HEIN-RST
GmbH
Brühl
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
71.329,50 |
68.214,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
3,00 |
| II.
Sachanlagen |
71.326,50 |
68.211,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
132.559,35 |
176.741,05 |
| I.
Vorräte |
20.039,10 |
18.151,88 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
86.457,90 |
126.450,89 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
26.062,35 |
32.138,28 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
9.776,50 |
15.442,16 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
213.665,35 |
260.397,71 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
31.868,50 |
43.138,15 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
130.000,00 |
130.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
86.861,85 |
124.447,63 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
11.269,65 |
-37.585,78 |
| B.
Rückstellungen |
4.716,19 |
4.399,23 |
| C.
Verbindlichkeiten |
177.080,66 |
212.860,33 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
30.297,62 |
32.031,54 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
213.665,35 |
260.397,71 |
Anhang zum 31. Dezember 2011
Firma HEIN-RST GmbH, Brühl
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Für die Gliederung der Bilanz wurde § 266
Abs. 2 HGB entsprechend angewendet. Von der
Möglichkeit des verkürzten Ausweises wurde kein
Gebrauch gemacht.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde entsprechend
dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt; demgemäß
erfolgte die Gliederung in Anlehnung an § 275 Abs. 2
HGB.
Mit Ausnahme der gesetzlich zulässigen
Durchbrechung der Bilanzkontinuität durch die
erstmalige Anwendung des BilMoG, stimmen die
Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres mit denen er Schlussbilanz des
vorangegangenenen Geschäftsjahres überein.
Die Bewertung der Vermögenswerte und Schulden
erfolgte nach den gesetzlichen Bestimmungen der
§§ 252 ff. HGB. Die geltenden
Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
beachtet. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Das Sachanlagevermögen ist in einem
Bestandsnachweis ordnungsgemäß entwickelt und
wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar,
um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear
vorgenommen.
Aus der als Anlage beigefügten Entwicklung des
Anlagevermögens sind die Nutzungsdauer und die
Abschreibungssätze zu entnehmen. Bewegliche
Gegenstände des Sachanlagevermögens mit einem
Einzelnettowert von unter EUR 150,00 wurden im Jahr des
Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Hier wurde
analog dem Bewertungwahlrecht des § 6 Abs. 2 EStG
verfahren.
Bewegliche Gegenstände des
Sachanlagevermögens mit einem Einzelnettowert zwischen
EUR 150,00 und EUR 1.000,00 wurden als Sammelposten analog
§ 6 Abs. 2a EStG mit einem Abschreibungsatz in
Höhe von 20 % berücksichtigt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag
niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennbetrag
angesetzt. Sie wurden unter Berücksichtigung
aller erkennbaren Risiken bewertet. Soweit zweifelhafte
Forderungen vorlagen, wurden diese einzelwertberichtigt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr wurden entsprechend der Zinstabelle der Deutschen
Bundesbank gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz verzinst.
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit
sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar
waren - ist durch die Bildung ausreichender
Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung
getragen. Soweit solche Risiken nach dem Bilanzstichtag
entstanden sind, wird auf sie im Anhang verwiesen.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Die Endbestände des Vorjahresabschlusses sind
ordnungsgemäß vorgetragen worden.
Soweit sich im Rahmen meiner
Jahresabschlusserstellung Abschluss- /
Berichtigungsbuchungen ergaben, habe ich diese mit der
Geschäftsführung abgestimmt.
Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den
Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der
§§ 266 und 275 HGB. Die Entwicklung
Anlagevermögen ist in einem Verzeichnis
gemäß § 268 Abs. 2 HGB dargestellt.
Ergebnisverwendungen
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von Euro -11.269,65
wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Sonstige Pflichtangaben
Während des Geschäftsjahres wurden die
Geschäfte von folgenden Personen geführt:
Herrn Herbert Hein
Frau Mechtild Schäfer
Herrn Dieter Bulawa
Vom Verzicht der Angabe nach § 285 Satz 1 Nr. 9a
HGB wurde gemäß § 288 Satz 1 HGB Gebrauch
gemacht.
Vorgänge von besonderer Bedeutung
Mit UR-Nr. 392/2005 vom 16.03.2005 des Notars Dr.
Dorsel in Brühl ist die Verschmelzung der Hein
Rohrnetzbedarf GmbH auf die RST Rohrnetz-System-Technik
GmbH auf den 01. Januar 2005 beschlossen und beurkundet
worden.
Von den Erleichterungen bei der Offenlegung von
kleinen Kapitalgesellschaften gem. § 326 i.V.m §
288 (1) HGB wurde Gebrauch gemacht.
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2011 -
31.12.2011
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 99.750,58 EUR.
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 136.750,58 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.08.2012 festgestellt.
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