Stammdaten

Register
Amtsgericht Augsburg HRB 16423
Vorher
DELO Industrieklebstoffe Verwaltungs-GmbH
Eingetragen
25.7.2002
Branche
BeteiligungsgesellschaftenHerstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der DELO Industrie Klebstoffe GmbH & Co. KGaA mit dem Sitz in Windach, deren Unternehmensgegenstand Entwicklung, Vertrieb und Herstellung von und Handel mit Produkten der Kunststoffchemie, insbesondere von und mit industriellen Klebstoffen aller Art sowie sonstigen Produkten der chemischen Verbindungstechnik einschließlich dazugehöriger Gerätesysteme sowie die Grundlagenforschung in diesen Bereichen ist.

Historie

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Management

NameRolle
Prokura
Karl Dr. Bitzer
seit 11.10.2022
Geschäftsführer
Christian Walther
seit 11.10.2022
Geschäftsführer
Sabine Herold
seit 25.7.2002
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Konzern- und Jahresabschlüsse

DELO Industrieklebstoffe Verwaltungs-GmbH

Windach

Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.03.2011

Bilanz zum 31.03.2011

AKTIVSEITE

    Vorjahr
T€
A. UMLAUFVERMÖGEN      
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   3.536,88 5
II. Guthaben bei Kreditinstituten   33.504,62 35
    37.041,50 40

PASSIVSEITE

     
  Vorjahr
T€
A. EIGENKAPITAL      
I. Gezeichnetes Kapital 30.000,00   30
II. Bilanzgewinn 5.541,50 35.541,50 7
B. RÜCKSTELLUNGEN   1.500,00 3
    37.041,50 40

Anhang des Jahresabschlusses zum 31.03.2011

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss zum 31. März 2011 der DELO Industrieklebstoffe Verwaltungs GmbH, Windach, wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gem. § 264 Abs. 2 HGB.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden an die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) geänderten Vorschriften zur Rechnungslegung angepasst. Gemäß Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB erfolgte im Berichtsjahr keine rückwirkende Anpassung der Vorjahreszahlen.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Für die Angaben im Anhang werden die größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 288 HGB in Anspruch genommen. Auf die Aufstellung eines Lageberichts wird gemäß § 264 Abs. 1 HGB verzichtet.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bewertet.

Das gezeichnete Kapital (Stammkapital) ist zum Nennwert angesetzt.

Bei der Bemessung der Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Sie werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

C. Erläuterungen des Jahresabschlusses

Eigenkapital

Der Bilanzgewinn in Höhe von T€ 6 setzt sich aus einem Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres in Höhe von T€ 1 sowie einem Gewinnvortrag des Vorjahres in Höhe von T€ 7 zusammen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

In den sonstigen Vermögensgegenständen befindet sich ein Körperschaftsteuerguthaben mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von T€ 1 (Vj. T€ 2).

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen die Kosten für den Jahresabschluss zum 31. März 2011.

D. Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr:

· Herr Dr.-Ing. Wolf-Dietrich Herold

· Frau Dipl.-Ing. Sabine Herold

Beide Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Ergebnisverwendungsvorschlag

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag 2010/2011 mit dem Gewinnvortrag zusammenzufassen und auf neue Rechnung vorzutragen.

Konzernabschluss

Die Gesellschaft wird in keinen Konzernabschluss einbezogen.

 

Windach, den 30. Juni 2011

DELO Industrieklebstoffe Verwaltungs GmbH, Windach

Dr.-Ing. Wolf-Dietrich Herold

Dipl.-Ing. Sabine Herold

Bestätigungsvermerk

Die nachfolgende Bescheinigung nach prüferischer Durchsicht bezieht sich auf den vollständigen Jahresabschluss, der aufgrund der Inanspruchnahme größenabhängiger Erleichterungen nach § 326 HGB nur teilweise offen gelegt wird.

Bescheinigung nach prüferischer Durchsicht

Nach dem Ergebnis unserer prüferischen Durchsicht erteilen wir dem Jahresabschluss zum 31. März 2011 der DELO Industrieklebstoffe Verwaltungs GmbH, Windach, die folgende Bescheinigung:

An die Geschäftsführung der DELO Industrieklebstoffe Verwaltungs GmbH, Windach:

Wir haben den Jahresabschluss der DELO Industrieklebstoffe Verwaltungs GmbH, Windach, für das Geschäftsjahr vom 01. April 2010 bis 31. März 2011 einer prüferischen Durchsicht unterzogen. Die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, eine Bescheinigung zu dem Jahresabschluss auf der Grundlage unserer prüferischen Durchsicht abzugeben.

Wir haben die prüferische Durchsicht des Jahresabschlusses unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze für die prüferische Durchsicht von Abschlüssen vorgenommen. Danach ist die prüferische Durchsicht so zu planen und durchzuführen, dass wir bei kritischer Würdigung mit einer gewissen Sicherheit ausschließen können, dass der Jahresabschluss in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt worden ist oder ein unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht vermittelt. Eine prüferische Durchsicht beschränkt sich in erster Linie auf Befragungen von Mitarbeitern der Gesellschaft und auf analytische Beurteilungen und bietet deshalb nicht die durch eine Abschluss-prüfung erreichbare Sicherheit. Da wir auftragsgemäß keine Abschlussprüfung vorgenommen haben, können wir einen Bestätigungsvermerk nicht erteilen.

Auf der Grundlage unserer prüferischen Durchsicht sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass der Jahresabschluss in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt worden ist oder ein unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht vermittelt.

 

München, den 30. Juni 2011

Susat & Partner OHG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Dr. Kusterer, Wirtschaftsprüfer

Mauermeier, Wirtschaftsprüfer

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