combus Competence Mensch und Bus GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Martin Becker seit 20.8.2008 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Gütegemeinschaft Buskomfort e.V. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BusKom GmbHBöblingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
AnhangI. Erläuterungen und Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nach § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB Die Bilanzierungs- und Bewertungsmaßstäbe sind durchweg an den ertragsteuerlichen Vorschriften ausgerichtet worden. Für die Gewinn- und Verlustrechnung ist das Gesamtkostenverfahren gewählt worden. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Euro 150,00 bis Euro 1.000,00 werden in einen Sammelpool eingestellt und auf 5 Jahre abgeschrieben. Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zum Nennwert bilanziert. Es wurde weder eine Einzel- noch eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit den jeweiligen Rückzahlungsbeträgen passiviert. Währungsverbindlichkeiten werden zu dem Kurs im Zeitpunkt der Entstehung bzw. mit dem höheren Stichtagskurs am Bilanzstichtag bewertet. II. Sonstige Erläuterungs- und Angabepflichten 1. Laufzeit und Aufgliederung der Verbindlichkeiten nach § 285 Nr. 1 und 2 HGB Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit größer als 5 Jahre bestehen nicht. 2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3 HGB Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen im Sinne von § 285 Nr. 3 HGB. 3. Zusammensetzung der Geschäftsführung (§ 285 Nr. 10 HGB) Alleiniger Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Martin Becker, Nagold. Er ist alleingeschäftsführungs- und alleinvertretungsberechtigt. 4. Gewinnverwendungsvorschlag (§ 275 Abs. 4 HGB) Ich schlage vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.
Böblingen, den 2. Februar 2011 Martin Becker, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 02.02.2011 festgestellt. |
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