Heuft Vertriebs GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Büromöbeln
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andrea Schmitz seit 11.2.2014 | Prokura |
Thomas Josef Heuft seit 13.3.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BBPV GmbH (vormals: Karl Heuft GmbH)BellJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft Zum Geschäftsverlauf und zur Lage der Gesellschaft wird im Einzelnen ausgeführt: Wir belieferten bis Juni 2023 traditionell Kleinbäckereibetriebe. Ein Vergleich mit dem Vorjahr ist nur sehr eingeschränkt möglich, da der Geschäftsbetrieb bezüglich der Ofenproduktion zum 30. Juni 2023 auf eine Schwestergesellschaft übertragen wurde. Die Gesellschaft erzielte im Berichtsjahr (Januar bis Juni 2023) bei einer gesunkenen Gesamtleistung von 23,8 % auf € 17,4 Mio. einen Rohertrag von € 5,0 Mio. (Vorjahr, 12 Monate: € 7,9 Mio.). Umgerechnet auf den Monat hat sich der Rohertrag im Vergleich zum Vorjahr von € 0,66 Mio. auf € 0,83 Mio. auch aufgrund der Realisierung stiller Reserven erhöht. Die betrieblichen Aufwendungen wurden um € 3,9 Mio. reduziert, was insbesondere die Personal- (€ 2,4 Mio.), Betriebs- (€ 0,7 Mio.) und Vertriebskosten (€ 0,5 Mio.) betrifft und im Wesentlichen mit der Einstellung der Produktionstätigkeit zum 30. Juni 2023 zusammenhängt. Das Betriebsergebnis erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr von T€ -685 um T€ 985 auf T€ 300. Das neutrale und periodenfremde Ergebnis reduzierte sich um T€ 35. Die Ertragslage profitierte von der vorgenommenen Restrukturierung. Statt eines Jahresfehlbetrags (T€ 338 im Vorjahr) ergab sich ein Jahresüberschuss in Höhe von T€ 484. Ebenso verbesserte sich die Eigenkapitalquote, diese nahm bei einer um T€ 1.442 gesunkenen Bilanzsumme von 10,2 % auf 24,3 % zu. Das Anlagevermögen wurde im Wesentlichen zum 30. Juni 2023 an andere Gesellschaften der Unternehmensgruppe Heuft veräußert und hat sich daher von € 1,0 Mio. auf € 0,3 Mio. reduziert. Die zum 30. Juni 2023 noch vorhandenen Vorräte (€ 3,9 Mio. im Vorjahr) wurden in vollem Umfang an andere Gesellschaften der Unternehmensgruppe Heuft veräußert. Insbesondere aufgrund der daraus resultierenden Forderungen haben sich die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände um € 3,2 Mio. im Vergleich zum Vorjahr erhöht. Die Rückstellungen sind im Vorjahresvergleich um € 0,4 Mio. gesunken und beinhalten v.a. Pensionsrückstellungen (€ 2,3 Mio.). Die Verbindlichkeiten haben sich um € 1,5 Mio. (insbesondere gegenüber verbundenen Unternehmen) vermindert. Der Finanzmittelfonds lag zum Ende des Geschäftsjahres bei T€ 13. Die zukünftige Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft ist aufgrund des Aktivvermögens gesichert und nun unabhängig von einer eigenen operativen Tätigkeit. Insgesamt beurteilen wir die Abkopplung vom schrumpfenden Markt der kleinen Bäckereien als stabilisierend und zukunftssichernd für die Gesellschaft. Voraussichtliche Entwicklung, Risiken und Chancen der Gesellschaft Zur voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft mit ihren Chancen und Risiken wird im Einzelnen ausgeführt: Aufgrund der Einstellung der Produktionstätigkeit ist die Gesellschaft nur noch verwaltend im Rahmen der Heuft-Unternehmensgruppe tätig. Die Forderungen gegen die Unternehmen der Heuft-Unternehmensgruppe sichern die Zahlungsfähigkeit in der Zukunft, bedeuten aber auch eine Abhängigkeit vom Erfolg der Unternehmensgruppe, die den üblichen Risiken von Unternehmen im Anlagenbau ausgesetzt sind. Insgesamt prognostiziert die Gesellschaft für das laufende Geschäftsjahr 2024 ein leicht positives Jahresergebnis.
Bell, im Mai 2024 Thomas Heuft Georg Rosenbach Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Karl Heuft GmbH, Bell/Eifel, ist im Handelsregister beim Amtsgericht Koblenz unter HRB 11519 eingetragen. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 2 HGB auf. Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der für mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Rechnungslegungsvorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches erstellt. Da die Gesellschaft ihre aktive Tätigkeit zum 30. Juni 2023 eingestellt hat, lässt sich die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht mit dem Vorjahr vergleichen. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibung erfolgt im Wesentlichen linear. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 250,00 werden aus Vereinfachungsgründen im Erwerbsjahr im Wesentlichen voll, solche mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als € 250,00 bis € 1.000,00 mit 20 %, abgeschrieben. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Der Bestand an liquiden Mitteln wird mit Nominalwerten bewertet. Der Ansatz der sonstigen Aktiva erfolgt zu Nennwerten. Die Rückstellungen für Pensionen werden nach der versicherungsmathematischen modifizierten Teilwertmethode bzw. nach der projizierten Einmalbeitragsmethode gebildet. Es werden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt: - durchschnittlicher Marktzins: 1,74 % für eine Laufzeit von 15 Jahren - Rententrend: 1,5 % bzw. 3,0 % - keine Fluktuation - Sterbetafeln nach Prof. Dr. Klaus Heubeck "Richttafeln 2018 G". Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergab sich ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag, der nach der Übergangsregelung gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB mit 1/15 des Erhöhungsbetrages (€ 10.842,00) der Rückstellung zum 31. Dezember 2023 zugeführt wurde. Der verbleibende Erhöhungsbetrag beläuft sich auf T€ 11. Der positive Unterschiedsbetrag zwischen der Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn und dem der vergangenen sieben Geschäftsjahre beträgt T€ 43. Dieser Betrag ist ausschüttungsgesperrt. Die übrigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Verbindlichkeiten und sonstige Passiva werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. III. Informationen zu einzelnen Posten der Bilanz AKTIVA 1. Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Finanzanlagen Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten Anlagegegenstände ist in dem beigefügten Anlagespiegel dargestellt. Die sonstigen Ausleihungen betreffen die Gesellschafterin. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 4.295 (Vorjahr: T€ 821) enthalten und werden mit Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 566 (Vorjahr: T€ 445) saldiert ausgewiesen. Die Forderungen, die ggf. auf fremde Währung lauten, wurden zum Devisenkassamittelkurs gemäß § 256a Abs. 2 HGB bewertet. PASSIVA 1. Eigenkapital Die Geschäftsführung beabsichtigt, nach Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung den Jahresüberschuss (T€ 484) zusammen mit dem Gewinnvortrag (T€ 13) auf neue Rechnung vorzutragen. 2. Pensionsrückstellungen Eine Pensionsverpflichtung wird mit der zugehörigen Rückdeckungsversicherung verrechnet:
Der Aktivwert der Versicherung wird anhand des Zeitwertes am Bilanzstichtag bewertet. Die Versicherung dient ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtung und ist dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen. Die Bewertung der Pensionsverpflichtung erfolgte nach der projizierten Einmalbeitragsmethode, zu den Annahmen vgl. Anlage 3, Seite 2. 3. Verbindlichkeiten Alle Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr. Neben dem üblichen Eigentumsvorbehalt bei Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wurden den Gläubigern keine besonderen Sicherheiten gewährt. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten im Saldo Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von T€ 81 (Vorjahr: T€ 271) und werden mit Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 96 (Vorjahr: T€ 724) saldiert ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind in Höhe von T€ 47 (Vorjahr: T€ 310) gleichzeitig Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin. Die Verbindlichkeiten, die ggf. auf fremde Währung lauten, wurden zum Devisenkassamittelkurs gemäß § 256 a Abs. 2 HGB bewertet. IV. Sonstige Angaben 1. Haftungsverhältnisse gegenüber verbundenen Unternehmen
Das Risiko der Inanspruchnahme wird aufgrund der positiven wirtschaftlichen Entwicklung der verbundenen Unternehmen als unwesentlich eingeschätzt. 2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen finanzielle Verpflichtungen aus Umlage- und Leasingverträgen, welche für die Beurteilung der Finanzlage nicht von Bedeutung sind. 3. Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr 2023 wurden durchschnittlich rd. 50 Arbeitnehmer (davon ca. 3/4 Arbeiter und 1/4 Angestellte) beschäftigt. 4. Geschäftsführung Geschäftsführer: Herr Thomas Heuft und Herr Georg Rosenbach. Der ausgeübte Beruf entspricht der jeweiligen Organstellung. Die Angaben nach § 285 Nr. 9 a, b HGB unterbleiben gemäß § 286 Abs. 4 HGB. V. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres Vorgänge von besonderer Bedeutung haben sich nach Schluss des Geschäftsjahres nicht ereignet.
Bell, im Mai 2024 Thomas Heuft Georg Rosenbach Entwicklung des Anlagevermögens
BestätigungsvermerkBei dem vorstehenden Jahresabschluss handelt es sich um die nach § 327 HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde folgender Bestätigungsvermerk erteilt: Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Karl Heuft GmbH, Bell/Eifel Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Karl Heuft GmbH, Bell/Eifel, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Karl-Heuft GmbH, Bell/Eifel, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist es, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Koblenz, 4. Juni 2024 Pütz,
Mittler & Kollegen GmbH
Günter Mittler, Wirtschaftsprüfer Feststellung und ErgebnisverwendungsbeschlussAm 6. Juni 2024 wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2023 festgestellt und beschlossen, dem Gewinnverwendungsvorschlag zu folgen. |
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