.
Verbindlichkeiten sind nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung mit dem
Erfüllungsbetrag passiviert.
3. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
(1) Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist aus dem beigefügten
Anlagenspiegel zu entnehmen.
(2) Forderungen aus Lieferungen und sonstigen
Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und sonstigen
Leistungen wurden um die notwendigen Einzel- und
Pauschalwertberichtigung gekürzt und sind innerhalb
eines Jahres fällig.
(3) Sonstige
Vermögensgegenstände
Sonstige Vermögensgegenstände enthalten
keine Positionen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr.
(4) Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital beträgt zum 31. Dezember
2023 EUR 100.000; es ist eingeteilt in 100.000 nennwertlose
Stückaktien und in voller Höhe eingezahlt. Im
Berichtszeitraum hat sich das gezeichnete Kapital zum
Vorjahr nicht verändert.
(5) Rückstellungen
Die zum 31. Dezember 2023 bestehenden
Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Positionen
für Kosten der Aufbewahrung sowie für die
Erstellung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses.
Es wurden nur Rückstellungen
gebildet, für die eine Bilanzierungspflicht besteht.
(6) Verbindlichkeiten
Die zum 31. Dezember 2023 bestehenden
Verbindlichkeiten haben in Höhe von TEUR 397 eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr, in Höhe von TEUR
210 eine Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren
und in Höhe von TEUR 98 eine Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren.
4. SONSTIGE ANGABEN
(1) Haftungsverhältnisse / sonstige
finanzielle Verpflichtungen
Der Betrag der sonstigen finanziellen
Verbindlichkeiten beträgt jährlich TEUR 174.
(2) Mitarbeiterbestand
Das Unternehmen beschäftigte in 2023 im
Durchschnitt 26 Mitarbeiter.
(3) Mitglieder der Unternehmensorgane
Dem Vorstand gehörten im Geschäftsjahr 2023
an:
Franz Popp, Vorsitzender
Alexander Wittmann, stellvertretender Vorsitzender
Norbert Seibt
Die Vorstandsmitglieder sind
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des
§ 181 BGB befreit.
Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr
2023 an:
Thomas Steinbrener, Vorsitzender
Bettina Wittmann, stellvertretende Vorsitzende
Albert Grabmeier
Burgkirchen an der Alz, den
31.07.2024
GFG Seibt AG
Burgkirchen an der Alz
gez.
Franz Popp, Alexander Wittmann
Norbert Seibt
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